Allgemein

Kapitalstruktur

Das ordentliche Kapital ist in der Bilanz (siehe Jahresabschluss > Bilanz) dargestellt, und die Veränderungen des Eigenkapitals in den letzten drei Berichtsjahren sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die BEKB verfügte per 31. Dezember 2023 über ein bedingtes Kapital von 5 Millionen Franken, was 2,7 Prozent des bestehenden Aktienkapitals ausmacht. Gemäss Statuten kann der Verwaltungsrat damit im Rahmen des Kader- und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes maximal 250 000 neue Namenaktien zu nominal 20 Franken ausgeben, die voll zu liberieren sind. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist ausgeschlossen. Es besteht kein genehmigtes Kapital.

Das Aktienkapital ist eingeteilt in 9 320 000 voll einbezahlte und auf den Namen lautende Aktien von 20 Franken Nennwert. Das dividendenberechtigte Kapital entspricht dem Gesamtnominalwert von 186 400 000 Franken. Es bestehen weder Stimmrechts- noch Vorzugsaktien. Bei der BEKB gilt das Prinzip «one share, one vote». Genussscheine wurden keine ausgegeben. Die Namenaktien werden als Wertrechte ausgegeben und als Bucheffekten geführt.

Die Übertragung von Namenaktien auf eine neue Eigentümerschaft und deren Eintragung ins Aktienbuch sind in Artikel 5 der Statuten geregelt und bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrats. Die Übertragung der als Bucheffekten geführten Namenaktien und die Bestellung von Sicherheiten an diesen richten sich nach den Bestimmungen des Bucheffektengesetzes. Eine Übertragung oder Bestellung von Sicherheiten durch schriftliche Abtretungserklärung (Zession) ist ausgeschlossen.

Nach dem Erwerb von Aktien und gestützt auf ein Gesuch um Anerkennung als Aktionärin oder Aktionär wird jede aktienerwerbende Person als Aktionärin oder Aktionär ohne Stimmrecht betrachtet, bis sie durch die Gesellschaft als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht anerkannt ist. Lehnt der Verwaltungsrat das Gesuch um Anerkennung der Aktien erwerbenden Person nicht innert 20 Tagen ab, so ist diese als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht anerkannt.

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, die Eintragung einer aktienerwerbenden Person als stimmberechtigte Aktionärin oder stimmberechtigten Aktionär zu verweigern:

  • wenn eine einzelne Aktionärin oder ein einzelner Aktionär mehr als fünf Prozent des Aktienkapitals der Gesellschaft auf sich vereinigt, wobei juristische Personen und Personengesellschaften, andere Personenzusammenschlüsse oder Gesamthandverhältnisse, die untereinander kapital- oder stimmenmässig, durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise verbunden sind, sowie natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die mit dem Ziel einer Umgehung der Eintragungsbeschränkung (insbesondere Syndikat) vorgehen, in Bezug auf die Eintragung in das Aktienregister als eine Aktionärin gelten. Die Begrenzung auf fünf Prozent gemäss den vorstehenden Bestimmungen ist auch anwendbar im Falle der Zeichnung oder des Erwerbs von Namenaktien in Ausübung von Bezugs-, Options- oder Wandelrechten, die mit den durch die Gesellschaft oder Dritte ausgegebenen Wertpapieren verbunden sind.
  • wenn eine einzelne Aktionärin oder ein einzelner Aktionär auf Verlangen hin nicht ausdrücklich erklärt, dass die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben worden sind.
  • soweit und solange ihre Anerkennung die Gesellschaft daran hindern könnte, durch Bundesgesetze geforderte Nachweise über die Zusammensetzung des Kreises der Aktionärinnen und Aktionäre zu erbringen.

Der Kanton Bern ist von der Eintragungsbegrenzung befreit. Um die Handelbarkeit der Aktien an der Börse zu erleichtern, kann der Verwaltungsrat durch Reglement oder im Rahmen von Vereinbarungen mit Börsen- und Finanzinstituten den treuhänderischen Eintrag zulassen und aus diesem Grund von der oben erwähnten Begrenzung auf fünf Prozent abweichen.

Die Eintragung eines Treuhänders als Aktionär mit Stimmrecht ist mit dem Abschluss einer speziellen Vereinbarung möglich. Dabei gelten folgende Eintragungsbeschränkungen: Ein Treuhänder kann höchstens mit 5 Prozent des Aktienkapitals als Aktionär mit Stimmrecht eingetragen werden. Er hat zu bestätigen, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten der auf ihn eingetragenen Namenaktien zu kennen. Der Treuhänder verpflichtet sich, die Eintragung mit Stimmrecht für einen einzelnen wirtschaftlich Berechtigten mit höchstens 1 Prozent des Aktienkapitals zu beantragen. Name, Adresse und Nationalität der einzelnen wirtschaftlich Berechtigten, die mehr als ein halbes Prozent des Aktienkapitals halten, müssen dem Aktienregister vom Treuhänder auf Verlangen bekannt gegeben werden.

Beschlüsse der Generalversammlung über die Beschränkung oder die Erleichterung der Übertragbarkeit von Namenaktien sowie generell über die Änderung der Statutenbestimmungen betreffend Eintragung von stimmberechtigten Aktien ins Aktienbuch bedürfen zu ihrer Gültigkeit mindestens dreier Viertel der vertretenen Stimmen und der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

Die BEKB hat keine Wandelanleihen und keine Optionen auf eigene Aktien ausgegeben. Die Bestände an eigenen Aktien werden direkt zum Anschaffungswert vom Eigenkapital abgezählt und in der Tabelle über die eigenen Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals im Anhang zur Jahresrechnung > Informationen zur Bilanz > Tabelle 21 offengelegt.

Veränderungen des Eigenkapitals

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Einbezahltes Gesellschafts- kapital

Reserven

Eigene Beteiligungs- titel

Total

Bestand per 31.12.2020

553 560

186 400

1 921 996

–18 025

2 643 932

– Dividende

 

 

–82 016

 

–82 016

+ Dividende auf eigene Kapitalanteile

 

 

417

 

417

– Erwerb eigener Kapitalanteile

 

 

 

–15 906

–15 906

+ Veräusserung eigener Kapitalanteile

 

 

 

15 844

15 844

– Veräusserungsverluste aus eigenen Kapitalanteilen/Mitarbeiterbeteiligungsplänen

 

 

–15

 

–15

– Andere Entnahmen der Reserven für allgemeine Bankrisiken

–11 594

 

 

 

–11 594

+ Gewinn

 

 

154 936

 

154 936

Bestand per 31.12.2021

541 966

186 400

1 995 318

–18 087

2 705 597

– Dividende

 

 

–85 744

 

–85 744

+ Dividende auf eigene Kapitalanteile

 

 

427

 

427

– Erwerb eigener Kapitalanteile

 

 

 

–9 132

–9 132

+ Veräusserung eigener Kapitalanteile

 

 

 

14 003

14 003

+ Veräusserungsgewinne aus eigenen Kapitalanteilen/Mitarbeiterbeteiligungsplänen

 

 

331

 

331

– Andere Entnahmen der Reserven für allgemeine Bankrisiken

–18 816

 

 

 

–18 816

+ Gewinn

 

 

159 616

 

159 616

Bestand per 31.12.2022

523 150

186 400

2 069 948

–13 215

2 766 283

– Dividende

 

 

–89 472

 

–89 472

+ Dividende auf eigene Kapitalanteile

 

 

442

 

442

– Erwerb eigener Kapitalanteile

 

 

 

–13 206

–13 206

+ Veräusserung eigener Kapitalanteile

 

 

 

6 590

6 590

+ Veräusserungsgewinne aus eigenen Kapitalanteilen/Mitarbeiterbeteiligungsplänen

 

 

246

 

246

+ Andere Zuweisungen der Reserven für allgemeine Bankrisiken

41 735

 

 

 

41 735

+ Gewinn

 

 

174 885

 

174 885

Bestand per 31.12.2023

564 885

186 400

2 156 050

–19 831

2 887 503