Indexe
Index zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss Art. 964a ff. OR sowie der dazugehörigen Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr).
Thema |
Verweis BEKB Stammhaus |
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Verweis aity AG |
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Ergänzende Kommentare |
Übereinstimmung mit GRI |
Geschäftsmodell |
GB Erläuterungen zur Geschäftstätigkeit |
https://report.bekb.ch/2023/de/erlaeuterungen-zur-geschaeftstaetigkeit/ |
Siehe ergänzende Kommentare |
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Die aity AG ist ein Software- und Servicehersteller mit Schwerpunkt auf Services im Finanzumfeld. Dabei fokussiert sie sich insbesondere auf Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz und erbringt ihre Dienstleistungen aus der Schweiz und wo immer möglich in einem Software-as-a-Service-Ansatz. Ihrer Hauptkundin und Eignerin, der BEKB, bietet sie alle Informatikdienstleistungen zum Betrieb einer Bank an, von Workplaces über Infrastruktur hin zu Core Banking und diversen Softwareprodukten. |
GRI 2-1, 2-6 |
Umweltbelange |
Betriebsökologie |
aity AG (im Kapitel Betriebsökologie) |
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GRI 201-2, 301, 302, 303, 305, 306 |
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Biodiversität |
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Überprüfung |
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Sozialbelange |
Geschäftspraktiken |
aity AG (im Kapitel Dialog mit Anspruchsgruppen) |
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GRI 2-16, 2-23, 2-24, 2-25, 2-26, 2-27, 201-3, 203 |
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Beratungs- und Verkaufspraktiken |
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Dialog mit Anspruchsgruppen |
https://report.bekb.ch/2023/de/?p=2674/#dialogmitanspruchsgruppen |
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Überprüfung |
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Arbeitnehmerbelange |
Arbeitsbedingungen und -kultur |
aity AG (im Kapitel Arbeitsbedingungen und -kultur) |
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GRI 2-19, 2-20, 2-21, 2-30, 401, 403, 404, 405 |
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Diversität und Chancengleichheit |
aity AG (im Kapitel Diversität und Chancengleichheit) |
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Überprüfung |
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Achtung der Menschenrechte |
Geschäftspraktiken |
aity AG (im Kapitel Geschäftspraktiken > Menschenrechte) |
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GRI 1: Grundlagen 2021 |
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Menschenrechte |
aity AG (im Kapitel Diversität und Chancengleichheit) |
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Diversität und Chancengleichheit |
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Überprüfung |
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Korruptionsbekämpfung |
Geschäftspraktiken |
aity AG (im Kapitel Geschäftspraktiken > Korruptionsbekämpfung) |
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GRI 2-15, 205 |
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Korruptionsbekämpfung |
https://report.bekb.ch/2023/de/?p=2669/#korruptionsbekaempfung |
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Überprüfung |
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Sorgfaltspflichten bezüglich Konfliktmineralien |
Übriges Gold |
Nicht relevant; die aity AG tätigt keine Edelmetallgeschäfte. |
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Die BEKB tätigt Edelmetallgeschäfte der Kategorien Gold, Silber, Platin und Palladium sowohl für eigene als auch für Rechnung ihrer Kunden. Sie führt die Edelmetalle nicht selbst in die Schweiz ein, sondern bezieht diese bei anderen Banken in der Schweiz. Zudem bearbeitet die BEKB auch keine solchen Mineralien oder Metalle. Daher fällt sie unabhängig von einer allfälligen Schwellenwertüberschreitung und unabhängig davon, woher diese Edelmetalle stammen, nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 964j Abs. 1 OR. Dennoch stellt sie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei Goldlieferanten sicher. |
GRI 1: Grundlagen 2021, GRI 3-1 |
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Überprüfung |
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Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit |
Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit |
https://report.bekb.ch/2023/de/?p=2673/#sorgfaltspflichtenbezueglichkinderarbeit |
aity AG (im Kapitel Regionale Wirtschaft > Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit) |
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GRI 1: Grundlagen 2021, GRI 3-1 |
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Überprüfung |
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Die BEKB verzichtet auf eine Berichterstattung über ihre Tochtergesellschaften Berimag AG (Liegenschaftsverwaltung) und Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, weil diese keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Beide Unternehmen gehören per 31. Dezember 2023 nicht zum Konsolidierungskreis der BEKB (siehe Geschäftsbericht > Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Konsolidierungskreis). Die Berimag AG war bis zum Zeitpunkt ihrer Veräusserung (1. Januar 2024) mit ihren rund 10 Mitarbeitenden in die Strukturen und Prozesse der BEKB eingebunden – es existierten keine separaten Nachhaltigkeitskonzepte für die Berimag AG. Die Beteiligung der BEKB an der Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG hat nicht direkt mit der Geschäftstätigkeit der Bank zu tun, sondern hat den Charakter einer Finanzbeteiligung.