Anhang zur Jahresrechnung
Die Berner Kantonalbank AG (BEKB) ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts (Artikel 620 ff. OR). Die Dienstleistungen werden am Hauptsitz der Bank in Bern, im Kundencenter in Bern-Liebefeld und an ihren rund 75 Standorten in den Kantonen Bern und Solothurn erbracht. Die BEKB hat keine Standorte oder qualifizierten Beteiligungen im Ausland.
Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.
Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Artikel 2 Absatz 1 VASR).
Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).
In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.
Die BEKB prüft die Konsolidierungspflicht der wesentlichen Beteiligungen (siehe Tabelle 7 «Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält») jährlich. Grundlage für die Beurteilung bilden festgelegte Kriterien und Schwellenwerte.
Gesellschaften werden konsolidiert, wenn sie unter einheitlicher Kontrolle der BEKB stehen und deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich der BEKB-Gruppe zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt. Zudem wird anhand von absoluten und relativen Schwellenwerten geprüft, ob die jeweilige Gesellschaft wesentlich für die finanzielle Berichterstattung der BEKB-Gruppe ist. Wenn zwei der nachstehenden absoluten Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden, muss die Konsolidierungspflicht gemäss Artikel 35 BankV geprüft werden:
Bei den relativen Schwellenwerten wird geprüft, ob der Einfluss der folgenden Kennzahlen der Beteiligung bezogen auf die Kennzahlen der BEKB 5 Prozent überschreiten: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresgewinn vor Steuern zuzüglich Netto-Veränderung der Reserven für allgemeine Bankrisiken, Geschäftsertrag und Geschäftserfolg. Eine Konsolidierungspflicht entsteht, falls mindestens ein relativer Schwellenwert überschritten wird.
Die BEKB hielt per 31. Dezember 2022 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.
Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.
Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.
Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.
Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.
Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.
Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.
Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, welche in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.
Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.
Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.
Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden als «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.
Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.
Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem SMI (Swiss Market Index) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.
Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.
Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.
Von der Fair-Value-Option gemäss Artikel 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.
Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.
Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.
Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip. Kryptowährungen, welche die Bank halten muss, um den Kunden den Handel mit Digital Assets zu ermöglichen, werden zum Merkfranken bilanziert.
Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».
Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.
Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.
Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswertes zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.
Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und im laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben.
Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.
Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.
Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.
Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.
In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.
Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.
Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.
Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.
Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.
Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass
Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Artikel 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Anhangstabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB zu einem definierten Bezugspreis am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.
Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet.
Den Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, kann eine Erfolgsbeteiligung ausgerichtet werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrages und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement Vergütung festgehalten.
Der Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) der zugeteilten Aktien wird dem Personalaufwand belastet.
Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Artikel 47 Absatz 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.
Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu verzeichnen.
Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der Gesellschaft erfasst und ab diesem Zeitpunkt für die Erfolgsermittlung bewertet. Die abgeschlossenen Geschäfte werden bis zum Erfüllungstag als Ausserbilanzgeschäfte ausgewiesen. Ab dem Erfüllungstag werden die Geschäfte in der Bilanz ausgewiesen.
Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:
Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.
Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.
Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.
Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.
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31.12.2022 |
31.12.2021 |
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Einheit/Währung |
Währungscode |
Devisen |
Noten |
Devisen |
Noten |
1 Euro |
EUR |
0,9874 |
0,9599 |
1,0362 |
1,0087 |
1 US-Dollar |
USD |
0,9252 |
0,8852 |
0,9112 |
0,8712 |
1 Pfund Sterling |
GBP |
1,1129 |
1,0469 |
1,2341 |
1,1681 |
Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.
Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken identifiziert und gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie die Risikokontrolle werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dabei dem System der drei Verteidigungslinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegungDer Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.
Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.
Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in zentralen Einheiten der Bank (erste Verteidigungslinie) als auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Verteidigungslinie). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.
Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:
Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres «Risiko-Appetit-Frameworks» vor, welches sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.
Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.
Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.
Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten bezogen auf die wesentlichen Risikokategorien. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.
Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.
Die Risiken werden durch folgende Elemente der risikotragenden Substanz absorbiert:
Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des Berichts Risikokontrolle zusammengefasst. Darin enthalten sind per Stichtag Mitte Jahr die Identifikation und Beurteilung finanzieller, operationeller, strategischer und anderer («emerging») Risiken. Die operationellen Risiken werden nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise-Risk-Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Die Beurteilung des ERM-Risikokatalogs erfolgt in einem zweistufigen Prozess Mitte Jahr, in welchem in der ersten Stufe die gesamte zweite Führungsebene der BEKB und in der zweiten Stufe die Geschäftsleitung involviert ist. Im Bericht Risikokontrolle wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen sämtlicher Risikokategorien beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und der zweiten Verteidigungslinie erstattet. In einem zweiten Schritt wird ein Workshop mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung betreffend die Empfehlungen aus dem Bericht durchgeführt. In diesem Rahmen werden seitens Geschäftsleitung adäquate risikomindernde Massnahmen festgelegt.
Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:
Finanzielle Risiken («Primärrisiken»). Darunter fallen:
Operationelle Risiken
Strategische Risiken
Andere («emerging») Risiken
Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.
Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft werden ferner mittels eines einheitlichen internen Ratingsystems überwacht. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über ein Kreditberater-Unterstützungssystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft. Anstelle von Einzelüberprüfungen werden auch definierte Teilkreditportfolios unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based Monitoring zentral überwacht.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Renditeliegenschaften und Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte. Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.
Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.
Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.
Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern.
Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.
Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.
Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agenturen Standard & Poor’s und Fedafin an.
Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.
Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.
Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.
Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.
Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel auf der Basis des De-Minimis-Ansatzes gemäss Artikel 83 ERV bewirtschaftet. Die De-Minimis-Limite wird als Bruttopositionslimite auf die Gruppen Devisen, Obligationen, Aktien und Derivat verteilt. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.
Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt ein ALM-Komitee (ALCO) ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:
ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.
Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.
Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen und der Zinsderivate. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, welches basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüsseln ermittelt wird.
Zusätzlich erfolgen durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.
ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel anzupassen sind. Mindestens alle drei Jahre werden die Berechnungen neu durchgeführt. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert.
Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.
Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt strategische sowie taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.
Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.
Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repo-Basis und Blankoanlagen (restriktive Vorgaben) sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.
Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.
Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht. Der Frühindikator LCR kann die nächste Eskalationsstufe alleine auslösen.
Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten. Das Liquiditätsnotfallkonzept ist Bestandteil der Gesamtbank-Krisenplanung.
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.
Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.
Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.
Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels
Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf dem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.
Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.
Um die kritischen Geschäftsfunktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zum Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement (CM). Das BCM zielt damit auf eine Minimierung der finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen solcher Ereignisse ab. Dies geschieht durch das Erstellen von Notfallplänen, wie zum Beispiel einem Pandemieplan, die regelmässig aktualisiert und getestet werden. Das Krisenmanagement ist Teil des Business Continuity Management.
Seit 2018 hat die BEKB für die Weiterführung und Weiterentwicklung des Kernbankensystems IBIS3G zu IBIS4D mit der IT-Partnerin DXC zusammengearbeitet und zahlreiche Grundlagen geschaffen und umgesetzt.
Nun begibt sich die BEKB in eine neue Phase und hat im September 2021 eine eigene IT-Gesellschaft aity AG gegründet. Damit verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Ökosysteme zu bieten.
Per 1. April 2022 wurden rund 150 Mitarbeitende des früheren Outsourcing-Partners DXC übernommen und per 1. Juli 2022 weitere 70 Mitarbeitende von der BEKB in die aity AG transferiert. In dieser aktuellen ersten Phase liegt der Fokus darauf, die Betriebssicherheit und –stabilität zu gewährleisten. In einem weiteren Schritt wird die Kooperationsfähigkeit mit anderen Firmen weiter ausgebaut werden.
Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat (inklusive der eigenen Tochtergesellschaft aity AG), im Rahmen ihres Reglements «Outsourcing». Unter anderem werden dabei die Berichte der mit Spezialprüfungen beauftragten Prüfgesellschaften von der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft, von der internen Revision, von der Geschäftsleitung, vom Prüf- und Risikoausschuss und vom Verwaltungsrat der BEKB ausgewertet.
Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.
Unter «anderen (‹emerging›) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen Risikokontrollbericht.
Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die BEKB hat bereits früh Nachhaltigkeit als einen der zentralen Werte im Unternehmen verankert. Sie bekennt sich zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung und trägt zu deren Erreichen bei. Das Management betreffend Nachhaltigkeitsthemen gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Organisationseinheit Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement identifiziert und beurteilt die für die BEKB relevanten Nachhaltigkeitsthemen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen und ist für die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten und Kennzahlen, welche die BEKB als Erfolgs- und Kontrollgrössen heranzieht. Die zweite Verteidigungslinie (Riskmanagement) nimmt in ihrer Berichterstattung «Bericht Risikokontrolle» eine unabhängige Beurteilung vor.
Die BEKB evaluiert ihre klimabezogenen Finanzrisiken im Rahmen eines qualitativen, expertenbasierten Prozesses. Der Prozess wird in gemischten Teams aus den Organisationseinheiten Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement, Riskmanagement, Kreditmanagement und Investment Strategy vorangetrieben. Die bankinterne Klassifizierung und Bewertung der Risiken folgt einer Systematik nach einzelnen «physischen» oder «Übergangs-»(Transitions-) Risiken. Darauf basierend wird jeder Risikotreiber (zum Beispiel extreme Wetterereignisse oder erhöhte Preise für Treibhausgasemissionen) auf seine Materialität hinsichtlich BEKB-Geschäftsaktivitäten geprüft. In diesem Schritt wird das inhärente Risiko aus Kombination des Risikotreibers und der Geschäftsaktivität beschrieben und (qualitativ) eingeschätzt. Es resultiert für jeden Risikotreiber und jede betroffene Geschäftsaktivität ein Risikoprofil mit hoher, mittlerer, tiefer oder keiner Relevanz.
Die BEKB treibt die Thematik stetig voran mit dem Ziel, zukünftig auch quantitative Merkmale zur Evaluation von klimabezogenen Finanzrisiken einzusetzen und nach diesen zu messen.
Als Gegenstand des Compliance-Risikos gelten das Risiko von Verstössen gegen Vorschriften, Standards und Standesregeln und die entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verluste oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Rechtsdienst und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert und nicht ausschliesslich in der Funktion, die diesen Namen trägt.
Der Bereich Rechtsdienst und Compliance stellt sicher, dass für alle wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Träger von Compliance-Aufgaben bestimmt sind. Er erstellt halbjährlich ein «Compliance-Reporting». Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt dem Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.
Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Verteidigungslinie ein. Im Bereich Rechtsdienst und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.
Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegungÜberfällige Forderungen werden einzeln beurteilt. Als überfällige Forderungen gelten Forderungen mit Zins- und/oder Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind.
Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Dabei werden Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor.
Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Damit identifiziert die Bank Hypothekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Gegebenenfalls werden Abzahlungen verlangt und/oder weitere Deckungen eingefordert. Nach einer detaillierten Prüfung durch Kreditspezialisten wird auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen werden täglich berechnet und periodisch überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags gefordert, oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen aussergewöhnliche Marktverhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt.
Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Kontoüberziehungen. Bei ungedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich, oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen, Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklung umfassen. Die Jahresrechnung sowie gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden eingefordert und beurteilt. Es ist auch möglich, dass auf einem definierten Teilkreditportfolio die Überwachung unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based Monitoring erfolgt. Ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. In die Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden die Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen einbezogen. Für die Bildung von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften werden die gleichen Abläufe, Systeme und Methoden verwendet wie für die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) bestimmt.
Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen unterteilt die BEKB die gefährdeten Forderungen in zwei Kategorien. Die Bewertung der Grundpfänder erfolgt bei beiden Kategorien auf der Basis von vorsichtig bestimmten Werten, unter Berücksichtigung der Liquidationskosten. Die massgebenden Ertragswerte bei Renditeobjekten werden objektbezogen festgelegt.
Diese zwei Kategorien von Schuldnern ergeben die Positionen mit Wertberichtigungsbedarf. Die nach den nachfolgenden Grundsätzen berechneten Deckungswerte der Sicherheiten sind bei beiden Kategorien als Liquidationswerte im Sinne von Artikel 24 Absatz 4 RelV-FINMA zu verstehen.
Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen der Forderungshöhe und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Als Forderungshöhe gilt grundsätzlich die Kreditlimite oder die höhere Kreditbeanspruchung.
Bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, werden zweimal jährlich neu beurteilt, die Strategie wird überprüft und gegebenenfalls die Wertkorrektur angepasst. Die Organisationseinheit Recovery beurteilt die gesamten auf den Risikopositionen gebildeten Wertkorrekturen.
Die BEKB kann Wertberichtigungen und Rückstellungen für homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles, die sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzen, durch eine pauschale Beurteilung gemäss Artikel 24 Absatz 3 RelV-FINMA festlegen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen).
Als Institut der Aufsichtskategorie 3 ist die BEKB verpflichtet, Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen zu bilden. Dabei handelt es sich um Wertberichtigungen und Rückstellungen für noch nicht eingetretene Verluste auf Krediten, die zum Bilanzierungszeitpunkt noch einwandfrei sind. Die BEKB bildet die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen auf Portefeuillebasis. Damit werden unter anderem Länder- und Branchenrisiken abgedeckt.
Die Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt anhand festgelegter Kriterien auf der Basis der vom Verwaltungsrat bewilligten Limiten nach Ländern und Branchen. Dabei werden je Branchenkategorie individuelle Risikosätze zwischen 0 und 10 Prozent verwendet. Für Finanzierungen im Bereich von Neuunternehmen, Seed-Finanzierungen und Nachfolgefinanzierungen bestehen Risikosätze zwischen 20 und 50 Prozent.
Für Positionen mit Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden müssen.
Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur teilweisen oder vollständigen Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will.
Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 1 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Der Schwellenwert wird jeweils zum Abschlusszeitpunkt basierend auf den anrechenbaren Eigenmitteln per Vorjahresabschluss beziehungsweise auf dem Brutto-Erfolg Zinsengeschäft des Vorjahres berechnet, wobei der tiefere resultierende Wert massgebend ist.
Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nicht zur Deckung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet.
Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu einer Unterdeckung, muss diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau auf den Zielbestand beseitigt werden.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken betragen per 31.12.2022 323,5 Millionen Franken und entsprechen damit dem Zielbestand. Es besteht keine Unterdeckung.
Im Grundpfandkreditgeschäft liegt bei jeder Kreditvergabe eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten vor. Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Je nach Objektart gelangen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung. Eigenheime werden grundsätzlich nach dem hedonischen Bewertungsmodell von IAZI bewertet, Renditeliegenschaften sowie Gewerbe-, Industrie- und Spezialobjekte nach der Ertragswertmethode. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor. Abhängig von der Bonität wird zusätzlich ein Liquidationswert errechnet. Als Basis für die Kreditgewährung wendet die Bank den niedrigsten Wert an, der sich aufgrund der internen Bewertung, des Kaufpreises und einer allfälligen externen Schätzung ergibt.
Für Lombardkredite und andere Kredite mit Wertschriftendeckung werden vor allem übertragbare Finanzinstrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und regelmässig gehandelt werden.
Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um das mit marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Markt- und Währungsrisiko abzudecken und den Belehnungswert zu ermitteln. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt durch ausgebildete Händler. Die BEKB übt keine Market-Maker-Tätigkeiten aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und in geringem Umfang für Rohstoffe. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.
Derivative Finanzinstrumente werden von der BEKB im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Marktrisiken (Zins-, Fremdwährungs- und Aktienmarktrisiken) eingesetzt, inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.
Bei Zinsswaps, die über die Eurex gehandelt werden, entstehen aufgrund des täglichen Ausgleichs keine Wiederbeschaffungswerte.
Die BEKB setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:
Grundgeschäft |
Absicherung mittels |
Zinsrisiko im Bankenbuch |
Zinsswaps und Zinsoptionen |
Marktrisiken auf Währungsoptionen |
Devisentermingeschäften |
Marktrisiken auf Aktienoptionen |
Index-Futures und Index-Optionen |
Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Hypothekarforderungen) werden in verschiedene Zinsbindungsbänder gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.
In den Finanzanlagen zu Platzierungszwecken gehaltene Fonds werden global betrachtet, und die Absicherung von Währungs-, Zins- sowie Aktienmarktrisiken erfolgt mittels Makro-Hedges.
Bei Abschluss eines Absicherungsgeschäfts wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem abgesicherten Grundgeschäft dokumentiert. Im Hinblick auf das abgesicherte Risiko verhält sich die Wertentwicklung zwischen dem Grund- und dem Absicherungsgeschäft gegenläufig.
In der Dokumentation werden unter anderem die Risikomanagementziele, die Risikostrategie für die Absicherungstransaktion und die Methode zur Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung festgehalten. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird anhand des Grundgeschäfts beziehungsweise bei Makro-Hedges anhand des Gesamtportfolios gemessen und monatlich geprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung gar nicht mehr oder nur noch teilweise wirksam ist, werden im Umfang des ineffektiven Teils dem Handelserfolg zugewiesen.
Überschreitet die Auswirkung des Absicherungsgeschäfts die Auswirkung des Grundgeschäfts (Ineffektivität), kann durch eine Restrukturierung des Derivatportfolios die Effektivität wiederhergestellt werden, oder die Transaktion wird einem Handelsgeschäft gleichgestellt, und der überschreitende Teil des Erfolgs aus dem Absicherungsgeschäft wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» zugewiesen.
Nebst dem Bezug der Informatikdienstleistungen von der aity AG (bis Ende März 2022 EntServ Schweiz GmbH) hat die BEKB unter anderem die Wertschriftenadministration an die Swisscom (Schweiz) AG sowie den Druck und Versand der Bankkorrespondenz und den Zahlungsverkehr an die SPS Switzerland AG ausgelagert. Die Auslagerungen wurden im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Kooperationsverträgen und Service Level Agreements geregelt. Mitarbeitende der Dienstleister, die mit dem Vertragswerk in Verbindung stehen, sind dem Bankgeheimnis unterstellt, womit die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften 1 |
13 878 |
46 808 |
Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften 1 |
1 225 000 |
1 560 000 |
Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz |
1 295 816 |
1 489 628 |
– davon bei denen das Recht zu Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
1 295 816 |
1 489 628 |
Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
13 939 |
47 182 |
– davon weiterverpfändete Wertschriften |
13 939 |
47 182 |
– davon weiterveräusserte Wertschriften |
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1 Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge.
in CHF 1000 |
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Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften |
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Deckungsart |
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Hypotheka- rische Deckung |
Andere Deckung |
Ohne Deckung |
Total |
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
|
|
|
|
|
Forderungen gegenüber Kunden |
|
79 659 |
344 473 |
1 379 843 |
1 803 975 |
Hypothekarforderungen |
|
26 109 677 |
22 747 |
30 908 |
26 163 332 |
– Wohnliegenschaften |
|
22 538 127 |
15 854 |
9 856 |
22 563 837 |
– Büro- und Geschäftshäuser |
|
1 889 925 |
556 |
5 621 |
1 896 102 |
– Gewerbe und Industrie |
|
1 236 252 |
671 |
5 664 |
1 242 587 |
– Übrige |
|
445 373 |
5 666 |
9 767 |
460 806 |
Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
26 189 336 |
367 220 |
1 410 751 |
27 967 307 |
Vorjahr |
24 997 263 |
389 097 |
1 148 491 |
26 534 852 |
|
Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
25 978 451 |
336 036 |
1 345 041 |
27 659 528 |
Vorjahr |
24 780 826 |
354 923 |
1 082 648 |
26 218 396 |
|
Ausserbilanz |
|
|
|
|
|
Eventualverpflichtungen |
|
39 234 |
62 153 |
130 005 |
231 391 |
Unwiderrufliche Zusagen |
|
375 263 |
0 |
342 285 |
717 548 |
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen |
|
0 |
0 |
190 952 |
190 952 |
Verpflichtungskredite |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Total Ausserbilanz |
Berichtsjahr |
414 496 |
62 153 |
663 242 |
1 139 891 |
Vorjahr |
443 089 |
23 080 |
703 645 |
1 169 814 |
|
|
|
|
|
|
|
Gefährdete Forderungen |
|
Bruttoschuld- betrag |
Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten |
Nettoschuld- betrag |
Einzelwert- berichtigungen |
Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses |
Berichtsjahr |
229 780 |
144 337 |
85 443 |
85 443 |
Vorjahr |
289 752 |
186 627 |
103 125 |
103 125 |
|
Liquidationspositionen |
Berichtsjahr |
27 985 |
11 169 |
16 817 |
16 817 |
Vorjahr |
17 662 |
8 809 |
8 853 |
8 853 |
Zusätzlich zu den in der Tabelle ausgewiesenen Positionen mit Einzelwertberichtigungen bestanden bis 31. Dezember 2021 pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 0,04 Millionen Franken (Nettoschuldbetrag von 0,04 Millionen Franken) bezogen auf ein homogenes Kreditportefeuille in der Höhe von 0,04 Millionen Franken. Im Berichtsjahr wurden sämtliche Positionen dieses homogenen Kreditportefeuilles aufgelöst, daher bestehen per 31.12.2022 keine Einzelwertberichtigungen mehr. Die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
in CHF 1000 |
|
|
Aktiven |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte |
561 |
1 160 |
– davon kotiert |
531 |
|
Beteiligungstitel |
0 |
0 |
Edelmetalle und Rohstoffe |
6 938 |
6 488 |
Weitere Handelsaktiven |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Aktiven |
7 499 |
7 648 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
531 |
|
|
|
|
Verpflichtungen |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte 1 |
|
|
– davon kotiert |
|
|
Beteiligungstitel 1 |
|
|
Edelmetalle und Rohstoffe 1 |
|
|
Weitere Handelspassiven 1 |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Verbindlichkeiten |
|
|
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
1 Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip).
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
Handelsinstrumente |
Absicherungsinstrumente |
||||
|
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Zinsinstrumente |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte inkl. FRAs |
– |
– |
– |
|
|
|
Swaps |
– |
– |
– |
|
9 695 |
1 450 000 |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Devisen/Edelmetalle |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
12 159 |
12 219 |
2 201 204 |
|
|
|
Kombinierte Zins-/Währungsswaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Beteiligungstitel/Indizes |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
6 |
6 |
|
|
50 |
1 250 |
Kreditderivate |
|
|
|
|
|
|
Credit Default Swaps |
– |
– |
– |
|
|
|
Total Return Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
First-to-Default Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Andere Kreditderivate |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Übrige |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge |
|
|
|
|
|
|
Berichtsjahr |
12 165 |
12 225 |
2 201 204 |
|
9 745 |
1 451 250 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
12 159 |
12 219 |
|
|
9 695 |
|
Vorjahr |
17 226 |
17 700 |
2 598 390 |
|
32 851 |
904 486 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
17 217 |
17 692 |
|
|
32 750 |
|
– : Die BEKB tätigt keine solchen Geschäfte.
Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Berichtsjahr |
12 165 |
21 970 |
Vorjahr |
17 226 |
50 551 |
Aufgliederung nach Gegenparteien |
Zentrale Clearingstellen |
Banken und Wertpapierhäuser |
Übrige Kunden |
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) |
|
10 789 |
1 377 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Buchwert |
Fair Value |
Buchwert |
Fair Value |
Finanzanlagen |
|
|
|
|
Schuldtitel |
2 152 143 |
2 008 000 |
1 807 887 |
1 844 391 |
– davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit |
2 152 143 |
2 008 000 |
1 807 887 |
1 844 391 |
– davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) |
|
|
|
|
Beteiligungstitel |
133 990 |
201 967 |
163 601 |
276 941 |
– davon qualifizierte Beteiligungen 1 |
|
|
|
|
Edelmetalle |
8 344 |
8 344 |
8 225 |
8 225 |
Liegenschaften |
270 |
270 |
|
|
Kryptowährungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
Total |
2 294 747 |
2 218 581 |
1 979 714 |
2 129 558 |
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
1 926 084 |
1 781 472 |
1 673 502 |
1 701 035 |
1 Mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 2 |
AAA bis AA– |
A+ bis A– |
BBB+ bis BBB– |
BB+ bis B– |
Niedriger als B– |
Ohne Rating |
Buchwerte der Schuldtitel |
187 995 |
70 678 |
|
|
|
1 893 470 3 |
2 Rating von Standard & Poor’s.
3 Davon sind 1814 Millionen Franken Obligationen der Pfandbriefzentrale beziehungsweise der Pfandbriefbank.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaf- fungswert |
Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpas- sungen (Equity- Bewertung) |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
|
|
||||
|
Umgliede- rungen |
Investi- tionen |
Desin- vesti- tionen |
Wertbe- richti- gungen |
Wertan- passung der nach Equity be- werteten Beteiligungen/ Zuschrei- bungen |
Buchwert Ende Berichts- jahr |
Markt- wert |
|||
Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– mit Kurswert |
21 044 |
–1 708 |
19 336 |
|
|
0 |
|
|
19 337 |
105 873 |
– ohne Kurswert |
96 950 |
–46 939 |
50 011 |
|
406 |
–524 |
–406 |
524 |
50 012 |
|
Total Beteiligungen |
117 994 |
–48 646 |
69 348 |
|
406 |
–523 |
–406 |
524 |
69 348 |
105 873 |
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Bilanzwert |
Equity |
Bilanzwert |
Equity |
Bestand Beteiligungen |
21 700 |
21 691 |
21 700 |
25 315 |
Beteiligungsertrag |
3 599 |
–26 |
2 109 |
1 011 |
(Beteiligungsquote über 10 Prozent und Marktwert/Steuerwert über 5 Millionen Franken) |
||||||
Firmenname und Sitz |
Geschäftstätigkeit |
Gesellschafts- kapital (in Mio. CHF) |
Anteil am Kapital (in %) |
Anteil an Stimmen (in %) |
Direkter Besitz (in %) |
Indirekter Besitz (in %) |
Unter Beteiligungen bilanziert: |
|
|
|
|
|
|
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich |
Pfandbriefinstitut |
2 225,0 |
10,7 |
10,7 |
10,7 |
|
Jungfraubahn Holding AG, Interlaken |
Bergbahn |
8,8 |
14,2 |
14,2 |
14,2 |
|
Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen |
Seniorenresidenz |
10,8 |
66,7 |
66,7 |
66,7 |
|
aity AG, Köniz |
ICT-Servicedienstleister |
10,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
|
Die Beteiligung BioMedInvest AG I in Liquidation wird nicht mehr unter den wesentlichen Beteiligungen aufgeführt, da der Marktwert/Steuerwert unter dem Schwellenwert liegt.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaf- fungs- wert |
Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
Buchwert Ende Berichts- jahr |
|||||
Umglie- derungen |
Investi- tionen |
Desinvesti- tionen |
Abschrei- bungen |
Zuschrei- bungen |
Überträge auf Erneue- rungsfonds |
|||||
Selbst genutzte Gebäude |
329 475 |
–145 089 |
184 386 |
–367 |
15 004 |
–1 055 |
–224 |
|
–16 159 |
181 586 |
Andere Liegenschaften |
24 106 |
–11 698 |
12 408 |
367 |
47 |
–917 |
–325 |
|
–56 |
11 524 |
Selbst entwickelte oder separat erworbene Software |
132 372 |
–129 757 |
2 615 |
|
33 765 |
|
–31 752 |
|
|
4 628 |
Übrige Sachanlagen |
36 635 |
–22 691 |
13 945 |
|
16 676 |
–4 000 |
–14 348 |
|
|
12 273 |
Objekte im Finanzie- rungsleasing |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon selbst genutzte Gebäude |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon andere Liegenschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon übrige Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Sachanlagen |
522 588 |
–309 234 |
213 353 |
|
65 493 |
–5 972 |
–46 648 |
|
–16 215 |
210 011 |
Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing: keine
Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Standorte) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, die die Bank nicht als Operational Leasing betrachtet.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Ausgleichskonto |
|
13 585 |
20 848 |
|
Aktive latente Ertragssteuern |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
Indirekte Steuern 1 |
846 070 |
3 659 |
1 607 611 |
2 461 |
BEKB-Förderfonds |
|
1 019 |
|
1 234 |
Übriges |
10 977 |
29 504 |
7 640 |
24 701 |
Total |
857 048 |
47 768 |
1 636 099 |
28 396 |
1 Im Wesentlichen sind darin Verrechnungssteuerforderungen enthalten.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Verpfändete/abgetretene Aktiven |
|
|
|
|
Forderungen gegenüber Banken |
20 300 |
12 350 |
50 998 |
41 630 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen |
9 720 141 |
6 814 000 |
10 237 567 |
6 327 000 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Refinanzierungsdarlehen |
368 842 |
363 000 |
386 481 |
378 000 |
Verpfändete oder abgetretene Forderungen gegenüber Kunden zur Sicherstellung der SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität |
|
|
184 678 |
181 000 |
Wertschriften für die Innertags- bzw. Engpassfinanzierungsfazilität der SNB (unbenützt) |
13 474 |
|
11 135 |
|
Wertschriften/Barhinterlagen zur Deckung von Margenerfordernissen von Optionsbörsen und Sicherstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Banken |
260 209 |
57 149 |
144 078 |
20 086 |
Total verpfändete/abgetretene Aktiven |
10 382 966 |
7 246 498 |
11 014 937 |
6 947 716 |
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 1 dargestellt.
in CHF 1000 |
|
|
Verpflichtungsart |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
|
Nominalwert |
Nominalwert |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
91 791 |
34 177 |
Anleihensobligationen |
5 000 |
5 000 |
Kassenobligationen |
|
|
|
Marktwert |
Marktwert |
Negative Wiederbeschaffungswerte |
|
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Namenaktien der Berner Kantonalbank AG |
96 000 |
96 000 |
a) Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)
Die BEKB hat keine Arbeitgeberbeitragsreserven in patronalen oder anderen Vorsorgeeinrichtungen.
b) Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Über-/Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres |
Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) |
Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode |
Vorsorgeaufwand im Personalaufwand |
||
31.12.2022 |
31.12.2021 |
2022 |
2021 |
||||
Patronale Fonds/patronale Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgepläne ohne Über-/Unterdeckung 1 |
|
|
|
|
12 730 |
12 730 |
|
Vorsorgepläne mit Überdeckung |
|
|
|
|
|
|
12 099 |
Vorsorgepläne mit Unterdeckung |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven |
|
|
|
|
73 |
73 |
73 |
1 Der Deckungsgrad beträgt 113,0 Prozent, die Wertschwankungsreserven haben den Zielwert nicht erreicht. Im Vorjahr war der Zielwert der Wertschwankungsreserven erreicht worden.
c) Vorsorgeeinrichtungen
Pensionskasse der BEKB |
1.1.2023 |
1.1.2022 |
Anzahl aktiv versicherte Personen |
1 459 |
1 313 |
Anzahl Rentnerinnen und Rentner |
820 |
831 |
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Gesamtvermögen der Pensionskasse (in Mio. CHF) |
1 051,4 |
1 034,0 |
Deckungsgrad (in %) |
113,0 |
121,5 |
Schwankungsreserve (in % des Gesamtvermögens) |
11,1 |
13,8 |
Freie Mittel (in % des Gesamtvermögens) |
|
3,7 |
Technischer Zinssatz zur Berechnung der Deckungskapitalien der Renten (in %) |
1,5 |
1,5 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
Zinssatz (in %) |
Art der Anleihe |
Ausgabejahr |
Fälligkeit |
Früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit |
Betrag |
0,750 |
Obligationenanleihe |
2015 |
14.7.2025 |
unkündbar |
200 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe |
2018 |
3.5.2027 |
unkündbar |
150 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe (Aufstockung) |
2019 |
3.5.2027 |
unkündbar |
70 000 |
0,100 |
Obligationenanleihe |
2019 |
30.9.2039 |
unkündbar |
100 000 |
0,300 |
Obligationenanleihe |
2020 |
29.5.2030 |
unkündbar |
125 000 |
0,850 |
Nachrangige Anleihe mit PONV-Klausel 1 |
2022 |
21.1.2032 |
21.1.2030 |
200 000 |
1 PONV-Klausel = Point of no viability/Zeitpunkt drohender Insolvenz
|
innerhalb eines Jahres |
> 1 – ≤ 2 Jahre |
> 2 – ≤ 3 Jahre |
> 3 – ≤ 4 Jahre |
> 4 – ≤ 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Total |
Übersicht der Fälligkeit der ausstehenden Obligationenanleihen: |
|
|
200 000 |
|
220 000 |
425 000 |
845 000 |
|
Gewichteter Durchschnittszinssatz (in %) |
Fälligkeiten |
Betrag |
Pfandbriefzentrale |
0,46 |
2023–2043 |
6 814 000 |
in CHF 1000 |
|
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|
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|
Stand Ende Vorjahr |
Zweck- konforme Verwendungen |
Umbuchungen |
Währungs- differenzen |
Über- fällige Zinsen, Wieder- eingänge |
Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung |
Auflösung zugunsten Erfolgs- rechnung |
Stand Ende Berichtsjahr |
Rückstellungen für latente Steuern |
|
|
|
|
|
|
|
|
Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen |
|
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|
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|
Rückstellungen für Ausfallrisiken 1 |
175 633 |
|
–4 784 |
|
|
|
|
170 850 |
– davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gemäss Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) |
32 893 |
|
–12 404 |
|
|
|
|
20 490 |
– davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken |
142 740 |
|
7 620 |
|
|
|
|
150 360 |
Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
62 600 |
|
|
|
|
|
|
62 600 |
Rückstellungen für Restrukturierungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Übrige Rückstellungen |
24 677 |
–2 752 |
|
|
155 |
1 270 |
–6 891 |
16 459 |
Total Rückstellungen |
262 910 |
–2 752 |
–4 784 |
|
155 |
1 270 |
–6 891 |
249 909 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken 2 |
541 966 |
|
|
|
|
32 063 |
–50 879 |
523 150 |
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken |
352 653 |
–1 242 |
4 784 |
|
927 |
29 465 |
–40 494 |
346 093 |
– davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen |
122 793 |
–1 242 |
12 404 |
|
927 |
18 765 |
–38 894 |
114 753 |
– davon Wertberichtigungen für inhärente Risiken |
229 860 |
|
–7 620 |
|
|
10 700 |
–1 600 |
231 340 |
1 Beinhaltet Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für nicht ausgeschöpfte Branchenlimiten und Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte.
2 Vollständig versteuert.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||||
Gesellschaftskapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Aktienkapital |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
– davon liberiert |
186 400 |
9 320 000 |
186 000 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
Genehmigtes Kapital |
|
|
|
|
|
|
– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
|
|
|
|
|
Bedingtes Kapital |
5 000 |
250 000 |
|
5 000 |
250 000 |
|
– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
|
|
|
|
|
Details zu den mit dem Gesellschaftskapital verbundenen Rechten und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||||||
|
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Verwaltungsratsmitglieder |
2 800 |
237 |
|
|
2 650 |
238 |
|
|
Mitglieder der Leitungsorgane |
2 550 |
216 |
|
|
2 550 |
229 |
|
|
Mitarbeitende |
22 320 |
3 711 |
|
|
50 128 |
4 502 |
|
|
Total |
27 670 |
4 163 |
|
|
55 328 |
4 970 |
|
|
Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen:
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch den Bezug von Namenaktien an der BEKB zu beteiligen (Details sind im Vergütungsbericht > Vergütungssystem).
Die Mitarbeitenden können am Erfolg der BEKB beteiligt werden. Die Erfolgsbeteiligung stellt eine freiwillige finanzielle Leistung der BEKB ohne verpflichtenden Charakter dar. Anspruch haben alle Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der BEKB stehen. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrages und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Den Mitarbeitenden stehen jährlich während einer festgelegten Bezugsfrist die folgenden Möglichkeiten zur Wahl: 100 Prozent Geldbetrag, 100 Prozent Namenaktien BEKB oder je 50 Prozent Geldbetrag und Namenaktien BEKB. Auf der Funktionsebene F erfolgt die Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung zu mindestens 50 Prozent und auf der Funktionsebene G zu 100 Prozent in Namenaktien BEKB. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement Vergütung festgehalten. Als Stichtag für den Umfang der Erfolgsbeteiligung gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Mitarbeitende mit Teilzeitpensen sind nach Massgabe des vertraglich fixierten Pensums anspruchsberechtigt (als Stichtag gilt ebenfalls der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres). Während des abgeschlossenen Geschäftsjahres eingetretene Mitarbeitende bzw. infolge Pensionierung ausgetretene Mitarbeitende erhalten die Erfolgsbeteiligung pro rata temporis. Der Umfang des Bezugsrechts ist von der zugeteilten Funktionsebene abhängig. Als Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Das Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist im ersten Semester des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er.
Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Forderungen |
Verpflichtungen |
Forderungen |
Verpflichtungen |
Qualifiziert Beteiligte 1 |
4 845 |
1 558 |
82 644 |
309 |
Gruppengesellschaften 2 |
|
12 024 |
|
11 214 |
Verbundene Gesellschaften 3 |
74 082 |
64 472 |
99 558 |
40 754 |
Organgeschäfte 4 |
5 700 |
4 973 |
5 130 |
5 120 |
Weitere nahestehende Personen |
|
|
|
|
1 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Bern.
2 Als Gruppengesellschaften gelten alle rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die direkt oder indirekt unter der Leitung der Bank als Obergesellschaft (Muttergesellschaft) stehen.
3 Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Bern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Bern qualifiziert beteiligt ist.
4 Als Organgeschäfte gelten Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der von diesen beherrschten Gesellschaften.
Ausserbilanzgeschäfte |
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Verbundene Gesellschaften |
5 008 |
6 118 |
Organgeschäfte |
50 |
50 |
Die Geschäftsleitung erhält branchenübliche Vorzugskonditionen (analog Personal und Pensionierte). Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Die Transaktionen umfassen beispielsweise die Kreditgewährung, die Verzinsung von Einlagen, Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und Wertschriftengeschäfte.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
|
Nominal |
Anteil in % |
Nominal |
Anteil in % |
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten |
|
|
|
|
|
mit Stimmrecht |
Kanton Bern |
96 000 |
51,5 |
96 000 |
51,5 |
ohne Stimmrecht |
keine |
|
|
|
|
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
523 150 |
541 966 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
54 734 |
– davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen |
|
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 842 |
174 083 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 680 073 |
1 611 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–13 215 |
–18 087 |
Gewinnvortrag |
683 |
491 |
Gewinn |
159 616 |
154 936 |
Total Eigenkapital vor Gewinnverwendung |
2 766 283 |
2 705 597 |
Beantragte Gewinnverwendung |
–89 472 |
–85 744 |
Total Eigenkapital nach Gewinnverwendung |
2 676 811 |
2 619 853 |
Die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven dürfen gemäss Artikel 671 OR, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigen, nur zur Deckung von Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsgangs das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. Es gibt keine statutarische Ausschüttungsbeschränkung. Somit sind 93,2 Millionen Franken der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven von total 229,6 Millionen Franken nicht ausschüttbar.
|
2022 |
2021 |
||
|
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Eigene Aktien im Eigenbestand |
|
|
|
|
Eigene Aktien am 1. Januar |
83 254 |
|
79 703 |
|
+ Käufe |
42 069 |
217,06 |
75 227 |
211,44 |
- Verkäufe |
–66 127 |
212,56 |
–71 676 |
221,04 |
davon im Zusammenhang mit aktienbezogenen Ver- gütungen abgegebene Namenaktien der BEKB |
–51 005 |
211,54 |
–50 375 |
223,38 |
= Bestand am 31. Dezember |
59 196 |
|
83 254 |
|
Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Er kann insbesondere für Bezugsrechtsemissionen und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden. Die Gewinne beziehungsweise Verluste aus Käufen und Verkäufen von eigenen Namenaktien sind im Eigenkapitalnachweis aufgeführt.
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Aktien im Bestand der Pensionskasse der BEKB |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
96 000 |
96 000 |
Aktien im Bestand von verbundenen Gesellschaften |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
32 |
32 |
Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Es wurden keine Transaktionen mit Beteiligten vorgenommen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.
Die BEKB untersteht der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und erstellt einen Vergütungsbericht gemäss den Artikeln 13–17 VegüV. Dieser Vergütungsbericht ersetzt die Angaben gemäss Artikel 663bbis OR.
Das Aktienkapital der BEKB ist auf 9 320 000 Namenaktien aufgeteilt. Der Kanton Bern hält 4 800 000 Namenaktien mit einem Stimmrechtsanteil von 51,5 Prozent. Daneben bestehen keine weiteren bedeutenden Aktionäre, deren Beteiligung 5 Prozent aller Stimmrechte übersteigt. Die BEKB gewährt keine Optionsprogramme auf Aktien oder anderweitige Finanzinstrumente. Es sind auch keine Wandelanleihen ausstehend. Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben 2022 im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung aus dem Bestand des Unternehmens die folgende Anzahl Aktien der BEKB erworben:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung hielten folgende Anzahl Namenaktien:
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Verwaltungsrat |
|
|
Antoinette Hunziker-Ebneter, Präsidentin |
3 051 |
2 651 |
Christoph Lengwiler, Vizepräsident |
2 250 |
1 950 |
Stefan Bichsel |
175 |
keine |
Gilles Frôté |
500 |
200 |
Reto Heiz |
475 |
175 |
Annelis Lüscher Hämmerli |
775 |
475 |
Hugo Schürmann |
150 |
keine |
Pascal Sieber |
775 |
475 |
Danielle Villiger |
300 |
100 |
Total Verwaltungsrat |
8 451 |
6 026 |
Geschäftsleitung |
|
|
Armin Brun, CEO |
2 900 |
2 150 |
Alois Schärli, stv. CEO, Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung |
3 650 |
3 200 |
Mark Haller, Leiter des Departements Marktservices |
2 763 |
2 313 |
Marcel Oertle, Leiter des Departements Privat-/Geschäftskunden |
2 850 |
2 400 |
Andreas Schafer, Leiter des Departements Key Clients/Asset Management |
1 350 |
900 |
Total Geschäftsleitung |
13 513 |
10 963 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auf Sicht |
Kündbar |
Fällig innert 3 Monaten |
Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten |
Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren |
Fällig nach 5 Jahren |
Immo- bilisiert |
Total |
Aktivum/Finanz- instrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
|
8 438 579 |
|
|
|
|
|
|
8 438 579 |
Forderungen gegenüber Banken |
|
137 254 |
1 172 |
17 000 |
10 000 |
|
|
|
165 426 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
|
13 878 |
|
|
|
|
13 878 |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
35 471 |
148 630 |
556 981 |
271 981 |
429 830 |
265 787 |
|
1 708 680 |
Hypothekarforderungen |
|
268 392 |
1 167 482 |
1 161 489 |
2 997 633 |
12 966 895 |
7 388 958 |
|
25 950 848 |
Handelsgeschäft |
|
7 499 |
|
|
|
|
|
|
7 499 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
12 165 |
|
|
|
|
|
|
12 165 |
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzanlagen |
|
142 334 |
|
112 784 |
211 737 |
677 559 |
1 150 063 |
270 |
2 294 747 |
Total |
Berichtsjahr |
9 041 694 |
1 317 283 |
1 862 132 |
3 491 351 |
14 074 284 |
8 804 809 |
270 |
38 591 823 |
Vorjahr |
9 005 994 |
602 148 |
1 715 699 |
3 016 776 |
14 110 418 |
8 605 533 |
|
37 056 568 |
|
Fremdkapital/Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
|
93 461 |
|
188 504 |
|
|
|
|
281 965 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
|
1 225 000 |
|
|
|
|
1 225 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
|
13 729 967 |
12 703 988 |
468 309 |
45 289 |
185 400 |
171 000 |
|
27 303 953 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
21 970 |
|
|
|
|
|
|
21 970 |
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kassenobligationen |
|
|
|
6 614 |
8 822 |
62 444 |
2 675 |
|
80 555 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
|
|
11 000 |
557 000 |
2 743 000 |
4 348 000 |
|
7 659 000 |
Total |
Berichtsjahr |
13 845 398 |
12 703 988 |
1 899 427 |
611 111 |
2 990 844 |
4 521 675 |
|
36 572 443 |
Vorjahr |
13 011 006 |
12 909 472 |
2 507 544 |
266 245 |
2 574 272 |
4 594 445 |
|
35 862 983 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Aktiven |
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
8 438 579 |
|
8 607 914 |
|
Forderungen gegenüber Banken |
74 382 |
91 044 |
63 541 |
115 322 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
13 878 |
|
46 808 |
|
Forderungen gegenüber Kunden |
1 618 721 |
89 959 |
1 386 895 |
100 719 |
Hypothekarforderungen |
25 950 510 |
338 |
24 730 782 |
|
Handelsgeschäft |
7 211 |
288 |
7 648 |
0 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
11 083 |
1 082 |
14 170 |
3 055 |
Finanzanlagen |
2 186 506 |
108 241 |
1 903 210 |
76 504 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
29 033 |
|
18 252 |
|
Beteiligungen |
69 324 |
24 |
69 324 |
23 |
Sachanlagen |
210 011 |
|
213 353 |
|
Sonstige Aktiven |
857 048 |
|
1 636 099 |
|
Total Aktiven |
39 466 288 |
290 975 |
38 697 995 |
295 625 |
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Passiven |
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
279 018 |
2 947 |
487 428 |
286 609 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 225 000 |
|
1 335 000 |
225 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
26 694 153 |
609 800 |
25 692 915 |
561 509 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
10 553 |
11 417 |
22 124 |
28 427 |
Kassenobligationen |
80 555 |
|
51 971 |
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 659 000 |
|
7 172 000 |
|
Passive Rechnungsabgrenzungen |
120 860 |
|
133 733 |
|
Sonstige Passiven |
47 768 |
|
28 396 |
|
Rückstellungen |
249 909 |
|
262 910 |
|
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
523 150 |
|
541 966 |
|
Gesellschaftskapital |
186 400 |
|
186 400 |
|
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
|
54 734 |
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 842 |
|
174 083 |
|
Freiwillige Gewinnreserven |
1 680 073 |
|
1 611 073 |
|
Eigene Kapitalanteile |
–13 215 |
|
–18 087 |
|
Gewinnvortrag |
683 |
|
491 |
|
Gewinn |
159 616 |
|
154 936 |
|
Total Passiven |
39 133 099 |
624 164 |
37 892 075 |
1 101 545 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
||
|
Absolut |
Anteil in % |
Absolut |
Anteil in % |
Aktiven |
|
|
|
|
Europa |
39 677 310 |
99,80 |
38 922 597 |
99,82 |
– davon Schweiz |
39 466 288 |
99,27 |
38 697 995 |
99,24 |
– davon Deutschland |
120 399 |
0,30 |
104 504 |
0,27 |
– davon Frankreich |
20 008 |
0,05 |
28 249 |
0,07 |
– davon Italien |
195 |
0,00 |
150 |
0,00 |
– davon Österreich |
648 |
0,00 |
1 116 |
0,00 |
– davon Liechtenstein |
639 |
0,00 |
654 |
0,00 |
Nordamerika |
74 716 |
0,19 |
67 871 |
0,17 |
Süd- und Zentralamerika |
1 |
0,00 |
0 |
0,00 |
Asien/Ozeanien |
3 498 |
0,01 |
2 200 |
0,01 |
Afrika |
1 738 |
0,00 |
951 |
0,00 |
Total Aktiven |
39 757 263 |
100,00 |
38 993 620 |
100,00 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
CHF |
EUR |
USD |
übrige Währungen |
Total |
Aktiven |
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
8 430 620 |
6 808 |
500 |
650 |
8 438 579 |
Forderungen gegenüber Banken |
18 759 |
62 703 |
24 888 |
59 076 |
165 426 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
13 878 |
|
13 878 |
Forderungen gegenüber Kunden |
1 408 121 |
246 521 |
51 045 |
2 993 |
1 708 680 |
Hypothekarforderungen |
25 950 848 |
|
|
|
25 950 848 |
Handelsgeschäft |
273 |
288 |
0 |
6 938 |
7 499 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
8 155 |
2 829 |
482 |
699 |
12 165 |
Finanzanlagen |
2 201 061 |
37 924 |
47 419 |
8 344 |
2 294 747 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
29 033 |
|
|
|
29 033 |
Beteiligungen |
69 324 |
0 |
24 |
|
69 348 |
Sachanlagen |
210 011 |
|
|
|
210 011 |
Sonstige Aktiven |
857 047 |
|
|
0 |
857 048 |
Total bilanzwirksame Aktiven |
39 183 254 |
357 074 |
138 236 |
78 699 |
39 757 263 |
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 090 868 |
535 214 |
467 510 |
107 612 |
2 201 204 |
Total Aktiven |
40 274 121 |
892 288 |
605 746 |
186 311 |
41 958 467 |
Passiven |
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
249 063 |
7 476 |
24 560 |
867 |
281 965 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 225 000 |
|
|
|
1 225 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
26 787 080 |
337 832 |
100 041 |
79 000 |
27 303 953 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
13 100 |
1 415 |
6 270 |
1 185 |
21 970 |
Kassenobligationen |
80 555 |
|
|
|
80 555 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 659 000 |
|
|
|
7 659 000 |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
120 860 |
|
|
|
120 860 |
Sonstige Passiven |
47 754 |
14 |
0 |
|
47 768 |
Rückstellungen |
249 909 |
|
|
|
249 909 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
523 150 |
|
|
|
523 150 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
|
|
|
186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
|
|
|
54 734 |
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 842 |
|
|
|
174 842 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 680 073 |
|
|
|
1 680 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–13 215 |
|
|
|
–13 215 |
Gewinnvortrag |
683 |
|
|
|
683 |
Gewinn |
159 616 |
|
|
|
159 616 |
Total bilanzwirksame Passiven |
39 198 604 |
346 737 |
130 870 |
81 052 |
39 757 263 |
Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 090 537 |
538 281 |
470 342 |
102 043 |
2 201 204 |
Total Passiven |
40 289 141 |
885 018 |
601 212 |
183 095 |
41 958 467 |
Netto-Position pro Währung |
–15 020 |
7 271 |
4 533 |
3 216 |
|
1 Die Optionen sind deltagewichtet berücksichtigt.
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2022 |
31.12.2021 |
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches |
159 899 |
164 199 |
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches |
58 218 |
63 871 |
Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven |
|
|
Übrige Eventualverpflichtungen 1 |
13 274 |
13 562 |
Total Eventualverpflichtungen |
231 391 |
241 632 |
Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen |
|
|
Übrige Eventualforderungen |
|
|
Total Eventualforderungen |
|
|
1 Zuzüglich Solidarhaftung aus Organschaft (Mehrwertsteuer): p.m.
Die BEKB hatte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Treuhandgeschäfte per 31.12. auszuweisen.
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsaufwand |
14 220 |
23 877 |
Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsertrag |
662 |
1 072 |
Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Gehälter |
114 934 |
114 813 |
– davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütungen 1 |
5 687 |
7 161 |
Sozialleistungen |
23 778 |
24 219 |
Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
Übriger Personalaufwand |
4 676 |
5 124 |
Total Personalaufwand |
143 387 |
144 157 |
1 Für die Berechnung der aktienbasierten Vergütungen müssen Annahmen für die Ausübungsquoten getroffen werden. Aufgrund des neuen Vergütungsmodells, das per 1.1.2022 eingeführt wurde, liegen für die Erfolgsbeteiligung 2022 keine Erfahrungswerte vor. Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass 75 Prozent der Bezugsrechte ausgeübt werden.
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Raumaufwand |
7 303 |
6 982 |
Aufwand für Informations- und Kommunikations- technik |
65 337 |
49 662 |
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing |
1 001 |
959 |
Honorare der Prüfungsgesellschaften (Artikel 961a Ziffer 2 OR) |
741 |
782 |
– davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung |
637 |
604 |
– davon für andere Dienstleistungen |
103 |
177 |
Übriger Geschäftsaufwand |
37 121 |
36 078 |
Total Sachaufwand |
111 504 |
94 462 |
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft |
|
|
Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen für Kundenforderungen |
11 151 |
16 070 |
Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen Finanzanlagen |
–123 |
1 745 |
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste |
|
|
Nettoauflösung/-bildung von übrigen Rückstellungen |
5 621 |
1 073 |
Nettoauflösung/-bildung von Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
|
|
Ausserordentlicher Aufwand/Ertrag |
|
|
Teilverkauf/Nennwertreduktion einer Beteiligung |
524 |
168 |
Verkauf von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds) |
–228 |
|
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
|
Auflösung für Sonderabschreibungen Informatikinfrastruktur |
22 681 |
|
Auflösung für Sonderabschreibungen auf Sachanlagen sowie Sonderzuweisungen in den Erneuerungsfonds |
10 638 |
7 134 |
Auflösung für Zinsänderungsrisiken |
9 670 |
19 630 |
Auflösung für Diverses |
3 978 |
|
Auflösung zur Verminderung von IT-Risiken |
3 912 |
18 230 |
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
–32 063 |
–33 400 |
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Aufwand für laufende Steuern |
29 900 |
35 400 |
Durchschnittlicher Steuersatz (in %) |
17,5 |
19,8 |
in CHF |
|
|
|
2022 |
2021 |
Gewinn |
159 616 023 |
154 935 563 |
Anzahl Aktien |
9 320 000 |
9 320 000 |
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie |
17,1 |
16,6 |
Anzahl bedingte Aktien |
250 000 |
250 000 |
Potenziell verwässertes Ergebnis pro Aktie |
16,7 |
16,2 |
Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.
Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.
Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.
Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.
Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2022 wie folgt entwickelt:
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
Performance |
Netto-Neugeld |
31.12.2021 |
Verwaltete Kundenvermögen |
38 986 749 |
–2 347 148 |
617 048 |
40 716 849 |
– davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte) |
17 032 651 |
–2 563 212 |
11 640 |
19 584 223 |
Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.
in CHF 1000 |
|
|
|
2022 |
2021 |
Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt: |
|
|
+ Jahresgewinn nach Steuern |
159 616 |
154 936 |
+ Abschreibungen |
64 795 |
46 557 |
+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen |
45 115 |
58 061 |
Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen) |
11 970 |
23 510 |
Abgrenzung von gefährdeten Zinsen |
1 082 |
1 151 |
Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken |
32 063 |
33 400 |
− Auflösungen/zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken |
–83 493 |
–91 358 |
Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge) |
–28 620 |
–42 398 |
Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken |
–9 670 |
–19 630 |
Zweckkonforme Verwendung zur Verminderung der IT-Risiken |
–3 912 |
–18 230 |
Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibung von Informatikinfrastruktur |
–22 681 |
|
Zweckkonforme diverse Verwendungen |
–3 978 |
|
Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds |
–10 638 |
–7 134 |
Zweckkonforme Verwendungen |
–3 994 |
–3 966 |
+ Bildung von Abgrenzungen |
9 440 |
16 161 |
− Auflösung von Abgrenzungen |
–17 488 |
–16 523 |
= Cashflow (Innenfinanzierung) |
177 985 |
167 833 |
+ Desinvestitionen |
5 972 |
66 |
− Investitionen |
–65 899 |
–68 979 |
+ Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen |
|
|
= Free-Cash-Flow |
118 058 |
98 920 |
Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahres 2022 von 118,1 Millionen Franken (kumuliert 2013 bis 2022: 1,07 Milliarden Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.
Kennzahl |
Definition |
Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF) |
Bruttozinsspanne |
Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt) |
(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 304 210 + gefährdete Erträge 927) / durchschnittliche Bilanzsumme 39 911 604 = 0,76% |
Bruttozinsspanne vor Bilanzsteuerungserfolg |
Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen und vor Bilanzsteuerungserfolg im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt) |
(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 304 210 + gefährdete Erträge 927 + Bilanzsteuerungsaufwand 19 339) / durchschnittliche Bilanzsumme 39 911 604 = 0,81% |
Free-Cash-Flow |
Der Free-Cash-Flow ist eine Schlüsselkennzahl (Key Performance Indicator, KPI) im Strategie-Controlling. Die Kennzahl versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich der Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob eine Unternehmung – einen positiven Mittelfluss aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – ihre Investitionen aus dem Mittelfuss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – ihren Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde, zuzüglich der Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszu- bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss- bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquitätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als «zweckkonforme Verwendungen» in die Berechnung des Free-Cash-Flows ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, welche nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, welche aus politischen und/oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung). |
siehe Tabelle Free-Cash-Flow |
Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen |
Diese Kennzahl zeigt den operativen Geschäftserfolg der BEKB. Dazu werden der Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen, die Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen aus der Kennzahl Geschäftserfolg herausgerechnet. |
Geschäftserfolg 170 405 ̶ Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen 11 190 ̶ Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 16 659 + Sonderabschreibungen 23 229 + Sonderzuweisungen Erneuerungsfonds 10 090 = Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen 175 875 |
Verwaltete Kundenvermögen |
Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss Artikel 32 Absatz 3 RelV-FINMA nicht offenlegen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt. |
Keine Überleitungsrechnung möglich |