Anwendungserklärung: Die Berner Kantonalbank AG hat diesen Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 erstellt.
Verwendeter GRI 1: GRI 1: Grundlagen 2021
GRI-Standard / andere Quelle |
Angabe |
Ort1 |
Ergänzende Kommentare und Auslassungen |
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GRI 2: Allgemeine Angaben 2021 |
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Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken |
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2-1 |
Organisationsprofil |
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2-2 |
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden |
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2-3 |
Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle |
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2-4 |
Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen |
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Keine |
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2-5 |
Externe Prüfung |
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Tätigkeiten und Mitarbeiter:innen |
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2-6 |
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
Keine signifikanten Änderungen im Jahr 2024 |
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2-7 |
Angestellte |
Alle Daten stammen aus dem bankweit eingesetzten Personalsystem der BEKB. |
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2-8 |
Mitarbeiter:innen, die keine Angestellten sind |
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Unternehmensführung |
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2-9 |
Führungsstruktur und Zusammensetzung |
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2-10 |
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
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2-11 |
Vorsitzende:r des höchsten Kontrollorgans |
Die Verantwortungsbereiche von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind getrennt, die Präsidentin des Verwaltungsrats nimmt bei der BEKB keine geschäftsführende Funktion wahr. |
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2-12 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
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2-13 |
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
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2-14 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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2-15 |
Interessenkonflikte |
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2-16 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
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2-17 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
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2-18 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Die Selbstbeurteilung umfasst alle Verantwortungsbereiche des Verwaltungsrats, einschliesslich Themen der Nachhaltigkeit. Der Prozess wird durch den Sekretär des Verwaltungsrats geführt. |
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2-19 |
Vergütungspolitik |
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2-20 |
Verfahren zur Festlegung der Vergütung |
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2-21 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
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Strategie, Richtlinien und Praktiken |
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2-22 |
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung |
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2-23 |
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
Über die Verpflichtungserklärungen wird auf der Website und/oder im Nachhaltigkeitsbericht informiert. |
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2-24 |
Einbeziehung der Verpflichtungserklärungen zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
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2-25 |
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
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2-26 |
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen |
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2-27 |
Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen |
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2-28 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessensgruppen |
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Einbindung von Stakeholdern |
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2-29 |
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern |
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2-30 |
Tarifverträge |
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GRI 3: Wesentliche Themen 2021 |
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3-1 |
Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen |
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3-2 |
Liste der wesentlichen Themen |
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Geschäftspraktiken |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 205: Antikorruption 2016 |
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205-2 |
Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung |
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205-3 |
Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Massnahmen |
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Keine Vorfälle bekannt |
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GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 |
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206-1 |
Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung |
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Keine auf die BEKB ausgerichteten Klagen |
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Datenschutz |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 |
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418-1 |
Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten |
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Beratungs- und Verkaufspraktiken |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 |
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417-1 |
Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung |
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417-2 |
Verstösse im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung |
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Keine signifikanten Fälle von Non-Compliance, die von der BEKB im Jahr 2024 identifiziert wurden |
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417-3 |
Verstösse im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation |
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Keine signifikanten Fälle von Non-Compliance, die von der BEKB im Jahr 2024 identifiziert wurden |
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Eigener Indikator |
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Kundenzufriedenheit |
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Anlagegeschäft |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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E. I.2 |
Portfolioverteilung der Geschäftsbereiche |
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E. I.2 |
Produkte und Dienstleistungen mit ökologischem und/oder gesellschaftlichem Nutzen |
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Kreditgeschäft |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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E. I.2 |
Portfolioverteilung der Geschäftsbereiche |
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E. I.2 |
Produkte und Dienstleistungen mit ökologischem und/oder gesellschaftlichem Nutzen |
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Arbeitsbedingungen und -kultur |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 401: Beschäftigung 2016 |
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401-1 |
Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation |
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401-2 |
Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
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401-3 |
Elternzeit |
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kennt die Schweiz keine Elternzeit. Bei der Berichterstattung beschränkt sich die BEKB daher auf die Rückkehr- und die Verbleibrate von Mitarbeiterinnen. Anspruchsberechtigt für Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub sind alle Mitarbeitenden mit einem regelmässigen Arbeitsverhältnis über drei Monate. |
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GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 |
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402-1 |
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen |
Detaillierte Regelungen sind im Arbeitsrecht und in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) enthalten. Sofern sie das Arbeitsverhältnis betreffen, entsprechen die Mitteilungsfristen mindestens den gesetzlichen beziehungsweise den längeren arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen. |
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GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018 |
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403-1 |
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
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403-2 |
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
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403-3 |
Arbeitsmedizinische Dienste |
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403-4 |
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Arbeitsgruppe Arbeitssicherheit steuert das Thema gesamtheitlich. Sie wird durch externe Fachspezialisten begleitet. Zudem nimmt die Personalkommission (PEKO) der BEKB die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Führungsgremien der Bank auch zu diesen Themen wahr. |
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403-5 |
Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Für Mitarbeitende in gefährdeten Bereichen (zum Beispiel Haustechnik, Logistik, Infrastruktur) finden persönliche Ausbildungssequenzen statt, oder sie nehmen an Fachausbildungen von Berufsverbänden teil. Zudem werden alle Mitarbeitenden regelmässig via Intranet informiert. |
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403-6 |
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter |
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403-7 |
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
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403-8 |
Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind |
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Alle |
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403-9 |
Arbeitsbedingte Verletzungen |
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403-10 |
Arbeitsbedingte Erkrankungen |
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GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 |
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201-3 |
Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne |
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Aus- und Weiterbildung |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 |
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404-1 |
Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten |
Die Kennzahlen werden in Tagen ausgewiesen. Ein Tag entspricht 8,4 Stunden. Ausbildungsanforderungen sind geschlechtsunabhängig, deshalb dürften sich die Ausbildungstage für Frauen und Männer im gleichen Rahmen bewegen. |
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404-2 |
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe |
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404-3 |
Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten |
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Regionale Wirtschaft |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 |
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201-1 |
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
Die Betriebskosten sowie die Investitionen in die Gemeinschaft werden nicht separat ausgewiesen. |
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201-4 |
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand |
Keine. Die BEKB erhält keinerlei finanzielle Unterstützung oder Beihilfen durch die öffentliche Hand oder den Staat. Die Staatsgarantie wurde per 1. Januar 2006 reduziert, der definitive Wegfall erfolgte Ende 2012. |
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GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 |
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203-2 |
Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen |
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GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 |
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204-1 |
Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten |
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Klimawandel |
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3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 |
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201-2 |
Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen |
Die Ausgaben für Umweltschutz sind in den Linienbudgets enthalten und werden nicht separat quantifiziert. Die BEKB setzt die Rückverteilung der CO 2 -Lenkungsabgabe für Klimaschutzmassnahmen ein, namentlich zur Kompensation beziehungsweise Neutralisierung ihrer betrieblichen CO 2 -Emissionen. |
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Weitere, nicht verpflichtende GRI-Indikatoren, die offengelegt werden |
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Politik und Regulierung |
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GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 |
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415-1 |
Parteispenden |
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Keine. Die BEKB unterstützt weder politische Parteien noch Politiker. Sie ist politisch wie auch konfessionell neutral und bezieht keine politischen Positionen. Interessen der Kantonalbanken beziehungsweise des Finanzplatzes wie politische Vernehmlassungen oder Initiativen werden über die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und den Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) vertreten. Die BEKB ist in beiden Organisationen Mitglied. |
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Diversität und Chancengleichheit |
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GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016 |
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405-1 |
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
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405-2 |
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern |
Die statistisch nicht erklärbaren Lohndifferenzen liegen unterhalb von 2,5 Prozent (Zertifikat Fair-ON-Pay Advanced). |
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GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016 |
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406-1 |
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen |
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Keine |
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Zugang zu Finanzdienstleistungen |
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E. I.2 |
Zugangsstellen in dünn besiedelten oder strukturschwachen Gebieten |
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E. I.2 |
Initiativen für verbesserten Zugang zu Finanzdienstleistungen |
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Betriebsökologie |
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GRI 301: Materialien 2016 |
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301-1 |
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen |
Für die BEKB ist hauptsächlich der Papierverbrauch relevant. |
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301-2 |
Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe |
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GRI 302: Energie 2016 |
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302-1 |
Energieverbrauch innerhalb der Organisation |
Der ausgewiesene Energieverbrauch enthält auch Strom- und Wärmeverbräuche externer Partner. Im «Wärmeverbrauch erneuerbare Energien» ist sowohl die eingekaufte Fernwärme aus erneuerbaren Quellen als auch die in eigenen Gebäuden hergestellte Wärme aus erneuerbaren Quellen enthalten. |
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302-3 |
Energieintensität |
Im Energieverbrauch pro Mitarbeitende/n ist der unter 302-1 ausgewiesene Verbrauch enthalten. |
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302-4 |
Verringerung des Energieverbrauchs |
In den vergangenen Jahren konnte der Energieverbrauch kontinuierlich gesenkt werden, während das Geschäftsvolumen deutlich zugenommen hat. |
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GRI 303: Wasser und Abwasser 2018 |
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303-5 |
Wasserverbrauch |
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GRI 305: Emissionen 2016 |
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305-1 |
Direkte THG-Emissionen (Scope 1) |
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305-2 |
Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) |
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305-3 |
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) |
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305-4 |
Intensität der THG-Emissionen |
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305-5 |
Senkung der THG-Emissionen |
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GRI 306: Abfall 2020 |
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306-3 |
Angefallener Abfall |
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306-4 |
Von Entsorgung umgeleiteter Abfall |
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306-5 |
Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall |
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1 GB = Geschäftsbericht
2 E. I. = Eigener Indikator