Prüfung und Revision

Aktienrechtliche Revisionsstelle und aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft

Die aktienrechtliche Revisionsstelle bzw. die Prüfgesellschaft erstellt den umfassenden Bericht der Revisionsstelle, den Bericht an die Generalversammlung über die Prüfung der Jahresrechnung sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der umfassende Bericht umfasst das Geschäftsjahr und wird an den Verwaltungsrat adressiert. Der Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung umfasst das Kalenderjahr und wird an die FINMA mit Kopie an den Verwaltungsrat adressiert. Alle Berichte werden im Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats im Beisein der aktienrechtlichen Revisionsstelle bzw. der Prüfgesellschaft behandelt.

Die PricewaterhouseCoopers AG ist seit dem 1. Januar 2013 die aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft und aktienrechtliche Revisionsstelle der BEKB. Die Generalversammlung hat am 18. Mai 2021 die von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde anerkannte Revisionsstelle und Prüfgesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 wiedergewählt. Rolf Birrer ist seit 2019 als leitender Revisor/Prüfer für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor/Prüfer darf gemäss OR Artikel 730a Absatz 2 das Mandat während längstens sieben Jahren ausführen.

Das Honorar für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung betrug im Jahr 2021 565 000 Franken (exklusive Mehrwertsteuer). Für prüfungsnahe Dienstleistungen wurden 165 000 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. Diese umfassten das QI-Audit, die Verifikation der Übereinstimmung mit den Global Investment Performance Standards GIPS, die Beurteilung der Anforderungen des SWIFT CSCF V 2020, die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse, die Prüfung über die Einhaltung der Aufbewahrung der Schuldbriefe im Zusammenhang mit den von der Mobiliar übernommenen Hypotheken sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung von SME|X. Es wurden keine Honorare für allgemeine Beratungstätigkeiten bezahlt.

Der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats überwacht und beurteilt die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft. Die Risikoanalyse und Prüfstrategie der Prüfgesellschaft werden an einer Sitzung des Prüf- und Risikoausschusses des Verwaltungsrats zusammen mit der Jahresplanung der internen Revision besprochen. Die interne Revision und die Prüfgesellschaft sind an dieser Sitzung anwesend. Der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats analysiert die Prüfberichte der Prüfgesellschaft kritisch und bespricht diese mit dem leitenden Prüfer. Er vergewissert sich zudem, dass Mängel behoben bzw. Empfehlungen der Prüfgesellschaft umgesetzt wurden. Jährlich nach Abschluss der Aufsichtsprüfung beurteilt der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats die Leistung, die Höhe des Honorars und die Unabhängigkeit der Prüfgesellschaft und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft, der Verwaltungsratspräsidentin und dem Leiter Finanz-/Risikosteuerung. Für die Beurteilung besteht ein definierter Kriterienraster. Es werden die Qualität der Arbeit und des Teams, das Erreichen der Zielsetzungen, die Kenntnis der Branche und speziell des Kantonalbankenumfeldes, die Kommunikation sowie die erbrachten Dienstleistungen (inklusive prüfungsnaher Sonderaufträge) beurteilt. Die Beurteilung wird schriftlich festgehalten.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats behandeln die Prüfberichte der Prüfgesellschaft und den jährlichen Tätigkeitsbericht der internen Revision im Beisein der entsprechenden Mandatsträger.

Die Revisionsstelle und Prüfgesellschaft hat 2021 an einer Sitzung des Verwaltungsrats und an vier Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses teilgenommen. Zusätzlich gab es regelmässig bilaterale Kontakte (Treffen, Telefongespräche, E-Mails) des Präsidenten des Prüf- und Risikoausschusses mit Vertretern der Revisionsstelle/Prüfgesellschaft und der internen Revision. Diese dienten vor allem dazu, die Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses und des Verwaltungsrats vorzubereiten.

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