BEKB Geschäftsbericht 2025

OR-Index

Index zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange gemäss Art. 964a ff. OR sowie der dazugehörigen Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr).

Thema

Verweis BEKB Stammhaus

Verweis aity AG

Ergänzende Kommentare

Übereinstimmung mit GRI

Geschäftsmodell

GB Geschäftsaktivitäten

Siehe ergänzende Kommentare

Die aity AG ist ein Software- und Servicehersteller mit Schwerpunkt auf Services im Finanzumfeld. Dabei fokussiert sie sich insbesondere auf Dienstleistungen für Kunden in der Schweiz und erbringt ihre Dienstleistungen aus der Schweiz und, wo immer möglich, in einem Software-as-a-Service-Ansatz. Ihrer Hauptkundin und Eignerin, der BEKB, bietet sie alle Informatikdienstleistungen zum Betrieb einer Bank an, von Workplaces über Infrastruktur hin zu Core Banking und diversen Softwareprodukten.

GRI 2-1, 2-6

Umweltbelange

Klimawandel

GRI 201-2, 301, 302, 303, 305, 306

Biodiversität

Betriebsökologie

aity AG im Kapitel «Betriebsökologie»

Überprüfung

Sozialbelange

Geschäftspraktiken

aity AG im Kapitel «Dialog mit Anspruchsgruppen»

GRI 2-16, 2-23, 2-24, 2-25, 2-26, 2-27, 201-3, 203

Beratungs- und Verkaufspraktiken

Dialog mit Anspruchsgruppen

Überprüfung

Arbeitnehmerbelange

Arbeitsbedingungen und -kultur

aity AG im Kapitel «Arbeitsbedingungen und -kultur»

GRI 2-19, 2-20, 2-21, 2-30, 401, 403, 404, 405

Diversität und Chancengleichheit

aity AG im Kapitel «Diversität und Chancengleichheit»

Überprüfung

Achtung der Menschenrechte

Geschäftspraktiken

aity AG im Kapitel «Geschäftspraktiken» > Menschenrechte

GRI 1: Grundlagen 2021

Menschenrechte

aity AG im Kapitel «Diversität und Chancengleichheit»

Diversität und Chancengleichheit

Überprüfung

Korruptionsbekämpfung

Geschäftspraktiken

aity AG im Kapitel «Geschäftspraktiken» > Korruptionsbekämpfung

GRI 2-15, 205

Korruptionsbekämpfung

Überprüfung

Sorgfaltspflichten bezüglich Konfliktmineralien

Übriges Gold

Nicht relevant; die aity AG tätigt keine Edelmetallgeschäfte.

Die BEKB tätigt Edelmetallgeschäfte der Kategorien Gold, Silber, Platin und Palladium sowohl für eigene als auch für Rechnung ihrer Kunden. Sie führt die Edelmetalle nicht selbst in die Schweiz ein, sondern bezieht diese bei anderen Banken in der Schweiz. Zudem bearbeitet die BEKB auch keine solchen Mineralien oder Metalle. Daher fällt sie unabhängig von einer allfälligen Schwellenwertüberschreitung und unabhängig davon, woher diese Edelmetalle stammen, nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 964j Abs. 1 OR. Dennoch stellt sie die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei Goldlieferanten sicher.

GRI 1: Grundlagen 2021, GRI 3-1

Überprüfung

Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit

Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit

aity AG im Kapitel «Regionale Wirtschaft» > Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit

GRI 1: Grundlagen 2021, GRI 3-1

Überprüfung

Die BEKB verzichtet auf eine Berichterstattung über ihre Tochtergesellschaft Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, weil diese keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Das Unternehmen gehört per 31. Dezember 2025 nicht zum Konsolidierungskreis der BEKB (siehe Geschäftsbericht > Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze > Konsolidierungskreis). Die Beteiligung der BEKB an der Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG hat nicht direkt mit der Geschäftstätigkeit der Bank zu tun, sondern hat den Charakter einer Finanzbeteiligung.