Allgemein

Prinzipien und Grundsätze

Die Prinzipien zur Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisations- und Geschäftsreglement sowie in weiteren Reglementen und Pflichtenheften geregelt. Sie werden durch Weisungen konkretisiert. Die Prinzipien orientieren sich an den Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von economiesuisse. Als Bank nach schweizerischem Recht ist die BEKB verpflichtet, ihre Statuten und das Organisations- und Geschäftsreglement der Finanzmarktaufsicht zur Genehmigung vorzulegen. Der nachfolgende Bericht zur Corporate Governance beschreibt die Grundsätze der Führung und Kontrolle auf oberster Unternehmensebene der BEKB. Er richtet sich nach der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX.

Grundsätze für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die BEKB bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und wertorientierten Unternehmensführung. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung befolgen dabei die anerkannten Regeln der Corporate Governance und beachten insbesondere die folgenden Grundsätze:

  1. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung sind verantwortlich für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank. Sie beachten dabei die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: wirtschaftliche Entwicklung, ökologische Verträglichkeit und soziale Verantwortung.
  2. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung wenden bei ihren Entscheiden und in ihrem Verhalten hohe ethische Standards an. Sie leben die grundlegenden Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen.
  3. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung handeln im Interesse der Bank und ihrer Anspruchsgruppen. Sie vermeiden persönliche Interessenkonflikte. Bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren, legen sie ihre Interessenkonflikte unverzüglich und vollständig offen und treten in den Ausstand.
  4. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung messen der Trennung ihrer Verantwortungsbereiche sowie der klaren Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in der Bank grosse Bedeutung bei.
  5. Eine umsichtige und vorausschauende Personalplanung stellt eine vielfältige und kompetente Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sicher.
  6. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats ist auf zwölf Jahre beschränkt. Die Altersgrenze beträgt 70 Jahre.
  7. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden für ihre Aufgaben mit einer fixen Vergütung abgegolten. Nebst den gemäss Vergütungsmodell entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Vergütungen oder Beratungshonorare geleistet.
  8. Die höchste Gesamtvergütung der Geschäftsleitung beträgt maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtvergütung in der Bank. Die variable Vergütung macht nur einen begrenzten Teil der Gesamtvergütung aus und steht im Einklang mit der Unternehmenskultur und den Zielen in den Bereichen Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Nachhaltigkeit und Finanzen.