Ausrichtung
Die BEKB engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren für eine nachhaltige Entwicklung. Ihre Strategie ist auf den langfristigen Erfolg ausgerichtet: Die Bank setzt auf nachhaltige Wertschöpfung statt auf kurzfristig maximierte Gewinne.
Die BEKB bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung und ist bestrebt, ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern. Dabei legt die Bank Wert auf ein nachhaltiges Wirken in der Region, setzt sich für kulturelle und soziale Anliegen ein und unterstützt ökologisches Handeln sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei ihren Kundinnen und Kunden. Die BEKB ist eine bedeutende Anbieterin von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Die langfristige Ausrichtung äussert sich unter anderem darin, dass sich die BEKB auf der Basis des Free-Cash-Flows Mehrjahresziele setzt (900 Millionen bis 1,1 Milliarde Franken von 2013 bis 2022 beziehungsweise 450 Millionen bis 550 Millionen Franken von 2021 bis 2025), mit einem vertretbaren Risiko ein vernünftiges Renditeziel erreichen will und über eine solide Bilanzstruktur sowie eine starke Eigenmittelausstattung verfügt.
Die verantwortungsvolle Geschäftspolitik der Bank deckt sich mit der Eignerstrategie des Mehrheitsaktionärs, des Kantons Bern: Der Regierungsrat erwartet von der BEKB eine vorsichtige, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäfts- und Risikopolitik. Die Bank hat im Rahmen der Dienstleistungserbringung, des Bankbetriebs sowie als Arbeitgeberin und im Rahmen ihres kulturellen, gesellschaftlichen und sozialen Engagements die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (wirtschaftliche Entwicklung, ökologische Verträglichkeit und soziale Verantwortung) zu berücksichtigen.
Die BEKB trägt zur eigenständigen Entwicklung der Kantone Bern und Solothurn bei und stärkt die Volkswirtschaft in ihrem Geschäftsgebiet. Im Kanton Bern haben 33 Prozent der KMU und 36 Prozent der Privatpersonen eine Bankverbindung mit der BEKB, im Kanton Solothurn sind es rund 10 Prozent der Bevölkerung. Als Universalbank besorgt die BEKB alle banküblichen Geschäfte und unterstützt den Kanton sowie die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die BEKB legt Wert auf ein nachhaltiges Wirken in der Region.
Die BEKB verfolgt einen bankweiten Risikomanagementansatz (siehe Geschäftsbericht > Risikomanagement): Ihre risikopolitischen Grundsätze sowie ein mehrdimensionales Limitensystem bilden die Basis, um Risiken zu begrenzen. Die Risiken und Chancen werden im jährlichen Strategie-, Zielsetzungs- und Risikobeurteilungsprozess überprüft. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsrisiken sowie deren Auswirkungen auf die Bank und ihr Umfeld einbezogen.
Die Grundsätze der Corporate Governance (siehe Geschäftsbericht > Corporate Governance > Prinzipien und Grundsätze) stellen eine nachhaltige Unternehmensführung sicher. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen diese Informationen.
Die Vision der BEKB lautet: «Wir begeistern nachhaltig.» Die BEKB setzt im Rahmen ihrer Strategie alles daran, dass sich ihre Kundinnen und Kunden auch in Zukunft auf sie als führende Finanzdienstleisterin im Bereich Nachhaltigkeit verlassen können, und hat diesbezügliche Ziele definiert.
Die BEKB hat bankweit gültige Standards definiert und verankert. Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Im Verhaltenskodex der BEKB sind die Grundlagen für das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeitenden aller Stufen der Bank festgelegt. Der Kodex wurde vom Verwaltungsrat erlassen, allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich gemacht und auf der Website publiziert.
Die Details zum Verhaltenskodex sind in verbindlichen internen Weisungen ausgeführt, die für alle relevanten Bereiche und Aktivitäten der Bank gelten. Weisungen werden von der Geschäftsleitung erlassen und den gemäss Geltungsbereich berechtigten Mitarbeitenden zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang existieren unter anderem Weisungen zu den Themengebieten Personal, Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen und Missständen, Umgang mit Interessenkonflikten, Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie Compliance.
Mit der Weisung zum Umgang mit Interessenkonflikten werden Leitlinien festgelegt, um potenzielle Interessenkonflikte zu unterbinden, tatsächliche Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, transparent zu machen und durch geeignete Massnahmen zu kontrollieren. Damit stellt die BEKB sicher, dass alle Mitarbeitenden über den korrekten Umgang mit Interessenkonflikten informiert und geschult werden. Ferner dokumentiert die BEKB die erkannten Interessenkonflikte in einem bankweiten Register, welches periodisch überprüft wird.
Um Interessenkonflikte der Mitarbeitenden zu vermeiden, sind zudem alle bankexternen Mandate und Nebenbeschäftigungen bewilligungspflichtig. Die Kompetenz dafür liegt bei der Geschäftsleitung beziehungsweise beim Verwaltungsrat für Mandate und Nebenbeschäftigungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben sich zusätzlich in ihren Grundsätzen zur Corporate Governance explizit dazu bekennt, dass sie im Interesse der Bank und ihrer Anspruchsgruppen handeln und persönliche Interessenkonflikte vermeiden. Bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren, legen sie ihre Interessenkonflikte unverzüglich und vollständig offen und treten in den Ausstand. Es liegen keine kreuzweisen Einsitznahmen in Verwaltungsräten vor.
Der Kanton Bern, welcher kapital- und stimmenmässig über die absolute Mehrheit verfügt, bekennt sich in seiner Eignerstrategie zu einer unabhängigen Bank. Der Verzicht auf die Entsendung eines Kantonsvertreters in den Verwaltungsrat der Bank unterstreicht die klare Trennung zwischen Eigentümer und Bankführung.
Die BEKB bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den Werten und Anliegen, die diesen zugrunde liegen. Als Orientierung dient ihr die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Aktuell verfügt die BEKB über keine separate Weisung zum Umgang mit Menschenrechten. Die wesentlichen Aspekte sind jedoch in die jeweiligen Geschäftsprozesse integriert, namentlich bei der Beschaffung, beim Anlage- und Kreditgeschäft und im Personalmanagement.
In den Personalweisungen der BEKB ist der Schutz der Integrität ihrer Mitarbeitenden geregelt: Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt benachteiligt werden aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Sprache, sozialer Stellung, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung. Vorgesetzte sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre verantwortlich.
Die Personalweisungen enthalten auch Verhaltensregeln betreffend Korruption und Geldwäscherei. Sie sind integrierende Bestandteile der Arbeitsverträge. Am Einführungstag für neu eintretende Mitarbeitende werden diese Themen vermittelt. Die Mitarbeitenden bestätigen den Empfang der Instruktion schriftlich und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
Mitarbeitende können Persönlichkeitsverletzungen beziehungsweise Missstände wie Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften und Normen melden. Dazu stehen ihnen vorab die internen Kanäle, das heisst die Linienvorgesetzten, die «Business Partner Personal», die zentrale Compliance-Fachstelle oder die Personalkommission als Ansprechstellen zur Verfügung. Ist eine Meldung an interne Stellen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar, können sich die Mitarbeitenden der BEKB an die externe, unabhängige Meldestelle www.integrity24.com wenden. Anonymität und Diskretion sind dabei gewährleistet.
Kundinnen und Kunden haben für Beanstandungen und Bedenken aller Art die Finanzcoaches der BEKB als erste Anlaufstelle. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, stehen ihnen eine zentrale Anlaufstelle innerhalb der Bank und als weitere Eskalationsstufe der Schweizerische Bankenombudsman als unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung. Kundinnen und Kunden werden auf der Website der BEKB auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Für Begehren und Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz ist der Rechtsdienst der BEKB erste Anlaufstelle. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Bei Bedenken zur Geschäftspraxis der BEKB oder zum Verhalten einzelner Bankmitarbeitenden beziehungsweise bei entsprechenden Verdachtsfällen können sich alle Anspruchsgruppen der Bank an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, wenden.
Über die Reklamationen, die an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat gerichtet werden, wird vierteljährlich an die Geschäftsleitung rapportiert. Der Verwaltungsrat wird im quartalsweisen Bericht an den Verwaltungsrat und im Rahmen des Berichtes Risikokontrolle per Mitte Jahr über die Anzahl der durch den Bankenombudsman eingegangenen Kundenreklamationen informiert. Im Berichtsjahr waren es (wie bereits im Vorjahr) zwei Fälle.
Bei Fehlern und negativen Auswirkungen, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der Bank entstanden sind, anerkennt die BEKB ihre Verantwortung und beteiligt sich an einer konstruktiven Lösungsfindung zur Wiedergutmachung. Die Bank analysiert entsprechende Fälle und sorgt mit organisatorischen oder prozessualen Massnahmen dafür, dass vergleichbare Situationen in Zukunft vermieden werden können.
Im Berichtsjahr (wie auch im Jahr zuvor) wurden gegen die BEKB keine relevanten Bussen und keine nicht monetären Sanktionen aufgrund wesentlicher Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften verhängt. «Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften» liegen vor, wenn dadurch die Gesellschaft offensichtlich geschädigt ist oder geschädigt zu werden droht oder ein Verstoss geeignet ist, die Willensbildung der Aktionäre in Bezug auf das Halten, Kaufen oder Abstossen ihrer Beteiligung zu beeinflussen.
Das Bankkundengeheimnis schützt Kundinnen und Kunden vor unbefugter Einsicht in ihre Bankbeziehung. Die Einhaltung des Bankkundengeheimnisses als gesetzliche Pflicht wird allen Mitarbeitenden auch im Arbeitsvertrag übertragen und ist in Weisungen verankert. Verschiedene interne Ausbildungen nehmen Bezug darauf, so zum Beispiel die Schulung «Integrale Sicherheit», die auch im Berichtsjahr plangemäss durchgeführt wurde. Der Umgang mit elektronischen Kundendaten ist ein Schwerpunktthema dieser Schulung. Weiter werden die Mitarbeitenden regelmässig zum sicheren Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln sensibilisiert.
Das Informationssicherheitsmanagement der BEKB orientiert sich an etablierten Normen (Standardreihe ISO/IEC 2700x). Die Bank überwacht die Einhaltung der Richtlinien zum Schutz der Kundendaten mit automatischen, maschinellen Prüfungen, beispielsweise durch Data-Leakage-Prevention-(DLP-)Systeme. Zudem führt die BEKB Sicherheitsaudits und Penetrationstests durch, wie zum Beispiel im Mai 2022 nach der Einführung der TWINT White Label App. Die IT-Systeme der BEKB werden periodisch und automatisiert auf Schwachstellen überprüft.
Ferner hält der Bereich Riskmanagement wesentliche Ergebnisse zur Einhaltung von Risikotoleranzen und -indikatoren in Bezug auf die Informationssicherheit und die Vertraulichkeit von Kundendaten in seinen Berichterstattungen fest.
Schliesslich lässt die BEKB mit internen und externen Audits überprüfen, ob die Gesetze befolgt und die Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt werden. Im Rahmen der jährlichen «aufsichtsrechtlichen Basisprüfung» überprüft die externe Prüfgesellschaft mittels gradueller Abdeckung über sechs Jahre unter anderem den Bereich Informatik inklusive Umgang mit elektronischen Kundendaten. Bei diesen Audits wurden keine Vorfälle mit Kundendaten festgestellt. Dabei ermittelte Verbesserungspunkte werden unverzüglich umgesetzt.