Die BEKB versteht Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit. Deshalb sind die Elemente der Nachhaltigkeit und die Leitplanken für langfristiges, verantwortungsvolles Denken und Handeln in den Geschäftsstrukturen und -prozessen verankert und werden von allen Mitarbeitenden in ihrem Verantwortungsbereich eingefordert.
Als Mehrheitsaktionär der BEKB legt der Kanton Bern in der Eignerstrategie fest, welche Ziele er mit der Beteiligung verfolgt. Diese umfasst auch Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung sowie soziale und personelle Ziele. Die Erwartungen des Kantons Bern werden in halbjährlichen Meetings der Verwaltungsratspräsidentin und des CEOs mit dem Regierungsrat des Kantons Bern thematisiert.
Der Verwaltungsrat definiert die strategische und taktische Planung bezüglich Nachhaltigkeit inklusive derjenigen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den klimabedingten Risiken und Chancen und überwacht deren Umsetzung. Er ist zuständig für die Genehmigung und die Überprüfung der Netto-Null-Fahrpläne (Transitionspläne) zur Erreichung der Netto-Null-Ziele sowie der darin formulierten Zwischenziele und Kennzahlen. Er verantwortet und überwacht die Durchführung und Einhaltung der Netto-Null-Fahrpläne.
Der Verwaltungsrat entscheidet bei strategischer Relevanz über die Anwendung nationaler oder internationaler Nachhaltigkeitsregelwerke, die über die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen hinausgehen, sowie über Mitgliedschaften und die Teilnahme an Initiativen mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Er genehmigt den Nachhaltigkeitsbericht zuhanden der Generalversammlung. Dieser enthält neben dem Bericht über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Übereinstimmung mit den GRI-Standards die Berichterstattung zu folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Unter der Leitung von Antoinette Hunziker-Ebneter, einer ausgewiesenen Nachhaltigkeitsexpertin, setzt sich der Verwaltungsrat regelmässig mit Nachhaltigkeitsthemen auseinander und festigt damit das diesbezügliche kollektive Wissen.
Bereits am Strategieworkshop vom Herbst 2020 war Nachhaltigkeit ein Schwerpunktthema: Das Gremium hat sich vertieft mit der nachhaltigen Ausrichtung der Bank und der Nachhaltigkeit im Kredit- und Anlagegeschäft befasst und eine breit angelegte Nachhaltigkeitsausbildung initiiert. Seither hat sich der Verwaltungsrat im Rahmen der Netto-Null-Zielsetzungen wiederholt mit Klimathemen auseinandergesetzt und damit Wissen aufgebaut. Die Berücksichtigung von Klimarisiken und -chancen wurde im Herbst 2024 in einem Workshop des Verwaltungsrats thematisiert.
Im Berichtsjahr hat sich der Gesamtverwaltungsrat intensiv mit den finanzierten Emissionen aus dem Anlageportfolio auseinandergesetzt und entsprechende Klimaziele (Netto-Null-Zwischenziele per 2030) genehmigt.
Der Prüf- und Risikoausschuss nimmt jährlich eine Beurteilung der Angemessenheit der Risikopolitik vor und überwacht die Umsetzung der Risikostrategien. Die Aufgaben und Kompetenzen des Prüf- und Risikoausschusses sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt sowie im Reglement für den Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats präzisiert. Klimabedingte Finanzrisiken und Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen sind in das Risikomanagement-Framework der BEKB-Gruppe integriert (siehe Geschäftsbericht > Risikomanagement).
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Umsetzung der vom Verwaltungsrat verabschiedeten strategischen und taktischen Planung und der Nachhaltigkeitsziele (inklusive Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels). Sie sorgt dafür, dass alle relevanten Regelwerke wie die Kredit-, die Anlage- und die Personalpolitik der Bank darauf abgestimmt sind. Im Nachhaltigkeitsleitbild definiert sie die spezifischen Zielsetzungen und die BEKB-gruppenweit gültigen Leitplanken.
Sie beurteilt das Nachhaltigkeitsmanagement jährlich auf Wirksamkeit und Zweckmässigkeit und sorgt dafür, dass die finanziellen und personellen Mittel für ein effizientes Nachhaltigkeitsmanagement zur Verfügung stehen. Bei Bedarf ergreift sie korrektive Massnahmen. Ferner prüft sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Korrektheit und Vollständigkeit und genehmigt diese zuhanden des Verwaltungsrats.
Die BEKB-interne Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit (zum Beispiel strategische Stossrichtungen, Zielsetzungen und Massnahmen). Sie steuert insbesondere die Umsetzung des Nachhaltigkeitsleitbildes, beurteilt die Zielerreichung und initiiert Folgemassnahmen oder schlägt der Geschäftsleitung solche vor. In der Arbeitsgruppe wirken Verantwortliche für Themen mit hohem Nachhaltigkeitsbezug – unter anderem die Verantwortliche für nachhaltige Anlagen und die Leiter der Bereiche Kreditmanagement, Personal, Infrastrukturservices und Geschäftsfeldmanagement – sowie Vertreter des Vertriebs mit. Sie initialisieren die Umsetzung der Massnahmen in ihrem Fachgebiet beziehungsweise fördern und unterstützen deren Umsetzung, indem sie die zuständigen Stellen proaktiv einbeziehen.
Die Fachstelle Nachhaltigkeit (Organisationseinheit Nachhaltigkeit und Qualitätsmanagement) ist organisatorisch im CEO-/VR-Office angesiedelt, das direkt an den CEO rapportiert. Sie ist für die Koordination der nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten zuständig. Dazu gehören die Leitung der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, die Planung, Umsetzung und Steuerung von Massnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der BEKB-Gruppe sowie die Unterstützung der Fachgruppen, der Prozess- und Fachverantwortlichen sowie der Mitarbeitenden beim Erreichen der Ziele gemäss Nachhaltigkeitsleitbild. Ferner stellt sie zusammen mit der Unternehmenskommunikation eine effektive, transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung und -kommunikation sicher.
Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist in die Arbeitsprozesse integriert. Klimabedingte Finanzrisiken und Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen sind Teil des Risikomanagement-Frameworks der BEKB-Gruppe. Somit sind die im Reglement «Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement» festgelegten Zuständigkeiten, Instrumente und Prozesse auch für diese Risiken gültig (siehe Geschäftsbericht > Risikomanagement).
Die Organisationseinheit Riskmanagement ist zuständig für die Risikoaggregation und -berichterstattung aus Stufe Gesamtbank sowie die 2nd-Line-Risikokontrolle.
Die Risikosituation zu klimabedingten Finanzrisiken und Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen sind im «Bericht Risikokontrolle» enthalten.
Für die Steuerung spezifischer Nachhaltigkeitsthemen und die Erarbeitung konkreter Lösungen werden bereichs- und hierarchieübergreifende Fachgruppen eingesetzt. Namentlich sind dies:
Die Aufgaben und Kompetenzen dieser Fachgruppen sind wo nötig in weiteren internen Regelungen festgehalten.
Nachhaltigkeitsaspekte (inklusive klimabedingte Risiken und Chancen) werden in die Geschäftsprozesse integriert und im Alltag umgesetzt. Die Prozess- und Fachverantwortlichen sind zuständig für die Umsetzung spezifischer Massnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung in ihrem Fachgebiet beziehungsweise Verantwortungsbereich sowie für die Einhaltung interner und externer (namentlich regulatorischer) Anforderungen. Ferner sorgen sie für die Sensibilisierung der Prozessanwendenden.
Für Ausbildungskonzepte und -sequenzen sind die jeweiligen Bereiche zuständig.
Alle Führungskräfte sind zuständig für die Verankerung und Einhaltung der definierten Massnahmen in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden die im Nachhaltigkeitsleitbild definierten Leitplanken einhalten und die Vorgaben umsetzen.
Der Gesamtverwaltungsrat setzt sich regelmässig mit Nachhaltigkeitsthemen auseinander und befindet mindestens fünfmal jährlich darüber:
Weitere Nachhaltigkeitsthemen werden nach Bedarf und Aktualität traktandiert. Der Verwaltungsrat wird an jeder Sitzung von den Mitgliedern der Geschäftsleitung über aktuelle Ereignisse und Projekte in den einzelnen Departementen informiert. Dabei werden Aspekte der Nachhaltigkeit regelmässig angesprochen und erörtert.
Der «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation (inklusive klimabedingter Finanzrisiken und Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen) auf Stufe Gesamtbank beurteilt, wird halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vorgelegt. Dem Gesamtverwaltungsrat wird der Bericht einmal jährlich vorgelegt.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit berichten innerhalb des Gremiums regelmässig über den Stand der Arbeiten. Sie stehen in engem Austausch mit der Fachstelle Nachhaltigkeit und sind bezüglich ihres Fachgebiets deren erste Ansprechstelle. Periodisch, mindestens einmal jährlich, berichtet der Leiter der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit der Geschäftsleitung über den aktuellen Stand der Zielerreichung und der Massnahmen sowie deren Wirksamkeit.
Die BEKB stellt die Einhaltung beziehungsweise die sachgemässe Umsetzung ihrer Konzepte und Vorgaben im Rahmen ihres ISO-zertifizierten Managementsystems, des internen Kontrollsystems (IKS), der Compliance-Organisation und der Risikokontrolle sicher (siehe Geschäftsbericht > Informations- und Kontrollinstrumente). Dies umfasst auch die Konzepte und Vorgaben bezüglich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption, der Konfliktmineralien und der Kinderarbeit. Die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen wird mitunter anhand der Ziele überprüft, die die BEKB in ihrem Nachhaltigkeitsleitbild definiert hat (siehe Umsetzungsstand der Ziele). Alle Massnahmen auf dem Weg zu Netto-Null werden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Die Netto-Null-Fahrpläne (Transitionspläne) werden bei signifikanten Änderungen ergänzt und aktualisiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Der BEKB ist ein regelmässiger, enger Austausch mit ihren Anspruchsgruppen wichtig, um deren Bedürfnisse und Erwartungen sowie Anforderungen, die an die Bank gestellt werden, frühzeitig zu erkennen und entsprechend agieren zu können. Weiter erlaubt er ihr, Trends zu beobachten, zu analysieren sowie Stärken und Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Ein offener, transparenter Dialog schafft gegenseitiges Vertrauen und soll zu langjährigen, partnerschaftlichen Beziehungen beitragen. Als Anspruchsgruppen identifiziert die BEKB alle, die an der Wertschöpfung der Bank partizipieren oder in signifikanter Weise mit ihrer Geschäftstätigkeit in Berührung kommen.
Für den Dialog mit Kundinnen und Kunden ist der Bezug zum persönlichen Finanzcoach, der als direkte Betreuungs- und Ansprechperson dient, von zentraler Bedeutung. Die Betreuungsintensität und die Kontakthäufigkeit werden auf die Kundenbedürfnisse und die Ausprägung der Kundenbeziehung abgestimmt. So können Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Zugangskanälen wählen: den Standorten, dem Kundencenter und den digitalen Dienstleistungen (siehe Geschäftsbericht > Vielfältige Geschäftsfelder > Vertriebsnetz und digitale Angebote).
Die BEKB führt zahlreiche regionale Kundenanlässe sowie Veranstaltungen durch. Privat- und Firmenkunden werden in regelmässige Marktforschungsstudien einbezogen oder zu ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungen der BEKB befragt. Weitere Informationen zur Kundenzufriedenheit sowie zu Instrumenten für Kundenfeedbacks: siehe Kundenzufriedenheit und Servicequalität.
Auch bei Produktentwicklungen werden Kundinnen und Kunden sowie weitere Interessierte früh in den Prozess einbezogen. Zu diesem Zweck wurde die BEKB-Kundencommunity geschaffen, die per Ende 2024 mehr als 600 Mitglieder zählte. In Testgruppen werden Bedürfnisse ermittelt, Lösungsvorschläge entwickelt und diese an Prototypen getestet. Im Berichtsjahr hat die BEKB-Kundencommunity bei fünf Umfragen und vier Interviews mitgewirkt und der BEKB rund 11 000 Antworten geliefert. Zusätzlich wurden 29 Ideen und Wünsche übermittelt.
Kundinnen und Kunden werden via BEKB-Kundencommunity in Produktentwicklungen einbezogen.
Die BEKB führt alle drei Jahre eine Befragung ihrer Mitarbeitenden durch, letztmals im Sommer 2023. 83 Prozent der Mitarbeitenden haben daran teilgenommen. Die Gesamtzufriedenheit liegt (auf einer Skala von 1 bis 100) mit einem Wert von 78 um zwei Punkte über dem Wert von 2020, und das Commitment der Mitarbeitenden – ein wichtiger Wert für die Zukunftsfähigkeit der BEKB – hat sich mit einem Wert von 85 auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die Resultate werden für die weitere Umsetzung der Kulturentwicklung und der Strategie 2025 genutzt, um die ständige Verbesserung voranzutreiben.
Seit 2007 verfügt die BEKB über ein institutionalisiertes Ideenmanagement. Über diese interaktive Plattform können Mitarbeitende Verbesserungsvorschläge einbringen; die besten Ideen werden jeweils zum Jahresende prämiert. Damit wird das unternehmerische Denken und Handeln gefördert. Im Berichtsjahr wurden 101 Ideen eingereicht.
Die Personalkommission (PEKO) der BEKB nimmt die Interessen der Mitarbeitenden im Dialog mit den Führungsgremien der Bank wahr. In regelmässigen Gesprächen mit der Präsidentin des Verwaltungsrats, dem CEO sowie dem Personalbereich werden wichtige Belange von Mitarbeitenden diskutiert und Lösungen vereinbart. Nebst der Salärentwicklung inklusive Lohnnebenleistungen und Personalentwicklungsmassnahmen sind dies insbesondere die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und organisatorische Veränderungen. Zusammensetzung, Wahl und Funktionsweise der PEKO sowie die Mitwirkung der Mitarbeitenden der BEKB sind im internen «Reglement für die Personalkommission» definiert. Die PEKO ist die Verbindungsstelle der BEKB zum Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV).
Wie die BEKB ihre Mitarbeitenden in Veränderungsprozesse einbezieht, lesen Sie im Kapitel Umgang mit Veränderungen.
Aktionärinnen und Aktionäre werden im Rahmen der Generalversammlung, mittels Geschäfts-, Nachhaltigkeits- und Semesterberichten, über das Internet, über spezielle Produkte und an speziellen Anlässen informiert und einbezogen. Zudem steht ihnen die verantwortliche Person für Investor Relations der BEKB als Anlaufstelle zur Verfügung.
Mit dem Kanton Bern als Mehrheitsaktionär findet ein regelmässiger, institutionalisierter Dialog zu wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Themen statt. Dazu gehören jährlich zwei Informationsgespräche zwischen Regierungsrat und Bankleitung.
Die Generalversammlung der BEKB steht jeweils im Zeichen einer ihrer Anspruchsgruppen beziehungsweise einer ihrer Werte. Als Schwerpunktthemen wurden zum Beispiel die regionale Verankerung, die Nachhaltigkeit oder die Jugendförderung behandelt. Es existieren keine Stimmrechtsbeschränkungen oder Vinkulierungsvorschriften. Eine Aktie berechtigt zu einer Stimme. An der Generalversammlung ist die Redefreiheit gewährleistet und an keine Minimalquote gebunden. Bisher haben keine Aktionärinnen oder Aktionäre der BEKB eine Konsultativabstimmung verlangt. Das Protokoll der Generalversammlung ist auf der Website publiziert. Darin werden auch die Anträge und Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre transparent aufgezeigt und beantwortet.
Im Berichtsjahr fand die Generalversammlung am 21. Mai mit persönlicher Anwesenheit von rund 2000 Aktionärinnen und Aktionären statt.
Die Generalversammlung stimmt bindend ab über die Vergütungen an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung. An der Generalversammlung 2024 wurde der Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats mit rund 96 Prozent Ja-Stimmen (2023: 96 Prozent) und der Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung mit 89 Prozent Ja-Stimmen (2023: 95 Prozent) genehmigt.
Zudem wurde der Nachhaltigkeitsbericht 2023 mit 99 Prozent Ja-Stimmen genehmigt (2023: 98 Prozent; Konsultativabstimmung).
Lieferanten und Geschäftspartner werden im Rahmen von Ausschreibungs- und Angebotsprozessen einbezogen. Bei der Wahl der Geschäftspartner und im Verlauf der Zusammenarbeit werden konkrete Erwartungen bezüglich nachhaltiger Geschäftstätigkeit formuliert (siehe Beschaffung) und überprüft.
Für den Austausch mit den bedeutendsten Partnern existieren institutionalisierte Gremien. Damit werden die strategische Steuerung der Partnerschaften sowie eine reibungslose operative Zusammenarbeit sichergestellt.
Der Staat, die Behörden, die Medien sowie die Öffentlichkeit werden primär über die Berichterstattungsprozesse der BEKB informiert, das heisst über Medienmitteilungen, Publikationen sowie über gesetzliche und regulatorische Reportings. Zusätzlich können Anliegen via Medienstelle an die Bank getragen werden. Weiter führt die Bank den Dialog mit spezifischen Interessengruppen, zum Beispiel mit NGOs, und nutzt den Austausch, um deren Sichtweise zu verstehen und allenfalls in die Weiterentwicklung der Bank einfliessen zu lassen.
Die in diesem Kapitel beschriebenen Konzepte, Massnahmen und Aktivitäten bezüglich des Dialogs mit Anspruchsgruppen gelten für die aity AG sinngemäss.
Die BEKB ist alleinige Aktionärin und Hauptkundin der aity AG, zudem gelten die Personalweisung, die Personalprozesse sowie die Anstellungsbedingungen für die ganze BEKB-Gruppe. Aus diesem Grund existieren keine weitergehenden expliziten Konzepte und Massnahmen zum Schutz der verschiedenen Stakeholder.