Verwaltungsrat
Mit dem Eintrag ins Handelsregister am 20. Oktober 1998 ist die Umwandlung der BEKB als erste Kantonalbank in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft nach Artikel 620 ff. OR vollzogen worden. Die Rechtsverhältnisse der Organe der Bank richten sich nach den Bestimmungen des Aktien- und Bankenrechts. Dem von der Geschäftsleitung unabhängigen Verwaltungsrat stehen die nicht delegierbare Oberleitung der Gesellschaft sowie die oberste Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsführung zu. Die Pflichten und Befugnisse des Verwaltungsrats sind in den Statuten (Artikel 18) und im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt.
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens sieben und höchstens elf Mitgliedern. Sie werden von der Generalversammlung jeweils für ein Jahr gewählt. Die maximale Amtsdauer beträgt zwölf Jahre. Mitglieder, die das 70. Altersjahr erreicht haben, scheiden auf den Zeitpunkt der nächstfolgenden Generalversammlung hin aus dem Verwaltungsrat aus. Die Erneuerung erfolgt gestaffelt.
Alle Mitglieder des Verwaltungsrats haben das Schweizer Bürgerrecht. Sie nehmen bei der Bank keine operativen Aufgaben wahr, kein Mitglied gehört der Geschäftsleitung an.
Geschäftliche Beziehungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats mit der Bank bestehen im Rahmen üblicher Kundenbeziehungen. Es werden Marktkonditionen und die banküblichen Belehnungsgrundsätze angewendet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben eine Erklärung betreffend Marktverhalten und das Verbot von Insidergeschäften zu unterzeichnen und ihre Einhaltung jährlich zu bestätigen.
Die Gesamtsumme der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber den Organen der Bank wird im Anhang zur Jahresrechnung > Informationen zur Bilanz > Tabelle 19 offengelegt. Als Organe gelten die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, die aktienrechtliche Revisionsstelle sowie von diesen beherrschte Gesellschaften. Wesentliche geschäftliche Beziehungen der BEKB mit einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrats oder mit von diesen beherrschten Gesellschaften bestehen keine.
Die Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sind in Artikel 17 Absatz 3 der Statuten definiert (unter bekb.ch/organisation).
Der Verwaltungsrat der BEKB setzt sich gemäss nachfolgender Tabelle zusammen. Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats sind unabhängig im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2017/1 «Corporate Governance – Banken» (Rz 17 ff.).
Stand 1. März 2023
Vorname und Name |
Position |
Ausschussmitglied |
Mitglied seit |
wählbar bis |
Antoinette Hunziker-Ebneter |
Präsidentin |
Vergütungsausschuss (Präsidentin) und IT-Ausschuss |
2014 |
2026 |
Christoph Lengwiler |
Vizepräsident |
Prüf- und Risikoausschuss |
2016 |
2028 |
Stefan Bichsel |
Mitglied |
IT-Ausschuss |
2021 |
2025 |
Gilles Frôté |
Mitglied |
Vergütungsausschuss |
2019 |
2031 |
Reto Heiz |
Mitglied |
|
2020 |
2028 |
Annelis Lüscher Hämmerli |
Mitglied |
Prüf- und Risikoausschuss |
2019 |
2031 |
Hugo Schürmann |
Mitglied |
Prüf- und Risikoausschuss (Präsident) |
2021 |
2031 |
Pascal Sieber |
Mitglied |
IT-Ausschuss (Präsident) |
2019 |
2031 |
Danielle Villiger |
Mitglied |
Vergütungsausschuss |
2020 |
2032 |