Nebst dem Bezug der Informatikdienstleistungen von der aity AG (bis Ende März 2022 EntServ Schweiz GmbH) hat die BEKB unter anderem die Wertschriftenadministration an die Swisscom (Schweiz) AG sowie den Druck und Versand der Bankkorrespondenz und den Zahlungsverkehr an die SPS Switzerland AG ausgelagert. Die Auslagerungen wurden im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Kooperationsverträgen und Service Level Agreements geregelt. Mitarbeitende der Dienstleister, die mit dem Vertragswerk in Verbindung stehen, sind dem Bankgeheimnis unterstellt, womit die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.