Verwaltungsrat

Interne Organisation

Den Vorsitz der Verwaltungsratssitzungen führt die Präsidentin, bei deren Abwesenheit der Vizepräsident. Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte die nach seinem Ermessen erforderlichen Ausschüsse einsetzen. Seit Anfang 2003 bestehen ein Prüf- und Risikoausschuss sowie ein Vergütungsausschuss (dessen Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt). Seit Mai 2020 besteht zudem ein IT-Ausschuss. Nominationsfunktionen werden vom Gesamtverwaltungsrat wahrgenommen, wobei zur Vorbereitung der Geschäfte jeweils ad hoc eine Findungskommission eingesetzt wird. Neue Verwaltungsratsmitglieder werden nach einem detailliert formulierten Anforderungsprofil ausgewählt. Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder und Diversität im Gremium bezüglich Geschlecht, Alter, Herkunft und persönlicher Erfahrung sind grundlegende Anforderungen. Im Weiteren werden unter anderem strategisches Verständnis und Urteilsvermögen, Fachwissen im Bankgeschäft (Kreditgeschäft / Private Banking / Asset Management), wirtschaftliches und unternehmerisches Denken und Handeln, betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse sowie Affinität bezüglich der digitalen Transformation vorausgesetzt.

Die Rolle des Verwaltungsrats beim Management der Nachhaltigkeitsthemen wird im Nachhaltigkeitsbericht erläutert (Nachhaltigkeitsbericht > Management der Nachhaltigkeit).

Der Prüf- und Risikoausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und tagt mindestens viermal pro Jahr. Er hat unter anderem folgende wesentliche Aufgaben und Kompetenzen:

  • Definition der Risikopolitik und Beurteilung der Gesamtrisikolage der BEKB-Gruppe
  • Erörterung des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement und Unterbreitung der entsprechenden Empfehlungen an den Verwaltungsrat
  • Beurteilung des Rahmenkonzepts für das bankweite Risikomanagement und Veranlassung der notwendigen Anpassungen mindestens einmal pro Jahr
  • Würdigung der Kapital- und Liquiditätsplanung sowie Mittelfristplanung und diesbezügliche Berichterstattung an den Verwaltungsrat
  • Kontrolle, ob die BEKB-Gruppe ein geeignetes Risikomanagement mit wirksamen Prozessen unterhält, das seiner jeweiligen Risikolage gerecht wird
  • Überwachung der Umsetzung der Risikostrategien, insbesondere im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit der vorgegebenen Risikotoleranz und den Risikolimiten gemäss Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement der BEKB-Gruppe
  • Überwachung und Beurteilung der finanziellen Berichterstattung und der Integrität der Finanzabschlüsse
  • Ausgestaltung und Überwachung des internen Kontrollsystems
  • Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrolle
  • Überwachung und Beurteilung der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion und Würdigung der Berichterstattungen des Kreditmanagements sowie Empfehlungen an den Verwaltungsrat
  • Überwachung und Beurteilung der internen Revision sowie Erörterung der Berichterstattung
  • Erörterung der Berichterstattung der externen Revisionsstelle/Prüfgesellschaft, Beurteilung von Leistung und Honorierung der externen Revisionsstelle/Prüfgesellschaft sowie von deren Unabhängigkeit

Die Aufgaben und Kompetenzen des Prüf- und Risikoausschusses sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt sowie im Reglement für den Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der IT-Ausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und tagt jährlich mindestens zweimal. Er hat unter anderem folgende wesentliche Aufgaben und Kompetenzen:

  • Beurteilung der Unternehmensstrategie der aity AG
  • Beurteilung der Strategien im Umgang mit der IKT und der digitalen Transformation
  • Würdigen der Digitalisierungs- und IT-Vorhaben und -Fragen von strategischer Bedeutung
  • Würdigen der strategischen Steuerung und der Fortschrittskontrolle zentraler Digitalisierungs- und IT-Projekte
  • Würdigen des IT-Innovationsprozesses sowie Beurteilen der strategischen Stossrichtungen
  • Würdigen von neuen und alternativen Technologien
  • Beurteilung des IT-Betriebs
  • Beurteilung der IT-Sicherheit
  • Beurteilung der IT-Governance
  • Begleitung der Zusammenarbeit mit Dritten im Bereich IT, die von strategischer Bedeutung sind

Die Aufgaben und Kompetenzen des IT-Ausschusses sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt sowie im Reglement für den IT-Ausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der Vergütungsausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und trifft sich mindestens zweimal pro Jahr. Die Zuständigkeiten und das Festsetzungsverfahren für die Vergütungen sind im Vergütungsbericht > Zuständigkeiten und Festsetzungsverfahren offengelegt. Die Aufgaben und Kompetenzen des Vergütungsausschusses sind in den Statuten geregelt und im Reglement für den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der Prüf- und Risikoausschuss, der IT-Ausschuss und der Vergütungsausschuss informieren den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeiten.

Die Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Der Verwaltungsrat tagt, wann immer es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch viermal jährlich. Im Jahr 2023 fanden insgesamt sieben Sitzungen statt, wobei eine Sitzung als Strategieworkshop ausgestaltet war. Die Rate der Teilnahme der Verwaltungsratsmitglieder an den Sitzungen betrug mehr als 98 Prozent. Die Traktanden der Ausschusssitzungen werden durch ihre jeweiligen Vorsitzenden festgelegt. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte im Geschäftsjahr 2023 siebenmal, der IT-Ausschuss sechsmal und der Vergütungsausschuss viermal. Die Sitzungen des Verwaltungsrats dauerten zwischen zweieinhalb und zehn Stunden. Die Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses, des IT-Ausschusses und des Vergütungsausschusses beliefen sich auf eine Dauer zwischen einer Stunde und vier Stunden. Der Verwaltungsrat und die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat und die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse und vollziehen Wahlen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid. Zu den Sitzungen können Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Vertreter der internen Revision und der externen Revisionsstelle/Prüfgesellschaft sowie andere Fachleute beigezogen werden.

Der Verwaltungsrat hat zusätzlich zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss OR und Statuten unter anderem folgende Kompetenzen, wobei die Geschäftsleitung die Anträge stellt: 

  • Festlegung der Geschäfts- und Kreditpolitik
  • Genehmigung der Kapital- und Liquiditätsplanung
  • Genehmigung der Mittelfristplanung und der jährlichen Budgets
  • Genehmigung des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement sowie jährliche Überprüfung und Festlegung der entsprechenden Limiten und Risikotoleranzen
  • Festlegung der Branchenlimiten, Kreditkompetenz für kommerzielle Gesamtengagements von über 60 Millionen Franken
  • Festlegung der Länderplafonds und Gegenparteilimiten
  • Genehmigung der Organisation der Geschäftsleitung
  • Erteilung und Löschung der rechtsverbindlichen Unterschriften (Handelsregister)
  • Bewilligung von Mandaten und Nebenbeschäftigungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Leiters der internen Revision

Der Verwaltungsrat führt einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung durch. Dieser Prozess wird intern in Form einer strukturierten schriftlichen Umfrage oder mit persönlichen bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern durchgeführt. Aus der Selbstbeurteilung werden Massnahmen mit Terminen sowie Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung abgeleitet. Die Erledigung der Pendenzen erfolgt durch Traktandierung der entsprechenden Themen im Rahmen der Arbeit des Verwaltungsrats.