Anhang zur Jahresrechnung
Die Berner Kantonalbank AG (BEKB) ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts (Artikel 620 ff. OR). Die Dienstleistungen werden am Hauptsitz der Bank in Bern, im Kundencenter in Bern-Liebefeld und an ihren rund 80 Standorten in den Kantonen Bern und Solothurn erbracht. Die BEKB hat keine Standorte oder qualifizierten Beteiligungen im Ausland.
Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.
Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Artikel 2 Absatz 1 VASR).
Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).
In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.
Die BEKB hielt per 31. Dezember 2021 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.
Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.
Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.
Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.
Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.
Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.
Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.
Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.
Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.
Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.
Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, welche in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.
Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.
Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.
Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden als «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.
Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.
Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem SMI (Swiss Market Index) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.
Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.
Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.
Von der Fair-Value-Option gemäss Artikel 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.
Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht, noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.
Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:
Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.
Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.
Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.
Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip. Kryptowährungen, welche die Bank halten muss, um den Kunden den Handel mit Digital Assets zu ermöglichen, werden zum Merkfranken bilanziert.
Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».
Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.
Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.
Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswertes zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.
Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und im laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben.
Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.
Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.
Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.
Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».
Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.
Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.
Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.
Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.
In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.
Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.
Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.
Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.
Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.
Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.
Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.
Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass
Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Artikel 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Anhangstabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.
Die Bezugsbedingungen sowie der Umfang des Bezugsrechts sind im Beteiligungsreglement festgehalten.
Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet. Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Artikel 47 Absatz 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.
Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.
Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.
Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aktualisiert. Die Änderungen betreffen die neuen Bestimmungen der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sowie von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften, welche die BEKB seit 1.1.2021 anwendet.
Nach diesen Bestimmungen werden neu Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie Rückstellungen auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellung aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden ist, gebildet. Die per 31. Dezember 2020 vorhandenen Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für latente Risiken von 292 Millionen Franken entsprachen nicht mehr vollumfänglich der neuen Definition von latenten Risiken, weshalb diese Wertberichtigungen und Rückstellungen vollständig auf die Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für inhärente Risiken umgegliedert wurden. Der Bedarf an Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für inhärente Risiken wird dadurch vollständig gedeckt. Es ist kein zusätzlicher Aufbau nötig.
Bei der Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs auf Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen wurde die Kategorie «Exponierte Forderungen» aufgehoben. Bis 2020 wurden in dieser Kategorie Einzelwertberichtigungen für Forderungen mit erhöhten Risiken gebildet. Die Risiken aus Forderungen mit erhöhten Risiken werden über die Wertberichtigungen für inhärente Risiken abgedeckt.
Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der Gesellschaft erfasst und ab diesem Zeitpunkt für die Erfolgsermittlung bewertet. Die abgeschlossenen Geschäfte werden bis zum Erfüllungstag als Ausserbilanzgeschäfte ausgewiesen. Ab dem Erfüllungstag werden die Geschäfte in der Bilanz ausgewiesen.
Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:
Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.
Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.
Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.
Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
Einheit/Währung |
Währungscode |
Devisen |
Noten |
Devisen |
Noten |
1 Euro |
EUR |
1,0362 |
1,0087 |
1,0816 |
1,0541 |
1 US-Dollar |
USD |
0,9112 |
0,8712 |
0,8840 |
0,8440 |
1 Pfund Sterling |
GBP |
1,2341 |
1,1681 |
1,2083 |
1,1423 |
Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.
Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie das Risikocontrolling werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dem System der drei Abwehrlinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegungDer Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen sowie das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.
Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.
Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in zentralen Einheiten der Bank (erste Abwehrlinie) sowie auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Abwehrlinie). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.
Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:
Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres «Risiko-Appetit-Frameworks» vor, welches sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.
Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.
Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.
Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.
Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten über die wesentlichen Risikokategorien hinweg. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.
Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.
Die Risiken werden durch folgende Elemente der risikotragenden Substanz absorbiert:
Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des Berichts Risikokontrolle zusammengefasst. Darin wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und zweiten Abwehrlinien erstattet. In einem zweiten Schritt wird ein Workshop mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung durchgeführt. In diesem Rahmen werden seitens Geschäftsleitung adäquate risikomindernde Massnahmen festgelegt.
Ergänzend und integriert in die jährlichen Beurteilungen auf Stufe Gesamtbank und im Bericht Risikokontrolle mit Stichtag Mitte Jahr rapportiert, werden primär operationelle Risiken nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise-Risk-Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Damit soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die Beurteilung des ERM-Risikokatalogs erfolgt in einem zweistufigen Prozess Mitte Jahr, in welchem in der ersten Stufe die gesamte zweite Führungsebene der BEKB, und in der zweiten Stufe die Geschäftsleitung involviert ist.
Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:
Finanzielle Risiken («Primärrisiken»). Darunter fallen:
Operationelle Risiken
Strategische Risiken
Andere («emerging») Risiken
Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.
Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft werden ferner mittels eines einheitlichen internen Ratingsystems überwacht. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über ein Kreditberater-Unterstützungssystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft.
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Renditeliegenschaften und Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte. Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.
Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.
Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.
Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern.
Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.
Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.
Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agentur Standard & Poor’s an.
Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.
Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.
Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.
Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.
Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel auf der Basis des De-Minimis-Ansatzes gemäss Artikel 83 ERV bewirtschaftet. Die De-Minimis-Limite wird als Bruttopositionslimite auf die Gruppen Devisen, Obligationen, Aktien und Derivat verteilt. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.
Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt ein ALM-Komitee (ALCO) ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:
ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Abwehrlinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.
Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.
Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, welches basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüssel ermittelt wird.
Zusätzlich erfolgen durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.
ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel neu zu schätzen sind. Mindestens alle drei Jahre werden die Berechnungen neu durchgeführt. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert. Zusätzlich wird die Barwertveränderung der Eigenmittel auch nur für die Festpositionen gemessen.
Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.
Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.
Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.
Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repobasis sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.
Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.
Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht.
Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten. Das Liquiditätsnotfallkonzept ist Bestandteil der Gesamtbank-Krisenplanung.
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.
Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.
Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.
Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels
Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf einem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.
Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.
Um die kritischen Geschäftsfunktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zum Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement (CM). Das BCM zielt damit auf eine Minimierung der finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen solcher Ereignisse ab. Dies geschieht durch das Erstellen von Notfallplänen, wie zum Beispiel einem Pandemieplan, die regelmässig aktualisiert und getestet werden. Das Krisenmanagement ist Teil des Business Continuity Management.
Die BEKB bezog im Geschäftsjahr 2021 einen Grossteil der Informatikleistungen von der EntServ Schweiz GmbH. Die Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights) an IBIS3G sind bei der EntServ Schweiz GmbH. Die EntServ Schweiz GmbH tritt auf dem Markt unter dem Namen DXC.technology (DXC) auf.
Mit dem Outsourcingpartner besteht eine IT-Governance-Struktur. Damit wird die Zusammenarbeit auf der strategischen (Steuerungsausschuss IT), der operativen (Führungsausschuss IT) und der betrieblichen (bankfachliche Programmsteuerung und Entwicklung) Führungsebene gesteuert und sichergestellt.
Die externe Prüfgesellschaft der EntServ Schweiz GmbH überprüft die ausgelagerten Informatikbereiche und verfasst darüber einen Bericht zuhanden der angeschlossenen Banken.
Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat, im Rahmen ihres Reglementes «Überwachung von Beteiligungsgesellschaften und wesentlicher Aufgaben im Outsourcing». Unter anderem werden dabei die Berichte der mit Spezialprüfungen beauftragten Prüfgesellschaften von der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft, von der internen Revision, von der Geschäftsleitung, vom Prüf- und Risikoausschuss und vom Verwaltungsrat der BEKB ausgewertet.
Seit 2018 hat die BEKB für die Weiterführung und Weiterentwicklung des Kernbankensystems IBIS3G zu IBIS4D mit der IT-Partnerin DXC zusammengearbeitet und zahlreiche Grundlagen geschaffen und umgesetzt. Am Ende dieses Prozesses konnte nun der letzte Master-Release Ende Juli 2021 eingeführt werden.
Nun begibt sich die BEKB in eine neue Phase und hat im September 2021 eine eigene IT-Gesellschaft gegründet. Damit verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Ökosysteme zu bieten.
Die Etablierung der Gesellschaft wird in verschiedenen Phasen umgesetzt. Primär soll in der ersten Phase die Betriebssicherheit und -stabilität gewährleistet bleiben. Dabei werden in einem noch zu bestimmenden Rahmen Dienstleistungen, Prozesse und Mitarbeitende in die neue Gesellschaft überführt. In einem zweiten Schritt wird die Kooperationsfähigkeit mit anderen Firmen weiter ausgebaut.
Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.
Unter «anderen (emerging) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen Risikokontrollbericht.
Als Gegenstand des Compliance-Risikos gelten das Risiko von Verstössen gegen Vorschriften, Standards und Standesregeln und die entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verluste oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Rechtsdienst und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert und nicht ausschliesslich in der Funktion, die diesen Namen trägt.
Der Bereich Rechtsdienst und Compliance stellt sicher, dass für alle wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Träger von Compliance-Aufgaben bestimmt sind. Er erstellt halbjährlich ein «Compliance-Reporting». Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt dem Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.
Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Abwehrlinie ein. Im Bereich Rechtsdienst und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.
Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.
Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegungÜberfällige Forderungen werden einzeln beurteilt. Als überfällige Forderungen gelten Forderungen mit Zins- und/oder Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind.
Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Dabei werden Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor.
Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Damit identifiziert die Bank Hypothekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Gegebenenfalls werden Abzahlungen verlangt und/oder weitere Deckungen eingefordert. Nach einer detaillierten Prüfung durch Kreditspezialisten wird auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen werden täglich berechnet und periodisch überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags gefordert, oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen aussergewöhnliche Marktverhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt.
Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Kontoüberziehungen. Bei ungedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich, oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen, Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklung umfassen. Die Jahresrechnung sowie gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden eingefordert und beurteilt. Es ist auch möglich, dass auf einem definierten Teilkreditportfolio die Überwachung unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based-Monitoring erfolgt. Ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. In die Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden die Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen einbezogen. Für die Bildung von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften werden die gleichen Abläufe, Systeme und Methoden verwendet, wie für die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) bestimmt.
Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen unterteilt die BEKB die gefährdeten Forderungen in zwei Kategorien. Die Bewertung der Grundpfänder erfolgt bei beiden Kategorien auf der Basis von vorsichtig bestimmten Werten, unter Berücksichtigung der Liquidationskosten. Die massgebenden Ertragswerte bei Renditeobjekten werden objektbezogen festgelegt.
Diese zwei Kategorien von Schuldnern ergeben die Positionen mit Wertberichtigungsbedarf. Die nach den nachfolgenden Grundsätzen berechneten Deckungswerte der Sicherheiten sind bei beiden Kategorien als Liquidationswerte im Sinne von Artikel 24 Absatz 4 RelV-FINMA zu verstehen.
Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen der Forderungshöhe und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Als Forderungshöhe gilt grundsätzlich die Kreditlimite oder die höhere Kreditbeanspruchung.
Bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, werden zweimal jährlich neu beurteilt, die Strategie wird überprüft und gegebenenfalls die Wertkorrektur angepasst. Die Organisationseinheit Recovery beurteilt die gesamten auf den Risikopositionen gebildeten Wertkorrekturen.
Die BEKB kann Wertberichtigungen und Rückstellungen für homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles, die sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzen, durch eine pauschale Beurteilung gemäss Artikel 24 Absatz 3 RelV-FINMA festlegen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen).
Als Institut der Aufsichtskategorie 3 ist die BEKB verpflichtet, Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen zu bilden. Dabei handelt es sich um Wertberichtigungen und Rückstellungen für noch nicht eingetretene Verluste auf Krediten, die zum Bilanzierungszeitpunkt noch einwandfrei sind. Die BEKB bildet die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen auf Portefeuillebasis. Damit werden unter anderem Länder- und Branchenrisiken abgedeckt.
Die Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt anhand festgelegter Kriterien auf der Basis der vom Verwaltungsrat bewilligten Limiten nach Ländern und Branchen. Dabei werden je Branchenkategorie individuelle Risikosätze zwischen 0 und 10 Prozent verwendet. Für Finanzierungen im Bereich von Neuunternehmen, Seed-Finanzierungen und Nachfolgefinanzierungen bestehen Risikosätze zwischen 20 und 50 Prozent.
Für Positionen mit Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verbucht.
Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden müssen.
Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur teilweisen oder vollständigen Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will.
Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 1 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Der Schwellenwert wird jeweils zum Abschlusszeitpunkt basierend auf den anrechenbaren Eigenmitteln per Vorjahresabschluss beziehungsweise auf dem Brutto-Erfolg Zinsengeschäft des Vorjahres berechnet, wobei der tiefere resultierende Wert massgebend ist.
Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nicht zur Deckung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet.
Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu einer Unterdeckung, muss diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau auf den Zielbestand beseitigt werden.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken betragen per 31.12.2021 312,8 Millionen Franken und entsprechen damit dem Zielbestand. Es besteht keine Unterdeckung.
Im Grundpfandkreditgeschäft liegt bei jeder Kreditvergabe eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten vor. Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Je nach Objektart gelangen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung. Eigenheime werden grundsätzlich nach der Realwertmethode bewertet, Renditeliegenschaften sowie Gewerbe-, Industrie- und Spezialobjekte nach der Ertragswertmethode. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor. Abhängig von der Bonität wird zusätzlich ein Liquidationswert errechnet. Als Basis für die Kreditgewährung wendet die Bank den niedrigsten Wert an, der sich aufgrund der internen Bewertung, des Kaufpreises und einer allfälligen externen Schätzung ergibt.
Für Lombardkredite und andere Kredite mit Wertschriftendeckung werden vor allem übertragbare Finanzinstrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und regelmässig gehandelt werden.
Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um das mit marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Markt- und Währungsrisiko abzudecken und den Belehnungswert zu ermitteln. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.
Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt durch ausgebildete Händler. Die BEKB übt keine Market-Maker-Tätigkeiten aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und in geringem Umfang für Rohstoffe. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.
Derivative Finanzinstrumente werden von der BEKB im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Marktrisiken (Zins-, Fremdwährungs- und Aktienmarktrisiken) eingesetzt, inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.
Die BEKB setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:
Grundgeschäft |
Absicherung mittels |
Zinsrisiko im Bankenbuch |
Zinsswaps und Zinsoptionen |
Marktrisiken auf Währungsoptionen |
Devisentermingeschäften |
Marktrisiken auf Aktienoptionen |
Index-Futures und Index-Optionen |
Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Hypothekarforderungen) werden in verschiedene Zinsbindungsbänder gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.
In den Finanzanlagen zu Platzierungszwecken gehaltene Fonds werden global betrachtet, und die Absicherung von Währungs-, Zins- sowie Aktienmarktrisiken erfolgt mittels Makro-Hedges.
Bei Abschluss eines Absicherungsgeschäfts wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem abgesicherten Grundgeschäft dokumentiert. Im Hinblick auf das abgesicherte Risiko verhält sich die Wertentwicklung zwischen dem Grund- und dem Absicherungsgeschäft gegenläufig.
In der Dokumentation werden unter anderem die Risikomanagementziele, die Risikostrategie für die Absicherungstransaktion und die Methode zur Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung festgehalten. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird anhand des Grundgeschäfts beziehungsweise bei Makro-Hedges anhand des Gesamtportfolios gemessen und monatlich geprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung gar nicht mehr oder nur noch teilweise wirksam ist, werden im Umfang des ineffektiven Teils dem Handelserfolg zugewiesen.
Überschreitet die Auswirkung des Absicherungsgeschäfts die Auswirkung des Grundgeschäfts (Ineffektivität), kann durch eine Restrukturierung des Derivatportfolios die Effektivität wiederhergestellt werden, oder die Transaktion wird einem Handelsgeschäft gleichgestellt, und der überschreitende Teil des Erfolgs aus dem Absicherungsgeschäft wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» zugewiesen.
Nebst dem Bezug der Informatikdienstleistungen von der EntServ Schweiz GmbH hat die BEKB unter anderem den Zahlungsverkehr und die Wertschriftenadministration an die Swisscom (Schweiz) AG sowie den Druck und Versand der Bankkorrespondenz an die Swiss Post Solutions AG (SPS) ausgelagert. Im Berichtsjahr wurde der Zahlungsverkehr von der Swisscom (Schweiz) AG an die Swiss Post Solutions AG (SPS) übertragen. Die Auslagerungen wurden im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Kooperationsverträgen und Service Level Agreements geregelt. Mitarbeitende der Dienstleister, die mit dem Vertragswerk in Verbindung stehen, sind dem Bankgeheimnis unterstellt, womit die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.
Gemäss Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.
Die Löhne der Berner Kantonalbank AG wurden im Juli 2020 nach der Analysemethode «Logib, Standard-Analyse-Tool des Bundes» analysiert. Dabei wurden die zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stehenden 1145 Mitarbeitenden berücksichtigt. Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse bestätigt, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingehalten wird.
Aufgrund dieser Analyse hat die Berner Kantonalbank AG im Jahr 2020 die zweite Aufrechterhaltung des SAQ-Zertifikates «Fair Compensation» erhalten.
Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat im Jahr 2021 überprüft, ob die Lohngleichheitsanalyse der Berner Kantonalbank AG formell korrekt durchgeführt wurde. Mit ihrem Bericht vom 19. August 2021 wird bestätigt, dass sie nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen sie schliessen müsste, dass die Lohngleichheitsanalyse nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Artikel 13d GIG und Artikel 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften 1 |
46 808 |
31 251 |
Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften 1 |
1 560 000 |
1 601 866 |
Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz |
1 489 628 |
1 521 216 |
– davon bei denen das Recht zu Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
1 489 628 |
1 521 216 |
Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde |
47 182 |
31 635 |
– davon weiterverpfändete Wertschriften |
47 182 |
31 635 |
– davon weiterveräusserte Wertschriften |
|
|
1 Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge.
in CHF 1000 |
|
|
|
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Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften |
|
Deckungsart |
|||
|
|
Hypotheka- rische Deckung |
Andere Deckung |
Ohne Deckung |
Total |
Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
|
|
|
|
|
Forderungen gegenüber Kunden |
|
77 972 |
387 879 |
1 122 267 |
1 588 118 |
Hypothekarforderungen |
|
24 919 291 |
1 217 |
26 225 |
24 946 733 |
– Wohnliegenschaften |
|
21 565 819 |
|
|
21 565 819 |
– Büro- und Geschäftshäuser |
|
897 377 |
|
|
897 377 |
– Gewerbe und Industrie |
|
2 044 068 |
|
|
2 044 068 |
– Übrige |
|
412 028 |
1 217 |
26 225 |
439 470 |
Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
24 997 263 |
389 097 |
1 148 491 |
26 534 852 |
Vorjahr |
23 796 552 |
455 068 |
1 015 248 |
25 266 868 |
|
Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) |
Berichtsjahr |
24 780 826 |
354 923 |
1 082 648 |
26 218 396 |
Vorjahr |
23 582 185 |
420 114 |
939 078 |
24 941 376 |
|
Ausserbilanz |
|
|
|
|
|
Eventualverpflichtungen |
|
49 434 |
23 080 |
169 118 |
241 632 |
Unwiderrufliche Zusagen |
|
393 655 |
|
343 575 |
737 230 |
Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen |
|
|
|
190 952 |
190 952 |
Verpflichtungskredite |
|
|
|
|
|
Total Ausserbilanz |
Berichtsjahr |
443 089 |
23 080 |
703 645 |
1 169 814 |
Vorjahr |
389 010 |
22 282 |
570 325 |
981 616 |
|
|
|
|
|
|
|
Gefährdete Forderungen |
|
Bruttoschuld- betrag |
Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten |
Nettoschuld- betrag |
Einzelwert- berichtigungen |
Exponierte Forderungen |
Berichtsjahr |
|
|
|
|
Vorjahr |
10 660 |
6 980 |
3 680 |
3 680 |
|
Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses |
Berichtsjahr |
289 752 |
186 627 |
103 125 |
103 125 |
Vorjahr |
297 809 |
169 733 |
128 076 |
128 076 |
|
Liquidationspositionen |
Berichtsjahr |
17 662 |
8 809 |
8 853 |
8 853 |
Vorjahr |
20 591 |
7 785 |
12 806 |
12 806 |
Zusätzlich zu den in der Tabelle ausgewiesenen Positionen mit Einzelwertberichtigungen bestanden per 31. Dezember 2021 pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 0,04 Millionen Franken (Nettoschuldbetrag von 0,04 Millionen Franken) bezogen auf ein homogenes Kreditportefeuille in der Höhe von 0,04 Millionen Franken (Vorjahr: 0,10 Millionen beziehungsweise 0,10 Millionen Franken). Die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs wurden an die neue Rechnungslegungsverordnung-FINMA angepasst. Es handelt sich fast ausschliesslich um formelle Anpassungen. Die einzige materielle Änderung ist die Aufhebung der Kategorie «Exponierte Forderungen». Bis 2020 wurden in dieser Kategorie Einzelwertberichtigungen für Forderungen mit erhöhten Risiken gebildet. Die Risiken aus Forderungen mit erhöhten Risiken werden über die Wertberichtigungen für inhärente Risiken abgedeckt.
in CHF 1000 |
|
|
Aktiven |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte |
1 160 |
1 465 |
– davon kotiert |
0 |
265 |
Beteiligungstitel |
0 |
0 |
Edelmetalle und Rohstoffe |
6 488 |
16 693 |
Weitere Handelsaktiven |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Aktiven |
7 648 |
18 158 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
|
|
|
|
|
Verpflichtungen |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Handelsgeschäfte |
|
|
Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte 1 |
|
|
– davon kotiert |
|
|
Beteiligungstitel 1 |
|
0 |
Edelmetalle und Rohstoffe 1 |
|
|
Weitere Handelspassiven 1 |
|
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
Schuldtitel |
|
|
Strukturierte Produkte |
|
|
Übrige |
|
|
Total Verbindlichkeiten |
|
0 |
- davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
|
|
1 Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip).
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
Handelsinstrumente |
Absicherungsinstrumente |
||||
|
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte |
Kontrakt- volumen |
Zinsinstrumente |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte inkl. FRAs |
– |
– |
– |
|
|
|
Swaps |
– |
– |
– |
|
32 750 |
900 000 |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Devisen/Edelmetalle |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
17 217 |
17 692 |
2 598 390 |
|
|
|
Kombinierte Zins-/Währungsswaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Beteiligungstitel/Indizes |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
|
|
|
Optionen (OTC) |
|
|
|
|
|
|
Optionen (exchange traded) |
9 |
9 |
|
|
101 |
4 486 |
Kreditderivate |
|
|
|
|
|
|
Credit Default Swaps |
– |
– |
– |
|
|
|
Total Return Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
First-to-Default Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Andere Kreditderivate |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Übrige |
|
|
|
|
|
|
Terminkontrakte |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Swaps |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Futures |
|
|
|
– |
– |
– |
Optionen (OTC) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Optionen (exchange traded) |
|
|
|
– |
– |
– |
Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge |
|
|
|
|
|
|
Berichtsjahr |
17 226 |
17 700 |
2 598 390 |
|
32 851 |
904 486 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
17 217 |
17 692 |
|
|
32 750 |
|
Vorjahr |
11 125 |
11 017 |
2 432 234 |
196 |
81 832 |
1 917 800 |
– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt |
11 124 |
11 017 |
|
|
81 703 |
|
Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge |
Positive Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Negative Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert) |
Berichtsjahr |
17 226 |
50 551 |
Vorjahr |
11 320 |
92 850 |
Aufgliederung nach Gegenparteien |
Zentrale Clearingstellen |
Banken und Wertpapierhäuser |
Übrige Kunden |
Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) |
|
15 990 |
1 236 |
– : Die BEKB tätigt keine solchen Geschäfte.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Buchwert |
Fair Value |
Buchwert |
Fair Value |
Finanzanlagen |
|
|
|
|
Schuldtitel |
1 807 887 |
1 844 391 |
1 892 256 |
1 962 417 |
– davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit |
1 807 887 |
1 844 391 |
1 892 256 |
1 962 417 |
– davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) |
|
|
|
|
Beteiligungstitel |
163 601 |
276 941 |
163 468 |
250 804 |
– davon qualifizierte Beteiligungen 1 |
|
|
|
|
Edelmetalle |
8 225 |
8 225 |
8 337 |
8 337 |
Liegenschaften |
|
|
1 640 |
1 640 |
Kryptowährungen |
0 |
0 |
|
|
Total |
1 979 714 |
2 129 558 |
2 065 701 |
2 223 198 |
– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften |
1 673 502 |
1 701 035 |
1 706 057 |
1 762 906 |
1 Mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.
Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 2 |
AAA bis AA– |
A+ bis A– |
BBB+ bis BBB– |
BB+ bis B– |
Niedriger als B– |
Ohne Rating |
Buchwerte der Schuldtitel |
147 474 |
40 581 |
1 138 |
|
|
1 618 694 3 |
2 Rating von Standard & Poor's.
3 Davon sind 1570 Millionen Franken Obligationen der Pfandbriefzentrale beziehungsweise der Pfandbriefbank.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaf- fungswert |
Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung) |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
|
|
||||
|
Umgliede- rungen |
Investi- tionen |
Desin- vesti- tionen |
Wertbe- richti- gungen |
Wertan- passung der nach Equity bewerteten Beteiligungen/ Zuschrei- bungen |
Buchwert Ende Berichts- jahr |
Markt- wert |
|||
Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– mit Kurswert |
20 954 |
–1 629 |
19 325 |
12 |
|
|
|
|
19 336 |
114 184 |
– ohne Kurswert |
69 565 |
–46 073 |
23 492 |
–12 |
27 697 |
–66 |
–1 100 |
|
50 011 |
|
Total Beteiligungen |
90 519 |
–47 702 |
42 817 |
|
27 697 |
–66 |
–1 100 |
|
69 348 |
114 184 |
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Bilanzwert |
Equity |
Bilanzwert |
Equity |
Bestand Beteiligungen |
21 700 |
25 315 |
11 700 |
16 412 |
Beteiligungsertrag |
2 109 |
1 011 |
2 925 |
899 |
(Beteiligungsquote über 10 Prozent und Marktwert/Steuerwert über 5 Millionen Franken) |
||||||
Firmenname und Sitz |
Geschäftstätigkeit |
Gesellschafts- kapital (in Mio. CHF) |
Anteil am Kapital (in %) |
Anteil an Stimmen (in %) |
Direkter Besitz (in %) |
Indirekter Besitz (in %) |
Unter Beteiligungen bilanziert: |
|
|
|
|
|
|
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich |
Pfandbriefinstitut |
2 225,0 |
10,7 |
10,7 |
10,7 |
|
Jungfraubahn Holding AG, Interlaken |
Bergbahn |
8,8 |
14,2 |
14,2 |
14,2 |
|
Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen |
Seniorenresidenz |
10,8 |
66,7 |
66,7 |
66,7 |
|
aity AG (vormals BEKB | BCBE ICT Services AG), Köniz |
ICT-Servicedienstleister |
10,0 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
|
BioMedInvest AG I in Liquidation, Hünenberg |
Gewährung von Darlehen im Bereich Biotechnologie und Medizinaltechnik |
1,5 |
38,5 |
38,5 |
38,5 |
|
Beteiligung |
Grund der Änderung |
aity AG (vormals BEKB | BCBE ICT Services AG) |
Neugründung |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anschaffungs- wert |
Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen |
Buchwert Ende Vorjahr |
Berichtsjahr |
Buchwert Ende Berichtsjahr |
|||||
Umglie- derungen |
Investi- tionen |
Desinvesti- tionen |
Abschrei- bungen |
Zuschrei- bungen |
Überträge auf Erneue- rungsfonds |
|||||
Selbst genutzte Gebäude |
329 790 |
–148 497 |
181 293 |
3 383 |
13 758 |
|
–1 487 |
|
–12 561 |
184 386 |
Andere Liegenschaften |
22 582 |
–6 803 |
15 779 |
–3 383 |
104 |
|
|
|
–93 |
12 408 |
Selbst entwickelte oder separat erworbene Software |
131 121 |
–123 889 |
7 233 |
|
19 769 |
|
–24 387 |
|
|
2 615 |
Übrige Sachanlagen |
31 929 |
–19 420 |
12 509 |
|
7 651 |
|
–6 214 |
|
|
13 945 |
Objekte im Finanzierungsleasing |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon selbst genutzte Gebäude |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon andere Liegenschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
– davon übrige Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Total Sachanlagen |
515 422 |
–298 609 |
216 813 |
|
41 282 |
|
–32 088 |
|
–12 654 |
213 353 |
Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing: keine
Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Standorte) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, die die Bank nicht als Operational Leasing betrachtet.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Sonstige Aktiven |
Sonstige Passiven |
Ausgleichskonto |
20 848 |
|
61 718 |
|
Aktive latente Ertragssteuern |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven |
|
|
|
|
Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
Indirekte Steuern 1 |
1 607 611 |
2 461 |
934 229 |
2 223 |
BEKB-Förderfonds |
|
1 234 |
|
1 317 |
Übriges |
7 640 |
24 701 |
5 430 |
34 761 |
Total |
1 636 099 |
28 396 |
1 001 377 |
38 301 |
1 Im Wesentlichen sind darin Verrechnungssteuerforderungen enthalten.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Buchwerte |
Effektive Verpflichtungen |
Verpfändete/abgetretene Aktiven |
|
|
|
|
Forderungen gegenüber Banken |
50 998 |
41 630 |
85 700 |
81 992 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen |
10 237 567 |
6 327 000 |
7 317 603 |
5 871 000 |
Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Refinanzierungsdarlehen |
386 481 |
378 000 |
408 189 |
386 000 |
Verpfändete oder abgetretene Forderungen gegenüber Kunden zur Sicherstellung der SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität |
184 678 |
181 000 |
243 464 |
239 000 |
Wertschriften für die Innertrags- bzw. Engpassfinanzierungsfazilität der SNB (unbenützt) |
11 135 |
|
10 851 |
|
Wertschriften/Barhinterlagen zur Deckung von Margenerfordernissen von Optionsbörsen und Sicherstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Banken |
144 078 |
20 086 |
132 010 |
16 857 |
Total verpfändete/abgetretene Aktiven |
11 014 937 |
6 947 716 |
8 197 818 |
6 594 849 |
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Aktiven unter Eigentumsvorbehalt |
|
|
|
|
Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 1 dargestellt.
in CHF 1000 |
|
|
Verpflichtungsart |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
|
Nominalwert |
Nominalwert |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
34 177 |
33 785 |
Anleihensobligationen |
5 000 |
5 000 |
Kassenobligationen |
|
|
|
Marktwert |
Marktwert |
Negative Wiederbeschaffungswerte |
|
|
|
Anzahl |
Anzahl |
Namenaktien der Berner Kantonalbank AG |
96 000 |
96 000 |
a) Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)
Die BEKB hat keine Arbeitgeberbeitragsreserven in patronalen oder anderen Vorsorgeeinrichtungen.
b) Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Über-/Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres |
Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe |
Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) |
Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode |
Vorsorgeaufwand im Personalaufwand |
||
31.12.2021 |
31.12.2020 |
2021 |
2020 |
||||
Patronale Fonds/patronale Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgepläne ohne Über-/Unterdeckung |
|
|
|
|
|
|
11 877 |
Vorsorgepläne mit Überdeckung 1 |
37 990 |
|
|
|
12 099 |
12 099 |
|
Vorsorgepläne mit Unterdeckung |
|
|
|
|
|
|
|
Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven |
|
|
|
|
73 |
73 |
73 |
1 Der Deckungsgrad beträgt 121,5 Prozent, die Wertschwankungsreserven haben den Zielwert erreicht. Im Vorjahr war der Zielwert der Wertschwankungsreserven noch nicht erreicht.
c) Vorsorgeeinrichtungen
Pensionskasse der BEKB |
1.1.2022 |
1.1.2021 |
Anzahl aktiv versicherte Personen |
1 313 |
1 334 |
Anzahl Rentnerinnen und Rentner |
831 |
834 |
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Gesamtvermögen der Pensionskasse (in Mio. CHF) |
1 034,0 |
962,2 |
Deckungsgrad (in %) |
121,5 |
116,0 |
Schwankungsreserve (in % des Gesamtvermögens) |
13,8 |
13,6 |
Freie Mittel (in % des Gesamtvermögens) |
3,7 |
|
Technischer Zinssatz zur Berechnung der Deckungskapitalien der Renten (in %) |
1,5 |
1,5 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
Zinssatz (in %) |
Art der Anleihe |
Ausgabejahr |
Fälligkeit |
Früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit |
Betrag |
0,750 |
Obligationenanleihe |
2015 |
14.7.2025 |
unkündbar |
200 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe |
2018 |
3.5.2027 |
unkündbar |
150 000 |
0,400 |
Obligationenanleihe (Aufstockung) |
2019 |
3.5.2027 |
unkündbar |
70 000 |
0,100 |
Obligationenanleihe |
2019 |
30.9.2039 |
unkündbar |
100 000 |
0,300 |
Obligationenanleihe |
2020 |
29.5.2030 |
unkündbar |
125 000 |
0,000 |
Obligationenanleihe (Privatplatzierung) |
2021 |
20.1.2022 |
unkündbar |
100 000 |
0,000 |
Obligationenanleihe (Privatplatzierung) |
2021 |
27.4.2022 |
unkündbar |
100 000 |
|
innerhalb eines Jahres |
> 1 – ≤ 2 Jahre |
> 2 – ≤ 3 Jahre |
> 3 – ≤ 4 Jahre |
> 4 – ≤ 5 Jahre |
> 5 Jahre |
Total |
Übersicht der Fälligkeit der ausstehenden Obligationenanleihen: |
200 000 |
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200 000 |
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445 000 |
845 000 |
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Gewichteter Durchschnittszinssatz (in %) |
Fälligkeiten |
Betrag |
Pfandbriefzentrale |
0,34 |
2022 – 2043 |
6 327 000 |
in CHF 1000 |
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Stand Ende Vorjahr |
Zweck- konforme Verwendungen |
Umbuchungen |
Währungs- differenzen |
Über- fällige Zinsen, Wieder- eingänge |
Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung |
Auflösung zugunsten Erfolgs- rechnung |
Stand Ende Berichtsjahr |
Rückstellungen für latente Steuern |
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Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen |
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Rückstellungen für Ausfallrisiken 1 |
184 476 |
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–8 843 |
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175 633 |
– davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gemäss Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) |
38 810 |
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–5 917 |
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32 893 |
– davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken |
145 666 |
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–2 926 |
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142 740 |
Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
62 600 |
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62 600 |
Rückstellungen für Restrukturierungen |
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Übrige Rückstellungen |
26 538 |
–1 369 |
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581 |
1 010 |
–2 083 |
24 677 |
Total Rückstellungen |
273 615 |
–1 369 |
–8 843 |
|
581 |
1 010 |
–2 083 |
262 910 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken 2 |
553 560 |
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33 400 |
–44 994 |
541 966 |
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken |
363 652 |
–2 597 |
8 843 |
|
570 |
51 436 |
–69 251 |
352 653 |
– davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen |
156 368 |
–2 597 |
5 917 |
|
570 |
28 936 |
–66 401 |
122 793 |
– davon Wertberichtigungen für inhärente Risiken |
207 284 |
|
2 926 |
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22 500 |
–2 850 |
229 860 |
1 Beinhaltet Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für nicht ausgeschöpfte Branchenlimiten und Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte.
2 Vollständig versteuert.
in CHF 1000 |
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
||||
Gesellschaftskapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Gesamt- nominalwert |
Stückzahl |
Dividenden- berechtigtes Kapital |
Aktienkapital |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
- davon liberiert |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
186 400 |
9 320 000 |
186 400 |
Genehmigtes Kapital |
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|
- davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
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Bedingtes Kapital |
5 000 |
250 000 |
|
5 000 |
250 000 |
|
- davon durchgeführte Kapitalerhöhungen |
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Details zu den mit dem Gesellschaftskapital verbundenen Rechten und Restriktionen werden im Kapitel Corporate Governance erläutert.
in CHF 1000 |
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31.12.2021 |
31.12.2020 |
||||||
|
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte |
Anzahl Optionen |
Wert Optionen |
Verwaltungsratsmitglieder |
2 650 |
238 |
|
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2 500 |
211 |
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Mitglieder der Leitungsorgane |
2 550 |
229 |
|
|
2 550 |
215 |
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Mitarbeitende |
50 128 |
4 502 |
|
|
49 551 |
4 183 |
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Total |
55 328 |
4 970 |
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54 601 |
4 609 |
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Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen: Bezugsberechtigt sind alle Mitarbeitenden der BEKB, sofern ein festes und ungekündigtes arbeitsvertragliches Verhältnis besteht. Nicht bezugsberechtigt sind Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis befristet ist, sowie Lernende. Die Bezugsberechtigung erfolgt jeweils für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Mitarbeitende mit Teilzeitarbeitsverhältnis sind nach Massgabe des vertraglich fixierten Pensums anspruchsberechtigt. Während des abgeschlossenen Geschäftsjahres eingetretene Mitarbeitende beziehungsweise infolge Pensionierung ausgetretene Mitarbeitende können ihr Bezugsrecht pro rata temporis ausüben. Der Umfang des Bezugsrechts ist von der zugeteilten Funktionsebene abhängig. Als Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Umfang des Bezugsrechts ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Funktionsebene (exkl. Geschäftsleitung) |
Anzahl Aktien |
9 |
225 |
8 |
150 |
7 |
120 |
6 |
75 |
5 |
50 |
bis 4 |
20 |
Angaben zu den Bezugsrechten der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats sind im Vergütungsbericht > Vergütungssystem. Die Bezugsbedingungen sowie der Umfang des Bezugsrechts sind im Beteiligungsreglement festgehalten. Das Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist im Februar des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt.
in CHF 1000 |
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|
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|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Forderungen |
Verpflichtungen |
Forderungen |
Verpflichtungen |
Qualifiziert Beteiligte 1 |
82 644 |
309 |
16 567 |
2 127 |
Gruppengesellschaften 2 |
|
11 214 |
|
827 |
Verbundene Gesellschaften 3 |
99 558 |
40 754 |
108 658 |
48 010 |
Organgeschäfte 4 |
5 130 |
5 120 |
5 480 |
5 414 |
Weitere nahestehende Personen |
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|
1 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Bern.
2 Als Gruppengesellschaften gelten alle rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die direkt oder indirekt unter der Leitung der Bank als Obergesellschaft (Muttergesellschaft) stehen.
3 Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Bern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Bern qualifiziert beteiligt ist.
4 Als Organgeschäfte gelten Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der von diesen beherrschten Gesellschaften.
Ausserbilanzgeschäfte |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Verbundene Gesellschaften |
6 118 |
7 125 |
Organgeschäfte |
50 |
50 |
Die Geschäftsleitung erhält branchenübliche Vorzugskonditionen (analog Personal und Pensionierte). Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Die Transaktionen umfassen beispielsweise die Kreditgewährung, die Verzinsung von Einlagen, Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und Wertschriftengeschäfte.
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
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|
Nominal |
Anteil in % |
Nominal |
Anteil in % |
|
Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten |
|
|
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|
mit Stimmrecht |
Kanton Bern |
96 000 |
51,5 |
96 000 |
51,5 |
ohne Stimmrecht |
keine |
|
|
|
|
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
541 966 |
553 560 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
54 734 |
– davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen |
|
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 083 |
173 682 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 611 073 |
1 545 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–18 087 |
–18 025 |
Gewinnvortrag |
491 |
130 |
Gewinn |
154 936 |
148 377 |
Total Eigenkapital vor Gewinnverwendung |
2 705 597 |
2 643 932 |
Beantragte Gewinnverwendung |
–85 744 |
–82 016 |
Total Eigenkapital nach Gewinnverwendung |
2 619 853 |
2 561 916 |
Die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven dürfen gemäss Artikel 671 OR, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigen, nur zur Deckung von Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsgangs das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. Es gibt keine statutarische Ausschüttungsbeschränkung. Somit sind 93,2 Millionen Franken der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven von total 228,8 Millionen Franken nicht ausschüttbar.
|
2021 |
2020 |
||
|
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Anzahl |
Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF |
Eigene Aktien im Eigenbestand |
|
|
|
|
Eigene Aktien am 1. Januar |
79 703 |
|
74 591 |
|
+ Käufe |
75 227 |
211,44 |
85 262 |
221,33 |
- Verkäufe |
–71 676 |
221,04 |
–80 150 |
220,16 |
davon im Zusammenhang mit aktienbezogenen Ver- gütungen abgegebene Namenaktien der BEKB |
–50 375 |
223,38 |
–49 175 |
222,94 |
= Bestand am 31. Dezember |
83 254 |
|
79 703 |
|
Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Er kann insbesondere für Bezugsrechtsemissionen und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden. Die Gewinne beziehungsweise Verluste aus Käufen und Verkäufen von eigenen Namenaktien sind im Eigenkapitalnachweis aufgeführt.
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Aktien im Bestand der Pensionskasse der BEKB |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
96 000 |
96 000 |
Aktien im Bestand von verbundenen Gesellschaften |
|
|
Namenaktien BEKB am 31. Dezember |
32 |
32 |
Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Es wurden keine Transaktionen mit Beteiligten vorgenommen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.
Die BEKB untersteht der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und erstellt einen Vergütungsbericht gemäss den Artikeln 13–17 VegüV. Dieser Vergütungsbericht ersetzt die Angaben gemäss Artikel 663bbis OR.
Das Aktienkapital der BEKB ist auf 9 320 000 Namenaktien aufgeteilt. Der Kanton Bern hält 4 800 000 Namenaktien mit einem Stimmrechtsanteil von 51,5 Prozent. Daneben bestehen keine weiteren bedeutenden Aktionäre, deren Beteiligung 5 Prozent aller Stimmrechte übersteigt. Die BEKB gewährt keine Optionsprogramme auf Aktien oder anderweitige Finanzinstrumente. Es sind auch keine Wandelanleihen ausstehend. Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben 2021 im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung aus dem Bestand des Unternehmens die folgende Anzahl Aktien der BEKB erworben:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung hielten folgende Anzahl Namenaktien:
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Verwaltungsrat |
|
|
Antoinette Hunziker-Ebneter, Präsidentin |
2 651 |
2 251 |
Christoph Lengwiler, Vizepräsident |
1 950 |
1 650 |
Stefan Bichsel, seit 18.5.2021 |
keine |
n.a. 1 |
Gilles Frôté |
200 |
keine |
Reto Heiz |
175 |
keine |
Annelis Lüscher Hämmerli |
475 |
175 |
Hugo Schürmann, seit 1.7.2021 |
keine |
n.a. 1 |
Pascal Sieber |
475 |
175 |
Danielle Villiger |
100 |
keine |
Peter Wittwer, bis 18.5.2021 |
n.a. 2 |
1 427 |
Total Verwaltungsrat |
6 026 |
5 678 |
Geschäftsleitung |
|
|
Armin Brun, CEO |
2 150 |
1 400 |
Alois Schärli, stv. CEO, Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung |
3 200 |
2 950 |
Mark Haller, Leiter des Departements Marktservices |
2 313 |
1 863 |
Marcel Oertle, Leiter des Departements Privat-/Geschäftskunden |
2 400 |
2 175 |
Andreas Schafer, Leiter des Departements Key Clients/Asset Management |
900 |
450 |
Total Geschäftsleitung |
10 963 |
8 838 |
1 Per 31. Dezember 2020 waren diese Personen noch nicht Mitglieder des Verwaltungsrats. Deshalb muss der jeweilige Bestand an Namenaktien noch nicht ausgewiesen werden (n. a.).
2 Per 31. Dezember 2021 war diese Person nicht mehr Mitglied des Verwaltungsrats. Deshalb muss der jeweilige Bestand an Namenaktien nicht mehr ausgewiesen werden (n. a.).
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auf Sicht |
Kündbar |
Fällig innert 3 Monaten |
Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten |
Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren |
Fällig nach 5 Jahren |
Immo- bilisiert |
Total |
Aktivum/Finanz- instrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
8 607 914 |
|
|
|
|
|
|
8 607 914 |
|
Forderungen gegenüber Banken |
164 748 |
1 551 |
12 564 |
|
|
|
|
178 863 |
|
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
46 808 |
|
|
|
|
46 808 |
|
Forderungen gegenüber Kunden |
34 560 |
134 919 |
410 918 |
262 612 |
419 067 |
225 538 |
|
1 487 614 |
|
Hypothekarforderungen |
2 073 |
465 679 |
1 193 142 |
2 659 403 |
13 056 676 |
7 353 809 |
|
24 730 782 |
|
Handelsgeschäft |
7 648 |
|
|
|
|
|
|
7 648 |
|
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
17 226 |
|
|
|
|
|
|
17 226 |
|
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzanlagen |
171 827 |
|
52 267 |
94 761 |
634 675 |
1 026 185 |
|
1 979 714 |
|
Total |
Berichtsjahr |
9 005 994 |
602 148 |
1 715 699 |
3 016 776 |
14 110 418 |
8 605 533 |
|
37 056 568 |
Vorjahr |
8 267 609 |
557 202 |
1 593 778 |
3 280 455 |
13 734 062 |
7 709 916 |
1 640 |
35 144 663 |
|
Fremdkapital/Finanzinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
68 036 |
181 000 |
525 000 |
|
|
|
|
774 036 |
|
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
|
1 550 000 |
10 000 |
|
|
|
1 560 000 |
|
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
12 892 419 |
12 728 472 |
250 383 |
13 653 |
76 499 |
293 000 |
|
26 254 424 |
|
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
50 551 |
|
|
|
|
|
|
50 551 |
|
Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kassenobligationen |
|
|
2 161 |
28 592 |
19 773 |
1 445 |
|
51 971 |
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
|
|
180 000 |
214 000 |
2 478 000 |
4 300 000 |
|
7 172 000 |
|
Total |
Berichtsjahr |
13 011 006 |
12 909 472 |
2 507 544 |
266 245 |
2 574 272 |
4 594 445 |
|
35 862 983 |
Vorjahr |
11 652 792 |
12 600 802 |
2 066 624 |
493 498 |
2 253 753 |
4 269 823 |
|
33 337 293 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Aktiven |
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
8 607 914 |
|
7 877 554 |
|
Forderungen gegenüber Banken |
63 541 |
115 322 |
49 277 |
150 026 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
46 808 |
|
15 027 |
16 223 |
Forderungen gegenüber Kunden |
1 386 895 |
100 719 |
1 304 195 |
99 488 |
Hypothekarforderungen |
24 730 782 |
|
23 537 691 |
2 |
Handelsgeschäft |
7 648 |
0 |
18 157 |
0 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
14 170 |
3 055 |
7 220 |
4 100 |
Finanzanlagen |
1 903 210 |
76 504 |
1 988 264 |
77 436 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
18 252 |
|
16 074 |
|
Beteiligungen |
69 324 |
23 |
42 795 |
22 |
Sachanlagen |
213 353 |
|
216 813 |
|
Sonstige Aktiven |
1 636 099 |
|
1 001 377 |
|
Total Aktiven |
38 697 995 |
295 625 |
36 074 446 |
347 298 |
|
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Inland |
Ausland |
Inland |
Ausland |
Passiven |
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
487 428 |
286 609 |
338 149 |
8 176 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 335 000 |
225 000 |
1 401 866 |
200 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
25 692 915 |
561 509 |
23 944 517 |
553 928 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
0 |
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
22 124 |
28 427 |
43 133 |
49 717 |
Kassenobligationen |
51 971 |
|
61 806 |
|
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 172 000 |
|
6 736 000 |
|
Passive Rechnungsabgrenzungen |
133 733 |
|
128 604 |
|
Sonstige Passiven |
28 396 |
|
38 301 |
|
Rückstellungen |
262 910 |
|
273 615 |
|
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
541 966 |
|
553 560 |
|
Gesellschaftskapital |
186 400 |
|
186 400 |
|
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
|
54 734 |
|
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 083 |
|
173 682 |
|
Freiwillige Gewinnreserven |
1 611 073 |
|
1 545 073 |
|
Eigene Kapitalanteile |
–18 087 |
|
–18 025 |
|
Gewinnvortrag |
491 |
|
130 |
|
Gewinn |
154 936 |
|
148 377 |
|
Total Passiven |
37 892 075 |
1 101 545 |
35 609 923 |
811 820 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
||
|
Absolut |
Anteil in % |
Absolut |
Anteil in % |
Aktiven |
|
|
|
|
Europa |
38 922 597 |
99,82 |
36 367 281 |
99,85 |
– davon Schweiz |
38 697 995 |
99,24 |
36 074 446 |
99,05 |
– davon Deutschland |
104 504 |
0,27 |
107 731 |
0,30 |
– davon Frankreich |
28 249 |
0,07 |
41 359 |
0,11 |
– davon Italien |
150 |
0,00 |
153 |
0,00 |
– davon Österreich |
1 116 |
0,00 |
1 373 |
0,00 |
– davon Liechtenstein |
654 |
0,00 |
670 |
0,00 |
Nordamerika |
67 871 |
0,17 |
48 973 |
0,13 |
Süd- und Zentralamerika |
0 |
0,00 |
0 |
0,00 |
Asien/Ozeanien |
2 200 |
0,01 |
4 679 |
0,01 |
Afrika |
951 |
0,00 |
811 |
0,00 |
Total Aktiven |
38 993 620 |
100,00 |
36 421 744 |
100,00 |
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
|
CHF |
EUR |
USD |
übrige Währungen |
Total |
Aktiven |
|
|
|
|
|
Flüssige Mittel |
8 599 380 |
6 851 |
688 |
994 |
8 607 914 |
Forderungen gegenüber Banken |
47 031 |
67 854 |
36 134 |
27 844 |
178 863 |
Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
|
10 362 |
36 446 |
|
46 808 |
Forderungen gegenüber Kunden |
1 241 681 |
206 676 |
36 741 |
2 516 |
1 487 614 |
Hypothekarforderungen |
24 730 782 |
|
|
|
24 730 782 |
Handelsgeschäft |
7 648 |
0 |
0 |
0 |
7 648 |
Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
16 754 |
91 |
272 |
109 |
17 226 |
Finanzanlagen |
1 913 586 |
16 073 |
50 055 |
|
1 979 714 |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
18 252 |
|
|
|
18 252 |
Beteiligungen |
69 324 |
0 |
23 |
|
69 348 |
Sachanlagen |
213 353 |
|
|
|
213 353 |
Sonstige Aktiven |
1 636 086 |
11 |
1 |
1 |
1 636 099 |
Total bilanzwirksame Aktiven |
38 493 877 |
307 918 |
160 360 |
31 465 |
38 993 620 |
Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 239 686 |
729 659 |
505 600 |
123 445 |
2 598 390 |
Total Aktiven |
39 733 563 |
1 037 577 |
665 960 |
154 909 |
41 592 010 |
Passiven |
|
|
|
|
|
Verpflichtungen gegenüber Banken |
751 062 |
15 224 |
7 288 |
462 |
774 036 |
Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften |
1 560 000 |
|
|
|
1 560 000 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen |
25 702 752 |
373 384 |
140 434 |
37 854 |
26 254 424 |
Verpflichtungen aus Handelsgeschäften |
|
|
|
|
|
Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente |
32 926 |
11 816 |
4 531 |
1 279 |
50 551 |
Kassenobligationen |
51 971 |
|
|
|
51 971 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen |
7 172 000 |
|
|
|
7 172 000 |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
133 733 |
|
|
|
133 733 |
Sonstige Passiven |
28 384 |
13 |
|
|
28 396 |
Rückstellungen |
262 910 |
|
|
|
262 910 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken |
541 966 |
|
|
|
541 966 |
Gesellschaftskapital |
186 400 |
|
|
|
186 400 |
Gesetzliche Kapitalreserve |
54 734 |
|
|
|
54 734 |
Gesetzliche Gewinnreserve |
174 083 |
|
|
|
174 083 |
Freiwillige Gewinnreserven |
1 611 073 |
|
|
|
1 611 073 |
Eigene Kapitalanteile |
–18 087 |
|
|
|
–18 087 |
Gewinnvortrag |
491 |
|
|
|
491 |
Gewinn |
154 936 |
|
|
|
154 936 |
Total bilanzwirksame Passiven |
38 401 335 |
400 437 |
152 252 |
39 595 |
38 993 620 |
Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1 |
1 323 617 |
651 527 |
509 324 |
113 922 |
2 598 390 |
Total Passiven |
39 724 953 |
1 051 963 |
661 576 |
153 517 |
41 592 010 |
Netto-Position pro Währung |
8 610 |
–14 386 |
4 383 |
1 392 |
|
1 Die Optionen sind deltagewichtet berücksichtigt.
in CHF 1000 |
|
|
|
31.12.2021 |
31.12.2020 |
Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches |
164 199 |
131 507 |
Gewährleistungsgarantien und Ähnliches |
63 871 |
53 390 |
Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven |
|
|
Übrige Eventualverpflichtungen 1 |
13 562 |
11 816 |
Total Eventualverpflichtungen |
241 632 |
196 712 |
Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen |
|
|
Übrige Eventualforderungen |
|
|
Total Eventualforderungen |
|
|
1 Zuzüglich Solidarhaftung aus Organschaft (Mehrwertsteuer): p.m.
Die BEKB hatte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Treuhandgeschäfte per 31.12. auszuweisen.
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsaufwand |
23 877 |
20 721 |
Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsertrag |
1 072 |
727 |
Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Gehälter |
114 813 |
113 611 |
– davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütungen |
7 161 |
7 587 |
Sozialleistungen |
24 219 |
24 329 |
Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen |
|
|
Übriger Personalaufwand |
5 124 |
3 955 |
Total Personalaufwand |
144 157 |
141 895 |
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Raumaufwand |
6 982 |
7 537 |
Aufwand für Informations- und Kommunikations- technik |
49 662 |
48 439 |
Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing |
959 |
1 011 |
Honorare der Prüfungsgesellschaften (Artikel 961a Ziffer 2 OR) |
782 |
619 |
- davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung |
604 |
583 |
- davon für andere Dienstleistungen |
177 |
36 |
Übriger Geschäftsaufwand |
36 078 |
37 693 |
Total Sachaufwand |
94 462 |
95 299 |
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft |
|
|
Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen für Kundenforderungen |
16 070 |
–11 206 |
Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen Finanzanlagen |
1 745 |
–335 |
Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste |
|
|
Nettoauflösung/-bildung von übrigen Rückstellungen |
1 073 |
3 645 |
Nettoauflösung/-bildung von Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken |
|
5 900 |
Ausserordentlicher Aufwand/Ertrag |
|
|
Teilverkauf einer Beteiligung |
168 |
|
Verkauf von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds) |
|
56 |
Fusionsgewinn BEKB Finanz AG |
|
411 |
Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
|
|
Auflösung für Zinsänderungsrisiken |
19 630 |
24 515 |
Auflösung zur Verminderung von IT-Risiken |
18 230 |
33 560 |
Auflösung für Sonderabschreibungen auf Sachanlagen sowie Sonderzuweisungen in den Erneuerungsfonds |
7 134 |
22 815 |
Auflösung für COVID-19-Risiken |
|
9 670 |
Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken |
–33 400 |
–32 300 |
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Aufwand für laufende Steuern |
35 400 |
23 000 |
Durchschnittlicher Steuersatz (in %) |
19,8 |
20,4 |
in CHF |
|
|
|
2021 |
2020 |
Gewinn |
154 935 563 |
148 376 599 |
Anzahl Aktien |
9 320 000 |
9 320 000 |
Unverwässertes Ergebnis pro Aktie |
16,62 |
15,92 |
Anzahl bedingte Aktien |
250 000 |
250 000 |
Potenziell verwässertes Ergebnis pro Aktie |
16,19 |
15,50 |
Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.
Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.
Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.
Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.
Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:
in CHF 1000 |
|
|
|
|
|
31.12.2021 |
Performance |
Netto-Neugeld |
31.12.2020 |
Verwaltete Kundenvermögen |
40 716 849 |
1 523 542 |
513 215 |
38 680 092 |
- davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte) |
19 584 223 |
1 322 824 |
–470 561 |
18 731 961 |
Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.
in CHF 1000 |
|
|
|
2021 |
2020 |
Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt: |
|
|
+ Jahresgewinn nach Steuern |
154 936 |
148 377 |
+ Abschreibungen |
46 557 |
72 234 |
+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen |
58 061 |
33 931 |
Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen) |
23 510 |
780 |
Abgrenzung von gefährdeten Zinsen |
1 151 |
851 |
Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken |
33 400 |
32 300 |
− Auflösungen/zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken |
–91 358 |
–101 231 |
Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge) |
–42 398 |
1 217 |
Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken |
–19 630 |
–24 515 |
Zweckkonforme Verwendung zur Verminderung der IT-Risiken |
–18 230 |
–33 560 |
Zweckkonforme Verwendung für COVID-19 |
|
–9 670 |
Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds |
–7 134 |
–22 815 |
Zweckkonforme Verwendungen |
–3 966 |
–11 889 |
+ Bildung von Abgrenzungen |
16 161 |
16 752 |
− Auflösung von Abgrenzungen |
–16 523 |
–17 163 |
= Cash-Flow (Innenfinanzierung) |
167 833 |
152 900 |
+ Desinvestitionen |
66 |
1 396 |
− Investitionen |
–68 979 |
–57 133 |
+ Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen |
|
|
=Free-Cash-Flow |
98 920 |
97 162 |
Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahres 2021 von 98,9 Millionen Franken (kumuliert 2013 bis 2021: 948,4 Millionen Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.
Kennzahl |
Definition |
Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF) |
Bruttozinsspanne |
Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt) |
(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 285 965 + gefährdete Erträge 570) / durchschnittliche Bilanzsumme 38 358 799 = 0,75% |
Bruttozinsspanne vor Bilanzsteuerungserfolg |
Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen und vor Bilanzsteuerungserfolg im Verhältnis zur durschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt) |
(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 285 965 + gefährdete Erträge 570 + Bilanzsteuerungsaufwand 39 260) / durchschnittliche Bilanzsumme 38 358 799 = 0,85% |
Free-Cash-Flow |
Der Free-Cash-Flow ist der Hauptmassstab für die langfristig gültige, finanzielle Zielsetzung der BEKB. Über die 10 Jahres-Periode 2013-2022 will die Bank einen Free-Cash-Flow von 900 bis 1100 Mio. Franken erarbeiten. Der Free-Cash-Flow versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich den Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob eine Unternehmung – einen positiven Mittelfluss aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – ihre Investitionen aus dem Mittelfuss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – ihren Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde zuzüglich den Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszu- bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss- bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquitätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als "zweckkonforme Verwendungen" in die Berechnung des Free-Cash-Flow ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, welche nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, welche aus politischen und / oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung). |
siehe Tabelle Free-Cash-Flow |
Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen |
Diese Kennzahl zeigt den operativen Geschäftserfolg der BEKB. Dazu werden der Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen, die Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen aus der Kennzahl Geschäftserfolg herausgerechnet. |
Geschäftserfolg 178 574 - Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen 17 976 - Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 11 033 + Sonderabschreibungen 1 487 + Sonderzuweisungen Erneuerungsfonds 5 647 = Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen 156 699 |
Verwaltete Kundenvermögen |
Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss FINMA-RS 2015/01 Rz 229 nicht offen legen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt. |
Keine Überleitungsrechnung möglich |