Lagebericht

Liquidität und Eigenmittel

Die Anforderungen von Artikel 12 bis 18 LiqV betreffend die Liquidität und die Mindestreserven gemäss Artikel 12 bis 17 NBV wurden während des ganzen Jahres eingehalten.

Am Ende des Berichtsjahres beliefen sich die Eigenmittel nach Basel III auf 3,13 Milliarden Franken (Vorjahr: 3,00 Milliarden Franken). Die Basel-III-Kernkapitalquote (CET1) erhöhte sich von 17,1 Prozent auf 17,3 Prozent, die Basel-III-Gesamtkapitalquote von 19,4 Prozent auf 19,6 Prozent. Die regulatorische Vorgabe beträgt 12,0 Prozent. Zusätzlich muss ein antizyklischer Puffer in der Höhe von 1,36 Prozent gehalten werden. Die BEKB verfügt über Reserven für allgemeine Bankrisiken, mit denen allgemeine strategische Risiken wie politische Risiken, Regulierungsrisiken, operationelle Risiken, Marktrisiken, Reputationsrisiken und Goodwillabschreibungen abgedeckt werden. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Die anrechenbaren Eigenmittel bestehen aus hartem Kernkapital (CET1) und Ergänzungskapital (T2). Die Leverage Ratio erhöhte sich auf 6,7 Prozent. Die BEKB bekennt sich zu einer Strategie mit tiefem Risikoprofil und solider Eigenmittelausstattung.