Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Organisation

Der Verwaltungsrat der BEKB übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsleitung aus. Gemäss Artikel 18 Absatz 3 der Statuten kann er zu seiner Unterstützung Ausschüsse bestellen. Die Aufgaben des Verwaltungsrats und der Ausschüsse sind in den Statuten, im Organisations- und Geschäftsreglement sowie in den Reglementen der Ausschüsse geregelt. Für Vergütungsfragen ist der von der Generalversammlung gewählte Vergütungsausschuss, bestehend aus Antoinette Hunziker-Ebneter (Vorsitz), Gilles Frôté und Danielle Villiger, zuständig. Alle Mitglieder sind unabhängige und nicht exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats. Sekretär des Ausschusses ist Armin Brun, CEO. Der Sekretär hat kein Stimmrecht. Der Vergütungsausschuss tagt mindestens zweimal jährlich.

Vorgehen

Der Vergütungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat insbesondere bei der Gestaltung und Umsetzung der Grundsätze und Regeln für die Vergütung (Vergütungspolitik) und behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte aus dem Bereich der Vergütung. Er nimmt Stellung zu Geschäften, die in der Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrats liegen, und entscheidet abschliessend in denjenigen Geschäften, für welche ihm der Verwaltungsrat ausdrücklich die entsprechende Kompetenz übertragen hat.

Der Vergütungsausschuss erarbeitet zuhanden des Verwaltungsrats die Vergütungsgrundsätze und die entsprechenden Reglemente für die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Er bestimmt die Anstellungsbedingungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie für den Leiter der internen Revision und legt ihre Vergütungen fest. Der von der Generalversammlung genehmigte Gesamtbetrag der Vergütungen bildet den Rahmen dazu. Der Vergütungsausschuss definiert die Bezugsbedingungen und Sperrfristen für die Aktienbeteiligungen. Er legt die Grundsätze der Erfolgsbeteiligung der Mitarbeitenden und jährlich den dafür zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag fest. In jeder auf eine Sitzung des Ausschusses folgenden Sitzung des Verwaltungsrats erstattet der Ausschuss dem Verwaltungsrat Bericht.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden für die Ausgestaltung des finanziellen Vergütungssystems keine externen Berater beigezogen.

Werden nach dem Genehmigungsbeschluss der Generalversammlung neue Mitglieder der Geschäftsleitung ernannt und reicht der genehmigte Gesamtbetrag nicht aus, steht ein einmaliger Zusatzbetrag von maximal der Hälfte des für die Geschäftsleitung genehmigten Gesamtbetrages zur Verfügung. Nachteile, die aufgrund des Stellenwechsels eines ernannten Mitglieds entstehen, können zusätzlich entschädigt werden, falls der von der Generalversammlung genehmigte Gesamtbetrag inklusive Zusatzbetrag nicht überschritten wird.