Vergütungssystem

Vergütungssystem

Komponenten

Das Vergütungsmodell des Verwaltungsrats basiert seit dem 1. Januar 2017 ausschliesslich auf einer fixen Entschädigung.

Die Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung werden in folgende Komponenten unterteilt:

  • fixer Teil: Barbetrag und Aktienbeteiligungsprogramm
  • variabler Teil: Barbetrag

Zudem werden an die Präsidentin des Verwaltungsrats und an die Mitglieder der Geschäftsleitung Vorsorgeleistungen entrichtet. Daneben bezahlt die BEKB keine weiteren Vergütungskomponenten. Vorkehrungen, die den Transfer oder den Kontrollwechsel behindern, werden keine getroffen.

Aktienbeteiligungsprogramm

Mit dem Aktienbeteiligungsprogramm zum freiwilligen Bezug von Aktien zu Vorzugskonditionen wird der Bezug der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden zum Unternehmen gefestigt und das Interesse an einer positiven zukünftigen Entwicklung gefördert. Entsprechend beinhaltet der verbilligte Aktienbezug eine Sperrfrist von fünf Jahren.

Das Bezugsrecht kann von allen Mitarbeitenden während der Bezugsfrist im Februar des dem abgeschlossenen Geschäftsjahr folgenden Jahres ganz oder teilweise ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Falls der Anspruch innert der Bezugsfrist nicht geltend gemacht wird, verfällt er.

Der Bezugspreis der Mitarbeiteraktie ergibt sich aus dem volumengewichteten Durchschnittskurs vom 25. November bis 24. Dezember des Geschäftsjahres abzüglich des Betrags von 140 Franken. Damit beträgt der BEKB-Bezugspreis für den per 31. Dezember 2021 entstandenen Anspruch 61.50 Franken. Die Differenz zum steuerlich massgeblichen Verkehrswert wird als steuerbares Einkommen ausgewiesen.

Verwaltungsrat

Vergütungsmodell

Die Entschädigung besteht aus einem Barbetrag und einer bestimmten Anzahl Namenaktien der BEKB, die jährlich zu einem Vorzugspreis erworben werden können.

Für die Präsidentin beträgt der Barbetrag 400 000 Franken und für die Mitglieder jeweils 70 000 Franken. Der Vizepräsident erhält zusätzlich 20 000 Franken. Weiter können die Präsidentin jährlich 400 und die einzelnen Mitglieder jährlich 300 Namenaktien der BEKB beziehen. Es werden keine Sitzungsgelder bezahlt.

Der Barbetrag wird an die Präsidentin in zwölf Monatsraten und an die Mitglieder in zwei Halbjahrestranchen ausbezahlt.

Für die Mitarbeit in den Ausschüssen des Verwaltungsrats beträgt die zusätzliche Vergütung 20 000 Franken für den Vorsitz und 10 000 Franken für die Mitglieder der Ausschüsse.

Berufliche Vorsorge

Die Präsidentin des Verwaltungsrats ist dazu berechtigt, sich bei der Pensionskasse der Berner Kantonalbank AG gemäss dem Reglement für die zweite Säule versichern zu lassen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 19,525 Prozent des versicherten Lohns.

Geschäftsleitung

Fixer Teil

Der fixe Teil besteht aus einem Barbetrag und einer bestimmten Anzahl Namenaktien der BEKB, die jährlich zu einem Vorzugspreis erworben werden können.

Der fixe Barbetrag wird in zwölf Monatsraten ausbezahlt.

Variabler Teil

Der variable Teil wird durch den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats festgesetzt. Er orientiert sich am Reingewinn vor Steuern, am Ergebnis des Führungsbereichs sowie an der individuellen Leistung. Die Gewichtung sowie die Beurteilung der individuellen Zielerreichung basieren auf einem Ermessensentscheid des Vergütungsausschusses. Der variable Teil besteht grundsätzlich aus einem Barbetrag von maximal 50 Prozent des fixen Teils. Abweichungen sind nur möglich, wenn Geschäftsleitungsmitglieder im Laufe eines Geschäftsjahres pensioniert werden oder eine neue Funktion übernehmen.

Berufliche Vorsorge

Die Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder sind teilweise in der Pensionskasse der Berner Kantonalbank AG und teilweise über eine Versicherungslösung bei einem Lebensversicherer versichert.

Entschädigungen aus Mandaten

Sofern Mitglieder der Geschäftsleitung Vergütungen von Dritten für Tätigkeiten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion bei der Berner Kantonalbank AG ausgeübt werden, liefern sie diese der Bank ab. Ausgenommen sind der Bezug von vergünstigten und gesperrten Aktien (mindestens drei Jahre), die auf eigene Risiken und Chancen erworben werden, sowie Sitzungsgelder bis 500 Franken pro Sitzung.

Pensionierung

Für die Mitglieder der Geschäftsleitung, die vor dem 1. Januar 2018 bereits in der Geschäftsleitung waren, wurde das Pensionierungsalter im Geschäftsjahr 2017 innerhalb des bisherigen Rahmens von 60 bis 63 individuell geplant. Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen für die Zusatzleistungen bis zum vollendeten Alter 65 (Überbrückungsrente, AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige und Rentenausgleich) wurden per 31. Dezember 2017 an die Pensionskasse der BEKB abgegolten, damit diese die zugesicherten Leistungen erbringen kann. Im Gegenzug besteht ein Konkurrenzverbot, das noch 36 Monate über das Arbeitsvertragsende hinaus gilt. Die Details sind im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 beschrieben.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung, die seit dem 1. Januar 2018 ihre Funktion neu angetreten haben, wurden mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022 die Verträge angepasst: Neu gilt für Geschäftsleitungsmitglieder das ordentliche Pensionierungsalter, das mit 65 Jahren erreicht wird. 

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