BEKB Geschäftsbericht 2024

Weitere Kennzahlen

Verwaltete Kundenvermögen

Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.

Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.

Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.

Entwicklung der verwalteten Kundenvermögen

Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.

Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2024

Performance

Netto-Neugeld

31.12.2023

Verwaltete Kundenvermögen

42 818 273

1 652 908

253 100

40 912 265 1

– davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte)

20 405 158

1 363 916

682 450

18 358 792 1

1 Rückwirkende Aufnahme Global-Custodian-Depot per 31.Dezember 2023 in der Höhe von 116,9 Millionen Franken.

Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.

Free-Cash-Flow

in CHF 1000

 

 

 

2024

2023

Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt:

 

 

+ Jahresgewinn nach Steuern

180 666

174 885

+ Abschreibungen

34 202

36 648

+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen

35 313

69 881

Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen)

12 954

17 024

Abgrenzung von gefährdeten Zinsen

792

958

Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken

21 567

51 899

− Auflösungen / zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken

–5 714

–27 429

Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge)

4 873

–3 273

Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken

–2 052

–1 169

Zweckkonforme diverse Verwendungen

32

–28

Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds

–335

–8 995

Zweckkonforme Verwendungen

–8 232

–13 964

+ Bildung von Abgrenzungen

8 040

8 211

− Auflösung von Abgrenzungen

–7 766

–7 789

= Cashflow (Innenfinanzierung)

244 741

254 408

+ Desinvestitionen

844

7 382

− Investitionen

–42 199

–50 027

+ Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen

 

 

= Free-Cash-Flow

203 387

211 763

Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahrs 2024 von 203,4 Millionen Franken (kumuliert 2021 bis 2024: 632,1 Millionen Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.

Definition von alternativen Performancekennzahlen

Kennzahl

Definition

Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF)

Bruttozinsspanne

Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt)

(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 406 556 + gefährdete Erträge 588) / durchschnittliche Bilanzsumme 40 541 856 = 1,00%

Free-Cash-Flow

Der Free-Cash-Flow ist eine Schlüsselkennzahl (Key Performance Indicator, KPI) im Strategie-Controlling. Die Kennzahl versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich der Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen – einen positiven Mittelfluss aus seiner operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – seine Investitionen aus dem Mittelfluss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – seinen Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde, zuzüglich der Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszufluss bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquiditätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als «zweckkonforme Verwendungen» in die Berechnung des Free-Cash-Flows ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, die nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, die aus politischen und/oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung).

Siehe Tabelle Free-Cash-Flow

Verwaltete Kundenvermögen

Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss Artikel 32 Absatz 3 RelV-FINMA nicht offenlegen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt.

Keine Überleitungsrechnung möglich

Kennzahlen

in Mio. CHF

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Bilanzsumme

40 499

40 053

Betreute Vermögenswerte (Depotwerte)

20 405

18 359

Forderungen gegenüber Kunden (Kundenausleihungen)

30 545

28 797

– davon Hypothekarforderungen

28 347

26 809

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

27 059

27 058

Kassenobligationen

236

163

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

7 822

7 690

Reserven für allgemeine Bankrisiken

584

565

Gesellschaftskapital

186

186

Eigenkapital

2 902 1

2 794

Basel-III-Gesamtkapitalquote 2 (in %)

19,4

19,6

Leverage Ratio (in %)

6,9

6,7

Free-Cash-Flow

203,4

211,8

 

 

 

 

2024

2023

Gewinn

180,7

174,9

Dividendenausschüttung

96,9 3

93,2

Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven

84,0 3

82,0

 

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Personalbestand (inkl. Lernenden sowie Aushilfen)

1 212

1 165

Mitarbeitende (teilzeitbereinigt)

1 009

966

Anzahl Standorte

72

73

Leistungen an die öffentliche Hand (in Mio. CHF)

 

 

Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern

48,2

55,0

Dividende an den Kanton

49,9 3

48,0

1 Nach Gewinnverwendung gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.

2 Anrechenbare Eigenmittel in Prozent der risikogewichteten Positionen zuzüglich der durch Multiplikation mit 12,5 in äquivalente Einheiten umgerechneten erforderlichen Eigenmittel für Marktrisiken, operationelle Risiken und Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen.

3 Gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.