Anhang zur Jahresrechnung

Anhang zur Jahresrechnung

Firma, Rechtsform und Sitz der Bank

Die Berner Kantonalbank AG (BEKB) ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts (Artikel 620 ff. OR). Die Dienstleistungen werden am Hauptsitz der Bank in Bern, im Kundencenter in Bern-Liebefeld und an ihren rund 80 Standorten in den Kantonen Bern und Solothurn erbracht. Die BEKB hat keine Standorte oder qualifizierten Beteiligungen im Ausland.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze

Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften für Banken sowie nach dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse in Schweizer Franken.

Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, die auf den Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie auf dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» basieren, sind einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung gleichgestellt (Artikel 2 Absatz 1 VASR).

Der Einzelabschluss stellt die wirtschaftliche Lage so dar, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nach dem True-and-Fair-View-Prinzip vermittelt wird (statutarischer Einzelabschluss True and Fair View gemäss Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b BankV).

In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet, die Berechnungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen. Deshalb können Rundungsdifferenzen entstehen.

Die BEKB hielt per 31. Dezember 2021 keine wesentlichen konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften. Dadurch entfällt ein Konzernabschluss.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die BEKB schliesst ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember ab.

Die in den Bilanzpositionen ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet.

Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in folgenden Fällen:

  • Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit der gleichen Gegenpartei, in derselben Währung, mit gleicher oder früherer Fälligkeit der Forderung bestehen und zu keinen Gegenparteirisiken führen können
  • Verrechnung von Beständen an eigenen Anleihen und Kassenobligationen mit der entsprechenden Passivposition
  • Abzug der Wertberichtigungen von der entsprechenden Aktivposition
  • Verrechnung von in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen im Ausgleichskonto.

Finanzinstrumente

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert erfasst.

Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending und Borrowing)

Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.

Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die BEKB die Kontrolle über die vertraglichen Rechte erlangt, die diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertpapiere werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die BEKB die mit diesen Wertpapieren verbundenen vertraglichen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und der ausgeliehenen Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.

Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehensgeschäft mit Wertschriften werden als Zinsertrag beziehungsweise Zinsaufwand nach der Accrual-Methode verbucht.

Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte)

Mit einer Verkaufsverpflichtung erworbene Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäft) und Wertpapiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäft), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlagen inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.

Erhaltene und gelieferte Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte abgetreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.

Der Zinsertrag und der Zinsaufwand werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktionen periodengerecht abgegrenzt.

Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Allfällige Agios/Disagios werden in den «Rechnungsabgrenzungen» bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden auf der Basis der ausgesetzten Limiten oder der höheren Beanspruchung berechnet. Die Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden im Kapitel «Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs» detailliert erläutert.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) auf Basis der ausgesetzten Limiten bestimmt.

Auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind, werden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf Basis der ausgesetzten Limiten gebildet.

Die erstmalige sowie spätere Bildung der Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgt gesamthaft (das heisst Wertberichtigungen für die effektive Beanspruchung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpften Kreditlimiten) über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».

Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt (zum Beispiel Kontokorrentkredite), wendet die Bank die vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits (Limitenausschöpfung) wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen den «Wertberichtigungen für Ausfallrisiken» und den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» vorgenommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird in der Tabelle  «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt.

Die Einzelwertberichtigungen werden in der Höhe der effektiven Beanspruchung direkt mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Einzelwertberichtigung aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.

Die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden anteilig mit den in den definierten Kreditportefeuilles enthaltenen Aktivpositionen verrechnet. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in Übereinstimmung mit den für die Bildung festgelegten Kriterien mit den entsprechenden Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken aufgrund von nicht beanspruchten Limiten werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen.

Ausbuchungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen (zweckkonforme Verwendungen) erfolgen, wenn der Verlust definitiv feststeht. Wiedereingänge auf abgeschriebene Forderungen werden der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gutgeschrieben.

Auflösungen von frei werdenden Wertberichtigungen oder Rückstellungen werden ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft» gebucht.

Bildungen und Auflösungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Rückstellungen aus dem Zinsengeschäft werden netto verbucht.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. In diesem Fall erfolgt eine erfolgsneutrale Umbuchung, welche in der Tabelle «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» dargestellt wird.

Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen sowie Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Diese Positionen werden zum Nominalwert erfasst. Allfällige Agios/Disagios werden in den Rechnungsabgrenzungen bilanziert und über die Restlaufzeit dem «Brutto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft» belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Die im Rahmen des Handelsgeschäfts gehaltenen Wertschriften, Edelmetalle und Kryptowährungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Ein Marktpreis liegt vor, wenn der Preis auf einem preiseffizienten und liquiden Markt gestellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Positionen an einer anerkannten Börse oder an einem repräsentativen Markt regelmässig gehandelt werden. Andernfalls erfolgt die Bewertung und Bilanzierung nach dem Niederstwertprinzip.

Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus dem Handelsgeschäft werden dem «Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft» gutgeschrieben. Dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft» werden keine Kapitalrefinanzierungskosten belastet.

Die Rückstellungen für Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken des Wertschriftenbestandes werden auf Basis der bewilligten Volumen- oder Risikolimiten berechnet und unter der Position «Rückstellungen» bilanziert.

Short-Bestände von Instrumenten im Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft werden als «Verpflichtungen aus Handelsgeschäften» ausgewiesen.

Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.

Handelsgeschäfte

Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value, und deren positive beziehungsweise negative Wiederbeschaffungswerte werden unter den entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen und Preisnotierungen von Händlern.

Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäften werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst.

Absicherungsgeschäfte

Die Bank setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Ausfallrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.

Zur Absicherung von in den Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungspapieren gegen sinkende Aktienkurse (Marktrisiken) können Put-Optionen auf dem SMI (Swiss Market Index) eingesetzt werden. Bei einer Wertreduktion des Grundgeschäfts wird der Wert zulasten der marktbedingten Wertanpassungen korrigiert und der höhere Marktwert des Absicherungsgeschäfts als Aufwandsminderung den marktbedingten Wertanpassungen gutgeschrieben. Bei einem Wertzuwachs des Grundgeschäfts wird aufgrund des Niederstwertprinzips keine erfolgswirksame Buchung ausgelöst. Die entsprechend tiefere Bewertung des Absicherungsgeschäfts wird gegen das Ausgleichskonto gebucht. Ein allfälliger Wert der Option bei der Beendigung der Sicherungsbeziehung wird zur Reduktion des Einstandswerts verwendet.

Netting

Auf ein Netting von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit hinterlegt sind, wird verzichtet.

Kundengeschäfte

Wiederbeschaffungswerte für derivative Finanzinstrumente aus Kundengeschäften werden bilanziert, sofern für die Bank während der Restlaufzeit des Kontraktes ein Verlustrisiko besteht.

  • Ausserbörsliche Kontrakte (OTC): Die Wiederbeschaffungswerte auf Kommissionsgeschäften werden bilanziert.
  • Börsengehandelte Kontrakte: Börsengehandelte Kontrakte aus Kundengeschäften werden bei ausreichender Margendeckung nicht bilanziert. Falls kein täglicher Margenausgleich stattfindet oder der aufgelaufene Tagesverlust (variation margin) nicht durch effektiv einverlangte Einschussmarge (initial margin) vollständig abgedeckt ist, wird der ungedeckte Teil bilanziert.
Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung und Verpflichtungen aus übrigen Instrumenten mit Fair-Value-Bewertung

Von der Fair-Value-Option gemäss Artikel 15 RelV-FINMA macht die BEKB keinen Gebrauch.

Finanzanlagen

Finanzanlagen umfassen Eigenbestände in Schuldtiteln, Beteiligungstiteln, physischen Edelmetallbeständen, Kryptowährungen sowie aus dem Kundengeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit Handelsabsicht, noch mit der Absicht der dauernden Anlage erworben wurden.

Festverzinsliche Schuldtitel

Festverzinsliche Schuldtitel werden beim Erwerb in zwei Kategorien eingeteilt und wie folgt bewertet:

  • mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mit Abgrenzung von Agio beziehungsweise Disagio über die Laufzeit (Accrual-Methode). Kurserfolge, die aus einer allfälligen vorzeitigen Realisierung stammen, werden abgegrenzt und anteilmässig über die Restlaufzeit ausgewiesen.
  • ohne Halteabsicht bis zur Endfälligkeit: Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Für Bonitätsrisiken auf festverzinslichen Schuldtiteln im von der Bank festgelegten Investment Grade werden Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Diese basieren auf jährlich bewilligten Limiten. Die festgelegte Berechnungsmethode berücksichtigt die gewichteten Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäss Standard & Poor’s für eine Periode von zehn Jahren. Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken werden in der Höhe des beanspruchten Anteils mit den Aktivpositionen verrechnet. Die per Stichtag nicht beanspruchten Anteile werden unter den «Rückstellungen für Ausfallrisiken» ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen werden auf festverzinslichen Anlagen ausserhalb des Investment Grade und auf Anlagen in privaten Gesellschaften ohne Rating gebildet (inklusive Titeln von Regionalbanken). Die Einzelwertberichtigungen werden direkt mit den Aktivpositionen verrechnet. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht.

Beteiligungspapiere

Die Bewertung der Beteiligungspapiere erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Edelmetallbestände

Eigene physische Edelmetallbestände in den Finanzanlagen, die zur Deckung von Verpflichtungen aus Edelmetallkonten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten zum Marktwert (Fair Value) bewertet und bilanziert, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Die Bewertung der übrigen Bestände in Edelmetallen erfolgt nach dem Niederstwertprinzip.

Liegenschaften

Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungswert und Liquidationswert. Bei der Übernahme von Liegenschaften aus dem Kreditgeschäft wird eine allenfalls notwendige erstmalige Abschreibung der Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» belastet.

Kryptowährungen

Die Bewertung von Kryptowährungen erfolgt in der Regel nach dem Niederstwertprinzip. Kryptowährungen, welche die Bank halten muss, um den Kunden den Handel mit Digital Assets zu ermöglichen, werden zum Merkfranken bilanziert.

Wertanpassungen

Wertanpassungen erfolgen pro Saldo über die Position «Anderer ordentlicher Aufwand» beziehungsweise «Anderer ordentlicher Ertrag».

Beteiligungen

Als Beteiligungen gelten sich im Eigentum der Bank befindende Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil. Unter dieser Position werden auch sich im Eigentum der Bank befindende Anteile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter für die Bank (insbesondere Beteiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen) ausgewiesen.

Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die theoretische Bewertung der bedeutenden Beteiligungen nach der Equity-Methode wird im Beteiligungsspiegel dargestellt.

Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird jährlich überprüft. Falls Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Wert, liegt eine Wertbeeinträchtigung vor, und der Buchwert wird auf den erzielbaren Wert reduziert. Die Wertbeeinträchtigung wird der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Sachanlagen

Selbst genutzte Gebäude und andere Liegenschaften

Die unter den Sachanlagen bilanzierten selbst genutzten Gebäude und die anderen Liegenschaften werden einzeln bewertet und höchstens zu Anschaffungswerten oder zum tieferen Ertragswert bilanziert. Die Ertragswerte werden periodisch überprüft. Ein Erneuerungsfonds wird jährlich mit 2,5 bis 3,5 Prozent des Ertragswertes zur Werterhaltung gespeist. Die Zuweisungssätze werden pro Liegenschaft festgelegt. Der Festlegung der Zuweisungssätze liegen Nutzungsdauern von 28 bis 40 Jahren zugrunde. Der Erneuerungsfonds wird in den «Sonstigen Passiven» bilanziert. Werterhaltende Investitionen werden zulasten des Erneuerungsfonds vorgenommen. Wertvermehrende Investitionen werden aktiviert.

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software und übrige Sachanlagen

Selbst entwickelte Software wird nicht aktiviert. Erworbene Software sowie die Integrationskosten von Software werden aktiviert und im laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben.

Die übrigen Sachanlagen umfassen EDV-Anlagen sowie Mobiliar, Fahrzeuge und Maschinen. Diese werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die geschätzte Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren abgeschrieben. Die effektive Abschreibungsdauer wird jeweils bei Projektauslösung definiert. Die ordentliche Abschreibung erfolgt linear über die fixierte Nutzungsdauer.

Werthaltigkeit

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die neue Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt.

Falls eine in einer früheren Berichtsperiode erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz wegfällt, ist eine Zuschreibung über die Position «Ausserordentlicher Ertrag» in der Erfolgsrechnung vorzunehmen.

Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den «Ausserordentlichen Ertrag» gebucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand».

Immaterielle Werte

Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, falls sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht bilanziert.

Immaterielle Werte werden gemäss dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert und einzeln bewertet.

Die immateriellen Werte werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer linear über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer darf in der Regel nicht mehr als fünf Jahre betragen. In begründeten Fällen kann sie auf maximal zehn Jahre ausgedehnt werden.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

Grundsätzlich werden alle Erträge und Aufwände entsprechend ihrem zeitlichen Anfall abgegrenzt. Insbesondere werden Zinserträge und -aufwände, Personal- und Sachaufwände sowie aufgrund der laufenden Veranlagung fällige, geschuldete direkte Steuern abgegrenzt.

Sonstige Aktiven und Passiven

In diesen Positionen werden insbesondere Ausgleichs-, Abwicklungs- und Steuerkonten (indirekte Steuern) bilanziert. Die nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen von derivativen Finanzinstrumenten werden auf dem Ausgleichskonto verrechnet.

Rückstellungen

Diese Position umfasst Rückstellungen für Ausfallrisiken (Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen für per Stichtag unbenützte Limiten, Rückstellungen für Ausfallrisiken aus dem Ausserbilanzgeschäft) und Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken (insbesondere Abwicklungs- und Liquiditätsrisiken auf den Wertschriften- und Devisenhandelsbeständen sowie für derivative Finanzinstrumente). Die übrigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für nicht versicherte oder nicht versicherbare Risiken sowie andere betriebsnotwendige Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen aus einem vergangenen Ereignis, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber verlässlich schätzbar sind.

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank.

Die Bildung und Auflösung der Reserven für allgemeine Bankrisiken wird über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht.

Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind versteuert.

Eigene Schuld- und Beteiligungstitel

Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet.

Der Bestand an eigenen Beteiligungstiteln wird zu Anschaffungskosten in der separaten Position «Eigene Beteiligungstitel» vom Eigenkapital abgezogen. Dividendenzahlungen auf eigenen Beteiligungstiteln sowie ein allfälliger Gewinn oder Verlust bei der Veräusserung von eigenen Aktien werden in den «Gesetzlichen Gewinnreserven» verbucht.

Kosten im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen werden erfolgswirksam erfasst.

Vorsorgeeinrichtungen

Die Vorsorgeeinrichtungen der BEKB halten fest, dass

  • die Arbeitgeberbeiträge fest vorgegeben sind,
  • das Prinzip der festen Beiträge für das Unternehmen nicht durchbrochen wird, wenn die Vorsorgeeinrichtungen nicht über genügend Vermögenswerte verfügen sollten,
  • das Vorliegen besonderer Anlage- oder Versicherungssituationen bei den Vorsorgeeinrichtungen nicht zu Mehr- oder Minderkosten für die BEKB führt,
  • die Überschüsse bei den Vorsorgeeinrichtungen in der Regel zugunsten der Destinatäre eingesetzt werden.

Alle vorgegebenen ordentlichen Arbeitgeberbeiträge aus dem Vorsorgeplan sind periodengerecht im «Personalaufwand» enthalten. Jährlich wird gemäss Artikel 29 RelV-FINMA beurteilt, ob aus den Vorsorgeeinrichtungen aus Sicht der BEKB ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge, Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen und weitere Berechnungen, die die finanzielle Situation und die bestehenden Über- beziehungsweise Unterdeckungen für die Vorsorgeeinrichtungen – entsprechend der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 – darstellen. Die BEKB beabsichtigt jedoch nicht, einen allfälligen wirtschaftlichen Nutzen, der sich aus einer Überdeckung ergibt, zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen. Somit entsteht bei der BEKB kein wirtschaftlicher Nutzen, der aktiviert werden muss. Für wirtschaftliche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Weiterführende Angaben finden sich in der Anhangstabelle 13 «Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen».

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeitenden der BEKB, die in einem festen und ungekündigten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, haben die Möglichkeit, sich durch Bezug von Namenaktien der BEKB am Kapital sowie am Ertrag der Bank zu beteiligen. Als Stichtag für die Festlegung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt.

Die Bezugsbedingungen sowie der Umfang des Bezugsrechts sind im Beteiligungsreglement festgehalten.

Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert (= Börsenschlusskurs am ersten Tag der Zeichnungsfrist) wird dem Personalaufwand belastet. Die eigenen Aktien werden zum durchschnittlichen Einstandspreis (Bewertungskurs) im Depot Treasury, Handel oder Mitarbeiterbeteiligung geführt. Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Die Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Marktwert wird gemäss Artikel 47 Absatz 2 RelV-FINMA den gesetzlichen Gewinnreserven belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Steuern

Laufende Steuern

Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen.

Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden unter «Passive Rechnungsabgrenzungen» verbucht.

Latente Steuern

Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten und der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuern berechnet. Latente Steuerverpflichtungen werden unter den «Rückstellungen» verbucht. Latente Steuerguthaben werden nur aktiviert, falls mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese kurz- bis mittelfristig realisiert werden können. Die Veränderungen der «Rückstellungen für latente Steuern» werden erfolgswirksam über die Position «Steuern» gebucht.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

Der Ausweis der Ausserbilanzpositionen erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rückstellungen gebildet.

Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aktualisiert. Die Änderungen betreffen die neuen Bestimmungen der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sowie von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften, welche die BEKB seit 1.1.2021 anwendet.

Nach diesen Bestimmungen werden neu Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie Rückstellungen auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellung aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden ist, gebildet. Die per 31. Dezember 2020 vorhandenen Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für latente Risiken von 292 Millionen Franken entsprachen nicht mehr vollumfänglich der neuen Definition von latenten Risiken, weshalb diese Wertberichtigungen und Rückstellungen vollständig auf die Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für inhärente Risiken umgegliedert wurden. Der Bedarf an Wertberichtigungen sowie Rückstellungen für inhärente Risiken wird dadurch vollständig gedeckt. Es ist kein zusätzlicher Aufbau nötig.

Bei der Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs auf Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen wurde die Kategorie «Exponierte Forderungen» aufgehoben. Bis 2020 wurden in dieser Kategorie Einzelwertberichtigungen für Forderungen mit erhöhten Risiken gebildet. Die Risiken aus Forderungen mit erhöhten Risiken werden über die Wertberichtigungen für inhärente Risiken abgedeckt.

Erfassung der Geschäftsvorfälle

Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern der Gesellschaft erfasst und ab diesem Zeitpunkt für die Erfolgsermittlung bewertet. Die abgeschlossenen Geschäfte werden bis zum Erfüllungstag als Ausserbilanzgeschäfte ausgewiesen. Ab dem Erfüllungstag werden die Geschäfte in der Bilanz ausgewiesen.

Behandlung von überfälligen Zinsen

Zinsen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen/Kommissionen und Zinsen/Kommissionen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht mehr vereinnahmt, sondern den Wertberichtigungen zugewiesen. Gefährdete Zinsen werden grundsätzlich wie folgt definiert:

  • feste Vorschüsse, Darlehen, Hypotheken: alle ausstehenden Zinsen (inklusive Marchzinsen) auf Positionen, bei denen ein Zinsausstand seit über 90 Tagen besteht
  • Kontokorrente: nicht bezahlte Zinsen auf gefährdeten Positionen mit einer seit über 90 Tagen überschrittenen Kontokorrentlimite

Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erachtet wird.

Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelaufene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben.

Fremdwährungsumrechnung

Positionen der Erfolgsrechnung in Fremdwährungen werden zu den im Zeitpunkt der Transaktion zur Anwendung kommenden Devisenkursen umgerechnet. Gewinne und Verluste werden in der Erfolgsrechnung verbucht.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu den am Bilanzstichtag gültigen Devisenkursen bewertet. Sortenbestände werden zum Notenkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die aus der Bewertungspraxis resultierenden Kursgewinne und -verluste werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen.

Die angewendeten Fremdwährungsumrechnungskurse sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Einheit/Währung

Währungscode

Devisen

Noten

Devisen

Noten

1 Euro

EUR

1,0362

1,0087

1,0816

1,0541

1 US-Dollar

USD

0,9112

0,8712

0,8840

0,8440

1 Pfund Sterling

GBP

1,2341

1,1681

1,2083

1,1423

Behandlung der Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen

Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft werden dem Handelserfolg nicht belastet.

Risikomanagement

Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie das Risikocontrolling werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dem System der drei Abwehrlinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegung

Zuständigkeiten

Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen sowie das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.

Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.

Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in zentralen Einheiten der Bank (erste Abwehrlinie) sowie auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Abwehrlinie). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.

Grundsätze der Risikopolitik

Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:

  • Die BEKB verfolgt eine ganzheitliche, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, langfristige Geschäftsstrategie mit entsprechend massvoller Risikonahme. Angaben zur taktischen Umsetzung sind in der jeweils jährlich aktualisierten Mittelfristplanung enthalten.
  • Der Eigenhandel in Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten ist auf 30 Millionen Franken limitiert. Die Einhaltung wird entweder auf Basis eines auf diese Begrenzung ausgelegten Limitensystems oder zusätzlich unter dem regulatorischen De-Minimis-Ansatz für Aktien und Zinsinstrumente gemäss Artikel 83 der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung (ERV) sichergestellt.
  • Die Refinanzierung des Kreditportefeuilles muss durch Kundengelder und Pfandbriefdarlehen sichergestellt sein. Das Zinsrisiko, welches sich aus der entsprechenden Fristentransformation ergibt, wird mit passiven Festzinspositionen (inkl. eigener Anleihen) und mittels derivativer Finanzinstrumente begrenzt.
  • Zur Beschränkung der nominellen Risiko-Exposition bestehen Belehnungsnormen sowie ein mehrdimensionales Limitensystem bezüglich des Gesamtengagements der jeweiligen Gegenparteien und bankweiten Engagements in Branchen, Ländern und spezifischen Produktkategorien.
  • Liquiditätsüberschüsse werden hauptsächlich bei der Eidgenossenschaft und bei der Schweizerischen Nationalbank sowie in erstklassigen, liquiden und repofähigen Obligationen angelegt.
  • Die BEKB verfolgt eine Eigenmittelzielgrösse von mindestens 16 Prozent.

Beurteilung und Steuerung der Risiken auf Stufe Gesamtbank («Risiko-Appetit-Framework»)

Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres «Risiko-Appetit-Frameworks» vor, welches sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.

Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.

Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.

Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten über die wesentlichen Risikokategorien hinweg. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.

Risikotoleranzen

Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.

Risikoabsorptionsfähigkeit

Die Risiken werden durch folgende Elemente der risikotragenden Substanz absorbiert:

  1. Für erkennbare Verlustrisiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet.
  2. Im Sinne einer vorausschauenden Risikovorsorge bestehen Wertberichtigungen beziehungsweise Rückstellungen auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind. Damit werden inhärente Ausfallrisiken abgedeckt, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten.
  3. Ergänzend begegnet die BEKB allgemeinen strategischen Geschäftsrisiken wie politischen Risiken, Regulierungsrisiken, operationellen Risiken, Marktrisiken, Reputationsrisiken und Goodwillabschreibungen mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken qualifiziert die BEKB als betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Sie sind zweckgebunden und stellen deshalb kein zur Gewinnausschüttung zur Verfügung stehendes Eigenkapital dar.

Risikobeurteilung gemäss Artikel 961c Absatz 2 Ziffer 2 OR

Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des Berichts Risikokontrolle zusammengefasst. Darin wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und zweiten Abwehrlinien erstattet. In einem zweiten Schritt wird ein Workshop mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung durchgeführt. In diesem Rahmen werden seitens Geschäftsleitung adäquate risikomindernde Massnahmen festgelegt.

Ergänzend und integriert in die jährlichen Beurteilungen auf Stufe Gesamtbank und im Bericht Risikokontrolle mit Stichtag Mitte Jahr rapportiert, werden primär operationelle Risiken nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise-Risk-Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Damit soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die Beurteilung des ERM-Risikokatalogs erfolgt in einem zweistufigen Prozess Mitte Jahr, in welchem in der ersten Stufe die gesamte zweite Führungsebene der BEKB, und in der zweiten Stufe die Geschäftsleitung involviert ist.

Risikokategorien

Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:

Finanzielle Risiken («Primärrisiken»). Darunter fallen:

  • Kreditrisiken
  • Marktrisiken
  • Zinsrisiken
  • Liquiditätsrisiken

Operationelle Risiken

Strategische Risiken

Andere («emerging») Risiken

Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.

Kreditrisiken

Gegenparteirisiken bei den Kundenausleihungen (inklusive Ausserbilanzgeschäft)

Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft werden ferner mittels eines einheitlichen internen Ratingsystems überwacht. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über ein Kreditberater-Unterstützungssystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft.

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Renditeliegenschaften und Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte. Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.

Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.

Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.

Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern.

Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.

Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.

Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agentur Standard & Poor’s an.

Branchenrisiko

Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.

Gegenparteirisiken im Interbankengeschäft und bei den Finanzanlagen

Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.

Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.

Länderrisiko

Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.

Marktrisiken

Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel auf der Basis des De-Minimis-Ansatzes gemäss Artikel 83 ERV bewirtschaftet. Die De-Minimis-Limite wird als Bruttopositionslimite auf die Gruppen Devisen, Obligationen, Aktien und Derivat verteilt. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt ein ALM-Komitee (ALCO) ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:

  • Beurteilung und Bewirtschaftung der Zins- und Liquiditätsrisiken sowie der Risiken aus Finanzanlagen auf Gesamtbankebene (ohne Handelsbuch)
  • Sorgen für die Einhaltung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranzen
  • Beurteilung des zu überwachenden Risikobudgets und je nach Einstufung (Ampelsystem) Begründung oder Einleitung von Massnahmen
  • mittel- und längerfristige Positionierung der Bankbilanz aufgrund der Gesamtbankstrategie und Markteinschätzung (Zinskonditionenpolitik, Refinanzierungs- und Anlagestruktur)
  • Erarbeitung von Absicherungsstrategien zur Optimierung der Zinsrisikoexposition im Bilanzgeschäft 
  • Festlegung der Replikation: basierend auf den Vorschlägen der Organisationseinheit ALM/Treasury. Der Verwaltungsrat wird bei Anpassung über die unterstellten Annahmen der Replikationsschlüssel orientiert. Erfolgt keine Anpassung, so wird der Verwaltungsrat im Dreijahresrhythmus orientiert
  • Erteilung von taktischen Vorgaben für das Liquiditätsmanagement
  • Erteilung von taktischen Vorgaben für die Finanzanlagen (unter anderem Vorgaben zur Duration)

ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Abwehrlinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.

Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.

Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, welches basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüssel ermittelt wird.

Zusätzlich erfolgen durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.

ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel neu zu schätzen sind. Mindestens alle drei Jahre werden die Berechnungen neu durchgeführt. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert. Zusätzlich wird die Barwertveränderung der Eigenmittel auch nur für die Festpositionen gemessen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.

Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.

Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.

Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repobasis sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.

Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.

Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht.

Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten. Das Liquiditätsnotfallkonzept ist Bestandteil der Gesamtbank-Krisenplanung.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.

Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.

Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.

Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels

  • eines systematisch ausgebauten Weisungswesens,
  • strukturierter Arbeitsabläufe mit eingebauten Kontrollmechanismen,
  • definierter Aufgaben-, Verantwortungs- und Kompetenzbereiche.

Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf einem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.

Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.

Business Continuity und Krisenmanagement

Um die kritischen Geschäftsfunktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zum Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement (CM). Das BCM zielt damit auf eine Minimierung der finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen solcher Ereignisse ab. Dies geschieht durch das Erstellen von Notfallplänen, wie zum Beispiel einem Pandemieplan, die regelmässig aktualisiert und getestet werden. Das Krisenmanagement ist Teil des Business Continuity Management.

Informatikrisiken

Die BEKB bezog im Geschäftsjahr 2021 einen Grossteil der Informatikleistungen von der EntServ Schweiz GmbH. Die Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights) an IBIS3G sind bei der EntServ Schweiz GmbH. Die EntServ Schweiz GmbH tritt auf dem Markt unter dem Namen DXC.technology (DXC) auf.

Mit dem Outsourcingpartner besteht eine IT-Governance-Struktur. Damit wird die Zusammenarbeit auf der strategischen (Steuerungsausschuss IT), der operativen (Führungsausschuss IT) und der betrieblichen (bankfachliche Programmsteuerung und Entwicklung) Führungsebene gesteuert und sichergestellt.

Die externe Prüfgesellschaft der EntServ Schweiz GmbH überprüft die ausgelagerten Informatikbereiche und verfasst darüber einen Bericht zuhanden der angeschlossenen Banken.

Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat, im Rahmen ihres Reglementes «Überwachung von Beteiligungsgesellschaften und wesentlicher Aufgaben im Outsourcing». Unter anderem werden dabei die Berichte der mit Spezialprüfungen beauftragten Prüfgesellschaften von der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft, von der internen Revision, von der Geschäftsleitung, vom Prüf- und Risikoausschuss und vom Verwaltungsrat der BEKB ausgewertet.

Seit 2018 hat die BEKB für die Weiterführung und Weiterentwicklung des Kernbankensystems IBIS3G zu IBIS4D mit der IT-Partnerin DXC zusammengearbeitet und zahlreiche Grundlagen geschaffen und umgesetzt. Am Ende dieses Prozesses konnte nun der letzte Master-Release Ende Juli 2021 eingeführt werden.

Nun begibt sich die BEKB in eine neue Phase und hat im September 2021 eine eigene IT-Gesellschaft gegründet. Damit verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Ökosysteme zu bieten.

Die Etablierung der Gesellschaft wird in verschiedenen Phasen umgesetzt. Primär soll in der ersten Phase die Betriebssicherheit und -stabilität gewährleistet bleiben. Dabei werden in einem noch zu bestimmenden Rahmen Dienstleistungen, Prozesse und Mitarbeitende in die neue Gesellschaft überführt. In einem zweiten Schritt wird die Kooperationsfähigkeit mit anderen Firmen weiter ausgebaut.

Strategische Risiken

Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.

Andere («emerging») Risiken

Unter «anderen (emerging) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen Risikokontrollbericht.

Compliance-Risiko

Als Gegenstand des Compliance-Risikos gelten das Risiko von Verstössen gegen Vorschriften, Standards und Standesregeln und die entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verluste oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Rechtsdienst und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert und nicht ausschliesslich in der Funktion, die diesen Namen trägt.

Der Bereich Rechtsdienst und Compliance stellt sicher, dass für alle wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Träger von Compliance-Aufgaben bestimmt sind. Er erstellt halbjährlich ein «Compliance-Reporting». Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt dem Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.

Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Abwehrlinie ein. Im Bereich Rechtsdienst und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.

Offenlegung der Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III

Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegung

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Identifikation von Ausfallrisiken

Überfällige Forderungen

Überfällige Forderungen werden einzeln beurteilt. Als überfällige Forderungen gelten Forderungen mit Zins- und/oder Amortisationsausständen oder Kreditüberschreitungen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind.

Hypothekarisch gedeckte Kredite

Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Dabei werden Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor.

Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Damit identifiziert die Bank Hypothekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Gegebenenfalls werden Abzahlungen verlangt und/oder weitere Deckungen eingefordert. Nach einer detaillierten Prüfung durch Kreditspezialisten wird auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Kredite mit Wertschriftendeckung

Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen werden täglich berechnet und periodisch überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags gefordert, oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen aussergewöhnliche Marktverhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt.

Kredite ohne Deckung

Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Kontoüberziehungen. Bei ungedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich, oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen, Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz-, Verkaufs- und Produktentwicklung umfassen. Die Jahresrechnung sowie gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden eingefordert und beurteilt. Es ist auch möglich, dass auf einem definierten Teilkreditportfolio die Überwachung unter Einbezug von internen und externen Daten mittels Event-Based-Monitoring erfolgt. Ist davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.

Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen sowie auf nicht gefährdeten Forderungen werden Wertberichtigungen und Rückstellungen zur Risikovorsorge gebildet. In die Beurteilung des Wertberichtigungsbedarfs werden die Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen einbezogen. Für die Bildung von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften werden die gleichen Abläufe, Systeme und Methoden verwendet, wie für die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen.

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen werden auf Einzelbasis (Einzelwertberichtigungen) und für definierte, homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles aufgrund einer pauschalen Beurteilung (pauschalierte Einzelwertberichtigungen) bestimmt.

Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigungen unterteilt die BEKB die gefährdeten Forderungen in zwei Kategorien. Die Bewertung der Grundpfänder erfolgt bei beiden Kategorien auf der Basis von vorsichtig bestimmten Werten, unter Berücksichtigung der Liquidationskosten. Die massgebenden Ertragswerte bei Renditeobjekten werden objektbezogen festgelegt.

  • Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses: Diese Kategorie beinhaltet Forderungen, die als gefährdet gelten, bei denen jedoch Anzeichen für eine baldige Liquidation fehlen. Es wird von einer Fortführung des Kreditverhältnisses ausgegangen.
  • Forderungen, bei denen eine Liquidation eingeleitet beziehungsweise absehbar ist (Liquidationspositionen): Diese Kategorie umfasst Forderungen, die als gefährdet gelten, bei denen eine Liquidation eingeleitet oder wahrscheinlich ist. Es wird nicht von einer Fortführung des Kreditverhältnisses ausgegangen.

Diese zwei Kategorien von Schuldnern ergeben die Positionen mit Wertberichtigungsbedarf. Die nach den nachfolgenden Grundsätzen berechneten Deckungswerte der Sicherheiten sind bei beiden Kategorien als Liquidationswerte im Sinne von Artikel 24 Absatz 4 RelV-FINMA zu verstehen.

Die Wertminderung bemisst sich nach der Differenz zwischen der Forderungshöhe und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Gegenparteirisikos und des Nettoerlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Als Forderungshöhe gilt grundsätzlich die Kreditlimite oder die höhere Kreditbeanspruchung.

Bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, werden zweimal jährlich neu beurteilt, die Strategie wird überprüft und gegebenenfalls die Wertkorrektur angepasst. Die Organisationseinheit Recovery beurteilt die gesamten auf den Risikopositionen gebildeten Wertkorrekturen.

Die BEKB kann Wertberichtigungen und Rückstellungen für homogen zusammengesetzte Kreditportefeuilles, die sich aus einer Vielzahl kleiner Forderungen zusammensetzen, durch eine pauschale Beurteilung gemäss Artikel 24 Absatz 3 RelV-FINMA festlegen (pauschalierte Einzelwertberichtigungen).

Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen

Als Institut der Aufsichtskategorie 3 ist die BEKB verpflichtet, Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen zu bilden. Dabei handelt es sich um Wertberichtigungen und Rückstellungen für noch nicht eingetretene Verluste auf Krediten, die zum Bilanzierungszeitpunkt noch einwandfrei sind. Die BEKB bildet die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für Forderungen gegenüber Banken, Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen und Finanzanlagen auf Portefeuillebasis. Damit werden unter anderem Länder-­ und Branchenrisiken abgedeckt.

Die Berechnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken erfolgt anhand festgelegter Kriterien auf der Basis der vom Verwaltungsrat bewilligten Limiten nach Ländern und Branchen. Dabei werden je Branchenkategorie individuelle Risikosätze zwischen 0 und 10 Prozent verwendet. Für Finanzierungen im Bereich von Neuunternehmen, Seed-Finanzierungen und Nachfolgefinanzierungen bestehen Risikosätze zwischen 20 und 50 Prozent.

Für Positionen mit Wertberichtigungen und Rückstellungen auf gefährdeten Forderungen werden keine Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken verbucht.

Verwendung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können in definierten besonderen Situationen für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten Forderungen und Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden müssen.

Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Bedarf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur teilweisen oder vollständigen Deckung der notwendigen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will.

Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 1 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel oder 10 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Der Schwellenwert wird jeweils zum Abschlusszeitpunkt basierend auf den anrechenbaren Eigenmitteln per Vorjahresabschluss beziehungsweise auf dem Brutto-Erfolg Zinsengeschäft des Vorjahres berechnet, wobei der tiefere resultierende Wert massgebend ist.

Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken nicht zur Deckung von Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet.

Unterdeckung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken und allfälliger Wiederaufbau

Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu einer Unterdeckung, muss diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau auf den Zielbestand beseitigt werden.

Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken betragen per 31.12.2021 312,8 Millionen Franken und entsprechen damit dem Zielbestand. Es besteht keine Unterdeckung.

Bewertung der Deckung

Hypothekarisch gedeckte Kredite

Im Grundpfandkreditgeschäft liegt bei jeder Kreditvergabe eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten vor. Die Verkehrswertschätzung der Liegenschaften erfolgt nach einem ausführlichen Regelwerk, ist systemunterstützt und wird periodisch überprüft. Je nach Objektart gelangen unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung. Eigenheime werden grundsätzlich nach der Realwertmethode bewertet, Renditeliegenschaften sowie Gewerbe-, Industrie- und Spezialobjekte nach der Ertragswertmethode. Die Verkehrswertschätzung und die Beurteilung von grösseren Bauvorhaben und Sonderobjekten nimmt die Fachstelle mit Immobilienspezialisten vor. Abhängig von der Bonität wird zusätzlich ein Liquidationswert errechnet. Als Basis für die Kreditgewährung wendet die Bank den niedrigsten Wert an, der sich aufgrund der internen Bewertung, des Kaufpreises und einer allfälligen externen Schätzung ergibt.

Kredite mit Wertschriftendeckung

Für Lombardkredite und andere Kredite mit Wertschriftendeckung werden vor allem übertragbare Finanzinstrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und regelmässig gehandelt werden.

Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um das mit marktgängigen und liquiden Wertschriften verbundene Markt- und Währungsrisiko abzudecken und den Belehnungswert zu ermitteln. Bei Lebensversicherungspolicen oder Garantien werden die Abschläge auf Produktbasis oder kundenspezifisch festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.

Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt durch ausgebildete Händler. Die BEKB übt keine Market-Maker-Tätigkeiten aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und in geringem Umfang für Rohstoffe. Mit Kreditderivaten wird kein Handel betrieben.

Derivative Finanzinstrumente werden von der BEKB im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Marktrisiken (Zins-, Fremdwährungs- und Aktienmarktrisiken) eingesetzt, inklusive Risiken aus zukünftigen Transaktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen.

Hedge Accounting

Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften

Die BEKB setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:

Grundgeschäft

Absicherung mittels

Zinsrisiko im Bankenbuch

Zinsswaps und Zinsoptionen

Marktrisiken auf Währungsoptionen

Devisentermingeschäften

Marktrisiken auf Aktienoptionen

Index-Futures und Index-Optionen

Zusammensetzung von Gruppen und Finanzinstrumenten

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Hypothekarforderungen) werden in verschiedene Zinsbindungsbänder gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert.

In den Finanzanlagen zu Platzierungszwecken gehaltene Fonds werden global betrachtet, und die Absicherung von Währungs-, Zins- sowie Aktienmarktrisiken erfolgt mittels Makro-Hedges.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften

Bei Abschluss eines Absicherungsgeschäfts wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Finanzinstrument und dem abgesicherten Grundgeschäft dokumentiert. Im Hinblick auf das abgesicherte Risiko verhält sich die Wertentwicklung zwischen dem Grund- und dem Absicherungsgeschäft gegenläufig.

In der Dokumentation werden unter anderem die Risikomanagementziele, die Risikostrategie für die Absicherungstransaktion und die Methode zur Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung festgehalten. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt.

Messung der Effektivität

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird anhand des Grundgeschäfts beziehungsweise bei Makro-Hedges anhand des Gesamtportfolios gemessen und monatlich geprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung gar nicht mehr oder nur noch teilweise wirksam ist, werden im Umfang des ineffektiven Teils dem Handelserfolg zugewiesen.

Ineffektivität

Überschreitet die Auswirkung des Absicherungsgeschäfts die Auswirkung des Grundgeschäfts (Ineffektivität), kann durch eine Restrukturierung des Derivatportfolios die Effektivität wiederhergestellt werden, oder die Transaktion wird einem Handelsgeschäft gleichgestellt, und der überschreitende Teil des Erfolgs aus dem Absicherungsgeschäft wird dem «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» zugewiesen.

Auslagerung von Geschäftsbereichen

Nebst dem Bezug der Informatikdienstleistungen von der EntServ Schweiz GmbH hat die BEKB unter anderem den Zahlungsverkehr und die Wertschriftenadministration an die Swisscom (Schweiz) AG sowie den Druck und Versand der Bankkorrespondenz an die Swiss Post Solutions AG (SPS) ausgelagert. Im Berichtsjahr wurde der Zahlungsverkehr von der Swisscom (Schweiz) AG an die Swiss Post Solutions AG (SPS) übertragen. Die Auslagerungen wurden im Sinne der aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Kooperationsverträgen und Service Level Agreements geregelt. Mitarbeitende der Dienstleister, die mit dem Vertragswerk in Verbindung stehen, sind dem Bankgeheimnis unterstellt, womit die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung sind keine wesentlichen Ereignisse zu verzeichnen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im vergangenen Jahr gehabt hätten.

Anhang zur Jahresrechnung gemäss Art. 13h Gleichstellungsgesetz (GlG)

Lohngerechtigkeit in Bezug auf das Geschlecht bestätigt

Gemäss Gleichstellungsgesetz sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.

Die Löhne der Berner Kantonalbank AG wurden im Juli 2020 nach der Analysemethode «Logib, Standard-Analyse-Tool des Bundes» analysiert. Dabei wurden die zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stehenden 1145 Mitarbeitenden berücksichtigt. Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse bestätigt, dass die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingehalten wird.

Aufgrund dieser Analyse hat die Berner Kantonalbank AG im Jahr 2020 die zweite Aufrechterhaltung des SAQ-Zertifikates «Fair Compensation» erhalten.

Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat im Jahr 2021 überprüft, ob die Lohngleichheitsanalyse der Berner Kantonalbank AG formell korrekt durchgeführt wurde. Mit ihrem Bericht vom 19. August 2021 wird bestätigt, dass sie nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen sie schliessen müsste, dass die Lohngleichheitsanalyse nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Artikel 13d GIG und Artikel 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.

Informationen zur Bilanz

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven) (Tabelle 1)

in CHF 1000

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften 1

46 808

31 251

Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Lending und Repurchase-Geschäften 1

1 560 000

1 601 866

Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz

1 489 628

1 521 216

– davon bei denen das Recht zu Weiterveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

1 489 628

1 521 216

Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde

47 182

31 635

– davon weiterverpfändete Wertschriften

47 182

31 635

– davon weiterveräusserte Wertschriften

1 Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge.

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie gefährdete Forderungen (Tabelle 2)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

Deckungen von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften

 

Deckungsart

 

 

Hypotheka- rische Deckung

Andere Deckung

Ohne Deckung

Total

Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

 

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Kunden

 

77 972

387 879

1 122 267

1 588 118

Hypothekarforderungen

 

24 919 291

1 217

26 225

24 946 733

– Wohnliegenschaften

 

21 565 819

21 565 819

– Büro- und Geschäftshäuser

 

897 377

897 377

– Gewerbe und Industrie

 

2 044 068

2 044 068

– Übrige

 

412 028

1 217

26 225

439 470

Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Berichtsjahr

24 997 263

389 097

1 148 491

26 534 852

Vorjahr

23 796 552

455 068

1 015 248

25 266 868

Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen)

Berichtsjahr

24 780 826

354 923

1 082 648

26 218 396

Vorjahr

23 582 185

420 114

939 078

24 941 376

Ausserbilanz

 

 

 

 

 

Eventualverpflichtungen

 

49 434

23 080

169 118

241 632

Unwiderrufliche Zusagen

 

393 655

343 575

737 230

Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

 

190 952

190 952

Verpflichtungskredite

 

Total Ausserbilanz

Berichtsjahr

443 089

23 080

703 645

1 169 814

Vorjahr

389 010

22 282

570 325

981 616

 

 

 

 

 

 

Gefährdete Forderungen

 

Bruttoschuld- betrag

Geschätzte Verwertungs- erlöse der Sicherheiten

Nettoschuld- betrag

Einzelwert- berichtigungen

Exponierte Forderungen

Berichtsjahr

 

 

 

 

Vorjahr

10 660

6 980

3 680

3 680

Forderungen mit Fortführung des Kreditverhältnisses

Berichtsjahr

289 752

186 627

103 125

103 125

Vorjahr

297 809

169 733

128 076

128 076

Liquidationspositionen

Berichtsjahr

17 662

8 809

8 853

8 853

Vorjahr

20 591

7 785

12 806

12 806

Zusätzlich zu den in der Tabelle ausgewiesenen Positionen mit Einzelwertberichtigungen bestanden per 31. Dezember 2021 pauschalierte Einzelwertberichtigungen von 0,04 Millionen Franken (Nettoschuldbetrag von 0,04 Millionen Franken) bezogen auf ein homogenes Kreditportefeuille in der Höhe von 0,04 Millionen Franken (Vorjahr: 0,10 Millionen beziehungsweise 0,10 Millionen Franken). Die angewandten Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs wurden an die neue Rechnungslegungsverordnung-FINMA angepasst. Es handelt sich fast ausschliesslich um formelle Anpassungen. Die einzige materielle Änderung ist die Aufhebung der Kategorie «Exponierte Forderungen». Bis 2020 wurden in dieser Kategorie Einzelwertberichtigungen für Forderungen mit erhöhten Risiken gebildet. Die Risiken aus Forderungen mit erhöhten Risiken werden über die Wertberichtigungen für inhärente Risiken abgedeckt.

Handelsgeschäfte und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven) (Tabelle 3)

in CHF 1000

 

 

Aktiven

31.12.2021

31.12.2020

Handelsgeschäfte

 

 

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte

1 160

1 465

– davon kotiert

0

265

Beteiligungstitel

0

0

Edelmetalle und Rohstoffe

6 488

16 693

Weitere Handelsaktiven

 

 

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

 

 

Schuldtitel

Strukturierte Produkte

Übrige

Total Aktiven

7 648

18 158

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

 

 

 

Verpflichtungen

31.12.2021

31.12.2020

Handelsgeschäfte

 

 

Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte 1

– davon kotiert

Beteiligungstitel 1

0

Edelmetalle und Rohstoffe 1

Weitere Handelspassiven 1

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

 

 

Schuldtitel

Strukturierte Produkte

Übrige

Total Verbindlichkeiten

0

- davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

1 Für Short-Positionen (Verbuchung gemäss Abschlusstagprinzip).

Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven) (Tabelle 4)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

Handelsinstrumente

Absicherungsinstrumente

 

Positive Wiederbeschaf- fungswerte

Negative Wiederbeschaf- fungswerte

Kontrakt- volumen

Positive Wiederbeschaf- fungswerte

Negative Wiederbeschaf- fungswerte

Kontrakt- volumen

Zinsinstrumente

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte inkl. FRAs

 

 

 

Swaps

 

32 750

900 000

Futures

 

 

 

 

 

 

Optionen (OTC)

 

 

 

 

 

 

Optionen (exchange traded)

 

 

 

Devisen/Edelmetalle

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

17 217

17 692

2 598 390

 

 

 

Kombinierte Zins-/Währungsswaps

Futures

 

 

 

Optionen (OTC)

 

 

 

Optionen (exchange traded)

 

 

 

Beteiligungstitel/Indizes

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

Swaps

Futures

 

 

 

 

 

 

Optionen (OTC)

 

 

 

 

 

 

Optionen (exchange traded)

9

9

 

 

101

4 486

Kreditderivate

 

 

 

 

 

 

Credit Default Swaps

 

 

 

Total Return Swaps

First-to-Default Swaps

Andere Kreditderivate

Übrige

 

 

 

 

 

 

Terminkontrakte

Swaps

Futures

 

 

 

Optionen (OTC)

Optionen (exchange traded)

 

 

 

Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge

 

 

 

 

 

 

Berichtsjahr

17 226

17 700

2 598 390

 

32 851

904 486

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

17 217

17 692

 

 

32 750

 

Vorjahr

11 125

11 017

2 432 234

196

81 832

1 917 800

– davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt

11 124

11 017

 

 

81 703

 

Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge

Positive Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert)

Negative Wiederbeschaf- fungswerte (kumuliert)

Berichtsjahr

17 226

50 551

Vorjahr

11 320

92 850

Aufgliederung nach Gegenparteien

Zentrale Clearingstellen

Banken und Wertpapierhäuser

Übrige Kunden

Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge)

 

15 990

1 236

– : Die BEKB tätigt keine solchen Geschäfte.

Finanzanlagen (Tabelle 5)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Buchwert

Fair Value

Buchwert

Fair Value

Finanzanlagen

 

 

 

 

Schuldtitel

1 807 887

1 844 391

1 892 256

1 962 417

– davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit

1 807 887

1 844 391

1 892 256

1 962 417

– davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt)

Beteiligungstitel

163 601

276 941

163 468

250 804

– davon qualifizierte Beteiligungen 1

Edelmetalle

8 225

8 225

8 337

8 337

Liegenschaften

1 640

1 640

Kryptowährungen

0

0

Total

1 979 714

2 129 558

2 065 701

2 223 198

– davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften

1 673 502

1 701 035

1 706 057

1 762 906

1 Mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmen.

Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating 2

AAA bis AA–

A+ bis A–

BBB+ bis BBB–

BB+ bis B–

Niedriger als B–

Ohne Rating

Buchwerte der Schuldtitel

147 474

40 581

1 138

 

 

1 618 694 3

2 Rating von Standard & Poor's.

3 Davon sind 1570 Millionen Franken Obligationen der Pfandbriefzentrale beziehungsweise der Pfandbriefbank.

Beteiligungen (Tabelle 6)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschaf- fungswert

Bisher aufgelaufene Wertberichtigungen bzw. Wertanpassungen (Equity-Bewertung)

Buchwert Ende Vorjahr

Berichtsjahr

 

 

 

Umgliede- rungen

Investi- tionen

Desin- vesti- tionen

Wertbe- richti- gungen

Wertan- passung der nach Equity bewerteten Beteiligungen/ Zuschrei- bungen

Buchwert Ende Berichts- jahr

Markt- wert

Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

– mit Kurswert

20 954

–1 629

19 325

12

 

 

 

19 336

114 184

– ohne Kurswert

69 565

–46 073

23 492

–12

27 697

–66

–1 100

 

50 011

 

Total Beteiligungen

90 519

–47 702

42 817

27 697

–66

–1 100

69 348

114 184

Auswirkung einer theoretischen Bewertung der bedeutenden Beteiligungen (Beteiligungsquote über 20 Prozent) nach der Equity-Methode

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Bilanzwert

Equity

Bilanzwert

Equity

Bestand Beteiligungen

21 700

25 315

11 700

16 412

Beteiligungsertrag

2 109

1 011

2 925

899

Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält (Tabelle 7)

(Beteiligungsquote über 10 Prozent und Marktwert/Steuerwert über 5 Millionen Franken)

Firmenname und Sitz

Geschäftstätigkeit

Gesellschafts- kapital (in Mio. CHF)

Anteil am Kapital (in %)

Anteil an Stimmen (in %)

Direkter Besitz (in %)

Indirekter Besitz (in %)

Unter Beteiligungen bilanziert:

 

 

 

 

 

 

Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich

Pfandbriefinstitut

2 225,0

10,7

10,7

10,7

Jungfraubahn Holding AG, Interlaken

Bergbahn

8,8

14,2

14,2

14,2

Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen

Seniorenresidenz

10,8

66,7

66,7

66,7

aity AG (vormals BEKB | BCBE ICT Services AG), Köniz

ICT-Servicedienstleister

10,0

100,0

100,0

100,0

BioMedInvest AG I in Liquidation, Hünenberg

Gewährung von Darlehen im Bereich Biotechnologie und Medizinaltechnik

1,5

38,5

38,5

38,5

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Beteiligung

Grund der Änderung

aity AG (vormals BEKB | BCBE ICT Services AG)

Neugründung

Sachanlagen (Tabelle 8)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschaffungs- wert

Bisher aufgelaufene Abschrei- bungen

Buchwert Ende Vorjahr

Berichtsjahr

Buchwert Ende Berichtsjahr

Umglie- derungen

Investi- tionen

Desinvesti- tionen

Abschrei- bungen

Zuschrei- bungen

Überträge auf Erneue- rungsfonds

Selbst genutzte Gebäude

329 790

–148 497

181 293

3 383

13 758

–1 487

–12 561

184 386

Andere Liegenschaften

22 582

–6 803

15 779

–3 383

104

–93

12 408

Selbst entwickelte oder separat erworbene Software

131 121

–123 889

7 233

19 769

–24 387

2 615

Übrige Sachanlagen

31 929

–19 420

12 509

7 651

–6 214

13 945

Objekte im Finanzierungsleasing

– davon selbst genutzte Gebäude

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

– davon andere Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

– davon übrige Sachanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total Sachanlagen

515 422

–298 609

216 813

41 282

–32 088

–12 654

213 353

Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing: keine

Es bestehen Mietverträge für Geschäftsräume (Standorte) mit Restlaufzeiten von über einem Jahr, die die Bank nicht als Operational Leasing betrachtet.

Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven (Tabelle 10)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

Sonstige Aktiven

Sonstige Passiven

Ausgleichskonto

20 848

61 718

Aktive latente Ertragssteuern

Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven

Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen

Indirekte Steuern 1

1 607 611

2 461

934 229

2 223

BEKB-Förderfonds

1 234

1 317

Übriges

7 640

24 701

5 430

34 761

Total

1 636 099

28 396

1 001 377

38 301

1 Im Wesentlichen sind darin Verrechnungssteuerforderungen enthalten.

Zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt (Tabelle 11)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Buchwerte

Effektive Verpflichtungen

Buchwerte

Effektive Verpflichtungen

Verpfändete/abgetretene Aktiven

 

 

 

 

Forderungen gegenüber Banken

50 998

41 630

85 700

81 992

Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen

10 237 567

6 327 000

7 317 603

5 871 000

Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Refinanzierungsdarlehen

386 481

378 000

408 189

386 000

Verpfändete oder abgetretene Forderungen gegenüber Kunden zur Sicherstellung der SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität

184 678

181 000

243 464

239 000

Wertschriften für die Innertrags- bzw. Engpassfinanzierungsfazilität der SNB (unbenützt)

11 135

10 851

Wertschriften/Barhinterlagen zur Deckung von Margenerfordernissen von Optionsbörsen und Sicherstellungen für Gemeinschaftseinrichtungen der Banken

144 078

20 086

132 010

16 857

Total verpfändete/abgetretene Aktiven

11 014 937

6 947 716

8 197 818

6 594 849

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Aktiven unter Eigentumsvorbehalt

Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden in Tabelle 1 dargestellt.

Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden (Tabelle 12)

in CHF 1000

 

 

Verpflichtungsart

31.12.2021

31.12.2020

 

Nominalwert

Nominalwert

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

34 177

33 785

Anleihensobligationen

5 000

5 000

Kassenobligationen

 

Marktwert

Marktwert

Negative Wiederbeschaffungswerte

 

Anzahl

Anzahl

Namenaktien der Berner Kantonalbank AG

96 000

96 000

Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen (Tabelle 13)

a) Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR)

Die BEKB hat keine Arbeitgeberbeitragsreserven in patronalen oder anderen Vorsorgeeinrichtungen.

b) Wirtschaftlicher Nutzen/wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

Über-/Unterdeckung am Ende des Berichtsjahres

Wirtschaftlicher Anteil der Bank bzw. der Finanzgruppe

Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung)

Bezahlte Beiträge für die Berichts- periode

Vorsorgeaufwand im Personalaufwand

31.12.2021

31.12.2020

2021

2020

Patronale Fonds/patronale Vorsorgeeinrichtungen

 

 

 

Vorsorgepläne ohne Über-/Unterdeckung

 

 

 

11 877

Vorsorgepläne mit Überdeckung 1

37 990

 

12 099

12 099

Vorsorgepläne mit Unterdeckung

 

 

 

Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven

 

 

73

73

73

1 Der Deckungsgrad beträgt 121,5 Prozent, die Wertschwankungsreserven haben den Zielwert erreicht. Im Vorjahr war der Zielwert der Wertschwankungsreserven noch nicht erreicht.

c) Vorsorgeeinrichtungen

Pensionskasse der BEKB

1.1.2022

1.1.2021

Anzahl aktiv versicherte Personen

1 313

1 334

Anzahl Rentnerinnen und Rentner

831

834

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Gesamtvermögen der Pensionskasse (in Mio. CHF)

1 034,0

962,2

Deckungsgrad (in %)

121,5

116,0

Schwankungsreserve (in % des Gesamtvermögens)

13,8

13,6

Freie Mittel (in % des Gesamtvermögens)

3,7

 

Technischer Zinssatz zur Berechnung der Deckungskapitalien der Renten (in %)

1,5

1,5

Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen (Tabelle 15)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

Zinssatz (in %)

Art der Anleihe

Ausgabejahr

Fälligkeit

Früheste vorzeitige Kündigungs- möglichkeit

Betrag

0,750

Obligationenanleihe

2015

14.7.2025

unkündbar

200 000

0,400

Obligationenanleihe

2018

3.5.2027

unkündbar

150 000

0,400

Obligationenanleihe (Aufstockung)

2019

3.5.2027

unkündbar

70 000

0,100

Obligationenanleihe

2019

30.9.2039

unkündbar

100 000

0,300

Obligationenanleihe

2020

29.5.2030

unkündbar

125 000

0,000

Obligationenanleihe (Privatplatzierung)

2021

20.1.2022

unkündbar

100 000

0,000

Obligationenanleihe (Privatplatzierung)

2021

27.4.2022

unkündbar

100 000

 

innerhalb eines Jahres

> 1 – ≤ 2 Jahre

> 2 – ≤ 3 Jahre

> 3 – ≤ 4 Jahre

> 4 – ≤ 5 Jahre

> 5 Jahre

Total

Übersicht der Fälligkeit der ausstehenden Obligationenanleihen:

200 000

 

 

200 000

 

445 000

845 000

 

Gewichteter Durchschnittszinssatz (in %)

Fälligkeiten

Betrag

Pfandbriefzentrale

0,34

2022 – 2043

6 327 000

Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Reserven für allgemeine Bankrisiken (Tabelle 16)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand Ende Vorjahr

Zweck- konforme Verwendungen

Umbuchungen

Währungs- differenzen

Über- fällige Zinsen, Wieder- eingänge

Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung

Auflösung zugunsten Erfolgs- rechnung

Stand Ende Berichtsjahr

Rückstellungen für latente Steuern

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen für Ausfallrisiken 1

184 476

–8 843

175 633

– davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen (gemäss Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA)

38 810

 

–5 917

 

 

 

 

32 893

– davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken

145 666

 

–2 926

 

 

 

 

142 740

Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken

62 600

62 600

Rückstellungen für Restrukturierungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Übrige Rückstellungen

26 538

–1 369

581

1 010

–2 083

24 677

Total Rückstellungen

273 615

–1 369

–8 843

581

1 010

–2 083

262 910

Reserven für allgemeine Bankrisiken 2

553 560

 

 

33 400

–44 994

541 966

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken

363 652

–2 597

8 843

570

51 436

–69 251

352 653

– davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen

156 368

–2 597

5 917

570

28 936

–66 401

122 793

– davon Wertberichtigungen für inhärente Risiken

207 284

2 926

22 500

–2 850

229 860

1 Beinhaltet Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kreditlimiten, Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken für nicht ausgeschöpfte Branchenlimiten und Rückstellungen für Ausserbilanzgeschäfte.

2 Vollständig versteuert.

Gesellschaftskapital (Tabelle 17)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Gesellschaftskapital

Gesamt- nominalwert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Gesamt- nominalwert

Stückzahl

Dividenden- berechtigtes Kapital

Aktienkapital

186 400

9 320 000

186 400

186 400

9 320 000

186 400

- davon liberiert

186 400

9 320 000

186 400

186 400

9 320 000

186 400

Genehmigtes Kapital

 

 

 

 

 

 

- davon durchgeführte Kapitalerhöhungen

 

 

 

 

 

 

Bedingtes Kapital

5 000

250 000

5 000

250 000

- davon durchgeführte Kapitalerhöhungen

 

 

 

 

 

 

Details zu den mit dem Gesellschaftskapital verbundenen Rechten und Restriktionen werden im Kapitel Corporate Governance erläutert.

Zugeteilte Beteiligungsrechte oder Optionen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für die Mitarbeitenden und allfällige Mitarbeiterbeteiligungspläne (Tabelle 18)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Anzahl Optionen

Wert Optionen

Anzahl der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Wert der zugeteilten Beteiligungs- rechte

Anzahl Optionen

Wert Optionen

Verwaltungsratsmitglieder

2 650

238

 

 

2 500

211

 

 

Mitglieder der Leitungsorgane

2 550

229

 

 

2 550

215

 

 

Mitarbeitende

50 128

4 502

 

 

49 551

4 183

 

 

Total

55 328

4 970

 

 

54 601

4 609

Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen: Bezugsberechtigt sind alle Mitarbeitenden der BEKB, sofern ein festes und ungekündigtes arbeitsvertragliches Verhältnis besteht. Nicht bezugsberechtigt sind Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis befristet ist, sowie Lernende. Die Bezugsberechtigung erfolgt jeweils für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Mitarbeitende mit Teilzeitarbeitsverhältnis sind nach Massgabe des vertraglich fixierten Pensums anspruchsberechtigt. Während des abgeschlossenen Geschäftsjahres eingetretene Mitarbeitende beziehungsweise infolge Pensionierung ausgetretene Mitarbeitende können ihr Bezugsrecht pro rata temporis ausüben. Der Umfang des Bezugsrechts ist von der zugeteilten Funktionsebene abhängig. Als Stichtag für die Bestimmung des Umfangs des Bezugsrechts gilt die Zugehörigkeit zur Funktionsebene am 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Umfang des Bezugsrechts ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Funktionsebene (exkl. Geschäftsleitung)

Anzahl Aktien

9

225

8

150

7

120

6

75

5

50

bis 4

20

Angaben zu den Bezugsrechten der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats sind im Vergütungsbericht > Vergütungssystem. Die Bezugsbedingungen sowie der Umfang des Bezugsrechts sind im Beteiligungsreglement festgehalten. Das Bezugsrecht kann während der Bezugsfrist im Februar des dem abgelaufenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er. Die Namenaktien bleiben während fünf Jahren für den Verkauf gesperrt. Alle übrigen aus dem Besitz der Namenaktien abgeleiteten Rechte sind während der Sperrfrist nicht beeinträchtigt.

Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen (Tabelle 19)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Forderungen

Verpflichtungen

Forderungen

Verpflichtungen

Qualifiziert Beteiligte 1

82 644

309

16 567

2 127

Gruppengesellschaften 2

11 214

827

Verbundene Gesellschaften 3

99 558

40 754

108 658

48 010

Organgeschäfte 4

5 130

5 120

5 480

5 414

Weitere nahestehende Personen

1 Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kanton Bern.

2 Als Gruppengesellschaften gelten alle rechtlich selbstständigen Gesellschaften, die direkt oder indirekt unter der Leitung der Bank als Obergesellschaft (Muttergesellschaft) stehen.

3 Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons Bern oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton Bern qualifiziert beteiligt ist.

4 Als Organgeschäfte gelten Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der von diesen beherrschten Gesellschaften.

Ausserbilanzgeschäfte

31.12.2021

31.12.2020

Verbundene Gesellschaften

6 118

7 125

Organgeschäfte

50

50

Bedingungen

Die Geschäftsleitung erhält branchenübliche Vorzugskonditionen (analog Personal und Pensionierte). Für alle übrigen nahestehenden Personen werden Transaktionen zu Konditionen durchgeführt, wie sie auch für Dritte zur Anwendung gelangen. Die Transaktionen umfassen beispielsweise die Kreditgewährung, die Verzinsung von Einlagen, Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgebühren und Wertschriftengeschäfte.

Wesentliche Beteiligte (Tabelle 20)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Nominal

Anteil in %

Nominal

Anteil in %

Wesentliche Beteiligte und stimmrechtsgebundene Gruppen von Beteiligten

 

 

 

 

mit Stimmrecht

Kanton Bern

96 000

51,5

96 000

51,5

ohne Stimmrecht

keine

 

 

 

 

Eigene Kapitalanteile und Zusammensetzung des Eigenkapitals (Tabelle 21)

in CHF 1000

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Reserven für allgemeine Bankrisiken

541 966

553 560

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

– davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen

Gesetzliche Gewinnreserve

174 083

173 682

Freiwillige Gewinnreserven

1 611 073

1 545 073

Eigene Kapitalanteile

–18 087

–18 025

Gewinnvortrag

491

130

Gewinn

154 936

148 377

Total Eigenkapital vor Gewinnverwendung

2 705 597

2 643 932

Beantragte Gewinnverwendung

–85 744

–82 016

Total Eigenkapital nach Gewinnverwendung

2 619 853

2 561 916

Die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven dürfen gemäss Artikel 671 OR, soweit sie die Hälfte des Aktienkapitals nicht übersteigen, nur zur Deckung von Verlusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsgangs das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. Es gibt keine statutarische Ausschüttungsbeschränkung. Somit sind 93,2 Millionen Franken der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven von total 228,8 Millionen Franken nicht ausschüttbar.

 

2021

2020

 

Anzahl

Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF

Anzahl

Durchschnittlicher Transaktionspreis in CHF

Eigene Aktien im Eigenbestand

 

 

 

 

Eigene Aktien am 1. Januar

79 703

 

74 591

 

+ Käufe

75 227

211,44

85 262

221,33

- Verkäufe

–71 676

221,04

–80 150

220,16

davon im Zusammenhang mit aktienbezogenen Ver- gütungen abgegebene Namenaktien der BEKB

–50 375

223,38

–49 175

222,94

= Bestand am 31. Dezember

83 254

 

79 703

 

Es gibt keine zweckgebundene Unterteilung des Eigenbestandes. Er kann insbesondere für Bezugsrechtsemissionen und für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden. Die Gewinne beziehungsweise Verluste aus Käufen und Verkäufen von eigenen Namenaktien sind im Eigenkapitalnachweis aufgeführt.

 

31.12.2021

31.12.2020

Aktien im Bestand der Pensionskasse der BEKB

 

 

Namenaktien BEKB am 31. Dezember

96 000

96 000

Aktien im Bestand von verbundenen Gesellschaften

 

 

Namenaktien BEKB am 31. Dezember

32

32

Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Es wurden keine Transaktionen mit Beteiligten vorgenommen, die nicht mit flüssigen Mitteln abgewickelt oder mit anderen Transaktionen saldiert wurden. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte und Restriktionen werden in Corporate Governance > Kapitalstruktur erläutert.

Angaben gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften und Artikel 663c Absatz 3 OR für Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind (Tabelle 22)

Die BEKB untersteht der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) und erstellt einen Vergütungsbericht gemäss den Artikeln 13–17 VegüV. Dieser Vergütungsbericht ersetzt die Angaben gemäss Artikel 663bbis OR.

Bedeutende Aktionäre

Das Aktienkapital der BEKB ist auf 9 320 000 Namenaktien aufgeteilt. Der Kanton Bern hält 4 800 000 Namenaktien mit einem Stimmrechtsanteil von 51,5 Prozent. Daneben bestehen keine weiteren bedeutenden Aktionäre, deren Beteiligung 5 Prozent aller Stimmrechte übersteigt. Die BEKB gewährt keine Optionsprogramme auf Aktien oder anderweitige Finanzinstrumente. Es sind auch keine Wandelanleihen ausstehend. Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben 2021 im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung aus dem Bestand des Unternehmens die folgende Anzahl Aktien der BEKB erworben:

  • Nichtexekutive (Verwaltungsrat): 2325
  • Exekutive (Geschäftsleitung): 2550

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung hielten folgende Anzahl Namenaktien:

 

31.12.2021

31.12.2020

Verwaltungsrat

 

 

Antoinette Hunziker-Ebneter, Präsidentin

2 651

2 251

Christoph Lengwiler, Vizepräsident

1 950

1 650

Stefan Bichsel, seit 18.5.2021

keine

n.a. 1

Gilles Frôté

200

keine

Reto Heiz

175

keine

Annelis Lüscher Hämmerli

475

175

Hugo Schürmann, seit 1.7.2021

keine

n.a. 1

Pascal Sieber

475

175

Danielle Villiger

100

keine

Peter Wittwer, bis 18.5.2021

n.a. 2

1 427

Total Verwaltungsrat

6 026

5 678

Geschäftsleitung

 

 

Armin Brun, CEO

2 150

1 400

Alois Schärli, stv. CEO, Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung

3 200

2 950

Mark Haller, Leiter des Departements Marktservices

2 313

1 863

Marcel Oertle, Leiter des Departements Privat-/Geschäftskunden

2 400

2 175

Andreas Schafer, Leiter des Departements Key Clients/Asset Management

900

450

Total Geschäftsleitung

10 963

8 838

1 Per 31. Dezember 2020 waren diese Personen noch nicht Mitglieder des Verwaltungsrats. Deshalb muss der jeweilige Bestand an Namenaktien noch nicht ausgewiesen werden (n. a.).

2 Per 31. Dezember 2021 war diese Person nicht mehr Mitglied des Verwaltungsrats. Deshalb muss der jeweilige Bestand an Namenaktien nicht mehr ausgewiesen werden (n. a.).

Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente (Tabelle 23)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Sicht

Kündbar

Fällig innert 3 Monaten

Fällig nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten

Fällig nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren

Fällig nach 5 Jahren

Immo- bilisiert

Total

Aktivum/Finanz- instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

8 607 914

 

 

 

 

 

 

8 607 914

Forderungen gegenüber Banken

164 748

1 551

12 564

 

178 863

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

46 808

 

46 808

Forderungen gegenüber Kunden

34 560

134 919

410 918

262 612

419 067

225 538

 

1 487 614

Hypothekarforderungen

2 073

465 679

1 193 142

2 659 403

13 056 676

7 353 809

 

24 730 782

Handelsgeschäft

7 648

 

 

 

 

 

 

7 648

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

17 226

 

 

 

 

 

 

17 226

Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung

 

 

 

 

 

 

Finanzanlagen

171 827

52 267

94 761

634 675

1 026 185

1 979 714

Total

Berichtsjahr

9 005 994

602 148

1 715 699

3 016 776

14 110 418

8 605 533

37 056 568

Vorjahr

8 267 609

557 202

1 593 778

3 280 455

13 734 062

7 709 916

1 640

35 144 663

Fremdkapital/Finanzinstrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

68 036

181 000

525 000

 

774 036

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 550 000

10 000

 

1 560 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

12 892 419

12 728 472

250 383

13 653

76 499

293 000

 

26 254 424

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

 

 

 

 

 

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

50 551

 

 

 

 

 

 

50 551

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

 

 

 

 

 

 

Kassenobligationen

 

 

2 161

28 592

19 773

1 445

 

51 971

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

 

180 000

214 000

2 478 000

4 300 000

 

7 172 000

Total

Berichtsjahr

13 011 006

12 909 472

2 507 544

266 245

2 574 272

4 594 445

35 862 983

Vorjahr

11 652 792

12 600 802

2 066 624

493 498

2 253 753

4 269 823

 

33 337 293

Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizilprinzip (Tabelle 24)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Inland

Ausland

Inland

Ausland

Aktiven

 

 

 

 

Flüssige Mittel

8 607 914

7 877 554

Forderungen gegenüber Banken

63 541

115 322

49 277

150 026

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

46 808

15 027

16 223

Forderungen gegenüber Kunden

1 386 895

100 719

1 304 195

99 488

Hypothekarforderungen

24 730 782

23 537 691

2

Handelsgeschäft

7 648

0

18 157

0

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

14 170

3 055

7 220

4 100

Finanzanlagen

1 903 210

76 504

1 988 264

77 436

Aktive Rechnungsabgrenzungen

18 252

16 074

Beteiligungen

69 324

23

42 795

22

Sachanlagen

213 353

216 813

Sonstige Aktiven

1 636 099

1 001 377

Total Aktiven

38 697 995

295 625

36 074 446

347 298

 

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Inland

Ausland

Inland

Ausland

Passiven

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

487 428

286 609

338 149

8 176

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 335 000

225 000

1 401 866

200 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

25 692 915

561 509

23 944 517

553 928

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

0

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

22 124

28 427

43 133

49 717

Kassenobligationen

51 971

61 806

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

7 172 000

6 736 000

Passive Rechnungsabgrenzungen

133 733

128 604

Sonstige Passiven

28 396

38 301

Rückstellungen

262 910

273 615

Reserven für allgemeine Bankrisiken

541 966

553 560

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

Gesetzliche Gewinnreserve

174 083

173 682

Freiwillige Gewinnreserven

1 611 073

1 545 073

Eigene Kapitalanteile

–18 087

–18 025

Gewinnvortrag

491

130

Gewinn

154 936

148 377

Total Passiven

37 892 075

1 101 545

35 609 923

811 820

Total der Aktiven nach Ländern bzw. Ländergruppen (Domizilprinzip) (Tabelle 25)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

 

Absolut

Anteil in %

Absolut

Anteil in %

Aktiven

 

 

 

 

Europa

38 922 597

99,82

36 367 281

99,85

– davon Schweiz

38 697 995

99,24

36 074 446

99,05

– davon Deutschland

104 504

0,27

107 731

0,30

– davon Frankreich

28 249

0,07

41 359

0,11

– davon Italien

150

0,00

153

0,00

– davon Österreich

1 116

0,00

1 373

0,00

– davon Liechtenstein

654

0,00

670

0,00

Nordamerika

67 871

0,17

48 973

0,13

Süd- und Zentralamerika

0

0,00

0

0,00

Asien/Ozeanien

2 200

0,01

4 679

0,01

Afrika

951

0,00

811

0,00

Total Aktiven

38 993 620

100,00

36 421 744

100,00

Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für die Bank wesentlichsten Währungen (Tabelle 27)

in CHF 1000

 

 

 

 

 

 

CHF

EUR

USD

übrige Währungen

Total

Aktiven

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

8 599 380

6 851

688

994

8 607 914

Forderungen gegenüber Banken

47 031

67 854

36 134

27 844

178 863

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

10 362

36 446

46 808

Forderungen gegenüber Kunden

1 241 681

206 676

36 741

2 516

1 487 614

Hypothekarforderungen

24 730 782

24 730 782

Handelsgeschäft

7 648

0

0

0

7 648

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

16 754

91

272

109

17 226

Finanzanlagen

1 913 586

16 073

50 055

1 979 714

Aktive Rechnungsabgrenzungen

18 252

18 252

Beteiligungen

69 324

0

23

69 348

Sachanlagen

213 353

213 353

Sonstige Aktiven

1 636 086

11

1

1

1 636 099

Total bilanzwirksame Aktiven

38 493 877

307 918

160 360

31 465

38 993 620

Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1

1 239 686

729 659

505 600

123 445

2 598 390

Total Aktiven

39 733 563

1 037 577

665 960

154 909

41 592 010

Passiven

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

751 062

15 224

7 288

462

774 036

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

1 560 000

1 560 000

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

25 702 752

373 384

140 434

37 854

26 254 424

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

32 926

11 816

4 531

1 279

50 551

Kassenobligationen

51 971

51 971

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

7 172 000

7 172 000

Passive Rechnungsabgrenzungen

133 733

133 733

Sonstige Passiven

28 384

13

28 396

Rückstellungen

262 910

262 910

Reserven für allgemeine Bankrisiken

541 966

541 966

Gesellschaftskapital

186 400

186 400

Gesetzliche Kapitalreserve

54 734

54 734

Gesetzliche Gewinnreserve

174 083

174 083

Freiwillige Gewinnreserven

1 611 073

1 611 073

Eigene Kapitalanteile

–18 087

–18 087

Gewinnvortrag

491

491

Gewinn

154 936

154 936

Total bilanzwirksame Passiven

38 401 335

400 437

152 252

39 595

38 993 620

Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften 1

1 323 617

651 527

509 324

113 922

2 598 390

Total Passiven

39 724 953

1 051 963

661 576

153 517

41 592 010

Netto-Position pro Währung

8 610

–14 386

4 383

1 392

1 Die Optionen sind deltagewichtet berücksichtigt.

Informationen zum Ausserbilanzgeschäft

Eventualverpflichtungen sowie Eventualforderungen (Tabelle 28)

in CHF 1000

 

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches

164 199

131 507

Gewährleistungsgarantien und Ähnliches

63 871

53 390

Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven

Übrige Eventualverpflichtungen 1

13 562

11 816

Total Eventualverpflichtungen

241 632

196 712

Eventualforderungen aus steuerlichen Verlustvorträgen

Übrige Eventualforderungen

Total Eventualforderungen

1 Zuzüglich Solidarhaftung aus Organschaft (Mehrwertsteuer): p.m.

Treuhandgeschäfte (Tabelle 30)

Die BEKB hatte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Treuhandgeschäfte per 31.12. auszuweisen.

Informationen zur Erfolgsrechnung

Wesentlicher Refinanzierungsertrag in der Position Zins- und Diskontertrag sowie wesentliche Negativzinsen (Tabelle 33)

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsaufwand

23 877

20 721

Wesentliche Negativzinsen verrechnet mit dem Zinsertrag

1 072

727

Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben.

Personalaufwand (Tabelle 34)

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Gehälter

114 813

113 611

– davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütungen

7 161

7 587

Sozialleistungen

24 219

24 329

Wertanpassungen bezüglich des wirtschaftlichen Nutzens bzw. Verpflichtungen von Vorsorgeeinrichtungen

Übriger Personalaufwand

5 124

3 955

Total Personalaufwand

144 157

141 895

Sachaufwand (Tabelle 35)

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Raumaufwand

6 982

7 537

Aufwand für Informations- und Kommunikations- technik

49 662

48 439

Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing

959

1 011

Honorare der Prüfungsgesellschaften (Artikel 961a Ziffer 2 OR)

782

619

- davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung

604

583

- davon für andere Dienstleistungen

177

36

Übriger Geschäftsaufwand

36 078

37 693

Total Sachaufwand

94 462

95 299

Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände sowie wesentliche Auflösungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen (Tabelle 36)

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft

 

 

Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen für Kundenforderungen

16 070

–11 206

Bildung/Auflösung von Wertberichtigungen Finanzanlagen

1 745

–335

Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste

 

 

Nettoauflösung/-bildung von übrigen Rückstellungen

1 073

3 645

Nettoauflösung/-bildung von Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken

5 900

Ausserordentlicher Aufwand/Ertrag

 

 

Teilverkauf einer Beteiligung

168

 

Verkauf von Sachanlagen (inkl. Auflösung Erneuerungsfonds)

56

Fusionsgewinn BEKB Finanz AG

411

Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken

 

 

Auflösung für Zinsänderungsrisiken

19 630

24 515

Auflösung zur Verminderung von IT-Risiken

18 230

33 560

Auflösung für Sonderabschreibungen auf Sachanlagen sowie Sonderzuweisungen in den Erneuerungsfonds

7 134

22 815

Auflösung für COVID-19-Risiken

9 670

Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken

–33 400

–32 300

Laufende Steuern, latente Steuern und Steuersatz (Tabelle 39)

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Aufwand für laufende Steuern

35 400

23 000

Durchschnittlicher Steuersatz (in %)

19,8

20,4

Ergebnis je Aktie (Tabelle 40)

in CHF

 

 

 

2021

2020

Gewinn

154 935 563

148 376 599

Anzahl Aktien

9 320 000

9 320 000

Unverwässertes Ergebnis pro Aktie

16,62

15,92

Anzahl bedingte Aktien

250 000

250 000

Potenziell verwässertes Ergebnis pro Aktie

16,19

15,50

Verwaltete Kundenvermögen

Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.

Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.

Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.

Entwicklung der verwalteten Kundenvermögen

Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.

Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:

in CHF 1000

 

 

 

 

 

31.12.2021

Performance

Netto-Neugeld

31.12.2020

Verwaltete Kundenvermögen

40 716 849

1 523 542

513 215

38 680 092

- davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte)

19 584 223

1 322 824

–470 561

18 731 961

Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.

Free-Cash-Flow

in CHF 1000

 

 

 

2021

2020

Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt:

 

 

+ Jahresgewinn nach Steuern

154 936

148 377

+ Abschreibungen

46 557

72 234

+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen

58 061

33 931

Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen)

23 510

780

Abgrenzung von gefährdeten Zinsen

1 151

851

Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken

33 400

32 300

− Auflösungen/zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken

–91 358

–101 231

Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge)

–42 398

1 217

Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken

–19 630

–24 515

Zweckkonforme Verwendung zur Verminderung der IT-Risiken

–18 230

–33 560

Zweckkonforme Verwendung für COVID-19

 

–9 670

Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds

–7 134

–22 815

Zweckkonforme Verwendungen

–3 966

–11 889

+ Bildung von Abgrenzungen

16 161

16 752

− Auflösung von Abgrenzungen

–16 523

–17 163

= Cash-Flow (Innenfinanzierung)

167 833

152 900

+ Desinvestitionen

66

1 396

− Investitionen

–68 979

–57 133

+ Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen

 

 

=Free-Cash-Flow

98 920

97 162

Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahres 2021 von 98,9 Millionen Franken (kumuliert 2013 bis 2021: 948,4 Millionen Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.

Definitionen von alternativen Performancekennzahlen

Kennzahl

Definition

Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF)

Bruttozinsspanne

Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt)

(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 285 965 + gefährdete Erträge 570) / durchschnittliche Bilanzsumme 38 358 799 = 0,75%

Bruttozinsspanne vor Bilanzsteuerungserfolg

Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen und vor Bilanzsteuerungserfolg im Verhältnis zur durschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt)

(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 285 965 + gefährdete Erträge 570 + Bilanzsteuerungsaufwand 39 260) / durchschnittliche Bilanzsumme 38 358 799 = 0,85%

Free-Cash-Flow

Der Free-Cash-Flow ist der Hauptmassstab für die langfristig gültige, finanzielle Zielsetzung der BEKB. Über die 10 Jahres-Periode 2013-2022 will die Bank einen Free-Cash-Flow von 900 bis 1100 Mio. Franken erarbeiten. Der Free-Cash-Flow versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich den Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob eine Unternehmung – einen positiven Mittelfluss aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – ihre Investitionen aus dem Mittelfuss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – ihren Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde zuzüglich den Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszu- bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss- bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquitätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als "zweckkonforme Verwendungen" in die Berechnung des Free-Cash-Flow ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, welche nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, welche aus politischen und / oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung).

siehe Tabelle Free-Cash-Flow

Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen

Diese Kennzahl zeigt den operativen Geschäftserfolg der BEKB. Dazu werden der Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen, die Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen aus der Kennzahl Geschäftserfolg herausgerechnet.

Geschäftserfolg 178 574 - Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen 17 976 - Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 11 033 + Sonderabschreibungen 1 487 + Sonderzuweisungen Erneuerungsfonds 5 647 = Geschäftserfolg vor Veräusserungen von Finanzanlagen und Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Sonderabschreibungen 156 699

Verwaltete Kundenvermögen

Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss FINMA-RS 2015/01 Rz 229 nicht offen legen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt.

Keine Überleitungsrechnung möglich

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