Arbeitgeberin
Die BEKB engagiert sich seit vielen Jahren für eine faire und massvolle Lohnpolitik. So wurde bereits 2006 in den Corporate-Governance-Grundsätzen festgelegt, dass die höchste Gesamtvergütung maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtvergütung betragen darf.
Im Berichtsjahr hat die BEKB ihr Funktions- und Vergütungssystem grundlegend überarbeitet – es ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Entlöhnung der BEKB orientiert sich am Grundsatz «Gleicher Lohn für Frau und Mann in denselben Funktionen». Die Einhaltung dieses Grundsatzes lässt die BEKB in regelmässigen Abständen von externen Stellen überprüfen.
Die BEKB hat ein nachhaltiges, nicht bonusgetriebenes Vergütungssystem.
Bis Ende 2021 hat die Gesamtvergütung neben der fixen Vergütung zwei variable Elemente umfasst:
Auf Anfang 2022 wird die variable Komponente durch eine Erfolgsbeteiligung ersetzt. Diese ist abhängig vom Gesamterfolg der Bank. Mit dieser Neuerung erhält die Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitenden eine geringere Gewichtung in Bezug auf das Fixsalär. Die BEKB setzt damit bewusst auf ein nachhaltiges Vergütungssystem, das nicht bonusgetrieben ist.
Sowohl die bisherige als auch die neue Lohnpolitik entsprechen der langfristigen Ausrichtung der BEKB. Alle Mitarbeitenden sollen im langfristigen Interesse der Kundinnen und Kunden und der Bank handeln.
GRI |
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Einheit |
2021 |
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
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Lohnstruktur |
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102-38 |
Verhältnis höchster Lohn zum Medianlohn 1 |
Faktor |
6,3 |
6,2 |
5,9 |
7,3 |
7,3 |
102-39 |
– Prozentuale Veränderung höchster Lohn |
% |
+3% |
+7% |
–18% |
0% |
0% |
102-39 |
– Prozentuale Veränderung Medianlohn |
% |
+2% |
+2% |
0% |
0% |
+2% |
1 Basis = fixe Vergütung für das Geschäftsjahr plus variable Vergütung für das vorangegangene Geschäftsjahr. In die Berechnung des Medianlohns fliessen die Vergütungen aller Festangestellten ein, hochgerechnet auf 100%-Pensen.