Arbeitgeberin

Grundlagen als Arbeitgeberin

Die langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik der BEKB hat zum Ziel, sichere Arbeitsplätze in einem erfolgreichen Unternehmen zu bieten. Die Bank motiviert ihre Mitarbeitenden durch eine zielorientierte Führung und durch Personalentwicklungsmassnahmen auf allen Stufen. Sie fördert unternehmerisches Denken und Handeln durch möglichst weitgehendes Delegieren und Möglichkeiten zum Mitwirken.

Die BEKB bietet attraktive, familienfreundliche Arbeitsbedingungen auf allen Hierarchiestufen. Sie ermöglicht Jobsharing, eine schrittweise Pensionierung sowie Möglichkeiten zur Jahresarbeitszeit und gewährt in Abstimmung mit den betrieblichen Erfordernissen unbezahlte Urlaubstage zur Realisierung von privaten Projekten und Aktivitäten.

Die BEKB schützt die Integrität ihrer Mitarbeitenden. Sie bekennt sich zu einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld, geht aktiv gegen mögliche Diskriminierungen vor und fördert die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden.

Die Mitarbeiterzufriedenheit wird periodisch erhoben (siehe Dialog mit Anspruchsgruppen > Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

Mitarbeitende und Anstellungsbedingungen

Per 31. Dezember 2022 nahm der Personalbestand inklusive Lernenden und Aushilfen von 1228 auf 1146 Personen ab, die Anzahl Stellen sank teilzeitbereinigt von 1014 auf 940 (in Vollzeitäquivalenten FTE). Der Personalaufwand betrug 143,4 Millionen Franken und lag unter dem Vorjahreswert (144,2 Millionen Franken). Der Rückgang ist auf den Übertritt der IT-Mitarbeitenden der BEKB in die neu gegründete aity AG zurückzuführen (siehe Verantwortung als Arbeitgeberin).

Die Anstellungsbedingungen der BEKB unterliegen der VAB (Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten). Sie stipuliert unter anderem die Normalarbeitszeit, Ferien und ohne Lohnabzug zu gewährende Freitage, Minimalsaläre, die über das gesetzliche Minimum hinausgehende Lohnfortzahlungspflicht, Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Massnahmen zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit sowie Massnahmen bei Bankschliessungen und Entlassungen. Die VAB gilt für alle Arbeitsverhältnisse der BEKB mit Ausnahme von jenen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, das heisst für 99 Prozent der Mitarbeitenden.

49%

Teilzeitquote

Aushilfen werden nur gezielt und nicht systematisch eingesetzt, das heisst nur für projektbezogene Tätigkeiten oder zur Bewältigung vorübergehender, überdurchschnittlich hoher Arbeitslasten.

Für spezifische Arbeiten (Projektmanagement, Beratung oder fachspezifische technische Arbeiten) werden vereinzelt Externe beigezogen, die nicht mit der BEKB in einem Arbeitsverhältnis stehen. Im Berichtsjahr wurden von solchen Personen Arbeiten im Umfang von schätzungsweise rund dreissig Vollzeitstellen für die BEKB erbracht.

Den Mitarbeitenden werden die üblichen betrieblichen Leistungen gewährt. Für Teilzeitmitarbeitende gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Vollzeitmitarbeitende. Mitarbeitende in befristeten Arbeitsverhältnissen erhalten keine Sonderkonditionen bei der Eigenheimfinanzierung.

Die Vereinigungsfreiheit ist in der Bundesverfassung geregelt (Art. 23). Die BEKB unterstützt gewerkschaftliche Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden und ermöglicht ihnen ohne Hindernisse, einer Gewerkschaft beizutreten. Im Intranet sowie an Einführungsveranstaltungen für neu eintretende Mitarbeitende weist sie auf den Schweizerischen Bankenpersonalverband (SBPV) hin.

GRI

 

Einheit

2022

2021

2020

2019

2018

 

Beschäftigung

 

 

 

 

 

 

2-7

Anzahl Mitarbeitende inklusive Lernender und Aushilfen 1

Anzahl

1 146

1 228

1 230

1 226

1 206

– Anteil Frauen

%

44%

43%

44%

44%

44%

– Anteil Männer

%

56%

57%

56%

56%

56%

2-7

Anzahl Mitarbeitende mit fester Anstellung 1

Anzahl

1 141

1 223

1 218

1 213

1 194

– Anteil Frauen

%

44%

43%

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Männer

%

56%

57%

n.a.

n.a.

n.a.

2-7

Anzahl Mitarbeitende ohne feste Anstellung (Aushilfen) 1

Anzahl

5

5

12

13

12

– Anteil Frauen

%

40%

20%

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Männer

%

60%

80%

n.a.

n.a.

n.a.

2-7

Anzahl Vollzeitmitarbeitende 1

Anzahl

616

685

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Frauen

%

27%

28%

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Männer

%

73%

72%

n.a.

n.a.

n.a.

2-7

Anzahl Teilzeitmitarbeitende 1

Anzahl

530

543

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Frauen

%

63%

62%

n.a.

n.a.

n.a.

– Anteil Männer

%

37%

38%

n.a.

n.a.

n.a.

2-7

Mitarbeitende teilzeitbereinigt 1, 5

Stellen

940

1 014

1 018

1 013

1 000

– Anteil Frauen

%

39%

39%

39%

39%

39%

– Anteil Männer

%

61%

61%

61%

61%

61%

2-7

Teilzeitquote insgesamt 1

%

49%

46%

44%

43%

42%

– Teilzeitquote Frauen

%

69%

66%

65%

65%

65%

– Teilzeitquote Männer

%

32%

31%

28%

25%

25%

401-1

Fluktuation (netto) insgesamt 2

Anzahl

94

79

65

90

113

Fluktuationsrate (netto) insgesamt 3

%

9%

7%

6%

8%

10%

– Fluktuationsrate (netto) Frauen

%

10%

7%

6%

9%

11%

– Fluktuationsrate (netto) Männer

%

8%

7%

6%

7%

9%

401-1

Neueinstellungen insgesamt 2

Anzahl

138

119

137

159

140

Neueinstellungsrate insgesamt 4

%

12%

10%

11%

13%

13%

– Neueinstellungsrate Frauen

%

13%

11%

12%

15%

13%

– Neueinstellungsrate Männer

%

12%

9%

11%

12%

12%

1 Stand per Ende Jahr.

2 Im Zeitraum des Kalenderjahres.

3 Bezogen auf alle Mitarbeitenden (ohne Lernende) im Jahresdurchschnitt.

4 Bezogen auf alle Mitarbeitenden (ohne Lernende) per Ende Jahr.

5 Lernende werden teilzeitbereinigt mit Faktor 0,5 berechnet.

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