Lagebericht

Liquidität und Eigenmittel

Die Anforderungen von Artikel 12 bis 18 LiqV betreffend die Liquidität und die Mindestreserven gemäss Artikel 12 bis 17 NBV wurden während des ganzen Jahres eingehalten.

Am Ende des Berichtsjahres beliefen sich die Eigenmittel nach Basel III auf 2,74 Milliarden Franken (Vorjahr: 2,55 Milliarden Franken). Die Basel-III-Kernkapitalquote (CET1) reduzierte sich von 19,0 Prozent auf 18,0 Prozent. Per 31.12.2021 wurden erstmals die nicht mit den Aktiven verrechneten Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken in der Höhe von 142,7 Millionen Franken als Ergänzungskapital (T2) angerechnet. Die Basel-III-Gesamtkapitalquote blieb deshalb unverändert bei 19,0 Prozent. Die regulatorische Vorgabe beträgt 12,0 Prozent. Die BEKB verfügt über Reserven für allgemeine Bankrisiken, mit denen allgemeine strategische Risiken wie politische Risiken, Regulierungsrisiken, operationelle Risiken, Marktrisiken, Reputationsrisiken und Goodwillabschreibungen abgedeckt werden. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Die anrechenbaren Eigenmittel bestehen aus hartem Kernkapital (CET1) und Ergänzungskapital (T2). Die Leverage Ratio reduzierte sich auf 6,5 Prozent (Vorjahr: 7,8 Prozent). Die BEKB bekennt sich zu einer Strategie mit tiefem Risikoprofil und solider Eigenmittelausstattung.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.