Berichterstattung der BEKB

Der Geschäftsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht erscheinen jährlich, der Offenlegungsbericht halbjährlich. Sofern nichts anderes erwähnt wird, beziehen sich die Angaben auf das Stammhaus der BEKB und auf das Engagement der Bank im Jahr 2022.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht stellt die wirtschaftliche Lage der Bank dar und umfasst Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis und Anhang. Weiter gibt er unter anderem Auskunft über die Unternehmensstruktur der Bank, die Geschäftstätigkeit, die Corporate Governance, die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie über das Risikomanagement.

Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken. Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).

Nachhaltigkeitsbericht

Der Nachhaltigkeitsbericht umfasst die Auswirkungen, Ziele und Aktivitäten der BEKB im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung. Zusammen mit dem Geschäftsbericht liefert er ein umfassendes Bild der finanziellen, gesellschaftlichen und ökologischen Dimensionen der Geschäftstätigkeit der BEKB.

Die BEKB berichtet über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Dabei dienen ihr die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) als Leitlinie: Die BEKB berichtet für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den GRI-Standards. Die Standardangaben in diesem Bericht wurden nicht extern geprüft, jedoch unterliegen sämtliche Prozesse der Zertifizierung nach ISO 9001, für ökologische Belange derjenigen nach ISO 14001.

Offenlegungsbericht

Mit dem Offenlegungsbericht erfüllt die BEKB die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Eigenmitteln und der Liquidität. Die Vorschriften sind definiert in der Eigenmittelverordnung (ERV) sowie dem FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken».

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