Das restliche Aktienpaket – derzeit 51,5 Prozent – verbleibt beim Kanton Bern, der laut Kantonsverfassung zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Kantonalbank betreibt und die Stabilität des Aktionariats sicherstellt. Durch eine klare Trennung zwischen Eigentümern und Bankführung wurde der politische Einfluss auf die BEKB reduziert und die unternehmerische Ausrichtung der Bank gestärkt. Im Verwaltungsrat sind Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft vertreten. Beide Partner, der Kanton wie auch die Bank, haben durch die Rechtsformumwandlung zusätzlichen Handlungsspielraum gewonnen.
Der Regierungsrat des Kantons Bern erstellt einen Bericht aufgrund einer Motion aus dem Grossrat, die eine Auslegeordnung der Aktienbeteiligung des Kantons an der BEKB mit verschiedenen Szenarien (Status quo, Reduktion der Aktienbeteiligung auf einen Drittel sowie vollständige Abschaffung der Beteiligung) verlangt. Die Behandlung des Berichts im Grossrat des Kantons Bern erfolgt in der Sommersession 2025.
Die BEKB ist der Ansicht, dass sich sowohl das aktuelle Modell der Eigentümerstruktur als auch die nachhaltige Geschäfts- und Risikopolitik sowie die klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortlichkeiten in den letzten 25 Jahren bewährt hat. Eine Bank mit einer gesunden Bilanz, einer starken Eigenmittelbasis und einer erfolgreichen Unternehmensführung bietet den besten Gläubigerschutz. Die BEKB setzt die Eignerstrategie des Kantons Bern konsequent um, bei der sich der Kanton Bern zu einer unabhängigen und erfolgreichen, in allen seinen Regionen tätigen Bank mit Sitz in Bern bekennt. Sowohl der Kanton Bern als auch die BEKB sind langfristig und nachhaltig orientiert und setzen sich für die Menschen in ihrem Wirtschafts- und Lebensraum ein.
Die BEKB unterstützt den politischen Prozess und hat im Rahmen der Erstellung des Berichts der Finanzdirektion des Kantons Bern umfassend Auskunft erteilt.