Verwaltungsrat

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Die Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung orientieren sich am Grundsatz, dass jedes Mitglied des Verwaltungsrats jederzeit Auskunft über alle Angelegenheiten der Bank verlangen kann. Die BEKB verfügt über ein ausgebautes Berichtswesen (Management Information System [MIS]), das dem Verwaltungsrat zur Erfüllung der Aufsichtspflicht und zur Überprüfung der an die Geschäftsleitung delegierten Kompetenzen dient.

Vierteljährlich erhält der Verwaltungsrat eine standardisierte Berichterstattung zum Quartalsabschluss mit Budget- und Vorjahresvergleich sowie Risikokennzahlen und Feststellungen aus dem Risikomanagement und der Compliance. Zusätzlich erfolgt ein Vergleich der aktuellen Situation mit den dazugehörenden Limiten. Die dazu verwendeten Methoden und Risikotoleranzen sind im Anhang zur Jahresrechnung > Risikomanagement dargestellt. Im Sommer wird die Mittelfristplanung für die kommenden drei Geschäftsjahre und gegen Ende des Geschäftsjahres das Budget des folgenden Jahres zur Genehmigung unterbreitet.

Die BEKB verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS), das der Sicherstellung des ordentlichen Betriebs dient. Relevante Tatsachen, Ereignisse und Entwicklungen werden dem Verwaltungsrat in den Quartalsberichten rapportiert.

Der CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung rapportieren an den Sitzungen des Verwaltungsrats über den operativen Geschäftsgang in ihren Departementen. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat über die Verwaltungsratspräsidentin unverzüglich informiert.

Das Organisations- und Geschäftsreglement bestimmt den Umfang der weiteren periodischen Berichterstattungen an den Verwaltungsrat.

Das Risikomanagement der BEKB ist entlang der drei Abwehrlinien organisiert. Die erste Linie wird durch die operative Linienorganisation gebildet. Sie ist für die zweckmässige Ausgestaltung der Geschäftsprozesse inklusive der Definition und Durchführung von damit verbundenen Kontrollaktivitäten (IKS) verantwortlich. Die zweite Abwehrlinie wird durch die Risikomanagement- und Compliancefunktionen gebildet. Diese verantworten die Definition der Risikomanagement-Methoden, unterstützen die erste Linie bei deren Anwendung, beurteilen die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der ersten Abwehrlinie und erstatten Bericht über die wesentlichen Risikokategorien auf Stufe Gesamtbank. Die interne Revision stellt mit ihren Prüfungen die von der Geschäftsleitung unabhängige dritte Abwehrlinie dar.

Die Risikomanagement- und Compliancefunktionen sind bei der BEKB im Departement Finanz-/Risikosteuerung angesiedelt. Die Funktionsträger des Risikomanagements und der Compliance nehmen regelmässig an den Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses teil. Der Prüf- und Risikoausschuss informiert sich bei ihnen über die Funktionsfähigkeit und Zweckmässigkeit des IKS, über aktuelle Schwerpunkte der Kontrolltätigkeiten sowie über die Einhaltung regulatorischer Vorschriften. Die Funktionen Risikomanagement und Compliance können unabhängig und direkt an den Prüf- und Risikoausschuss oder an die Verwaltungsratspräsidentin gelangen.

Die BEKB stellt eine unabhängige Meldestelle für Persönlichkeitsverletzungen und Missstände zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden können über www.integrity24.ch Meldungen erstatten. Die Meldestelle stellt die Anonymität sicher.

Das Risikomanagement und die Compliance erstellen periodisch umfassende Berichte über Ergebnisse ihrer Arbeiten zuhanden des Prüf- und Risikoausschusses sowie des gesamten Verwaltungsrats.

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