Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.
Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Artikel 2 Absatz 1 VASR).
Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).
In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.
Die BEKB prüft die Konsolidierungspflicht der wesentlichen Beteiligungen (siehe Tabelle 7 «Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält») jährlich. Grundlage für die Beurteilung bilden festgelegte Kriterien und Schwellenwerte.
Gesellschaften werden konsolidiert, wenn sie unter einheitlicher Kontrolle der BEKB stehen und deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich der BEKB-Gruppe zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt. Zudem wird anhand von absoluten und relativen Schwellenwerten geprüft, ob die jeweilige Gesellschaft wesentlich für die finanzielle Berichterstattung der BEKB-Gruppe ist. Wenn zwei der nachstehenden absoluten Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, muss die Konsolidierungspflicht gemäss Artikel 35 BankV geprüft werden:
Bei den relativen Schwellenwerten wird geprüft, ob der Einfluss der folgenden Kennzahlen der Beteiligung bezogen auf die Kennzahlen der BEKB 5 Prozent überschreitet: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresgewinn vor Steuern zuzüglich Netto-Veränderung der Reserven für allgemeine Bankrisiken, Geschäftsertrag und Geschäftserfolg. Eine Konsolidierungspflicht entsteht, falls mindestens ein relativer Schwellenwert überschritten wird.
Die BEKB hielt per 31. Dezember 2023 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.
Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.
Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.
Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.
Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.
Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.
Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.
Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, welche in der Tabelle «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.
Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.
Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.
Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden als «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.
Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.
Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem SMI (Swiss Market Index) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.
Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.
Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.
Von der Fair-Value-Option gemäss Artikel 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.
Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.
Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.
Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip. Kryptowährungen, welche die Bank halten muss, um den Kunden den Handel mit Digital Assets zu ermöglichen, werden zum Merkfranken bilanziert.
Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».
Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.
Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.
Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswertes zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.
Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software, von Dritten für die BEKB entwickelte Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal drei Jahren abgeschrieben.
Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.
Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.
Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.
Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.
In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.
Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.
Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.
Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.
Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.
Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass
Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Artikel 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Anhangstabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB zu einem definierten Bezugspreis am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.
Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet.
Den Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, kann eine Erfolgsbeteiligung ausgerichtet werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrages und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement Vergütung festgehalten.
Der Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) der zugeteilten Aktien wird dem Personalaufwand belastet.
Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Artikel 47 Absatz 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.
Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.
Bei den Sachanlagen wurde in der Kategorie «Erworbene Software» die den Abschreibungen zugrunde liegende geschätzte Nutzungsdauer auf drei Jahre angepasst. Bisher wurden die Investitionen sofort abgeschrieben. Dies führte dazu, dass die Abschreibungen im Geschäftsjahr um 17,3 Millionen Franken tiefer waren. Da im Gegenzug die Reserven für allgemeine Bankrisiken um diesen Betrag dotiert worden sind, wurden die Auswirkungen auf das Ergebnis neutralisiert. Gegenüber dem Vorjahr sind keine weiteren wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu verzeichnen.
Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den vorstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Die abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Devisenkassengeschäfte werden nach dem Abschlusstagsprinzip verbucht. Die Devisentermingeschäfte werden gemäss dem Erfüllungstagsprinzip erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden zwischen dem Abschlusstag und dem Erfüllungstag zu Wiederbeschaffungswerten unter den Positiven resp. Negativen Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente ausgewiesen.
Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:
Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.
Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.
Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.
Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
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Einheit/Währung |
Währungscode |
Devisen |
Noten |
Devisen |
Noten |
1 Euro |
EUR |
0,9297 |
0,9022 |
0,9874 |
0,9599 |
1 US-Dollar |
USD |
0,8417 |
0,8017 |
0,9252 |
0,8852 |
1 Pfund Sterling |
GBP |
1,0729 |
1,0069 |
1,1129 |
1,0469 |
Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.