Geschäftsleitung

Einleitung Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der BEKB besteht aus fünf Mitgliedern und ist wie folgt organisiert: Den Vorsitz über die Geschäftsleitung hat der CEO; die vier Departemente Privat-/Geschäftskunden, Key Clients/Asset Management, Marktservices sowie Finanz-/Risikosteuerung werden je von einem Mitglied der Geschäftsleitung geführt. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung haben das Schweizer Bürgerrecht. Die den Mitgliedern der Geschäftsleitung unterstellten Organisationseinheiten und Funktionen sind in Organisation > Organe und Organigramm dargestellt.

Dritten wurden keine Führungsaufgaben des Managements übertragen, und es bestehen keine Managementverträge. Die Kündigungsfrist der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt einheitlich zwölf Monate. Die Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) sind in Artikel 24 Absatz 3 der Statuten definiert (unter bekb.ch/organisation). Die Übernahme solcher Tätigkeiten durch Mitglieder der Geschäftsleitung ist vom Verwaltungsrat zu genehmigen.

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