Verwaltungsrat

Interne Organisation

Den Vorsitz der Verwaltungsratssitzungen führt die Präsidentin, bei deren Abwesenheit der Vizepräsident. Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte die nach seinem Ermessen erforderlichen Ausschüsse einsetzen. Seit Anfang 2003 bestehen ein Prüf- und Risikoausschuss und ein Vergütungsausschuss (dessen Mitglieder werden von der Generalversammlung gewählt). Seit Mai 2020 besteht zudem ein IT-Ausschuss. Nominationsfunktionen werden vom Gesamtverwaltungsrat wahrgenommen, wobei zur Vorbereitung der Geschäfte jeweils ad hoc eine Findungskommission eingesetzt wird. Neue Verwaltungsratsmitglieder werden nach einem detailliert formulierten Anforderungsprofil ausgewählt.

Der Prüf- und Risikoausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und tagt mindestens viermal pro Jahr. Er hat unter anderem folgende wesentliche Aufgaben und Kompetenzen:

  • Definition der Risikopolitik und Beurteilung der Gesamtrisikolage der Bank
  • Erörterung des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement und Unterbreitung der entsprechenden Empfehlungen an den Verwaltungsrat
  • Beurteilung des Rahmenkonzepts für das bankweite Risikomanagement und Veranlassung der notwendigen Anpassungen mindestens einmal pro Jahr
  • Würdigung der Kapital- und Liquiditätsplanung und diesbezügliche Berichterstattung an den Verwaltungsrat
  • Kontrolle, ob das Institut ein geeignetes Risikomanagement mit wirksamen Prozessen unterhält, die seiner jeweiligen Risikolage gerecht wird
  • Überwachung der Umsetzung der Risikostrategien, insbesondere im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit der vorgegebenen Risikotoleranz und den Risikolimiten gemäss Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement
  • Überwachung und Beurteilung der finanziellen Berichterstattung und der Integrität der Finanzabschlüsse
  • Ausgestaltung und Überwachung des internen Kontrollsystems
  • Überwachung und Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrolle
  • Überwachung und Beurteilung der Risikokontrolle und der Compliance-Funktion und Würdigung der Berichterstattungen
  • Überwachung und Beurteilung der internen Revision sowie Erörterung der Berichterstattung
  • Erörterung der Berichterstattung der externen Revision, Beurteilung von Leistung und Honorierung der externen Revision sowie von deren Unabhängigkeit

Die Aufgaben und Kompetenzen des Prüf- und Risikoausschusses sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt und im Reglement für den Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der IT-Ausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und tagt jährlich mindestens zweimal. Er hat unter anderem folgende wesentliche Aufgaben und Kompetenzen:

  • Begleitung der Digitalisierungs- und IT-Vorhaben und -Fragen von strategischer Bedeutung
  • Begleitung der strategischen Steuerung und der Fortschrittskontrolle zentraler Digitalisierungs- und IT-Projekte
  • Begleitung des IT-Innovationsprozesses sowie Beurteilen der strategischen Stossrichtungen
  • Beurteilung der IT-Planung
  • Beurteilung der IT-Sicherheit
  • Beurteilung der IT-Governance
  • Begleitung der Zusammenarbeit mit Dritten, die von strategischer Bedeutung sind

Die Aufgaben und Kompetenzen des IT-Ausschusses sind im Organisations- und Geschäftsreglement geregelt und im Reglement für den IT-Ausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der Vergütungsausschuss besteht aus zwei bis vier Mitgliedern und trifft sich mindestens zweimal pro Jahr. Die Zuständigkeiten und das Festsetzungsverfahren für die Vergütungen sind im Vergütungsbericht > Zuständigkeiten und Festsetzungsverfahren offengelegt. Die Aufgaben und Kompetenzen des Vergütungsausschusses sind in den Statuten geregelt und im Reglement für den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats präzisiert.

Der Prüf- und Risikoausschuss, der IT-Ausschuss und der Vergütungsausschuss informieren den Verwaltungsrat über ihre Tätigkeiten.

Die Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Der Verwaltungsrat tagt, wann immer es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch viermal jährlich. Im Jahr 2021 fanden insgesamt acht Sitzungen statt, wobei eine Sitzung als Strategieworkshop ausgestaltet war. Die Rate der Teilnahme der Verwaltungsratsmitglieder an den Sitzungen betrug mehr als 95 Prozent. Die Traktanden der Ausschusssitzungen werden durch ihre jeweiligen Vorsitzenden festgelegt. Der Prüf- und Risikoausschuss tagte im Geschäftsjahr 2021 siebenmal, der IT-Ausschuss zehnmal und der Vergütungsausschuss viermal. Die Sitzungen des Verwaltungsrats dauerten zwischen drei und neun Stunden. Die Sitzungen des Prüf- und Risikoausschusses, des IT-Ausschusses und des Vergütungsausschusses beliefen sich auf eine Dauer zwischen einer Dreiviertelstunde und drei Stunden und fanden infolge der Covid-19-Pandemie teilweise als Telefonkonferenz statt. Der Verwaltungsrat und die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat und die Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse und vollziehen Wahlen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid. Zu den Sitzungen können Mitglieder der Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Vertreter der internen Revision und der externen Prüfgesellschaft sowie andere Fachleute beigezogen werden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden anlässlich der Sitzungen des Verwaltungsrats keine externen Berater beigezogen.

Der Verwaltungsrat hat zusätzlich zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss OR und Statuten unter anderem folgende Kompetenzen, wobei die Geschäftsleitung die Anträge stellt: 

  • Festlegung der Geschäfts- und Kreditpolitik
  • Genehmigung der Kapital- und Liquiditätsplanung
  • Genehmigung der Mittelfristplanung und der jährlichen Budgets
  • Genehmigung des Rahmenkonzepts für das institutsweite Risikomanagement sowie jährliche Überprüfung und Festlegung der entsprechenden Limiten und Risikotoleranzen
  • Festlegung der Branchenlimiten, Kreditkompetenz für kommerzielle Gesamtengagements von über 30 Millionen Franken
  • Festlegung der Länderplafonds und Gegenparteilimiten
  • Genehmigung der Organisation der Geschäftsleitung
  • Erteilung und Löschung der rechtsverbindlichen Unterschriften (Handelsregister)
  • Bewilligung von Mandaten und Nebenbeschäftigungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Leiters der internen Revision

Der Verwaltungsrat führt einmal im Jahr eine Selbstbeurteilung durch.

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