Die Berner Kantonalbank AG (BEKB) ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts (Artikel 620 ff. OR). Die Dienstleistungen werden am Hauptsitz der Bank in Bern, im Kundencenter in Bern-Liebefeld und an ihren 72 Standorten (54 bedient und 18 selbstbedient) in den Kantonen Bern und Solothurn erbracht. Die BEKB hat keine Standorte oder qualifizierten Beteiligungen im Ausland.
Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.
Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Artikel 2 Absatz 1 VASR).
Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).
In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.
Die BEKB prüft die Konsolidierungspflicht der wesentlichen Beteiligungen (siehe Tabelle 7 «Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält») jährlich. Grundlage für die Beurteilung bilden festgelegte Kriterien und Schwellenwerte.
Gesellschaften werden konsolidiert, wenn sie unter einheitlicher Kontrolle der BEKB stehen und deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich der BEKB-Gruppe zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt. Zudem wird anhand von absoluten und relativen Schwellenwerten geprüft, ob die jeweilige Gesellschaft wesentlich für die finanzielle Berichterstattung der BEKB-Gruppe ist. Wenn zwei der nachstehenden absoluten Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, muss die Konsolidierungspflicht gemäss Artikel 35 BankV geprüft werden:
Bei den relativen Schwellenwerten wird geprüft, ob der Einfluss der folgenden Kennzahlen der Beteiligung bezogen auf die Kennzahlen der BEKB 5 Prozent überschreitet: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresgewinn vor Steuern zuzüglich Netto-Veränderung der Reserven für allgemeine Bankrisiken, Geschäftsertrag und Geschäftserfolg. Eine Konsolidierungspflicht entsteht, falls mindestens ein relativer Schwellenwert überschritten wird.
Die BEKB hielt per 31. Dezember 2024 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.
Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.
Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.
Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.
Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.
Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.
Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.
Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, die in der Tabelle «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.
Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.
Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.
Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden unter «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.
Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.
Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem Swiss Market Index (SMI) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.
Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.
Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.
Von der Fair-Value-Option gemäss Artikel 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.
Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.
Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.
Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip.
Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».
Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.
Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.
Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswerts zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.
Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software, von Dritten für die BEKB entwickelte Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal drei Jahren abgeschrieben.
Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.
Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.
Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.
Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.
In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.
Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.
Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.
Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.
Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.
Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass
Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Artikel 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Tabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB zu einem definierten Bezugspreis am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.
Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet.
Den Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, kann eine Erfolgsbeteiligung ausgerichtet werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrags und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement «Vergütung» festgehalten.
Der Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) der zugeteilten Aktien wird dem Personalaufwand belastet.
Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Artikel 47 Absatz 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.
Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu verzeichnen.
Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den vorstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Die abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Devisenkassengeschäfte werden nach dem Abschlusstagsprinzip verbucht. Die Devisentermingeschäfte werden gemäss dem Erfüllungstagsprinzip erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden zwischen dem Abschlusstag und dem Erfüllungstag zu Wiederbeschaffungswerten unter den «Positiven Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente» beziehungsweise «Negativen Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente» ausgewiesen.
Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:
Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.
Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.
Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.
Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
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Einheit/Währung |
Währungscode |
Devisen |
Noten |
Devisen |
Noten |
1 Euro |
EUR |
0,9384 |
0,9109 |
0,9297 |
0,9022 |
1 US-Dollar |
USD |
0,9063 |
0,8663 |
0,8417 |
0,8017 |
1 Pfund Sterling |
GBP |
1,1350 |
1,0690 |
1,0729 |
1,0069 |
Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.
Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken identifiziert sowie gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie die Risikokontrolle werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dabei dem System der drei Verteidigungslinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unterbekb.ch/offenlegungDer Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.
Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.
Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in den zentralen Einheiten der Bank (erste Verteidigungslinie) als auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Verteidigungslinien). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.
Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:
Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres Risikoappetit-Frameworks vor, das sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.
Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.
Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.
Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten bezogen auf die wesentlichen Risikokategorien. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.
Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.
Die Risiken werden durch folgende Elemente der risikotragenden Substanz absorbiert:
Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des Berichts Risikokontrolle zusammengefasst. Darin enthalten sind per Stichtag Mitte Jahr die Identifikation und Beurteilung finanzieller, operationeller, strategischer und anderer («emerging») Risiken. Die operationellen Risiken werden nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise Risk Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Die Beurteilung des ERM-Risikokatalogs erfolgt in einem zweistufigen Prozess Mitte Jahr, in dem auf der ersten Stufe entlang der Hauptprozesse (Management- und Unterstützungsprozesse) sowie der End-to-End-Prozesse die zuständige zweite Führungsebene der BEKB involviert ist. Auf der zweiten Stufe nimmt die Geschäftsleitung eine Validierung der vorgenommenen Risikoeinschätzungen vor. Im Bericht Risikokontrolle wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen sämtlicher Risikokategorien beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und der zweiten Verteidigungslinie erstattet. Auf den Empfehlungen des Berichts Risikokontrolle aufbauend findet jeweils ein Workshop mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung statt. In diesem Rahmen werden seitens Geschäftsleitung adäquate risikomindernde Massnahmen festgelegt.
Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:
Finanzielle Risiken («Primärrisiken»), darunter fallen:
Operationelle Risiken
Strategische Risiken
Andere «emerging» Risiken, darunter fallen:
Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.
Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) sowie durch mehrdimensionale Risikoindikatoren begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft sind in einem Ratingsystem eingebettet. Geschäfts- und Firmenkunden werden zur Ratingermittlung dem Ratingprozess durch das System CreditMaster (RSN Risk Solution Network AG) unterzogen. Dazu werden je nach Branche und Grösse des Unternehmens unterschiedliche Ratingmodelle eingesetzt. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über das Kreditsystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft. Anstelle von Einzelüberprüfungen werden auch definierte Teilkreditportfolios unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based Monitoring zentral überwacht.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Renditeliegenschaften und Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte («exception to policy»). Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.
Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.
Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.
Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern. Die Kreditkompetenzen sind abhängig von der Höhe des Gesamtengagements des Kunden oder der Kundengruppe, den Sicherheiten sowie der Art des Kreditgeschäfts. Oberste Instanz ist der Verwaltungsrat, darunter setzt die BEKB einen Kreditausschuss ein. Der Kreditausschuss setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern der Geschäftsleitung zusammen. Mit einer ausgewogenen Zusammensetzung zwischen Mitgliedern der Vertriebs- und Risikoeinheiten wird dem Risikoaspekt Rechnung getragen. Die weiteren Kreditkompetenzen sind an Personen oder Funktionen im Kreditmanagement und Vertrieb gebunden.
Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.
Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das Risikoappetit-Framework, eingebettet werden.
Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agenturen Standard & Poor’s und Fedafin an.
Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.
Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.
Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.
Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.
Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel bewirtschaftet. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.
Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt das ALCO ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:
ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.
Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.
Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen und der Zinsderivate. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, das basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüsseln ermittelt wird.
Zusätzlich erfolgen durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, die in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das Risikoappetit-Framework, eingebettet werden.
ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel anzupassen sind. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert.
Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.
Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt strategische sowie taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.
Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.
Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repo-Basis und Blankoanlagen (restriktive Vorgaben) sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.
Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.
Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht. Der Frühindikator LCR kann die nächste Eskalationsstufe alleine auslösen.
Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten.
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.
Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.
Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.
Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels
Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf dem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.
Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.
Um die kritischen Geschäftsfunktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zur operationellen Resilienz, zum Business Continuity Management (BCM) und zum Krisenmanagement (CM). Die operationelle Resilienz beinhaltet die Gesamtheit der Massnahmen zum Verhindern von Betriebsunterbrechungen sowie der Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs nach allfälligen Unterbrechungen. Das BCM als Teil der operationellen Resilienz zielt auf die Minimierung der personellen, finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen ab, während das CM die Bewältigung von akuten schwerwiegenden Ereignissen sicherstellt. Beides geschieht durch das Erstellen von Business-Continuity-Plänen (Notfallplänen) und Krisenszenarien, die regelmässig aktualisiert und getestet werden.
Mit der BEKB-eigenen IT-Tochtergesellschaft aity AG verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Ökosysteme zu bieten.
Nach erfolgter Gewährleistung der Betriebssicherheit und -stabilität des Kernbankensystems und weiteren IT-Leistungen zugunsten der BEKB wird nun die Kooperationsfähigkeit mit anderen Firmen weiter ausgebaut.
Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat (inklusive der eigenen Tochtergesellschaft aity AG), im Rahmen ihres Reglements «Outsourcing» und des FINMA-Rundschreibens 2018/3 «Outsourcing».
Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.
Unter «anderen (‹emerging›) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen Bericht Risikokontrolle.
Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die BEKB hat bereits früh Nachhaltigkeit als einen der zentralen Werte im Unternehmen verankert. Sie bekennt sich zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung und trägt zu deren Erreichen bei. Das Management betreffend Nachhaltigkeitsthemen gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Organisationseinheit Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement identifiziert und beurteilt die für die BEKB relevanten Nachhaltigkeitsthemen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen und ist für die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten und Kennzahlen, welche die BEKB als Erfolgs- und Kontrollgrössen heranzieht. Die zweite Verteidigungslinie (Riskmanagement) nimmt in ihrer Berichterstattung «Bericht Risikokontrolle» eine unabhängige Beurteilung vor.
Die BEKB evaluiert ihre klimabezogenen Finanzrisiken primär im Rahmen eines qualitativen, expertenbasierten Prozesses. Neben dieser qualitativen Beurteilung wurde 2024 erstmalig eine detaillierte quantitative Einschätzung für das Kreditportfolio der BEKB vorgenommen. Dabei stand das Kreditgeschäft aufgrund seines hohen Stellenwertes im Geschäftsmodell der BEKB im Vordergrund.
Detaillierte Informationen siehe Nachhaltigkeitsbericht > Klimawandel > Chancen und Risiken des Klimawandels > Klimabezogene Finanzrisiken.
Die BEKB schätzt regelmässig die Risiken von AI-Vorhaben ein und integriert die Resultate der Einschätzungen einzelner Vorhaben in ihr Gesamtrisikomanagement-Framework.
Die Dynamik in der Entwicklung von AI-Technologien mit potenziellen Anwendungsgebieten bei Banken ist gross. Speziell die «use cases», das heisst die konkreten Anwendungsgebiete innerhalb von Tätigkeiten der Produktion und des Vertriebs von Bankdienstleistungen sind sehr vielfältig und bleiben in absehbarer Zeit weiter in Entwicklung. Die dafür eingesetzten, unterliegenden Technologien, die mit dem Begriff «AI» in Verbindung stehen (zum Beispiel maschinelles Lernen versus natürliche Sprachverarbeitung), sind deutlich konstanter als deren Anwendungsgebiete. Im Fokus der Einschätzungen stehen Risiken in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte (zum Beispiel Datenschutz, Privatsphäre, Gleichbehandlung usw.), die durch die Nutzung von AI-Technologie entstehen können. Es handelt sich nicht um eine neue Risikokategorie, sondern um einen neuen Risikotreiber.
Als Compliance-Risiko gilt die Gefahr von Verstössen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorschriften, marktübliche Standards und Standesregeln sowie von entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Recht und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert und nicht ausschliesslich in der Funktion, die diesen Namen trägt.
Recht und Compliance berichtet periodisch über die aktuellen rechtlichen Themen, die Compliance-Risiken und über die Erkenntnisse aus der Compliance-Tätigkeit an den Prüf- und Risikoausschuss und den Verwaltungsrat. Ebenso kann er jederzeit Ad-hoc-Themen dem Prüf- und Risikoausschuss zur Behandlung vorlegen. Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt der Leiterin des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.
Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Verteidigungslinie ein. Im Bereich Recht und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.
Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unterbekb.ch/offenlegungÜberfällige Forderungen werden einzeln beurteilt. Als überfällige Forderungen gelten Forderungen mit Zins- und/oder Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind.
Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Dabei werden Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor.
Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Damit identifiziert die Bank Hypothekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Gegebenenfalls werden Abzahlungen verlangt und/oder weitere Deckungen eingefordert. Nach einer detaillierten Prüfung durch Kreditspezialisten wird auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen werden täglich berechnet und periodisch überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags gefordert, oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen aussergewöhnliche Marktverhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt.
Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Kontoüberziehungen. Bei ungedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklung umfassen. Die Jahresrechnung sowie gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden eingefordert und beurteilt. Es ist auch möglich, dass auf einem definierten Teilkreditportfolio die Überwachung unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based Monitoring erfolgt. Ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. In die Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden die Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen einbezogen. Für die Bildung von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften werden die gleichen Abläufe, Systeme und Methoden verwendet wie für die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) bestimmt.
Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen unterteilt die BEKB die gefährdeten Forderungen in zwei Kategorien. Die Bewertung der Grundpfänder erfolgt bei beiden Kategorien auf der Basis von vorsichtig bestimmten Werten, unter Berücksichtigung der Liquidationskosten. Die massgebenden Ertragswerte bei Renditeobjekten werden objektbezogen festgelegt.
Diese zwei Kategorien von Schuldnern ergeben die Positionen mit Wertberichtigungsbedarf. Die nach den nachfolgenden Grundsätzen berechneten Deckungswerte der Sicherheiten sind bei beiden Kategorien als Liquidationswerte im Sinne von Artikel 24 Absatz 4 RelV-FINMA zu verstehen.
Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen der Forderungshöhe und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Als Forderungshöhe gilt grundsätzlich die Kreditlimite oder die höhere Kreditbeanspruchung.
Bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, werden zweimal jährlich neu beurteilt, die Strategie wird überprüft und gegebenenfalls die Wertkorrektur angepasst. Die Organisationseinheit Recovery beurteilt die gesamten auf den Risikopositionen gebildeten Wertkorrekturen.
Die BEKB kann Wertberichtigungen und Rückstellungen für homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles, die sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzen, durch eine pauschale Beurteilung gemäss Artikel 24 Absatz 3 RelV-FINMA festlegen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen).
Als Institut der Aufsichtskategorie 3 ist die BEKB verpflichtet, Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen zu bilden. Dabei handelt es sich um Wertberichtigungen und Rückstellungen für noch nicht eingetretene Verluste auf Krediten, die zum Bilanzierungszeitpunkt noch einwandfrei sind. Die BEKB bildet die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen auf Portefeuillebasis. Damit werden unter anderem Länder- und Branchenrisiken abgedeckt.
Die Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt anhand festgelegter Kriterien auf der Basis der vom Verwaltungsrat bewilligten Limiten nach Ländern und Branchen. Dabei werden je Branchenkategorie individuelle Risikosätze zwischen 0 und 10 Prozent verwendet. Für Finanzierungen im Bereich von Neuunternehmen, Wachstums- und Nachfolgefinanzierungen besteht ein Risikosatz von 20 Prozent.
Für Positionen mit Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden müssen.
Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur teilweisen oder vollständigen Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will.
Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 1 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Der Schwellenwert wird jeweils zum Abschlusszeitpunkt basierend auf den anrechenbaren Eigenmitteln per Vorjahresabschluss beziehungsweise auf dem Brutto-Erfolg Zinsengeschäft des Vorjahres berechnet, wobei der tiefere resultierende Wert massgebend ist.
Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nicht zur Deckung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet.
Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu einer Unterdeckung, muss diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau auf den Zielbestand beseitigt werden.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken betragen per 31. Dezember 2024 393,6 Millionen Franken und entsprechen damit dem Zielbestand. Es besteht keine Unterdeckung.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt durch ausgebildete Händler. Die BEKB übt keine Market-Maker-Tätigkeiten aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und in geringem Umfang für Rohstoffe. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.
Derivative Finanzinstrumente werden von der BEKB im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Marktrisiken (Zins-, Fremdwährungs- und Aktienmarktrisiken) eingesetzt, inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.
Bei Zinsswaps, die über die Eurex gehandelt werden, entstehen aufgrund des täglichen Ausgleichs keine Wiederbeschaffungswerte.
Die BEKB setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:
Grundgeschäft |
Absicherung mittels |
Zinsrisiko im Bankenbuch |
Zinsswaps und Zinsoptionen |
Marktrisiken auf Währungspositionen |
Devisentermingeschäften |
Marktrisiken auf Aktienpositionen |
Index-Futures und Index-Optionen |
Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Hypothekarforderungen) werden in verschiedene Zinsbindungsbänder gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.
In den Finanzanlagen zu Platzierungszwecken gehaltene Fonds werden global betrachtet, und die Absicherung von Währungs-, Zins- sowie Aktienmarktrisiken erfolgt mittels Makro-Hedges.
Bei Abschluss eines Absicherungsgeschäfts wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem abgesicherten Grundgeschäft dokumentiert. Im Hinblick auf das abgesicherte Risiko verhält sich die Wertentwicklung zwischen dem Grund- und dem Absicherungsgeschäft gegenläufig.
In der Dokumentation werden unter anderem die Risikomanagementziele, die Risikostrategie für die Absicherungstransaktion und die Methode zur Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung festgehalten. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird anhand des Grundgeschäfts beziehungsweise bei Makro-Hedges anhand des Gesamtportfolios gemessen und monatlich geprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung gar nicht mehr oder nur noch teilweise wirksam ist, werden im Umfang des ineffektiven Teils dem Handelserfolg zugewiesen.
Überschreitet die Auswirkung des Absicherungsgeschäfts die Auswirkung des Grundgeschäfts (Ineffektivität), kann durch eine Restrukturierung des Derivatportfolios die Effektivität wiederhergestellt werden, oder die Transaktion wird einem Handelsgeschäft gleichgestellt, und der überschreitende Teil des Erfolgs aus dem Absicherungsgeschäft wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» zugewiesen.
Die BEKB hat verschiedene Funktionen im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2018/3 «Outsourcing» an Dienstleister ausgelagert. Diese Auslagerungen werden durch Verträge und mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) geregelt. Es werden keine Kundendaten im Ausland gehalten. Sämtliche Mitarbeitende der beauftragten Dienstleister sind dem Geschäftsgeheimnis der BEKB und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.
Die folgende Tabelle legt die wesentlichen Auslagerungen offen:
Dienstleister |
Geschäftsbereich |
aity AG, Köniz |
Betrieb IT und Corebanking |
Charles River Development Ltd., London UK |
Front Office für Vermögensverwaltung, BEKB eigene Fonds und ex Custody Mandate |
DSwiss AG, Zürich |
Dokumentenverwaltung im E-Banking |
Hypodossier AG, Zürich |
Bearbeitung der Hypothekardossiers |
HypothekenZentrum AG, Zürich |
Vermittlung von Hypotheken |
Intrum AG, Schwerzenbach |
Kundeneröffnungsprozess (Videoidentifikation, E-Signatur) |
mesoneer AG, Wallisellen |
Onboarding |
SPS Switzerland AG, Zürich |
Zahlungsverkehr |
SPS Switzerland AG, Zürich |
Druck, Verpackung und Versand der Kundenkorrespondenz |
Swisscom (Schweiz) SA, Ittigen |
Wertschriftenadministration |
Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen |
Sicherer Datenaustausch und Aufbewahrung von vertraulichen Dokumenten |
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften 1 |
37 537 |
36 308 |
Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften 1 |
1 570 000 |
1 600 000 |
Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz |
1 541 544 |
1 605 345 |
– davon bei denen das Recht zu Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
1 541 544 |
1 605 345 |
Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
|
36 349 |
– davon weiterverpfändete Wertschriften |
|
36 349 |
– davon weiterveräusserte Wertschriften |
|
|
1 Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge.
in CHF 1000 |
|
|
|
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Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften |
|
Deckungsart |
|||
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Hypotheka- rische Deckung |
Andere Deckung |
Ohne Deckung |
Total |
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
|
|
|
|
|
Forderungen gegenüber Kunden |
|
106 211 |
256 644 |
1 935 512 |
2 298 367 |
Hypothekarforderungen |
|
28 525 841 |
23 283 |
16 996 |
28 566 120 |
– Wohnliegenschaften |
|
24 656 778 |
16 380 |
5 261 |
24 678 419 |
– Büro- und Geschäftshäuser |
|
2 172 030 |
532 |
4 207 |
2 176 769 |
– Gewerbe und Industrie |
|
1 287 999 |
116 |
2 203 |
1 290 318 |
– Übrige |
|
409 034 |
6 255 |
5 324 |
420 614 |
Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
28 632 052 |
279 927 |
1 952 508 |
30 864 487 |
Vorjahr |
27 085 300 |
325 068 |
1 693 313 |
29 103 681 |
|
Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
28 410 551 |
254 544 |
1 879 543 |
30 544 638 |
Vorjahr |
26 881 319 |
292 768 |
1 623 005 |
28 797 092 |
|
Ausserbilanz |
|
|
|
|
|
Eventualverpflichtungen |
|
49 739 |
59 312 |
173 314 |
282 364 |
Unwiderrufliche Zusagen |
|
295 934 |
|
403 549 |
699 483 |
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen |
|
|
|
190 952 |
190 952 |
Verpflichtungskredite |
|
|
|
|
|
Total Ausserbilanz |
Berichtsjahr |
345 673 |
59 312 |
767 814 |
1 172 799 |
Vorjahr |
374 439 |
55 822 |
737 103 |
1 167 364 |
|
|
|
|
|
|
|
Gefährdete Forderungen |
|
Bruttoschuld- betrag |
Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten |
Nettoschuld- betrag |
Einzelwert- berichtigungen |
Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses |
Berichtsjahr |
243 239 |
168 004 |
75 235 |
75 235 |
Vorjahr |
269 980 |
187 867 |
82 113 |
82 113 |
|
Liquidationspositionen |
Berichtsjahr |
45 908 |
12 155 |
33 752 |
33 752 |
Vorjahr |
31 430 |
12 603 |
18 827 |
18 827 |
Die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
in CHF 1000 |
|
|
Aktiven |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte |
3 802 |
|
– davon kotiert |
3 802 |
|
Beteiligungstitel |
0 |
49 |
Edelmetalle und Rohstoffe |
13 239 |
8 414 |
Weitere Handelsaktiven |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Aktiven |
17 041 |
8 463 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
1 105 |
|
|
|
|
Verpflichtungen |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte 1 |
|
|
– davon kotiert |
|
|
Beteiligungstitel 1 |
|
|
Edelmetalle und Rohstoffe 1 |
|
|
Weitere Handelspassiven 1 |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Verbindlichkeiten |
|
|
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
1 Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip).
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
Handelsinstrumente |
Absicherungsinstrumente |
||||
|
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Zinsinstrumente |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte inkl. FRAs |
– |
– |
– |
|
|
|
Swaps |
– |
– |
– |
|
|
1 600 000 |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Devisen/Edelmetalle |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
12 817 |
12 992 |
2 144 052 |
|
|
|
Kombinierte Zins-/Währungsswaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Beteiligungstitel/Indizes |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
50 |
50 |
|
|
|
|
Kreditderivate |
|
|
|
|
|
|
Credit Default Swaps |
– |
– |
– |
|
|
|
Total Return Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
First-to-Default Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Andere Kreditderivate |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Übrige |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge |
|
|
|
|
|
|
Berichtsjahr |
12 867 |
13 042 |
2 144 052 |
|
|
1 600 000 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
12 817 |
12 817 |
|
|
|
|
Vorjahr |
26 878 |
26 704 |
2 353 562 |
|
11 |
1 151 600 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
26 878 |
26 704 |
|
|
|
|
– : Die BEKB tätigt keine solchen Geschäfte.
Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Berichtsjahr |
12 867 |
13 042 |
Vorjahr |
26 878 |
26 715 |
Aufgliederung nach Gegenparteien |
Zentrale Clearingstellen |
Banken und Wertpapierhäuser |
Übrige Kunden |
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) |
|
2 786 |
10 081 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Buchwert |
Fair Value |
Buchwert |
Fair Value |
Finanzanlagen |
|
|
|
|
Schuldtitel |
2 233 281 |
2 284 630 |
2 197 677 |
2 155 247 |
– davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit |
2 233 281 |
2 284 630 |
2 197 677 |
2 155 247 |
– davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) |
0 |
0 |
|
|
Beteiligungstitel |
143 339 |
221 313 |
143 167 |
214 512 |
– davon qualifizierte Beteiligungen 1 |
|
|
|
|
Edelmetalle |
11 758 |
11 758 |
8 595 |
8 595 |
Liegenschaften |
600 |
600 |
|
|
Kryptowährungen |
|
|
0 |
0 |
Total |
2 388 979 |
2 518 302 |
2 349 440 |
2 378 354 |
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
2 080 824 |
2 122 730 |
2 039 976 |
1 991 050 |
1 Mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 2 |
AAA bis AA– |
A+ bis A– |
BBB+ bis BBB– |
BB+ bis B– |
Niedriger als B– |
Ohne Rating |
Buchwerte der Schuldtitel |
113 729 |
71 034 |
5 313 |
|
|
2 043 205 3 |
2 Rating von Standard & Poor’s.
3 Davon sind 1957 Millionen Franken Obligationen der Pfandbriefzentrale beziehungsweise der Pfandbriefbank.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaf- fungswert |
Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
|
|
||||
|
Umgliede- rungen |
Investi- tionen |
Desin- vesti- tionen |
Wertbe- richti- gungen |
Zuschrei- bungen |
Buchwert Ende Berichts- jahr |
Markt- wert |
|||
Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– mit Kurswert |
15 897 |
–1 660 |
14 237 |
|
|
1 |
|
|
14 237 |
105 773 |
– ohne Kurswert |
94 192 |
–47 262 |
46 931 |
|
359 |
1 |
–359 |
|
46 931 |
|
Total Beteiligungen |
110 089 |
–48 922 |
61 167 |
|
359 |
2 |
–359 |
|
61 169 |
105 773 |
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Bilanzwert |
Equity |
Bilanzwert |
Equity |
Bestand Beteiligungen |
21 700 |
21 234 |
21 700 |
21 520 |
Beteiligungsertrag |
456 |
714 |
1 590 |
1 419 |
(Beteiligungsquote mindestens 10 Prozent und Marktwert/Steuerwert über 5 Millionen Franken) |
||||||
Firmenname und Sitz |
Geschäftstätigkeit |
Gesellschafts- kapital (in Mio. CHF) |
Anteil am Kapital (in %) |
Anteil an Stimmen (in %) |
Direkter Besitz (in %) |
Indirekter Besitz (in %) |
Unter Beteiligungen bilanziert: |
|
|
|
|
|
|
aity AG, Köniz |
ICT-Servicedienstleister |
10,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
|
Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen |
Seniorenresidenz |
10,8 |
66,7 |
66,7 |
66,7 |
|
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich |
Pfandbriefinstitut |
2 225,0 |
10,7 |
10,7 |
10,7 |
|
Jungfraubahn Holding AG, Interlaken |
Bergbahn |
8,8 |
10,0 |
10,0 |
10,0 |
|
Es hat keine wesentlichen Veränderungen gegeben.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaf- fungs- wert |
Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
Buchwert Ende Berichts- jahr |
|||||
Umglie- derungen |
Investi- tionen |
Desinvesti- tionen |
Abschrei- bungen |
Zuschrei- bungen |
Überträge auf Erneue- rungsfonds |
|||||
Selbst genutzte Gebäude |
330 102 |
–148 349 |
183 672 |
|
10 168 |
–844 |
–1 968 |
|
–10 899 |
180 128 |
Andere Liegenschaften |
21 566 |
–10 607 |
10 959 |
|
288 |
|
|
|
–406 |
10 841 |
Selbst entwickelte oder separat erworbene Software |
156 237 |
–133 549 |
22 688 |
|
28 740 |
|
–20 429 |
|
|
30 999 |
Übrige Sachanlagen |
41 844 |
–34 967 |
6 877 |
|
2 643 |
|
–3 774 |
|
|
5 746 |
Objekte im Finanzie- rungsleasing |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon selbst genutzte Gebäude |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon andere Liegenschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon übrige Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Sachanlagen |
549 749 |
–327 472 |
224 196 |
|
41 838 |
–844 |
–26 172 |
|
–11 305 |
227 713 |
Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing: keine
Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Standorte) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, die die Bank nicht als Operational Leasing betrachtet.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Ausgleichskonto |
106 426 |
|
37 890 |
|
Aktive latente Ertragssteuern |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
Indirekte Steuern 1 |
335 359 |
20 934 |
533 291 |
23 340 |
Erneuerungsfonds |
|
9 839 |
|
12 607 |
BEKB-Förderfonds |
|
1 638 |
|
1 570 |
Übriges |
2 824 |
41 911 |
11 623 |
27 746 |
Total |
444 609 |
74 322 |
582 803 |
65 263 |
1 Im Wesentlichen sind darin Verrechnungssteuerforderungen enthalten.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Verpfändete/abgetretene Aktiven |
|
|
|
|
Flüssige Mittel, verpfändetes Sicherungskonto SNB für die Einlagensicherung (esisuisse) |
100 286 |
|
98 977 |
|
Forderungen gegenüber Banken |
11 385 |
8 737 |
8 368 |
3 561 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen |
8 586 021 |
6 817 000 |
9 103 408 |
6 845 000 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Refinanzierungsdarlehen |
335 066 |
336 000 |
348 121 |
347 000 |
Wertschriften für die Innertags- bzw. Engpassfinanzierungsfazilität der SNB (unbenützt) |
11 703 |
|
12 306 |
|
Wertschriften/Barhinterlagen zur Deckung von Margenerfordernissen von Optionsbörsen und Sicherstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Banken |
276 159 |
68 638 |
258 843 |
45 141 |
Total verpfändete/abgetretene Aktiven |
9 320 620 |
7 230 375 |
9 830 022 |
7 240 702 |
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 1 dargestellt.
in CHF 1000 |
|
|
Verpflichtungsart |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
|
Nominalwert |
Nominalwert |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
14 192 |
55 119 |
Anleihensobligationen |
10 000 |
5 000 |
Kassenobligationen |
|
|
|
Marktwert |
Marktwert |
Negative Wiederbeschaffungswerte |
|
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Namenaktien der Berner Kantonalbank AG |
96 000 |
96 000 |
a) Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)
Die BEKB hat keine Arbeitgeberbeitragsreserven in patronalen oder anderen Vorsorgeeinrichtungen.
b) Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Über-/Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres |
Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) |
Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode |
Vorsorgeaufwand im Personalaufwand |
||
31.12.2024 |
31.12.2023 |
2024 |
2023 |
||||
Patronale Fonds / patronale Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgepläne ohne Über-/ Unterdeckung |
|
|
|
|
|
|
12 317 |
Vorsorgepläne mit Überdeckung 1 |
|
|
|
|
13 117 |
13 117 |
|
Vorsorgepläne mit Unterdeckung |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven |
|
|
|
|
24 |
24 |
72 |
1 Der Deckungsgrad beträgt 126,0 Prozent, die Wertschwankungsreserven haben den Zielwert mit 207,9 Millionen Franken im Jahr 2024 erreicht. Bei der BEKB entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen (siehe Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze).
c) Vorsorgeeinrichtungen
Pensionskasse der BEKB |
1.1.2025 |
1.1.2024 |
Anzahl aktiv versicherte Personen |
1 593 |
1 523 |
Anzahl Rentnerinnen und Rentner |
791 |
811 |
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Gesamtvermögen der Pensionskasse (in Mio. CHF) |
1 205,1 |
1 122,5 |
Deckungsgrad (in %) |
126,0 |
120,2 |
Schwankungsreserve (in % des Gesamtvermögens) |
17,3 |
16,5 |
Freie Mittel (in % des Gesamtvermögens) |
3,1 |
|
Technischer Zinssatz zur Berechnung der Deckungskapitalien der Renten (in %) |
1,5 |
1,5 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
Zinssatz (in %) |
Art der Anleihe |
Ausgabejahr |
Fälligkeit |
Früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit |
Betrag |
0,750 |
Obligationenanleihe |
2015 |
14.7.2025 |
unkündbar |
200 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe |
2018 |
3.5.2027 |
unkündbar |
150 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe (Aufstockung) |
2019 |
3.5.2027 |
unkündbar |
70 000 |
0,100 |
Obligationenanleihe |
2019 |
30.9.2039 |
unkündbar |
100 000 |
0,300 |
Obligationenanleihe |
2020 |
29.5.2030 |
unkündbar |
125 000 |
0,850 |
Nachrangige Anleihe mit PONV-Klausel 1 |
2022 |
21.1.2032 |
21.1.2030 |
200 000 |
1,135 |
Obligationenanleihe |
2024 |
4.12.2034 |
unkündbar |
160 000 |
1 PONV-Klausel = Point of no viability / Zeitpunkt drohender Insolvenz
|
innerhalb eines Jahres |
> 1 – ≤ 2 Jahre |
> 2 – ≤ 3 Jahre |
> 3 – ≤ 4 Jahre |
> 4 – ≤ 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Total |
Übersicht der Fälligkeit der ausstehenden Obligationenanleihen: |
200 000 |
|
220 000 |
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585 000 |
1 005 000 |
|
Gewichteter Durchschnittszinssatz (in %) |
Fälligkeiten |
Betrag |
Pfandbriefzentrale |
0,68 |
2025–2044 |
6 817 000 |
in CHF 1000 |
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Stand Ende Vorjahr |
Zweck- konforme Verwendungen |
Umbuchungen |
Währungs- differenzen |
Über- fällige Zinsen, Wieder- eingänge |
Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung |
Auflösung zugunsten Erfolgs- rechnung |
Stand Ende Berichtsjahr |
Rückstellungen für latente Steuern |
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Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen |
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Rückstellungen für Ausfallrisiken 1 |
171 975 |
|
–3 315 |
|
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|
168 660 |
– davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gemäss Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) |
12 274 |
|
192 |
|
|
|
|
12 465 |
– davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken |
159 701 |
|
–3 507 |
|
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|
156 194 |
Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
62 600 |
|
|
|
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|
–300 |
62 300 |
Rückstellungen für Restrukturierungen |
|
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|
|
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|
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|
Übrige Rückstellungen |
15 921 |
–1 850 |
|
|
204 |
6 004 |
–2 403 |
17 876 |
Total Rückstellungen |
250 496 |
–1 850 |
–3 315 |
|
204 |
6 004 |
–2 703 |
248 836 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken 2 |
564 885 |
|
|
|
|
21 567 |
–2 387 |
584 065 |
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken |
346 222 |
–6 382 |
3 315 |
32 |
588 |
46 014 |
–31 488 |
358 302 |
– davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen |
114 073 |
–6 382 |
–192 |
32 |
588 |
39 064 |
–26 238 |
120 946 |
– davon Wertberichtigungen für inhärente Risiken |
232 149 |
|
3 507 |
|
|
6 950 |
–5 250 |
237 356 |
1 Beinhaltet Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für nicht ausgeschöpfte Branchenlimiten und Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte.
2 Vollständig versteuert.
in CHF 1000 |
|
|
|
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
||||
Gesellschaftskapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Aktienkapital |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
– davon liberiert |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
Genehmigtes Kapital |
|
|
|
|
|
|
– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
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|
Bedingtes Kapital |
5 000 |
250 000 |
|
5 000 |
250 000 |
|
– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
|
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|
|
|
Details zu den mit dem Gesellschaftskapital verbundenen Rechten und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.
in CHF 1000 |
|
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|
|
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|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||||||
|
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Verwaltungsratsmitglieder |
2 800 |
234 |
|
|
2 800 |
228 |
|
|
Mitglieder der Leitungsorgane |
3 050 |
255 |
|
|
3 150 |
256 |
|
|
Mitarbeitende |
23 602 |
4 145 |
|
|
22 798 |
4 020 |
|
|
Total |
29 452 |
4 634 |
|
|
28 748 |
4 505 |
|
|
Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen:
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch den Bezug von Namenaktien an der BEKB zu beteiligen (Details sind im Vergütungsbericht > Vergütungssystem).
Die Mitarbeitenden können am Erfolg der BEKB beteiligt werden. Die Erfolgsbeteiligung stellt eine freiwillige finanzielle Leistung der BEKB ohne verpflichtenden Charakter dar. Anspruch haben alle Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der BEKB stehen. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrags und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Den Mitarbeitenden stehen jährlich während einer festgelegten Bezugsfrist die folgenden Möglichkeiten zur Wahl: 100 Prozent Geldbetrag, 100 Prozent Namenaktien BEKB oder je 50 Prozent Geldbetrag und Namenaktien BEKB. Auf der Funktionsebene F erfolgt die Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung zu mindestens 50 Prozent und auf der Funktionsebene G zu 100 Prozent in Namenaktien BEKB. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement «Vergütung» festgehalten. Als Stichtag für den Umfang der Erfolgsbeteiligung gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs. Mitarbeitende mit Teilzeitpensen sind nach Massgabe des vertraglich fixierten Pensums anspruchsberechtigt (als Stichtag gilt ebenfalls der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs). Während des abgeschlossenen Geschäftsjahres eingetretene Mitarbeitende beziehungsweise infolge Pensionierung ausgetretene Mitarbeitende erhalten die Erfolgsbeteiligung pro rata temporis. Der Umfang des Bezugsrechts ist von der zugeteilten Funktionsebene abhängig. Als Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahrs.
Das Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist im ersten Semester des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er.
Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Forderungen |
Verpflichtungen |
Forderungen |
Verpflichtungen |
Qualifiziert Beteiligte 1 |
90 853 |
297 |
162 467 |
103 |
Gruppengesellschaften 2 |
10 947 |
|
7 020 |
610 |
Verbundene Gesellschaften 3 |
60 205 |
56 281 |
70 795 |
71 376 |
Organgeschäfte 4 |
5 570 |
5 314 |
5 770 |
7 982 |
Weitere nahestehende Personen |
|
|
|
|
1 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Bern.
2 Als Gruppengesellschaften gelten alle rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die direkt oder indirekt unter der Leitung der Bank als Obergesellschaft (Muttergesellschaft) stehen.
3 Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Bern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Bern qualifiziert beteiligt ist.
4 Als Organgeschäfte gelten Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der von diesen beherrschten Gesellschaften.
Ausserbilanzgeschäfte |
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Verbundene Gesellschaften |
1 836 |
2 608 |
Organgeschäfte |
|
|
Die Geschäftsleitung erhält branchenübliche Vorzugskonditionen (analog Personal und Pensionierten). Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Die Transaktionen umfassen beispielsweise die Kreditgewährung, die Verzinsung von Einlagen, Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und Wertschriftengeschäfte.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
|
Nominal |
Anteil in % |
Nominal |
Anteil in % |
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten |
|
|
|
|
|
mit Stimmrecht |
Kanton Bern |
96 000 |
51,5 |
96 000 |
51,5 |
ohne Stimmrecht |
keine |
|
|
|
|
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
584 065 |
564 885 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
54 734 |
– davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen |
|
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
176 365 |
175 530 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 832 073 |
1 750 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–15 549 |
–19 831 |
Gewinnvortrag |
512 |
827 |
Gewinn |
180 666 |
174 885 |
Total Eigenkapital vor Gewinnverwendung |
2 999 265 |
2 887 503 |
Beantragte Gewinnverwendung |
–96 928 |
–93 200 |
Total Eigenkapital nach Gewinnverwendung |
2 902 337 |
2 794 303 |
Die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven dürfen gemäss Artikel 671 OR an die Aktionäre zurückbezahlt werden, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven, abzüglich des Betrags allfälliger Verluste, die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals übersteigen. Es gibt keine statutarische Ausschüttungsbeschränkung. 93,2 Millionen Franken der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven von total 231,1 Millionen Franken sind nicht ausschüttbar.
|
2024 |
2023 |
||
|
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Eigene Aktien im Eigenbestand |
|
|
|
|
Eigene Aktien am 1. Januar |
85 690 |
|
59 196 |
|
+ Käufe |
12 742 |
211,89 |
56 204 |
234,97 |
− Verkäufe |
–29 971 |
234,74 |
–29 710 |
223,97 |
davon im Zusammenhang mit aktienbezogenen Ver- gütungen abgegebene Namenaktien der BEKB |
–22 669 |
234,03 |
–20 229 |
220,33 |
= Bestand am 31. Dezember |
68 461 |
|
85 690 |
|
Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestands. Er kann insbesondere für Bezugsrechtsemissionen und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden. Die Gewinne beziehungsweise Verluste aus Käufen und Verkäufen von eigenen Namenaktien sind im Eigenkapitalnachweis aufgeführt.
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
Aktien im Bestand der Pensionskasse der BEKB |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
96 000 |
96 000 |
Aktien im Bestand von verbundenen Gesellschaften |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
32 |
32 |
Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Es wurden keine Transaktionen mit Beteiligten vorgenommen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.
Die BEKB erstellt einen Vergütungsbericht gemäss den Artikeln 732 bis 735c OR. Detailangaben gemäss Artikel 734d OR sind im Vergütungsbericht > Vergütungen im Berichtsjahr dargestellt.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auf Sicht |
Kündbar |
Fällig innert 3 Monaten |
Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten |
Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren |
Fällig nach 5 Jahren |
Immo- bilisiert |
Total |
Aktivum/Finanz- instrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
|
6 506 430 |
100 286 1 |
|
|
|
|
|
6 606 716 |
Forderungen gegenüber Banken |
|
100 061 |
583 |
27 238 |
|
|
|
|
127 882 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
|
37 537 |
|
|
|
|
37 537 |
Forderungen gegenüber Kunden |
|
70 746 |
154 056 |
931 718 |
265 944 |
569 553 |
205 845 |
|
2 197 863 |
Hypothekarforderungen |
|
472 060 |
2 881 996 |
1 187 005 |
2 846 331 |
13 612 085 |
7 347 298 |
|
28 346 775 |
Handelsgeschäft |
|
17 041 |
|
|
|
|
|
|
17 041 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
12 867 |
|
|
|
|
|
|
12 867 |
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzanlagen |
|
155 098 |
|
3 017 |
136 113 |
969 227 |
1 124 924 |
600 |
2 388 979 |
Total |
Berichtsjahr |
7 334 303 |
3 136 921 |
2 186 514 |
3 248 388 |
15 150 866 |
8 678 067 |
600 |
39 735 660 |
Vorjahr |
8 250 551 |
3 037 513 |
2 064 435 |
2 867 780 |
14 151 757 |
8 775 447 |
|
39 147 482 |
|
Fremdkapital/Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
|
48 128 |
|
315 000 |
|
|
|
|
363 128 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
|
1 570 000 |
|
|
|
|
1 570 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
|
11 926 271 |
13 623 788 |
1 045 260 |
155 700 |
230 185 |
78 000 |
|
27 059 205 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
|
13 042 |
|
|
|
|
|
|
13 042 |
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kassenobligationen |
|
|
|
13 546 |
58 785 |
155 008 |
9 028 |
|
236 367 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
|
|
64 000 |
714 000 |
2 784 000 |
4 260 000 |
|
7 822 000 |
Total |
Berichtsjahr |
11 987 442 |
13 623 788 |
3 007 806 |
928 485 |
3 169 193 |
4 347 028 |
|
37 063 742 |
Vorjahr |
11 766 596 |
13 275 564 |
3 222 010 |
878 766 |
3 346 697 |
4 230 019 |
|
36 719 653 |
1 Bei dem unter «Kündbar» ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Sicherheit zur Absicherung der Hälfte der Zahlungsverpflichtung gegenüber esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagesicherung.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Aktiven |
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
6 606 716 |
|
7 795 665 |
|
Forderungen gegenüber Banken |
59 806 |
68 076 |
67 577 |
66 059 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
37 537 |
|
36 308 |
Forderungen gegenüber Kunden |
2 110 713 |
87 150 |
1 904 965 |
82 950 |
Hypothekarforderungen |
28 346 775 |
|
26 809 178 |
|
Handelsgeschäft |
14 211 |
2 830 |
8 463 |
0 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
11 651 |
1 216 |
22 523 |
4 354 |
Finanzanlagen |
2 269 024 |
119 955 |
2 232 421 |
117 018 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
30 104 |
|
37 840 |
|
Beteiligungen |
61 145 |
23 |
61 145 |
22 |
Sachanlagen |
227 713 |
|
224 196 |
|
Sonstige Aktiven |
444 609 |
|
582 803 |
|
Total Aktiven |
40 182 468 |
316 787 |
39 746 777 |
306 712 |
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Passiven |
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
46 054 |
317 074 |
176 931 |
5 820 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 270 000 |
300 000 |
1 500 000 |
100 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
26 498 639 |
560 565 |
26 485 502 |
572 119 |
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
8 007 |
5 035 |
22 331 |
4 384 |
Kassenobligationen |
236 367 |
|
162 566 |
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 822 000 |
|
7 690 000 |
|
Passive Rechnungsabgrenzungen |
113 090 |
|
130 574 |
|
Sonstige Passiven |
74 322 |
|
65 263 |
|
Rückstellungen |
248 836 |
|
250 496 |
|
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
584 065 |
|
564 885 |
|
Gesellschaftskapital |
186 400 |
|
186 400 |
|
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
|
54 734 |
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
176 365 |
|
175 530 |
|
Freiwillige Gewinnreserven |
1 832 073 |
|
1 750 073 |
|
Eigene Kapitalanteile |
–15 549 |
|
–19 831 |
|
Gewinnvortrag |
512 |
|
827 |
|
Gewinn |
180 666 |
|
174 885 |
|
Total Passiven |
39 316 580 |
1 182 675 |
39 371 165 |
682 323 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||
|
Absolut |
Anteil in % |
Absolut |
Anteil in % |
Aktiven |
|
|
|
|
Europa |
40 425 352 |
99,82 |
39 982 085 |
99,82 |
– davon Schweiz |
40 182 468 |
99,22 |
39 746 777 |
99,23 |
– davon Deutschland |
114 025 |
0,28 |
112 767 |
0,28 |
– davon Frankreich |
11 963 |
0,03 |
9 326 |
0,02 |
– davon Italien |
63 |
0,00 |
76 |
0,00 |
– davon Österreich |
5 241 |
0,01 |
5 283 |
0,01 |
– davon Liechtenstein |
335 |
0,00 |
335 |
0,00 |
Nordamerika |
67 479 |
0,17 |
63 632 |
0,16 |
Süd- und Zentralamerika |
2 |
0,00 |
1 |
0,00 |
Asien/Ozeanien |
6 100 |
0,02 |
6 306 |
0,02 |
Afrika |
321 |
0,00 |
1 465 |
0,00 |
Total Aktiven |
40 499 255 |
100,00 |
40 053 489 |
100,00 |
in CHF 1000 |
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CHF |
EUR |
USD |
übrige Währungen |
Total |
Aktiven |
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Flüssige Mittel |
6 596 684 |
8 521 |
689 |
822 |
6 606 716 |
Forderungen gegenüber Banken |
9 568 |
39 046 |
16 472 |
62 796 |
127 882 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
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37 537 |
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37 537 |
Forderungen gegenüber Kunden |
1 909 401 |
230 355 |
55 241 |
2 866 |
2 197 863 |
Hypothekarforderungen |
28 346 775 |
|
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28 346 775 |
Handelsgeschäft |
3 802 |
0 |
|
13 239 |
17 041 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
12 867 |
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12 867 |
Finanzanlagen |
2 301 550 |
32 021 |
43 650 |
11 758 |
2 388 979 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
30 104 |
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|
|
30 104 |
Beteiligungen |
61 145 |
0 |
23 |
|
61 169 |
Sachanlagen |
227 713 |
|
|
|
227 713 |
Sonstige Aktiven |
444 376 |
232 |
0 |
0 |
444 609 |
Total bilanzwirksame Aktiven |
39 943 985 |
347 712 |
116 075 |
91 482 |
40 499 255 |
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 062 296 |
511 117 |
466 974 |
103 664 |
2 144 052 |
Total Aktiven |
41 006 282 |
858 829 |
583 049 |
195 147 |
42 643 306 |
Passiven |
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Verpflichtungen gegenüber Banken |
348 113 |
4 359 |
10 065 |
591 |
363 128 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 570 000 |
|
|
|
1 570 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
26 549 540 |
330 861 |
92 356 |
86 448 |
27 059 205 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
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Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
13 042 |
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13 042 |
Kassenobligationen |
236 367 |
|
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|
236 367 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 822 000 |
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7 822 000 |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
113 090 |
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113 090 |
Sonstige Passiven |
74 077 |
11 |
234 |
|
74 322 |
Rückstellungen |
248 836 |
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|
248 836 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
584 065 |
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584 065 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
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186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
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54 734 |
Gesetzliche Gewinnreserve |
176 365 |
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176 365 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 832 073 |
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|
1 832 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–15 549 |
|
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|
–15 549 |
Gewinnvortrag |
512 |
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512 |
Gewinn |
180 666 |
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180 666 |
Total bilanzwirksame Passiven |
39 974 329 |
335 231 |
102 655 |
87 040 |
40 499 255 |
Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 072 235 |
518 017 |
453 279 |
100 521 |
2 144 052 |
Total Passiven |
41 046 564 |
853 248 |
555 934 |
187 560 |
42 643 306 |
Netto-Position pro Währung |
–40 282 |
5 581 |
27 115 |
7 586 |
|
1 Die Optionen sind deltagewichtet berücksichtigt.
in CHF 1000 |
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31.12.2024 |
31.12.2023 |
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches |
175 860 |
177 622 |
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches |
93 050 |
65 645 |
Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven |
31 |
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Übrige Eventualverpflichtungen 1 |
13 423 |
13 364 |
Total Eventualverpflichtungen |
282 364 |
256 632 |
Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen |
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Übrige Eventualforderungen |
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Total Eventualforderungen |
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1 Zuzüglich Solidarhaftung aus Organschaft (Mehrwertsteuer): p.m.
Die BEKB hatte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Treuhandgeschäfte per 31. Dezember.
in CHF 1000 |
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2024 |
2023 |
Aufgliederung nach Geschäftssparten |
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Kundenhandel |
20 078 |
18 654 |
Eigenhandel |
3 784 |
5 399 |
Handel mit vermischten Geschäften |
1 142 |
216 |
Total Handelserfolg |
25 004 |
24 269 |
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Aufgliederung nach zugrunde liegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option |
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Zinsinstrumente (inkl. Fonds) |
108 |
–35 |
Beteiligungstitel (inkl. Fonds) |
2 645 |
7 415 |
Devisen/Sorten |
21 109 |
16 673 |
Rohstoffe/Edelmetalle |
1 142 |
216 |
Total Handelserfolg |
25 004 |
24 269 |
Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Negativzinsen gutgeschrieben respektive belastet.
in CHF 1000 |
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2024 |
2023 |
Gehälter |
115 989 |
110 822 |
– davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütungen |
4 888 |
4 547 |
Sozialleistungen |
23 852 |
22 496 |
Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen |
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Übriger Personalaufwand |
4 597 |
7 101 |
Total Personalaufwand |
144 439 |
140 420 |
in CHF 1000 |
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2024 |
2023 |
Raumaufwand |
8 073 |
7 443 |
Aufwand für Informations- und Kommunikations- technik |
79 086 |
70 470 |
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing |
1 159 |
1 070 |
Honorare der Prüfungsgesellschaften (Artikel 961a Ziffer 2 OR) |
931 |
794 |
– davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung |
734 |
730 |
– davon für andere Dienstleistungen |
197 |
64 |
Übriger Geschäftsaufwand |
33 270 |
34 164 |
Total Sachaufwand |
122 518 |
113 942 |
in CHF 1000 |
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2024 |
2023 |
Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft |
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Nettoauflösung/-bildung von Wertberichtigungen für Kundenforderungen |
–16 533 |
–11 341 |
Nettoauflösung/-bildung von Wertberichtigungen Finanzanlagen |
1 905 |
–667 |
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste |
|
|
Nettoauflösung/-bildung von übrigen Rückstellungen |
–3 601 |
–1 744 |
Nettoauflösung/-bildung von Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
300 |
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Ausserordentlicher Aufwand/Ertrag |
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|
Gewinne aus Beteiligungsverkäufen |
645 |
32 881 |
Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds) |
275 |
332 |
Verluste aus der Veräusserung von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds) |
–728 |
–511 |
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
|
Auflösung für Sonderabschreibungen auf Sachanlagen sowie Sonderzuweisungen in den Erneuerungsfonds |
335 |
8 995 |
Auflösung für Zinsänderungsrisiken |
2 052 |
1 169 |
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
–21 567 |
–51 899 |
in CHF 1000 |
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2024 |
2023 |
Aufwand für laufende Steuern |
48 200 |
55 000 |
Durchschnittlicher Steuersatz (in %) |
19,4 |
23,0 |
in CHF |
|
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2024 |
2023 |
Gewinn |
180 665 520 |
174 885 268 |
|
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|
Ausstehende Beteiligungsrechte |
|
|
Durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl Beteiligungstitel |
9 320 000 |
9 320 000 |
Durchschnittliche Anzahl Beteiligungstitel im Eigenbestand |
–68 504 |
–60 374 |
Total Beteiligungsrechte, unverwässert |
9 251 496 |
9 259 626 |
Anzahl bedingte Aktien |
250 000 |
250 000 |
Gewichteter Durchschnitt der Beteiligungsrechte für das verwässerte Ergebnis je Beteiligungstitel |
9 501 496 |
9 509 626 |
|
|
|
Ergebnis je Beteiligungstitel |
|
|
Unverwässert |
19,5 |
18,9 |
Verwässert |
19,0 |
18,4 |