Ausrichtung
Die langfristig ausgelegte Geschäftspolitik der BEKB prägt das Denken und Handeln ihrer Mitarbeitenden. Faire Geschäftspraktiken sowie eine verantwortungsvolle Verkaufs- und Einkaufspolitik stehen stets im Mittelpunkt.
Die Geschäftspraktiken einer Bank haben Auswirkungen im eigenen Betrieb und durch die finanzierten Aktivitäten. So könnten Bankmitarbeitende wissentlich oder unwissentlich illegale Tätigkeiten wie Geldwäsche, Betrug oder Steuerhinterziehung unterstützen oder in Insiderhandel, Marktabsprachen oder Korruption verwickelt sein. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Bankdienstleistungen von Finanzmarktkriminellen genutzt werden.
Unethische Geschäftspraktiken bergen nicht nur ein hohes Compliance-Risiko, sondern auch erhebliche Reputationsrisiken für eine Bank. Andererseits erhöhen verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und integres Verhalten die Vertrauenswürdigkeit und das Image einer Bank, was zu neuen Geschäftschancen führen kann.
Die Grundsätze der Corporate Governance (siehe Geschäftsbericht > Corporate Governance > Prinzipien und Grundsätze) stellen eine nachhaltige, ethische Unternehmensführung sicher. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen diese Informationen.
Die Vision der BEKB lautet: «Wir begeistern nachhaltig.» Die BEKB setzt im Rahmen ihrer Strategie alles daran, dass sich ihre Kundinnen und Kunden auf sie als führende Finanzdienstleisterin im Bereich Nachhaltigkeit verlassen können. Sie hat diesbezügliche Ziele definiert.
Die BEKB hat bankweit gültige Standards definiert und verankert. Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Im Verhaltenskodex der BEKB sind die Grundlagen für das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeitenden aller Stufen der Bank festgelegt. Der Kodex wurde vom Verwaltungsrat erlassen, allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich gemacht und auf der Website publiziert.
Die Details zum Verhaltenskodex sind in verbindlichen internen Weisungen ausgeführt, die für alle relevanten Bereiche und Aktivitäten der Bank gelten. Weisungen werden von der Geschäftsleitung erlassen und den gemäss Geltungsbereich berechtigten Mitarbeitenden zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang existieren unter anderem Weisungen zu den Themengebieten Personal, Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen und Missständen, Umgang mit Interessenkonflikten, Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie Compliance.
Die Mitarbeitenden werden regelmässig zu diesen Themen geschult. So müssen alle betroffenen Mitarbeitenden regelmässig eine Compliance-Schulung mit Abschlusstest absolvieren, beispielsweise wurde im Berichtsjahr eine Schulung zu FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) durchgeführt.
Mit der Weisung zum Umgang mit Interessenkonflikten werden Leitlinien festgelegt, um potenzielle Interessenkonflikte zu unterbinden, tatsächliche Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, transparent zu machen und durch geeignete Massnahmen zu kontrollieren. Damit stellt die BEKB sicher, dass alle Mitarbeitenden über den korrekten Umgang mit Interessenkonflikten informiert und geschult werden. Ferner dokumentiert die BEKB die erkannten Interessenkonflikte in einem bankweiten Register, welches periodisch überprüft wird.
Um Interessenkonflikte der Mitarbeitenden zu vermeiden, sind zudem alle bankexternen Mandate und Nebenbeschäftigungen bewilligungspflichtig. Die Kompetenz dafür liegt bei der Geschäftsleitung beziehungsweise beim Verwaltungsrat für Mandate und Nebenbeschäftigungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben sich zusätzlich in ihren Grundsätzen zur Corporate Governance explizit dazu bekannt, dass sie im Interesse der Bank und ihrer Anspruchsgruppen handeln und persönliche Interessenkonflikte vermeiden. Bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren, legen sie ihre Interessenkonflikte unverzüglich und vollständig offen und treten in den Ausstand. Es liegen keine kreuzweisen Einsitznahmen in Verwaltungsräten vor.
Der Kanton Bern, welcher kapital- und stimmenmässig über die absolute Mehrheit verfügt, bekennt sich in seiner Eignerstrategie zu einer unabhängigen Bank. Der Verzicht auf die Entsendung eines Kantonsvertreters in den Verwaltungsrat der Bank unterstreicht die klare Trennung zwischen Eigentümer und Bankführung.
Mit einer massvollen Lohnpolitik (siehe Massvolle Lohnpolitik) stellt die BEKB sicher, dass sie keine falschen Anreize für Finanzcoaches setzt und Interessenkonflikte in der Beratung vermieden werden.
Die BEKB bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den Werten und Anliegen, die diesen zugrunde liegen. Als Orientierung dient ihr die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Die wesentlichen Aspekte sind in die jeweiligen Geschäftsprozesse integriert, namentlich bei der Beschaffung, beim Anlage- und Kreditgeschäft und im Personalmanagement.
In den Personalweisungen der BEKB ist der Schutz der Integrität ihrer Mitarbeitenden geregelt: Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt benachteiligt werden aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Sprache, sozialer Stellung, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung. Vorgesetzte sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre verantwortlich.
Die BEKB lehnt Bestechung oder sonstige Korruption jeglicher Art ab. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex der Bank festgehalten. Sie nimmt keine Vermögenswerte an, von denen sie weiss oder annimmt, dass sie aus Korruption herrühren. Die Personalweisungen enthalten zudem Bestimmungen betreffend Bestechung sowie Annahme ungebührlicher Vorteile und Geschenke. Sie sind integrierende Bestandteile der Arbeitsverträge. Ergänzend werden diese Themen am Einführungstag für neu eintretende Mitarbeitende vermittelt.
Lieferanten mit ihren Subunternehmen und Zulieferern ist Korruption und Bestechung in jeder Form untersagt (siehe Beschaffung). Betreffend Einhaltung der Vorgaben siehe Überprüfung.
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Persönlichkeitsverletzungen beziehungsweise Missstände wie Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften und Normen zu melden. Dazu stehen ihnen vorab die internen Kanäle, das heisst die Linienvorgesetzten, die «Business Partner Personal», die zentrale Compliance-Fachstelle oder die Personalkommission als Ansprechstellen zur Verfügung. Ist eine Meldung an interne Stellen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar, können sich die Mitarbeitenden der BEKB an die externe, unabhängige Meldestelle www.integrity24.com wenden. Anonymität und Diskretion sind dabei gewährleistet.
Kundinnen und Kunden haben für Beanstandungen und Bedenken aller Art die Finanzcoaches der BEKB als erste Anlaufstelle. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, stehen ihnen eine zentrale Anlaufstelle innerhalb der Bank und als weitere Eskalationsstufe der Schweizerische Bankenombudsman als unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung. Kundinnen und Kunden werden auf der Website der BEKB auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Für Fragen oder ein anderes Anliegen im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist der Rechtsdienst der BEKB erste Anlaufstelle. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Bei Bedenken zur Geschäftspraxis der BEKB können sich alle Anspruchsgruppen der Bank an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, wenden.
Über die Reklamationen, die an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat gerichtet werden, wird vierteljährlich an die Geschäftsleitung rapportiert. Der Verwaltungsrat wird im quartalsweisen Bericht an den Verwaltungsrat und im Rahmen des Berichtes Risikokontrolle per Mitte Jahr über die Anzahl der durch den Bankenombudsman eingegangenen Kundenreklamationen informiert. Im Berichtsjahr waren es (wie bereits im Vorjahr) zwei Fälle.
Bei Fehlern und negativen Auswirkungen, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der Bank entstanden sind, anerkennt die BEKB ihre Verantwortung und beteiligt sich an einer konstruktiven Lösungsfindung zur Wiedergutmachung. Die Bank analysiert entsprechende Fälle und sorgt mit organisatorischen oder prozessualen Massnahmen dafür, dass vergleichbare Situationen in Zukunft vermieden werden können.
Im Berichtsjahr (wie auch im Jahr zuvor) wurden gegen die BEKB keine relevanten Bussen und keine nicht monetären Sanktionen aufgrund wesentlicher Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften verhängt. «Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften» liegen vor, wenn dadurch die Gesellschaft offensichtlich geschädigt ist oder geschädigt zu werden droht oder ein Verstoss geeignet ist, die Willensbildung der Aktionäre in Bezug auf das Halten, Kaufen oder Abstossen ihrer Beteiligung zu beeinflussen.
Um Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung und die Emissionsreduzierung in der Realwirtschaft zu nehmen, engagiert sich die BEKB in branchenspezifischen Foren, Verbänden und Initiativen. Der Austausch mit Branchenexperten, der Wissenschaft und anderen Unternehmen hilft, ein besseres Verständnis für klimabezogene Chancen und Risiken zu erlangen oder neue Methoden zu verfolgen beziehungsweise mitzugestalten.
Mit der 2023 gestarteten Initiative «Bern Upcycling Challenge» will die Berner Fachhochschule (BFH), unterstützt durch die BEKB, die Kreislaufwirtschaft in KMU und Unternehmen vorantreiben und damit einen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung in der Region Bern leisten. Der Grossraum Bern soll als wichtiger Standort für die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, indem Aktivitäten und Kräfte in der Region gebündelt werden. Im Jahr 2024 werden erstmals drei Preise vergeben, die die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft in der regionalen Wirtschaft fördern und einen Mehrwert für das eigene Unternehmen schaffen.
Gemeinsam mit rund 450 Finanzdienstleistern engagiert sich die BEKB für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Treibhausgasemissionen. Als zweite Schweizer Bank ist sie im Jahr 2020 der weltweiten Partnerschaft PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials) beigetreten. Diese strebt an, die sogenannten «finanzierten Emissionen» – die durch Kredite und Investitionen finanzierten Treibhausgasemissionen – zu messen und offenzulegen. Die PCAF entwickelt Open-Source-Methoden für die Treibhausgasbuchhaltung. Dadurch ermöglicht sie der Finanzindustrie, effektive Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Die BEKB hat mit dem Beitritt ihre Absicht bekräftigt, die relevanten ökologischen und sozialen Wirkungen ihrer Portfolios zu identifizieren. Die PCAF-Methodik dient der BEKB als Grundlage zur Berechnung der wissenschaftsbasierten Ziele und Absenkpfade (siehe nachfolgenden Abschnitt).
Anfang 2022 ist die BEKB als eine der ersten Schweizer Banken der Net-Zero Banking Alliance (NZBA) der UNO beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, ihre Kredit- und Anlageportfolios bis spätestens 2050 auf Netto-Null-Emissionen auszurichten. Mit ihrem Beitritt zur NZBA führt die BEKB ihr langjähriges Engagement für den Klimaschutz fort und trägt dazu bei, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Die Bank hat im August 2023 wissenschaftsbasierte Ziele und Absenkpfade für kohlenstoffintensive Sektoren festgelegt und Zwischenziele per 2030 definiert (siehe Klimawandel). Transitionspläne mit Handlungen und Massnahmen sowie weitere Zielsetzungen werden folgen.
Die BEKB engagiert sich für mehr Transparenz bei der Finanzierung von CO2-Emissionen.
Seit 2018 ist die BEKB Mitglied im Schweizer Verband für nachhaltige Finanzen, Swiss Sustainable Finance (SSF). Damit untermauert sie ihr Engagement für die Förderung nachhaltiger Finanzen und will dazu beitragen, diese gemeinsam weiterzuentwickeln.
Im Jahr 2021 ist die BEKB dem Wirtschaftsverband swisscleantech beigetreten. swisscleantech vereint klimabewusste Unternehmen, die politische Rahmenbedingungen für klimataugliches Wirtschaften erarbeiten und dafür sorgen, die Schweiz bis spätestens 2050 CO2-neutral zu machen.
Die BEKB hat mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) freiwillige Zielvereinbarungen bezüglich Energieverbrauch und CO2-Ausstoss abgeschlossen. Sowohl die Ziele der Vereinbarung bis 2014 als auch jene bis 2022 wurden übertroffen. Letztere hat eine Erhöhung der Energieeffizienz um 12 Prozent gegenüber 2012 mit rund 100 konkreten Massnahmen umfasst, die plangemäss umgesetzt worden sind. Eine neue Zielvereinbarung soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden.
Seit 2006 ist die BEKB Mitglied der Klimaplattform der Wirtschaft. Dieses Netzwerk von Unternehmen, Wirtschaftsvereinen und öffentlicher Hand engagiert sich im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Raum Bern.
Zudem unterstützt die BEKB die Unternehmerinitiative «Neue Energie Bern», die sich für die nachhaltige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und Energieeffizienz im Kanton Bern einsetzt und mit der jährlichen Vergabe des Berner Unternehmenspreises «Klima + Energie» vorbildliche Engagements auszeichnet.
Die BEKB ist Mitglied bei «öbu», dem Verband für nachhaltiges Wirtschaften. In diesem Netzwerk arbeiten mehr als 300 Schweizer Unternehmen zusammen, um die nachhaltige Entwicklung der Schweizer Wirtschaft zu unterstützen. öbu fördert den Wissensaustausch und setzt sich für die Entwicklung von politischen Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmen ermöglichen, nachhaltig und gewinnbringend zu arbeiten.
Zusätzlich zu den Mitgliedschaften und Initiativen mit explizitem Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist die BEKB Mitglied beim Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) und bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Im Berichtsjahr hat die SBVg am Hauptsitz der BEKB einen Round Table mit eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum Thema Sustainable Finance durchgeführt.
Die BEKB will mit verantwortungsvollen Geschäftspraktiken Korruptionsvorfälle, wettbewerbswidriges Verhalten oder Verstösse gegen die Compliance vermeiden.
Im Berichtsjahr gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle und keine auf die BEKB ausgerichteten Klagen betreffend wettbewerbswidriges Verhalten.
Die in diesem Kapitel beschriebenen Konzepte, Massnahmen und Aktivitäten bezüglich Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung gelten für die ganze BEKB-Gruppe.