Vergütungssystem

Vergütungssystem

Grundsätze

Die BEKB hat eine nachhaltig ausgerichtete, massvolle Lohnpolitik und orientiert sich am Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Die Mitarbeitenden sollen im langfristigen Interesse der Kundinnen und Kunden sowie der BEKB handeln. Die BEKB entrichtet den Mitarbeitenden eine den Anforderungen und Aufgaben sowie der Leistung entsprechende Vergütung. Das Vergütungssystem soll einfach, transparent und nachvollziehbar sein und die Unternehmenswerte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen berücksichtigen. Diese im Reglement «Vergütung» festgehaltenen Grundsätze gelten sinngemäss auch für das Vergütungsmodell des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

Die Vergütung an den Verwaltungsrat besteht aus einer fixen Entschädigung in Form eines bestimmten Geldbetrags und einer bestimmten Anzahl gesperrter Namenaktien BEKB, die jährlich zu einem Vorzugspreis erworben werden können. Zudem werden der Verwaltungsratspräsidentin Vorsorgeleistungen und Pauschalspesen entrichtet.

Die Vergütung an die Geschäftsleitung besteht aus einem fixen Teil in Form eines bestimmten Geldbetrags und einer bestimmten Anzahl gesperrter Namenaktien BEKB, die jährlich zu einem Vorzugspreis erworben werden können, sowie aus einem variablen Teil in Form eines Geldbetrags. Zudem werden Vorsorgeleistungen und Pauschalspesen entrichtet.

Daneben bezahlt die BEKB keine weiteren Vergütungskomponenten. Vorkehrungen, die den Transfer oder den Kontrollwechsel behindern, werden keine getroffen.

Aktienbeteiligungsprogramm

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung können jährlich eine bestimmte Anzahl gesperrter Namenaktien BEKB zu einem Vorzugspreis beziehen. Das Bezugsrecht kann von den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung während der Bezugsfrist im März des dem abgeschlossenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er.

Die bezogenen Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt. Die Sperrfrist bleibt auch bei einem Austritt aus dem Verwaltungsrat oder aus der Geschäftsleitung unverändert bestehen.

Der Bezugspreis der Aktie ergibt sich aus dem volumengewichteten Durchschnittskurs vom 25. November bis 24. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres abzüglich des Betrags von 140 Franken. Damit beträgt der BEKB-Bezugspreis für den per 31. Dezember 2022 entstandenen Anspruch 81.70 Franken.

Die positive Differenz zwischen dem steuerlich massgeblichen Verkehrswert der bezogenen und während fünf Jahren gesperrten Aktien zum Bezugszeitpunkt (erster Tag der Bezugsfrist) und dem Bezugspreis wird als steuerbares Einkommen ausgewiesen und ist sozialversicherungspflichtig (erste Säule).

Verwaltungsrat

Gestützt auf die Statuten (Artikel 27 bis 29) und unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Corporate Governance hat der Verwaltungsrat das Reglement «Vergütung Verwaltungsrat» erlassen. Dieses legt das Vergütungsmodell für den Verwaltungsrat fest.

Das Vergütungsmodell für die Mitglieder des Verwaltungsrats soll

  • den Anforderungen an die Verwaltungsratstätigkeit entsprechen
  • die Funktionen im Verwaltungsrat und die damit verbundene Arbeitsbelastung mitberücksichtigen
  • fix und unabhängig vom Unternehmenserfolg sein
  • die Interessen der Mitglieder des Verwaltungsrats mit jenen der Aktionäre in Einklang bringen
  • sich vom Vergütungsmodell für die Mitglieder der Geschäftsleitung unterscheiden
  • möglichst einfach ausgestaltet sein

Fixe Vergütung als Geldbetrag

Die Präsidentin des Verwaltungsrats erhält eine Grundvergütung von jährlich 400 000 Franken (inklusive Mitgliedschaft in Ausschüssen, exklusive Vorsitz von Ausschüssen).

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Grundvergütung von jährlich 70 000 Franken.

Der Vizepräsident des Verwaltungsrats erhält eine Zusatzvergütung von jährlich 20 000 Franken. 

Die Vorsitzenden von Ausschüssen des Verwaltungsrats erhalten eine Zusatzvergütung von jährlich 20 000 Franken, die Mitglieder der Ausschüsse eine solche von jährlich 10 000 Franken.

Es werden keine Sitzungsgelder bezahlt.

Aktienbeteiligungsprogramm

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können jährlich die folgende Anzahl gesperrte Namenaktien zu einem Vorzugspreis beziehen:

  • Präsidentin des Verwaltungsrats: 400 Namenaktien BEKB
  • Mitglieder des Verwaltungsrats: 300 Namenaktien BEKB

Details zum Aktienbeteiligungsprogramm werden im Abschnitt «Aktienbeteiligungsprogramm» erläutert.

Sozialleistungen

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sind sozialversicherungspflichtig (erste Säule). Die Präsidentin des Verwaltungsrats ist dazu berechtigt, sich bei der Pensionskasse der Berner Kantonalbank AG für die zweite Säule gemäss dem «Vorsorgereglement» versichern zu lassen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 19,525 Prozent des versicherten Lohns.

Spesenentschädigungen

In den Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder sind die üblichen persönlichen Spesen inbegriffen. Die Präsidentin des Verwaltungsrats erhält eine Spesenpauschale von jährlich 20 000 Franken.

Mitarbeiterkonditionen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Dienstleistungen der Bank zu den ordentlichen Konditionen. Es werden keine Mitarbeitervergünstigungen gewährt.

Besondere Bestimmungen

An die Mitglieder des Verwaltungsrats werden keine Sachleistungen ausgerichtet. Neben den ordentlich entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Vergütungen im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 VegüV entrichtet.

Die BEKB gewährt ihren Verwaltungsräten keine Bürgschaften, Garantieverpflichtungen, Pfandbestellungen zugunsten Dritter und keine anderen Sicherheiten im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Ziffer 6 VegüV.

Geschäftsleitung

Gestützt auf die Statuten (Artikel 27 bis 29) und unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Corporate Governance hat der Verwaltungsrat das Reglement «Vergütung Geschäftsleitung» erlassen. Dieses legt das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung fest.

Fixsalär

Für die Fixsaläre der Geschäftsleitung gelten die folgenden Bandbreiten:

  • CEO: 400 000 bis 450 000 Franken
  • Mitglieder der Geschäftsleitung: 270 000 bis 350 000 Franken

Allfällige Anpassungen der individuellen Fixsaläre, innerhalb der Bandbreiten, werden durch den Vergütungsausschuss festgelegt.

Das Fixsalär wird als steuerbares Einkommen ausgewiesen und ist sozialversicherungspflichtig (erste und zweite Säule).

Aktienbeteiligungsprogramm

Die Mitglieder der Geschäftsleitung können jährlich die folgende Anzahl gesperrter Namenaktien zu einem Vorzugspreis beziehen:

  • CEO: 750 Namenaktien BEKB
  • Mitglieder der Geschäftsleitung: 450 Namenaktien BEKB

Details zum Aktienbeteiligungsprogramm werden im Abschnitt «Aktienbeteiligungsprogramm» erläutert.

Variable Vergütung

Der variable Teil der Vergütung wird durch den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats festgesetzt. Er orientiert sich an den folgenden strategischen Zielen:

  • Kundinnen und Kunden mit engagierten Mitarbeitenden begeistern
  • Führende Finanzdienstleisterin im Bereich Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Entwicklung des Geschäftserfolgs
  • Solide Kapitalbasis und attraktive Dividenden

Weiter wird die individuelle Leistung unter Berücksichtigung der Ziele der Risikopolitik beurteilt. Die Gewichtung sowie die Beurteilung der individuellen Zielerreichung basieren auf einem Ermessensentscheid des Vergütungsausschusses. Der variable Teil besteht grundsätzlich aus einem Barbetrag von maximal 50 Prozent des fixen Teils. Abweichungen sind nur möglich, wenn Geschäftsleitungsmitglieder im Laufe eines Geschäftsjahres pensioniert werden oder eine neue Funktion übernehmen.

Die variable Vergütung wird als steuerbares Einkommen ausgewiesen und ist sozialversicherungspflichtig (erste Säule). Auf Basis der variablen Vergütung werden zusätzlich 10 Prozent der variablen Vergütung als Arbeitgeberbeitrag in die berufliche Vorsorge einbezahlt.

Sozialleistungen

Die Sozialleistungen für die Mitglieder der Geschäftsleitung beziehen sich auf die Elemente Fixsalär, Aktienbeteiligungsprogramm und variable Vergütung. Das Fixsalär ist sozialversicherungspflichtig für die erste und die zweite Säule. Das Aktienbeteiligungsprogramm und die variable Vergütung sind sozialversicherungspflichtig für die erste Säule.

Spesenentschädigungen

Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben jährlich Anspruch auf die folgenden pauschalen Spesenentschädigungen:

  • Repräsentationsspesen: 15 000 Franken
  • Mobilitätsspesen: 15 000 Franken

Entschädigungen aus Mandaten

Sofern Mitglieder der Geschäftsleitung Vergütungen von Dritten für Tätigkeiten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion bei der Berner Kantonalbank AG ausgeübt werden, liefern sie diese der Bank ab. Ausgenommen sind der Bezug von vergünstigten und gesperrten Aktien (mindestens drei Jahre), die auf eigene Risiken und Chancen erworben werden, sowie Sitzungsgelder bis 500 Franken pro Sitzung.

Pensionierung

Für die Mitglieder der Geschäftsleitung, die vor dem 1. Januar 2018 bereits in der Geschäftsleitung waren, wurde das Pensionierungsalter im Geschäftsjahr 2017 innerhalb des bisherigen Rahmens von 60 bis 63 individuell geplant. Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen für die Zusatzleistungen bis zum vollendeten Alter 65 (Überbrückungsrente, AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige und Rentenausgleich) wurden per 31. Dezember 2017 an die Pensionskasse der BEKB abgegolten, damit diese die zugesicherten Leistungen erbringen kann. Im Gegenzug besteht ein Konkurrenzverbot, das noch 36 Monate über das Arbeitsvertragsende hinaus gilt. Die Details sind im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 beschrieben.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung, die ab dem 1. Januar 2018 ihre Funktion neu angetreten haben, wurden mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022 die Verträge angepasst: Neu gilt für Geschäftsleitungsmitglieder das ordentliche Pensionierungsalter, das mit 65 Jahren erreicht wird. 

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.