BEKB Geschäftsbericht 2025

Anhang zur Jahresrechnung

Anhang zur Jahresrechnung

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Berner Kantonalbank AG (BEKB) ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts (Art. 620 ff. OR). Die Dienstleistungen werden am Hauptsitz der Bank in Bern, im Kundencenter in Bern-Liebefeld und an ihren 72 Standorten (54 bedient und 18 selbstbedient) in den Kantonen Bern und Solothurn erbracht. Die BEKB hat keine Standorte oder qualifizierten Beteiligungen im Ausland.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.

Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Art. 2 Abs. 1 VASR).

Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Art. 25 Abs. 1 Bst. b BankV).

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.

Konsolidierungskreis

Die BEKB prüft die Konsolidierungspflicht der wesentlichen Beteiligungen (siehe Tabelle 7 «Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält») jährlich. Grundlage für die Beurteilung bilden festgelegte Kriterien und Schwellenwerte.

Gesellschaften werden konsolidiert, wenn sie unter einheitlicher Kontrolle der BEKB stehen und deren Aktivitäten derart beeinflusst werden können, dass deren Nutzen hauptsächlich der BEKB-Gruppe zukommt, oder bei denen die Bank hauptsächlich die Risiken trägt. Zudem wird anhand von absoluten und relativen Schwellenwerten geprüft, ob die jeweilige Gesellschaft wesentlich für die finanzielle Berichterstattung der BEKB-Gruppe ist. Wenn zwei der nachstehenden absoluten Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, muss die Konsolidierungspflicht gemäss Art. 35 BankV geprüft werden:

  • Bilanzsumme >20 Millionen Franken
  • Umsatzerlös >40 Millionen Franken
  • >250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Bei den relativen Schwellenwerten wird geprüft, ob der Einfluss der folgenden Kennzahlen der Beteiligung bezogen auf die Kennzahlen der BEKB 5 Prozent überschreitet: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresgewinn vor Steuern zuzüglich Netto-Veränderung der Reserven für allgemeine Bankrisiken, Geschäftsertrag und Geschäftserfolg. Eine Konsolidierungspflicht entsteht, falls mindestens ein relativer Schwellenwert überschritten wird.

Die BEKB hielt per 31. Dezember 2025 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.

Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.

Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:

  • Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit der gleichen Gegenpartei, in derselben Währung, mit gleicher oder früherer Fälligkeit der Forderung bestehen und zu keinen Gegenparteirisiken führen können
  • Verrechnung von Beständen an eigenen Anleihen und Kassenobligationen mit der entsprechenden Passivposition
  • Abzug der Wertberichtigungen von der entsprechenden Aktivposition
  • Verrechnung von in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen im Ausgleichskonto

Finanzinstrumente

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.

Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending und Borrowing)

Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.

Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.

Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.

Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte)

Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.

Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.

Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.

Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.

Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.

Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».

Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle 16 «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.

Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.

Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.

Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.

Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.

Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, die in der Tabelle 16 «Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.

Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen sowie Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.

Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.

Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.

Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden unter «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.

Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.

Handelsgeschäfte

Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.

Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.

Absicherungsgeschäfte

Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.

Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem Swiss Market Index (SMI) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.

Netting

Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten, inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.

Kundengeschäfte

Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.

  • Ausserbörsliche Kontrakte (OTC): Die Wiederbeschaffungswerte auf Kommissionsgeschäften werden bilanziert.
  • Börsengehandelte Kontrakte: Börsengehandelte Kontrakte aus Kundengeschäften werden bei ausreichender Margendeckung nicht bilanziert. Falls kein täglicher Margenausgleich stattfindet oder der aufgelaufene Tagesverlust (variation margin) nicht durch die effektiv einverlangte Einschussmarge (initial margin) vollständig abgedeckt ist, wird der ungedeckte Teil bilanziert.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Instrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Von der Fair-Value-Option gemäss Art. 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.

Finanzanlagen

Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.

Festverzinsliche Schuldtitel

Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:

  • Mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio beziehungsweise Disagio über die Laufzeit (Accrual-Methode). Kurserfolge, die aus einer allfälligen vorzeitigen Realisierung stammen, werden abgegrenzt und anteilmässig über die Restlaufzeit ausgewiesen.
  • Ohne Halteabsicht bis zur Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Beteiligungspapiere

Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Edelmetallbestände

Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Liegenschaften

Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.

Kryptowährungen

Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip.

Wertanpassungen

Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».

Beteiligungen

Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.

Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.

Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Sachanlagen

Selbst genutzte Gebäude und andere Liegenschaften

Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswerts zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software und übrige Sachanlagen

Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software, von Dritten für die BEKB entwickelte Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal drei Jahren abgeschrieben.

Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.

Werthaltigkeit

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.

Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Immaterielle Werte

Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.

Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.

Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.

Sonstige Aktiven und Passiven

In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.

Rückstellungen

Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.

Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.

Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.

Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.

Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.

Vorsorgeeinrichtungen

Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass

  • die Arbeitgeberbeiträge fest vorgegeben sind,
  • das Prinzip der festen Beiträge für das Unternehmen nicht durchbrochen wird, wenn die Vorsorgeeinrichtungen nicht über genügend Vermögenswerte verfügen sollten,
  • das Vorliegen besonderer Anlage- oder Versicherungssituationen bei den Vorsorgeeinrichtungen nicht zu Mehr- oder Minderkosten für die BEKB führt und
  • die Überschüsse bei den Vorsorgeeinrichtungen in der Regel zugunsten der Destinatäre eingesetzt werden.

Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Art. 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Tabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB zu einem definierten Bezugspreis am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.

Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet.

Den Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, kann eine Erfolgsbeteiligung ausgerichtet werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrags und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement «Vergütung» festgehalten.

Der Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) der zugeteilten Aktien wird dem Personalaufwand belastet.

Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Art. 47 Abs. 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Steuern

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.

Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.

Latente Steuern

Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gegenüber dem Vorjahr sind keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu verzeichnen.

Erfassung der Geschäftsvorfälle

Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den vorstehend aufgeführten Grundsätzen bewertet. Die abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Devisenkassengeschäfte werden nach dem Abschlusstagsprinzip verbucht. Die Devisentermingeschäfte werden gemäss dem Erfüllungstagsprinzip erfasst. Die Devisentermingeschäfte werden zwischen dem Abschlusstag und dem Erfüllungstag zu Wiederbeschaffungswerten unter den «Positiven Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente» beziehungsweise «Negativen Wiederbeschaffungswerten derivativer Finanzinstrumente» ausgewiesen.

Behandlung von überfälligen Zinsen

Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:

  • Feste Vorschüsse, Darlehen, Hypotheken: alle ausstehenden Zinsen (inklusive Marchzinsen) auf Positionen, bei denen ein Zinsausstand seit über 90 Tagen besteht
  • Kontokorrente: nicht bezahlte Zinsen auf gefährdeten Positionen mit einer seit über 90 Tagen überschrittenen Kontokorrentlimite

Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.

Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.

Fremdwährungsumrechnung

Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.

Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

31.12.2025

31.12.2024

Einheit/Währung

Währungscode

Devisen

Noten

Devisen

Noten

1 Euro

EUR

0,9305

0,9030

0,9384

0,9109

1 US-Dollar

USD

0,7923

0,7523

0,9063

0,8663

1 Pfund Sterling

GBP

1,0656

0,9996

1,1350

1,0690

Behandlung der Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen

Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.

Risikomanagement

Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken identifiziert sowie gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie die Risikokontrolle werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dabei dem System der drei Verteidigungslinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser (OffV-FINMA) geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unterbekb.ch/offenlegung

Zuständigkeiten

Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.

Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.

Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in den zentralen Einheiten der Bank (erste Verteidigungslinie) als auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Verteidigungslinien). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.

Grundsätze der Risikopolitik

Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:

  • Die BEKB verfolgt eine ganzheitliche, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, langfristige Geschäftsstrategie mit entsprechend massvoller Risikonahme. Angaben zur taktischen Umsetzung sind in der jeweils jährlich aktualisierten Mittelfristplanung enthalten.
  • Der Eigenhandel (Handelsbuch) der BEKB orientiert sich an einer Low-Risk-Strategie und wird im Rahmen der vom Verwaltungsrat genehmigten Limiten konkretisiert.
  • Die Refinanzierung des Kreditportefeuilles muss durch Kundengelder und Anleihen und/oder Pfandbriefdarlehen sichergestellt sein. Das Zinsrisiko, das sich aus der entsprechenden Fristentransformation ergibt, wird mit passiven Festzinspositionen (inkl. eigener Anleihen) und mittels derivativer Finanzinstrumente begrenzt.
  • Zur Beschränkung der nominellen Risikoexposition bestehen Belehnungsnormen sowie ein mehrdimensionales Limitensystem bezüglich des Gesamtengagements der jeweiligen Gegenparteien und des bankweiten Engagements in Branchen, Ländern und spezifischen Produktkategorien.
  • Liquiditätsüberschüsse werden hauptsächlich bei der Eidgenossenschaft und bei der Schweizerischen Nationalbank sowie in erstklassigen, liquiden und repofähigen Obligationen angelegt.
  • Die BEKB verfolgt eine Eigenmittelzielgrösse von mindestens 16 Prozent Kernkapital (CET1).

Beurteilung und Steuerung der Risiken auf Stufe Gesamtbank (Risikoappetit-Framework)

Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres Risikoappetit-Frameworks vor, das sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.

Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.

Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.

Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten bezogen auf die wesentlichen Risikokategorien. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.

Risikotoleranzen

Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.

Risikoabsorptionsfähigkeit

Die Risiken werden durch folgende Reservenbildungen und Puffer absorbiert:

  1. Für erkennbare Verlustrisiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen gebildet.
  2. Im Sinne einer vorausschauenden Risikovorsorge bestehen im Kreditgeschäft basierend auf den festgelegten Limiten Wertberichtigungen für nicht gefährdete Forderungen. Damit werden inhärente Ausfallrisiken abgedeckt, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.
  3. Ergänzend begegnet die BEKB allgemeinen Geschäftsrisiken wie politischen Risiken, Regulierungsrisiken, Marktrisiken sowie Goodwillabschreibungen mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken qualifiziert die BEKB als betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Sie sind zweckgebunden und stellen deshalb kein zur Gewinnausschüttung zur Verfügung stehendes Eigenkapital dar.
  4. Weitere unerwartete Verluste werden durch die Eigenmittelpuffer, das heisst die verfügbaren Eigenmittel über dem regulatorischen Eigenmittelzielwert, absorbiert.

Risikobeurteilung gemäss Art. 961c Abs. 2 Ziff. 2 OR

Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des «Berichts Risikokontrolle» ausführlich dargelegt. Darin enthalten sind per Stichtag Mitte Jahr die Identifikation und Beurteilung finanzieller, operationeller, strategischer und anderer («emerging») Risiken. Die operationellen Risiken werden nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise Risk Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Die Beurteilung der Risiken im ERM-Risikokatalog erfolgt in einem zweistufigen Prozess. In einer ersten Stufe schätzt die jeweils zuständige zweite Führungsebene («bottom-up») per Mitte Jahr sämtliche Risiken entlang der Hauptprozesse (Management- und Unterstützungsprozesse) sowie der End-to-End-Prozesse ein. Auf der zweiten Stufe nimmt die Geschäftsleitung («top-down») eine Validierung der vorgenommenen Risikoeinschätzungen vor. Im Bericht Risikokontrolle wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen sämtlicher Risikokategorien beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und der zweiten Verteidigungslinie erstattet. Auf den Empfehlungen des Berichts Risikokontrolle aufbauend nehmen die Mitglieder der Geschäftsleitung eine Beurteilung über adäquate risikomindernde Massnahmen vor.

Risikokategorien

Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:

Finanzielle Risiken («Primärrisiken»), darunter fallen:

  • Kreditrisiken
  • Marktrisiken
  • Zinsrisiken
  • Liquiditätsrisiken

Operationelle Risiken

Strategische Risiken

Andere «emerging» Risiken, darunter fallen:

  • Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen
  • Klimabedingte Finanzrisiken
  • Risiken bezogen auf die Anwendung von Artificial Intelligence (AI)

Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.

Kreditrisiken

Gegenparteirisiken bei den Kundenausleihungen (inklusive Ausserbilanzgeschäft)

Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) sowie durch mehrdimensionale Risikoindikatoren begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft sind in einem Ratingsystem eingebettet. Geschäfts- und Firmenkunden werden zur Ratingermittlung dem Ratingprozess durch das System CreditMaster (RSN Risk Solution Network AG) unterzogen. Dazu werden je nach Branche und Grösse des Unternehmens unterschiedliche Ratingmodelle eingesetzt. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über das Kreditsystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft. Anstelle von Einzelüberprüfungen werden auch definierte Teilkreditportfolios unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-based Monitoring zentral überwacht.

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum und bei Renditeliegenschaften innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte («exception to policy»). Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.

Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.

Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.

Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern. Die Kreditkompetenzen sind abhängig von der Höhe des Gesamtengagements des Kunden oder der Kundengruppe, den Sicherheiten sowie der Art des Kreditgeschäfts. Oberste Instanz ist der Verwaltungsrat, darunter setzt die BEKB einen Kreditausschuss ein. Der Kreditausschuss setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern der Geschäftsleitung zusammen. Mit einer ausgewogenen Zusammensetzung zwischen Mitgliedern der Vertriebs- und Risikoeinheiten wird dem Risikoaspekt Rechnung getragen. Die weiteren Kreditkompetenzen sind an Personen oder Funktionen im Kreditmanagement und Vertrieb gebunden.

Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.

Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, die in den bankweiten «Bericht Risikokontrolle», und somit in das Risikoappetit-Framework, eingebettet werden.

Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agenturen Standard & Poor’s und Fedafin an.

Branchenrisiko

Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.

Gegenparteirisiken im Interbankengeschäft und bei den Finanzanlagen

Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.

Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.

Länderrisiko

Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.

Marktrisiken

Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel bewirtschaftet. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt das ALCO ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:

  • Beurteilung und Bewirtschaftung der Zins- und Liquiditätsrisiken sowie der Risiken aus Finanzanlagen auf Gesamtbankebene (ohne Handelsbuch)
  • Einhaltung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranzen
  • Beurteilung des zu überwachenden Risikobudgets und je nach Einstufung (Ampelsystem) Begründung oder Einleitung von Massnahmen
  • Mittel- und längerfristige Positionierung der Bankbilanz aufgrund der Gesamtbankstrategie und Markteinschätzung (Zinskonditionenpolitik, Refinanzierungs- und Anlagestruktur)
  • Erteilung von strategischen und taktischen Vorgaben zum Zinsrisikomanagement, insbesondere Erarbeiten von Absicherungsstrategien zur Optimierung der Zinsrisikoexposition im Bilanzgeschäft beziehungsweise Einhaltung von Toleranzen und Budgets
  • Festlegung der Replikation, basierend auf den Vorschlägen der Organisationseinheit ALM/Treasury und auf Einschätzungen seitens Riskmanagement. Der Verwaltungsrat wird bei Anpassung über die unterstellten Annahmen der Replikationsschlüssel orientiert.
  • Erteilung von strategischen und taktischen Vorgaben für das Liquiditätsmanagement
  • Erteilung von strategischen und taktischen Vorgaben für die Finanzanlagen (unter anderem Vorgaben bezüglich Duration)

ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.

Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.

Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen und der Zinsderivate. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, das basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüsseln ermittelt wird.

Zusätzlich erfolgen durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, die in den bankweiten «Bericht Risikokontrolle», und somit in das Risikoappetit-Framework, eingebettet werden.

ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel anzupassen sind. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel bei einem Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.

Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt strategische sowie taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.

Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.

Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repo-Basis und Blankoanlagen (restriktive Vorgaben) sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.

Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.

Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht. Der Frühindikator LCR kann die nächste Eskalationsstufe alleine auslösen.

Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten. 

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.

Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.

Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.

Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels

  • eines systematisch ausgebauten Weisungswesens,
  • strukturierter Arbeitsabläufe mit eingebauten Kontrollmechanismen und
  • definierter Aufgaben-, Verantwortungs- und Kompetenzbereiche.

Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf dem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.

Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.

Operationelle Resilienz, Business Continuity Management und Krisenmanagement

Um die kritischen Funktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zur operationellen Resilienz, zum Business Continuity Management (BCM) und zum Krisenmanagement (CM). Die operationelle Resilienz beinhaltet die Gesamtheit der Massnahmen zum Verhindern von Betriebsunterbrechungen sowie der Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs nach allfälligen Unterbrechungen. Das BCM als Teil der operationellen Resilienz zielt auf die Minimierung der personellen, finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen ab, während das CM die Bewältigung von akuten schwerwiegenden Ereignissen sicherstellt. Beides geschieht durch das Erstellen von Business-Continuity-Plänen (Notfallplänen) und Krisenszenarien, die regelmässig aktualisiert und getestet werden.

IKT-Risiken

Mit der BEKB-eigenen IT-Tochtergesellschaft aity AG verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Partner zu bieten.

Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat (inklusive der eigenen Tochtergesellschaft aity AG), im Rahmen ihres Reglements «Outsourcing» und des FINMA-Rundschreibens 2018/3 «Outsourcing».

Strategische Risiken

Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.

Andere («emerging») Risiken

Unter «Anderen (‹emerging›) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Verteidigungslinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen «Bericht Risikokontrolle».

Risiken bezogen auf übergeordnete Nachhaltigkeitsthemen

Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die BEKB hat bereits früh Nachhaltigkeit als einen der zentralen Werte im Unternehmen verankert. Sie bekennt sich zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung und trägt zu deren Erreichen bei. Das Management betreffend Nachhaltigkeitsthemen gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Organisationseinheit Nachhaltigkeit identifiziert und beurteilt die für die BEKB relevanten Nachhaltigkeitsthemen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen und ist für die Berichterstattung der ersten Verteidigungslinie zuständig. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten und Kennzahlen, welche die BEKB als Erfolgs- und Kontrollgrössen heranzieht. Die zweite Verteidigungslinie (Riskmanagement) nimmt in ihrem «Bericht Risikokontrolle» eine unabhängige Beurteilung vor.

Klimabedingte Finanzrisiken

Die BEKB evaluiert ihre klimabedingten Finanzrisiken primär im Rahmen eines qualitativen, expertenbasierten Prozesses. Neben dieser qualitativen Beurteilung wurde 2024 erstmalig eine detaillierte quantitative Einschätzung für das Kreditportfolio der BEKB vorgenommen. Dabei stand das Kreditgeschäft aufgrund seines hohen Stellenwertes im Geschäftsmodell der BEKB im Vordergrund. Der Umfang und die Methodik hierzu werden sukzessive an die Anforderungen aus generell «naturbedingten Finanzrisiken» überführt.

Detaillierte Informationen siehe Nachhaltigkeitsbericht > Klimawandel > Chancen und Risiken des Klimawandels > Klimabezogene Finanzrisiken.

Risiken bezogen auf die Anwendung von Artificial Intelligence (AI)

Die BEKB schätzt regelmässig die Risiken von AI-Vorhaben ein und integriert die Resultate der Einschätzungen einzelner Vorhaben in ihr Gesamtrisikomanagement-Framework.

Die Dynamik in der Entwicklung von AI-Technologien mit potenziellen Anwendungsgebieten bei Banken ist gross. Speziell die «use cases», das heisst die konkreten Anwendungsgebiete innerhalb von Tätigkeiten der Produktion und des Vertriebs von Bankdienstleistungen sind sehr vielfältig und bleiben in absehbarer Zeit weiter in Entwicklung. Die dafür eingesetzten, unterliegenden Technologien, die mit dem Begriff «AI» in Verbindung stehen (zum Beispiel maschinelles Lernen versus natürliche Sprachverarbeitung), sind deutlich konstanter als deren Anwendungsgebiete. Im Fokus der Einschätzungen stehen Risiken in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte (zum Beispiel Datenschutz, Privatsphäre, Gleichbehandlung), die durch die Nutzung von AI-Technologie entstehen können. Es handelt sich nicht um eine neue Risikokategorie, sondern um einen neuen Risikotreiber.

Compliance-Risiken

Als Compliance-Risiko gilt die Gefahr von Verstössen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorschriften, marktübliche Standards und Standesregeln sowie von entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Recht und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten. Die zentrale Compliance-Funktion unterstützt die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden bei dieser Aufgabe.

Recht und Compliance berichtet periodisch über die aktuellen rechtlichen Themen, die Compliance-Risiken und über die Erkenntnisse aus der Compliance-Tätigkeit an den Prüf- und Risikoausschuss und den Verwaltungsrat. Ebenso kann er jederzeit Ad-hoc-Themen dem Prüf- und Risikoausschuss zur Behandlung vorlegen. Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt der Leiterin des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.

Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Verteidigungslinie ein. Im Bereich Recht und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.

Offenlegung der Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III final

Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III final offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unterbekb.ch/offenlegung

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Identifikation von Ausfallrisiken

Überfällige Forderungen

Überfällige Forderungen werden einzeln beurteilt. Als überfällige Forderungen gelten Forderungen mit Zins- und/oder Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind.

Hypothekarisch gedeckte Kredite

Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Dabei werden Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor.

Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Damit identifiziert die Bank Hypothekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Gegebenenfalls werden Abzahlungen verlangt und/oder weitere Deckungen eingefordert. Nach einer detaillierten Prüfung durch Kreditspezialisten wird auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Kredite mit Wertschriftendeckung

Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen werden täglich berechnet und periodisch überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags gefordert, oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen aussergewöhnliche Marktverhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt.

Kredite ohne Deckung

Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Kontoüberziehungen. Bei ungedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklung umfassen. Die Jahresrechnung sowie gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden eingefordert und beurteilt. Es ist auch möglich, dass auf einem definierten Teilkreditportfolio die Überwachung unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-based Monitoring erfolgt. In einem solchen Fall werden bei Auffälligkeiten Jahresabschlüsse und andere Informationen einverlangt. Ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. In die Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden die Bilanzpositionen «Forderungen gegenüber Banken», «Forderungen gegenüber Kunden», «Hypothekarforderungen» und «Finanzanlagen» einbezogen. Für die Bildung von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften werden die gleichen Abläufe, Systeme und Methoden verwendet wie für die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) bestimmt.

Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen unterteilt die BEKB die gefährdeten Forderungen in zwei Kategorien. Die Bewertung der Grundpfänder erfolgt bei beiden Kategorien auf der Basis von vorsichtig bestimmten Werten, unter Berücksichtigung der Liquidationskosten. Die massgebenden Ertragswerte bei Renditeobjekten werden objektbezogen festgelegt.

  • Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses: Diese Kategorie beinhaltet Forderungen, die als gefährdet gelten, bei denen jedoch Anzeichen für eine baldige Liquidation fehlen. Es wird von einer Fortführung des Kreditverhältnisses ausgegangen.
  • Forderungen, bei denen eine Liquidation eingeleitet beziehungsweise absehbar ist (Liquidationspositionen): Diese Kategorie umfasst Forderungen, die als gefährdet gelten, bei denen eine Liquidation eingeleitet oder wahrscheinlich ist. Es wird nicht von einer Fortführung des Kreditverhältnisses ausgegangen.

Diese zwei Kategorien von Schuldnern ergeben die Positionen mit Wertberichtigungsbedarf. Die nach den nachfolgenden Grundsätzen berechneten Deckungswerte der Sicherheiten sind bei beiden Kategorien als Liquidationswerte im Sinne von Art. 24 Abs. 4 RelV-FINMA zu verstehen.

Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen der Forderungshöhe und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Als Forderungshöhe gilt grundsätzlich die Kreditlimite oder die höhere Kreditbeanspruchung.

Bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, werden zweimal jährlich neu beurteilt, die Strategie wird überprüft und gegebenenfalls die Wertkorrektur angepasst. Die Organisationseinheit Recovery beurteilt die gesamten auf den Risikopositionen gebildeten Wertkorrekturen.

Die BEKB kann Wertberichtigungen und Rückstellungen für homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles, die sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzen, durch eine pauschale Beurteilung gemäss Art. 24 Abs. 3 RelV-FINMA festlegen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen).

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen

Als Institut der Aufsichtskategorie 3 ist die BEKB verpflichtet, Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen zu bilden. Dabei handelt es sich um Wertberichtigungen und Rückstellungen für noch nicht eingetretene Verluste auf Krediten, die zum Bilanzierungszeitpunkt noch einwandfrei sind. Die BEKB bildet die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen auf Portefeuillebasis. Damit werden unter anderem Länder-­ und Branchenrisiken abgedeckt.

Die Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt anhand festgelegter Kriterien auf der Basis der vom Verwaltungsrat bewilligten Limiten nach Ländern und Branchen. Dabei werden je Branchenkategorie individuelle Risikosätze zwischen 0 und 10 Prozent verwendet. Für Finanzierungen im Bereich von Neuunternehmen, Wachstums- und Nachfolgefinanzierungen besteht ein Risikosatz von 20 Prozent.

Für Positionen mit Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verbucht.

Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden müssen.

Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur teilweisen oder vollständigen Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will.

Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 1 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Der Schwellenwert wird jeweils zum Abschlusszeitpunkt basierend auf den anrechenbaren Eigenmitteln per Vorjahresabschluss beziehungsweise auf dem «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» des Vorjahres berechnet, wobei der tiefere resultierende Wert massgebend ist.

Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nicht zur Deckung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet.

Unterdeckung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und allfälliger Wiederaufbau

Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu einer Unterdeckung, muss diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau auf den Zielbestand beseitigt werden.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken betragen per 31. Dezember 2025 396,5 Millionen Franken und entsprechen damit dem Zielbestand. Es besteht keine Unterdeckung.

Bewertung der Deckung

Hypothekarisch gedeckte Kredite

Im Grundpfandkreditgeschäft liegt bei jeder Kreditvergabe eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten vor. Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Je nach Objektart gelangen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung. Eigenheime werden grundsätzlich nach dem hedonischen Bewertungsmodell von IAZI bewertet, Renditeliegenschaften sowie Gewerbe-, Industrie- und Spezialobjekte nach der Ertragswertmethode. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor. Abhängig von der Bonität wird zusätzlich ein Liquidationswert errechnet. Als Basis für die Kreditgewährung wendet die Bank den niedrigsten Wert an, der sich aufgrund der internen Bewertung, des Kaufpreises und einer allfälligen externen Schätzung ergibt.

Kredite mit Wertschriftendeckung

Für Lombardkredite und andere Kredite mit Wertschriftendeckung werden vor allem übertragbare Finanzinstrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und regelmässig gehandelt werden.

Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um das mit marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Markt- und Währungsrisiko abzudecken und den Belehnungswert zu ermitteln. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.

Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt durch ausgebildete Händler. Die BEKB übt keine Market-Maker-Tätigkeiten aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und in geringem Umfang für Rohstoffe. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.

Derivative Finanzinstrumente werden von der BEKB im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Marktrisiken (Zins-, Fremdwährungs- und Aktienmarktrisiken) eingesetzt, inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.

Bei Zinsswaps, die über die Eurex gehandelt werden, entstehen aufgrund des täglichen Ausgleichs keine Wiederbeschaffungswerte.

Hedge Accounting

Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften

Die BEKB setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:

Grundgeschäft

Absicherung mittels

Zinsrisiko im Bankenbuch

Zinsswaps und Zinsoptionen

Marktrisiken auf Währungspositionen

Devisentermingeschäften

Marktrisiken auf Aktienpositionen

Index-Futures und Index-Optionen

Zusammensetzung von Gruppen und Finanzinstrumenten

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Hypothekarforderungen) werden in verschiedene Zinsbindungsbänder gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.

In den Finanzanlagen zu Platzierungszwecken gehaltene Fonds werden global betrachtet, und die Absicherung von Währungs-, Zins- sowie Aktienmarktrisiken erfolgt mittels Makro-Hedges.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften

Bei Abschluss eines Absicherungsgeschäfts wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem abgesicherten Grundgeschäft dokumentiert. Im Hinblick auf das abgesicherte Risiko verhält sich die Wertentwicklung zwischen dem Grund- und dem Absicherungsgeschäft gegenläufig.

In der Dokumentation werden unter anderem die Risikomanagementziele, die Risikostrategie für die Absicherungstransaktion und die Methode zur Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung festgehalten. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt.

Messung der Effektivität

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird anhand des Grundgeschäfts beziehungsweise bei Makro-Hedges anhand des Gesamtportfolios gemessen und monatlich geprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung gar nicht mehr oder nur noch teilweise wirksam ist, werden im Umfang des ineffektiven Teils dem Handelserfolg zugewiesen.

Ineffektivität

Überschreitet die Auswirkung des Absicherungsgeschäfts die Auswirkung des Grundgeschäfts (Ineffektivität), kann durch eine Restrukturierung des Derivatportfolios die Effektivität wiederhergestellt werden, oder die Transaktion wird einem Handelsgeschäft gleichgestellt, und der überschreitende Teil des Erfolgs aus dem Absicherungsgeschäft wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» zugewiesen.

Auslagerung von Geschäftsbereichen

Die BEKB hat verschiedene Funktionen im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2018/3 «Outsourcing» an Dienstleister ausgelagert. Diese Auslagerungen werden durch Verträge und mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) geregelt. Sämtliche Mitarbeitende der beauftragten Dienstleister sind dem Geschäftsgeheimnis der BEKB und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.

Die folgende Tabelle legt die wesentlichen Auslagerungen offen:

Dienstleister

Geschäftsbereich

aity AG, Köniz

Betrieb IT und Corebanking

Bank Vontobel AG, Zürich

Valorendatenmanagement as a Service

Charles River Development Ltd., London UK

Front Office für Vermögensverwaltung, BEKB-eigene Fonds und Ex-Custody-Mandate

DSwiss AG, Zürich

Dokumentenverwaltung im E-Banking

Hypodossier AG, Zürich

Bearbeitung der Hypothekardossiers

HypothekenZentrum AG, Zürich

Vermittlung von Hypotheken

Intrum AG, Schwerzenbach

Kundeneröffnungsprozess (Videoidentifikation, E-Signatur)

Jaywalker AG, Luzern

Loyalitätsprogramm «Stu» für BEKB-Kunden

mesoneer AG, Wallisellen

Onboarding

SPS Switzerland AG, Zürich

Zahlungsverkehr

SPS Switzerland AG, Zürich

Druck, Verpackung und Versand der Kundenkorrespondenz

Swisscom (Schweiz) SA, Ittigen

Wertschriftenadministration

Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen

Sicherer Datenaustausch und Aufbewahrung von vertraulichen Dokumenten

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.

Informationen zur Bilanz

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven) (Tabelle 1)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften1

35 836

37 537

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften1

1 425 000

1 570 000

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

1 364 855

1 541 544

– davon bei denen das Recht zu Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

1 364 855

1 541 544

Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

35 918

– davon weiterverpfändete Wertschriften

35 918

– davon weiterveräusserte Wertschriften

1Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge.

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie gefährdete Forderungen (Tabelle 2)

in CHF 1000

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

Deckungsart

Hypotheka- rische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Forderungen gegenüber Kunden

79 338

214 344

1 655 132

1 948 814

Hypothekarforderungen

30 289 684

13 321

18 754

30 321 759

– Wohnliegenschaften

27 381 366

6 814

5 721

27 393 901

– Büro- und Geschäftshäuser

1 117 603

2 496

833

1 120 932

– Gewerbe und Industrie

1 380 914

460

4 864

1 386 239

– Übrige

409 801

3 551

7 336

420 688

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Berichtsjahr

30 369 022

227 665

1 673 886

32 270 573

Vorjahr

28 632 052

279 927

1 952 508

30 864 487

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Berichtsjahr

30 146 962

208 990

1 587 959

31 943 911

Vorjahr

28 410 551

254 544

1 879 543

30 544 638

Ausserbilanz

Eventualverpflichtungen

46 237

67 430

214 310

327 976

Unwiderrufliche Zusagen

651 155

506

361 406

1 013 066

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

190 952

190 952

Verpflichtungskredite

Total Ausserbilanz

Berichtsjahr

697 391

67 936

766 667

1 531 994

Vorjahr

345 673

59 312

767 814

1 172 799

Gefährdete Forderungen

Bruttoschuld- betrag

Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten

Nettoschuld- betrag

Einzelwert- berichtigungen

Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses

Berichtsjahr

186 716

125 584

61 132

61 132

Vorjahr

243 239

168 004

75 235

75 235

Liquidationspositionen

Berichtsjahr

70 565

23 813

46 751

46 751

Vorjahr

45 908

12 155

33 752

33 752

Die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven) (Tabelle 3)

in CHF 1000

Aktiven

31.12.2025

31.12.2024

Handelsgeschäfte

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte

428

3 802

– davon kotiert

428

3 802

Beteiligungstitel

0

0

Edelmetalle und Rohstoffe

21 055

13 239

Weitere Handelsaktiven

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

Schuldtitel

Strukturierte Produkte

Übrige

Total Aktiven

21 484

17 041

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

428

1 105

Verpflichtungen

31.12.2025

31.12.2024

Handelsgeschäfte

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte1

– davon kotiert

Beteiligungstitel1

Edelmetalle und Rohstoffe1

Weitere Handelspassiven1

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

Schuldtitel

Strukturierte Produkte

Übrige

Total Verbindlichkeiten

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

1Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip).

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven) (Tabelle 4)

in CHF 1000

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

Positive Wiederbeschaf- fungswerte

Negative Wiederbeschaf- fungswerte

Kontrakt- volumen

Positive Wiederbeschaf- fungswerte

Negative Wiederbeschaf- fungswerte

Kontrakt- volumen

Zinsinstrumente

Terminkontrakte inkl. FRAs

Swaps

2 650 000

Futures

Optionen (OTC)

Optionen (exchange traded)

Devisen/Edelmetalle

Terminkontrakte

4 936

5 501

2 519 285

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

Futures

Optionen (OTC)

Optionen (exchange traded)

Beteiligungstitel/Indizes

Terminkontrakte

Swaps

Futures

Optionen (OTC)

Optionen (exchange traded)

35

1 750

Kreditderivate

Credit Default Swaps

Total Return Swaps

First-to-Default Swaps

Andere Kreditderivate

Übrige

Terminkontrakte

Swaps

Futures

Optionen (OTC)

Optionen (exchange traded)

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

Berichtsjahr

4 936

5 501

2 519 285

35

2 651 750

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

4 936

5 501

Vorjahr

12 867

13 042

2 144 052

1 600 000

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

12 817

12 817

– : Die BEKB tätigt keine solchen Geschäfte.

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

Positive Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert)

Negative Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert)

Berichtsjahr

4 936

5 536

Vorjahr

12 867

13 042

Aufgliederung nach Gegenparteien

Zentrale Clearingstellen

Banken und Wertpapierhäuser

Übrige Kunden

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

3 612

1 325

Finanzanlagen (Tabelle 5)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Buchwert

Fair Value

Buchwert

Fair Value

Finanzanlagen

Schuldtitel

2 611 595

2 675 016

2 233 281

2 284 630

– davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

2 611 595

2 675 016

2 233 281

2 284 630

– davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

0

0

Beteiligungstitel

145 208

241 681

143 339

221 313

– davon qualifizierte Beteiligungen1

Edelmetalle

17 154

17 154

11 758

11 758

Liegenschaften

600

600

Kryptowährungen

Total

2 773 958

2 933 851

2 388 979

2 518 302

– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

2 481 266

2 536 551

2 080 824

2 122 730

1Mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating2

AAA bis AA–

A+ bis A–

BBB+ bis BBB–

BB+ bis B–

Niedriger als B–

Ohne Rating

Buchwerte der Schuldtitel

201 651

77 960

2 995

2 328 9903

2Rating von Standard & Poor’s.

3Davon sind 2148 Millionen Franken Obligationen der Pfandbriefzentrale beziehungsweise der Pfandbriefbank.

Beteiligungen (Tabelle 6)

in CHF 1000

Anschaf- fungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen

Buchwert Ende Vorjahr

Berichtsjahr

Umgliede- rungen

Investi- tionen

Desin- vesti- tionen

Wertbe- richti- gungen

Zuschrei- bungen

Buchwert Ende Berichts- jahr

Markt- wert

Beteiligungen

– mit Kurswert

15 903

–1 666

14 237

0

–1

14 236

172 221

– ohne Kurswert

94 446

–47 514

46 931

450

–1

–450

46 930

Total Beteiligungen

110 349

–49 180

61 169

450

–3

–450

61 166

172 221

Auswirkung einer theoretischen Bewertung der bedeutenden Beteiligungen (Beteiligungsquote über 20 Prozent) nach der Equity-Methode

31.12.2025

31.12.2024

Bilanzwert

Equity

Bilanzwert

Equity

Bestand Beteiligungen

21 700

21 492

21 700

21 234

Beteiligungsertrag

360

623

456

714

Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält (Tabelle 7)

(Beteiligungsquote mindestens 10 Prozent und Marktwert/Steuerwert über 5 Millionen Franken)

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

Gesellschafts- kapital (in Mio. CHF)

Anteil am Kapital (in %)

Anteil an Stimmen (in %)

Direkter Besitz (in %)

Indirekter Besitz (in %)

Unter Beteiligungen bilanziert:

aity AG, Köniz

ICT-Servicedienstleister

10,0

100,0

100,0

100,0

Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen

Seniorenresidenz

10,8

66,7

66,7

66,7

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich

Pfandbriefinstitut

2 225.0

10,7

10,7

10,7

Jungfraubahn Holding AG, Interlaken

Bergbahn

8,8

10,0

10,0

10,0

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Es hat keine wesentlichen Veränderungen gegeben.

Sachanlagen (Tabelle 8)

in CHF 1000

Anschaf- fungs- wert

Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen

Buchwert Ende Vorjahr

Berichtsjahr

Buchwert Ende Berichts- jahr

Umglie- derungen

Investi- tionen

Desinvesti- tionen

Abschrei- bungen

Zuschrei- bungen

Überträge auf Erneue- rungsfonds

Selbst genutzte Gebäude

327 990

–151 181

180 128

3 213

–80

–1 319

–3 208

178 734

Andere Lie- genschaften

21 447

–10 607

10 841

42

–1 920

–42

8 921

Selbst entwi- ckelte oder separat er- worbene Software

156 607

–125 608

30 999

31 739

–31 174

31 563

Übrige Sach- anlagen

39 771

–34 025

5 746

2 178

–3 181

4 742

Objekte im Finanzie- rungsleasing

– davon selbst ge- nutzte Ge- bäude

– davon an- dere Lie- genschaf- ten

– davon übri- ge Sachan- lagen

Total Sach- anlagen

545 816

–321 421

227 713

37 171

–2 000

–35 674

–3 250

223 960

Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing: keine

Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Standorte) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, die die Bank nicht als Operational Leasing betrachtet.

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven (Tabelle 10)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

Ausgleichskonto

92 118

106 426

Aktive latente Ertragssteuern

Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven

Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen

Indirekte Steuern1

132 460

3 420

335 359

20 934

Erneuerungsfonds

14 121

9 839

BEKB-Förderfonds

1 575

1 638

Übriges

2 085

29 142

2 824

41 911

Total

226 662

48 257

444 609

74 322

1Im Wesentlichen sind darin Verrechnungssteuerforderungen enthalten.

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt (Tabelle 11)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Buchwerte

Effektive Verpflichtungen

Buchwerte

Effektive Verpflichtungen

Verpfändete/abgetretene Aktiven

Flüssige Mittel, verpfändetes Sicherungskonto SNB für die Einlagensicherung (esisuisse)

100 337

100 286

Forderungen gegenüber Banken

9 033

1 623

11 385

8 737

Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen

11 563 342

7 591 000

8 586 021

6 817 000

Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Refinanzierungsdarlehen

321 947

301 000

335 066

336 000

Wertschriften für die Innertags- bzw. Engpassfinanzierungsfazilität der SNB (unbenützt)

444 415

11 703

Wertschriften/Barhinterlagen zur Deckung von Margenerfordernissen von Optionsbörsen und Sicherstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Banken

212 663

34 459

276 159

68 638

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

12 651 737

7 928 082

9 320 620

7 230 375

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 1 dargestellt.

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden (Tabelle 12)

in CHF 1000

Verpflichtungsart

31.12.2025

31.12.2024

Nominalwert

Nominalwert

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

23 909

14 192

Anleihensobligationen

5 000

10 000

Kassenobligationen

Marktwert

Marktwert

Negative Wiederbeschaffungswerte

Anzahl

Anzahl

Namenaktien der Berner Kantonalbank AG

96 000

96 000

Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen (Tabelle 13)

a) Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)

Die BEKB hat keine Arbeitgeberbeitragsreserven in patronalen oder anderen Vorsorgeeinrichtungen.

b) Wirtschaftlicher Nutzen / wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

in CHF 1000

Über-/Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres

Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

31.12.2025

31.12.2024

2025

2024

Patronale Fonds / patronale Vorsorgeeinrichtungen

Vorsorgepläne ohne Über-/ Unterdeckung

Vorsorgepläne mit Überdeckung1

14 011

14 011

13 117

Vorsorgepläne mit Unterdeckung

Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven

0

0

24

1Der Deckungsgrad beträgt 133,3 Prozent, die Wertschwankungsreserven haben den Zielwert mit 215,4 Millionen Franken im Jahr 2025 erreicht. Bei der BEKB entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen (siehe Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze).

c) Vorsorgeeinrichtungen

Pensionskasse der BEKB

1.1.2026

1.1.2025

Anzahl aktiv versicherte Personen

1 617

1 593

Anzahl Rentnerinnen und Rentner

797

791

31.12.2025

31.12.2024

Gesamtvermögen der Pensionskasse (in Mio. CHF)

1 323,9

1 205,1

Deckungsgrad (in %)

133,3

126,0

Schwankungsreserve (in % des Gesamtvermögens)

16,3

17,3

Freie Mittel (in % des Gesamtvermögens)

8,4

3,1

Technischer Zinssatz zur Berechnung der Deckungskapitalien der Renten (in %)

1,5

1,5

Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen (Tabelle 15)

in CHF 1000

Zinssatz (in %)

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Fälligkeit

Früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit

Betrag

0,400

Obligationenanleihe

2018

3.5.2027

unkündbar

150 000

0,400

Obligationenanleihe (Aufstockung)

2019

3.5.2027

unkündbar

70 000

0,100

Obligationenanleihe

2019

30.9.2039

unkündbar

100 000

0,300

Obligationenanleihe

2020

29.5.2030

unkündbar

125 000

0,850

Nachrangige Anleihe mit PONV-Klausel1

2022

21.1.2032

21.1.2030

200 000

1,135

Obligationenanleihe

2024

4.12.2034

unkündbar

160 000

0,540

Obligationenanleihe (Privatplatzierung)

2025

23.2.2026

unkündbar

50 000

0,250

Obligationenanleihe (Privatplatzierung)

2025

21.12.2026

unkündbar

35 000

0,250

Obligationenanleihe (Privatplatzierung)

2025

21.12.2026

unkündbar

15 000

0,950

Obligationenanleihe

2025

15.12.2033

unkündbar

180 000

1,135

Obligationenanleihe (Aufstockung)

2025

4.12.2034

unkündbar

70 000

1,550

Obligationenanleihe

2025

16.4.2037

unkündbar

180 000

1PONV-Klausel = Point of no viability / Zeitpunkt drohender Insolvenz

innerhalb eines Jahres

> 1 – ≤ 2 Jahre

> 2 – ≤ 3 Jahre

> 3 – ≤ 4 Jahre

> 4 – ≤ 5 Jahre

> 5 Jahre

Total

Übersicht der Fälligkeit der ausstehenden Obligationenanleihen:

100 000

220 000

125 000

890 000

1 335 000

Gewichteter Durchschnittszinssatz (in %)

Fälligkeiten

Betrag

Pfandbriefzentrale

0,79

2026–2044

7 591 000

Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken (Tabelle 16)

in CHF 1000

Stand Ende Vorjahr

Zweck- konforme Verwendungen

Umbuchungen

Währungs- differenzen

Über- fällige Zinsen, Wieder- eingänge

Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung

Auflösung zugunsten Erfolgs- rechnung

Stand Ende Berichtsjahr

Rückstellungen für latente Steuern

Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen

Rückstellungen für Ausfallrisiken1

168 660

–14 237

154 423

– davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gemäss Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

12 465

1 555

14 020

– davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

156 194

–15 791

140 403

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken

62 300

–600

61 700

Rückstellungen für Restrukturierungen

Übrige Rückstellungen

17 876

–1 381

206

3 212

–1 046

18 867

Total Rückstellungen

248 836

–1 381

–14 237

206

3 212

–1 646

234 990

Reserven für allgemeine Bankrisiken2

584 065

21 172

–18 178

587 058

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken

358 302

–13 577

14 237

–24

305

43 000

–33 229

369 014

– davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

120 946

–13 577

–1 555

–24

305

32 050

–25 229

112 917

– davon Wertberichtigungen für inhärente Risiken

237 356

15 791

10 950

–8 000

256 097

1Beinhaltet Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für nicht ausgeschöpfte Branchenlimiten und Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte.

2Vollständig versteuert.

Gesellschaftskapital (Tabelle 17)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Gesellschaftskapital

Gesamt- nominalwert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Gesamt- nominalwert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Aktienkapital

186 400

9 320 000

186 400

186 400

9 320 000

186 400

– davon liberiert

186 400

9 320 000

186 400

186 400

9 320 000

186 400

Genehmigtes Kapital

– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen

Bedingtes Kapital

5 000

250 000

5 000

250 000

– davon durchgeführte Kapitalerhöhungen

Details zu den mit dem Gesellschaftskapital verbundenen Rechten und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.

Zugeteilte Beteiligungsrechte oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und allfällige Mitarbeiterbeteiligungspläne (Tabelle 18)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Anzahl Optionen

Wert Optionen

Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Anzahl Optionen

Wert Optionen

Verwaltungsratsmitglieder

2 800

227

2 800

234

Mitglieder der Leitungsorgane

3 375

274

3 050

255

Mitarbeitende

18 579

4 297

23 602

4 145

Total

24 754

4 798

29 452

4 634

Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen: 

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben die Möglichkeit, sich durch den Bezug von Namenaktien an der BEKB zu beteiligen (Details sind im Vergütungsbericht > Vergütungssystem).

Die Mitarbeitenden können am Erfolg der BEKB beteiligt werden. Die Erfolgsbeteiligung stellt eine freiwillige finanzielle Leistung der BEKB ohne verpflichtenden Charakter dar. Anspruch haben alle Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der BEKB stehen. Ausgenommen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der internen Revision. Die Erfolgsbeteiligung wird in Form eines Geldbetrags und/oder in gesperrten Namenaktien gewährt. Den Mitarbeitenden stehen jährlich während einer festgelegten Bezugsfrist die folgenden Möglichkeiten zur Wahl: 100 Prozent Geldbetrag, 100 Prozent Namenaktien BEKB oder je 50 Prozent Geldbetrag und Namenaktien BEKB. Auf der Funktionsebene F erfolgt die Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung zu mindestens 50 Prozent und auf der Funktionsebene G zu 100 Prozent in Namenaktien BEKB. Die Bezugsbedingungen sowie die Form der Erfolgsbeteiligung sind im Reglement «Vergütung» festgehalten. Als Stichtag für den Umfang der Erfolgsbeteiligung gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs. Mitarbeitende mit Teilzeitpensen sind nach Massgabe des vertraglich fixierten Pensums anspruchsberechtigt (als Stichtag gilt ebenfalls der 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahrs). Während des abgeschlossenen Geschäftsjahres eingetretene Mitarbeitende beziehungsweise infolge Pensionierung ausgetretene Mitarbeitende erhalten die Erfolgsbeteiligung pro rata temporis. Der Umfang des Bezugsrechts ist von der zugeteilten Funktionsebene abhängig. Als Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahrs.

Das Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist im ersten Semester des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er.

Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen (Tabelle 19)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Forderungen

Verpflichtungen

Forderungen

Verpflichtungen

Qualifiziert Beteiligte1

120 298

59

90 853

297

Gruppengesellschaften2

9 739

10 947

Verbundene Gesellschaften3

51 922

95 790

60 205

56 281

Organgeschäfte4

6 314

6 742

5 570

5 314

Weitere nahestehende Personen

1Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Bern.

2Als Gruppengesellschaften gelten alle rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die direkt oder indirekt unter der Leitung der Bank als Obergesellschaft (Muttergesellschaft) stehen.

3Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Bern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Bern qualifiziert beteiligt ist.

4Als Organgeschäfte gelten Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der von diesen beherrschten Gesellschaften.

Ausserbilanzgeschäfte

31.12.2025

31.12.2024

Verbundene Gesellschaften

1 736

1 836

Organgeschäfte

Bedingungen

Die Geschäftsleitung erhält branchenübliche Vorzugskonditionen (analog Personal und Pensionierten). Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Die Transaktionen umfassen beispielsweise die Kreditgewährung, die Verzinsung von Einlagen, Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und Wertschriftengeschäfte.

Wesentliche Beteiligte (Tabelle 20)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Nominal

Anteil in %

Nominal

Anteil in %

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

mit Stimmrecht

Kanton Bern

96 000

51,5

96 000

51,5

ohne Stimmrecht

keine

Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals (Tabelle 21)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Reserven für allgemeine Bankrisiken

587 058

584 065

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

– davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen

Gesetzliche Gewinnreserve

177 392

176 365

Freiwillige Gewinnreserven

1 916 073

1 832 073

Eigene Kapitalanteile

–15 127

–15 549

Gewinnvortrag

249

512

Gewinn

175 355

180 666

Total Eigenkapital vor Gewinnverwendung

3 082 135

2 999 265

Beantragte Gewinnverwendung

–100 656

–96 928

Total Eigenkapital nach Gewinnverwendung

2 981 479

2 902 337

Die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven dürfen gemäss Art. 671 OR an die Aktionäre zurückbezahlt werden, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven, abzüglich des Betrags allfälliger Verluste, die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals übersteigen. Es gibt keine statutarische Ausschüttungsbeschränkung. 93,2 Millionen Franken der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven von total 232,1 Millionen Franken sind nicht ausschüttbar.

2025

2024

Anzahl

Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF

Anzahl

Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF

Eigene Aktien im Eigenbestand

Eigene Aktien am 1. Januar

68 461

85 690

+ Käufe

28 118

257,96

12 742

211,89

− Verkäufe

–33 147

240,09

–29 971

234,74

davon im Zusammenhang mit aktienbezogenen Ver- gütungen abgegebene Namenaktien der BEKB

–22 914

235,22

–22 669

234,03

= Bestand am 31. Dezember

63 432

68 461

Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestands. Er kann insbesondere für Bezugsrechtsemissionen und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden. Die Gewinne beziehungsweise Verluste aus Käufen und Verkäufen von eigenen Namenaktien sind im Eigenkapitalnachweis aufgeführt.

31.12.2025

31.12.2024

Aktien im Bestand der Pensionskasse der BEKB

Namenaktien BEKB am 31. Dezember

96 000

96 000

Aktien im Bestand von verbundenen Gesellschaften

Namenaktien BEKB am 31. Dezember

32

32

Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Es wurden keine Transaktionen mit Beteiligten vorgenommen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.

Angaben gemäss Art. 734d OR für Banken, deren Beteiligungen kotiert sind (Tabelle 22)

Die BEKB erstellt einen Vergütungsbericht gemäss den Art. 732 bis 735c OR. Detailangaben gemäss Art. 734d OR sind im Vergütungsbericht > Vergütungen im Berichtsjahr dargestellt.

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente (Tabelle 23)

in CHF 1000

Auf Sicht

Kündbar

Fällig innert 3 Monaten

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Immo- bilisiert

Total

Aktivum/Finanz- instrumente

Flüssige Mittel

7 427 948

100 3371

7 528 284

Forderungen gegenüber Banken

90 444

36 310

126 754

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

35 836

35 836

Forderungen gegenüber Kunden

34 819

151 772

682 136

239 879

562 019

173 671

1 844 296

Hypothekarforderungen

334 188

4 637 195

1 363 465

3 169 699

13 913 374

6 681 694

30 099 615

Handelsgeschäft

21 484

21 484

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

4 936

4 936

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

Finanzanlagen

162 363

9 036

232 861

1 016 352

1 353 347

2 773 958

Total

Berichtsjahr

8 076 182

4 889 304

2 126 784

3 642 439

15 491 744

8 208 712

42 435 164

Vorjahr

7 334 303

3 136 921

2 186 514

3 248 388

15 150 866

8 678 067

600

39 735 660

Fremdkapital/Finanzinstrumente

Verpflichtungen gegenüber Banken

40 469

704 419

744 888

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 425 000

1 425 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

14 026 270

13 521 596

193 584

69 339

215 903

60 000

28 086 692

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

5 536

5 536

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Kassenobligationen

18 776

49 899

200 385

9 988

279 048

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

105 000

515 000

3 362 000

4 944 000

8 926 000

Total

Berichtsjahr

14 072 275

13 521 596

2 446 779

634 238

3 778 288

5 013 988

39 467 164

Vorjahr

11 987 442

13 623 788

3 007 806

928 485

3 169 193

4 347 028

37 063 742

1Bei dem unter «Kündbar» ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Sicherheit zur Absicherung der Hälfte der Zahlungsverpflichtung gegenüber esisuisse im Zusammenhang mit der Einlagesicherung.

Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizilprinzip (Tabelle 24)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Inland

Ausland

Inland

Ausland

Aktiven

Flüssige Mittel

7 528 284

6 606 716

Forderungen gegenüber Banken

71 440

55 314

59 806

68 076

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

35 836

37 537

Forderungen gegenüber Kunden

1 756 556

87 740

2 110 713

87 150

Hypothekarforderungen

30 099 615

28 346 775

Handelsgeschäft

21 484

0

14 211

2 830

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

3 385

1 551

11 651

1 216

Finanzanlagen

2 529 345

244 613

2 269 024

119 955

Aktive Rechnungsabgrenzungen

30 044

30 104

Beteiligungen

61 145

21

61 145

23

Sachanlagen

223 960

227 713

Sonstige Aktiven

226 662

444 609

Total Aktiven

42 551 922

425 075

40 182 468

316 787

31.12.2025

31.12.2024

Inland

Ausland

Inland

Ausland

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

68 874

676 014

46 054

317 074

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 425 000

1 270 000

300 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

27 522 693

563 999

26 498 639

560 565

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

3 283

2 253

8 007

5 035

Kassenobligationen

279 048

236 367

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

8 926 000

7 822 000

Passive Rechnungsabgrenzungen

144 450

113 090

Sonstige Passiven

48 257

74 322

Rückstellungen

234 990

248 836

Reserven für allgemeine Bankrisiken

587 058

584 065

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

Gesetzliche Gewinnreserve

177 392

176 365

Freiwillige Gewinnreserven

1 916 073

1 832 073

Eigene Kapitalanteile

–15 127

–15 549

Gewinnvortrag

249

512

Gewinn

175 355

180 666

Total Passiven

41 734 731

1 242 266

39 316 580

1 182 675

Total der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip) (Tabelle 25)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Absolut

Anteil in %

Absolut

Anteil in %

Aktiven

Europa

42 831 624

99,66

40 425 352

99,82

– davon Schweiz

42 551 922

99,01

40 182 468

99,22

– davon Deutschland

106 575

0,25

114 025

0,28

– davon Frankreich

30 596

0,07

11 963

0,03

– davon Italien

88

0,00

63

0,00

– davon Österreich

14 824

0,03

5 241

0,01

– davon Liechtenstein

335

0,00

335

0,00

Nordamerika

115 671

0,27

67 479

0,17

Süd- und Zentralamerika

1

0,00

2

0,00

Asien/Ozeanien

29 640

0,07

6 100

0,02

Afrika

60

0,00

321

0,00

Total Aktiven

42 976 997

100,00

40 499 255

100,00

Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für die Bank wesentlichsten Währungen (Tabelle 27)

in CHF 1000

CHF

EUR

USD

übrige Währungen

Total

Aktiven

Flüssige Mittel

7 521 312

6 175

363

434

7 528 284

Forderungen gegenüber Banken

5 169

26 454

21 814

73 317

126 754

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

27 914

7 923

35 836

Forderungen gegenüber Kunden

1 543 787

250 300

47 215

2 994

1 844 296

Hypothekarforderungen

30 099 615

30 099 615

Handelsgeschäft

428

0

21 055

21 484

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

4 936

4 936

Finanzanlagen

2 701 777

32 416

22 610

17 154

2 773 958

Aktive Rechnungsabgrenzungen

30 044

30 044

Beteiligungen

61 145

0

21

61 166

Sachanlagen

223 960

223 960

Sonstige Aktiven

226 659

3

0

226 662

Total bilanzwirksame Aktiven

42 418 834

343 262

99 945

114 955

42 976 997

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften1

1 206 826

687 735

517 350

107 374

2 519 285

Total Aktiven

43 625 660

1 030 997

617 296

222 329

45 496 282

Passiven

Verpflichtungen gegenüber Banken

669 821

8 806

65 147

1 114

744 888

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 425 000

1 425 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

27 548 532

349 905

76 888

111 367

28 086 692

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

5 536

5 536

Kassenobligationen

279 048

279 048

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

8 926 000

8 926 000

Passive Rechnungsabgrenzungen

144 450

144 450

Sonstige Passiven

48 174

83

48 257

Rückstellungen

234 990

234 990

Reserven für allgemeine Bankrisiken

587 058

587 058

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

Gesetzliche Gewinnreserve

177 392

177 392

Freiwillige Gewinnreserven

1 916 073

1 916 073

Eigene Kapitalanteile

–15 127

–15 127

Gewinnvortrag

249

249

Gewinn

175 355

175 355

Total bilanzwirksame Passiven

42 363 686

358 795

142 035

112 481

42 976 997

Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften1

1 288 411

665 229

458 553

107 092

2 519 285

Total Passiven

43 652 097

1 024 024

600 588

219 573

45 496 282

Netto-Position pro Währung

–26 437

6 973

16 708

2 756

1Die Optionen sind deltagewichtet berücksichtigt.

Informationen zum Ausserbilanzgeschäft

Eventualverpflichtungen sowie Eventualforderungen (Tabelle 28)

in CHF 1000

31.12.2025

31.12.2024

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

224 197

175 860

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

93 071

93 050

Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven

404

31

Übrige Eventualverpflichtungen1

10 305

13 423

Total Eventualverpflichtungen

327 976

282 364

Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen

Übrige Eventualforderungen

Total Eventualforderungen

1Zuzüglich Solidarhaftung aus Organschaft (Mehrwertsteuer): p.m.

Treuhandgeschäfte (Tabelle 30)

Die BEKB hatte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Treuhandgeschäfte per 31. Dezember.

Informationen zur Erfolgsrechnung

Aufgliederung des Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value Option (Tabelle 32)

in CHF 1000

2025

2024

Aufgliederung nach Geschäftssparten

Kundenhandel

21 504

20 078

Eigenhandel

–1 127

3 784

Handel mit vermischten Geschäften

1 492

1 142

Total Handelserfolg

21 868

25 004

Aufgliederung nach zugrunde liegenden Risiken und aufgrund der Anwendung der Fair-Value-Option

Zinsinstrumente (inkl. Fonds)

–1

108

Beteiligungstitel (inkl. Fonds)

598

2 645

Devisen/Sorten

19 780

21 109

Rohstoffe/Edelmetalle

1 492

1 142

Total Handelserfolg

21 868

25 004

Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position Zins- und Diskontertrag sowie wesentliche Negativzinsen (Tabelle 33)

Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Negativzinsen gutgeschrieben respektive belastet.

Personalaufwand (Tabelle 34)

in CHF 1000

2025

2024

Gehälter

124 410

115 989

– davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütungen

5 106

4 888

Sozialleistungen

24 609

23 852

Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen

Übriger Personalaufwand

4 830

4 597

Total Personalaufwand

153 849

144 439

Sachaufwand (Tabelle 35)

in CHF 1000

2025

2024

Raumaufwand

8 185

8 073

Aufwand für Informations- und Kommunikations- technik

81 054

79 086

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

1 241

1 159

Honorare der Prüfungsgesellschaften (Art. 961a Ziff. 2 OR)

825

931

– davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

694

734

– davon für andere Dienstleistungen

131

197

Übriger Geschäftsaufwand

35 395

33 270

Total Sachaufwand

126 701

122 518

Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände sowie wesentliche Auflösungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen (Tabelle 36)

in CHF 1000

2025

2024

Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft

Nettoauflösung (+)/Nettobildung (–) von Wertberichtigungen für Kundenforderungen

–13 583

–16 533

Nettoauflösung (+)/Nettobildung (–) von Wertberichtigungen Finanzanlagen

3 812

1 905

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

Nettoauflösung (+)/Nettobildung (–) von übrigen Rückstellungen

–2 167

–3 601

Nettoauflösung (+)/Nettobildung (–) von Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken

600

300

Ausserordentlicher Aufwand/Ertrag

Gewinne aus Beteiligungsverkäufen

394

645

Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds)

11

275

Verluste aus der Veräusserung von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds)

–728

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

Auflösung für Sonderabschreibungen auf Sachanlagen sowie Sonderzuweisungen in den Erneuerungsfonds

167

335

Auflösung für Zinsänderungsrisiken

11 011

2 052

Auflösung für Diverses

7 000

Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken

–21 172

–21 567

Laufende Steuern, latente Steuern und Steuersatz (Tabelle 39)

in CHF 1000

2025

2024

Aufwand für laufende Steuern

42 800

48 200

Durchschnittlicher Steuersatz (in %)

19,4

19,4

Ergebnis je Aktie (Tabelle 40)

in CHF

2025

2024

Gewinn

175 355 163

180 665 520

Ausstehende Beteiligungsrechte

Durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl Beteiligungstitel

9 320 000

9 320 000

Durchschnittliche Anzahl Beteiligungstitel im Eigenbestand

–57 122

–68 504

Total Beteiligungsrechte, unverwässert

9 262 878

9 251 496

Anzahl bedingte Aktien

250 000

250 000

Gewichteter Durchschnitt der Beteiligungsrechte für das verwässerte Ergebnis je Beteiligungstitel

9 512 878

9 501 496

Ergebnis je Beteiligungstitel

Unverwässert

18,9

19,5

Verwässert

18,4

19,0