Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.
Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.
Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.
Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.
Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt:
in CHF 1000 |
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| 31.12.2025 | Performance | Netto-Neugeld | 31.12.2024 |
Verwaltete Kundenvermögen | 45 308 840 | 2 139 170 | 351 396 | 42 818 273 |
– davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte) | 22 971 257 | 1 847 710 | 718 389 | 20 405 158 |
Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.
in CHF 1000 | ||
2025 | 2024 | |
Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt: | ||
+ Jahresgewinn nach Steuern | 175 355 | 180 666 |
+ Abschreibungen | 43 656 | 34 202 |
+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen | 35 845 | 35 313 |
Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen) | 14 162 | 12 954 |
Abgrenzung von gefährdeten Zinsen | 511 | 792 |
Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken | 21 172 | 21 567 |
− Auflösungen / zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken | –35 985 | –5 714 |
Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge) | –2 825 | 4 873 |
Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken | –11 011 | –2 052 |
Zweckkonforme diverse Verwendungen | –7 024 | 32 |
Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds | –167 | –335 |
Zweckkonforme Verwendungen | –14 958 | –8 232 |
+ Bildung von Abgrenzungen | 7 152 | 8 040 |
− Auflösung von Abgrenzungen | –8 218 | –7 766 |
= Cashflow (Innenfinanzierung) | 217 805 | 244 741 |
+ Desinvestitionen | 2 003 | 844 |
− Investitionen | –37 621 | –42 199 |
= Free-Cash-Flow | 182 187 | 203 387 |
Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahrs 2025 von 182,2 Millionen Franken (kumuliert 2021 bis 2025: 814,3 Millionen Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.
Kennzahl | Definition | Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF) |
Bruttozinsspanne | Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt) | (Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 386 522 + gefährdete Erträge 305) / durchschnittliche Bilanzsumme 42 436 671 = 0,91% |
Free-Cash-Flow | Der Free-Cash-Flow ist eine Schlüsselkennzahl (Key Performance Indicator, KPI) im Strategie-Controlling. Die Kennzahl versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich der Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen – einen positiven Mittelfluss aus seiner operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – seine Investitionen aus dem Mittelfluss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – seinen Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde, zuzüglich der Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszufluss bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquiditätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als «zweckkonforme Verwendungen» in die Berechnung des Free-Cash-Flows ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, die nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, die aus politischen und/oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung). | Siehe Tabelle Free-Cash-Flow |
Verwaltete Kundenvermögen | Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht offenlegen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt. | Keine Überleitungsrechnung möglich |
in Mio. CHF | ||
31.12.2025 | 31.12.2024 | |
Bilanzsumme | 42 977 | 40 499 |
Betreute Vermögenswerte (Depotwerte) | 22 971 | 20 405 |
Forderungen gegenüber Kunden (Kundenausleihungen) | 31 944 | 30 545 |
– davon Hypothekarforderungen | 30 100 | 28 347 |
Verpflichtungen aus Kundeneinlagen | 28 087 | 27 059 |
Kassenobligationen | 279 | 236 |
Anleihen und Pfandbriefdarlehen | 8 926 | 7 822 |
Reserven für allgemeine Bankrisiken | 587 | 584 |
Gesellschaftskapital | 186 | 186 |
Eigenkapital | 2 9811 | 2 902 |
Gesamtkapitalquote (in %) | 20,4 | 19,4 |
Leverage Ratio (in %) | 6,7 | 6,9 |
Free-Cash-Flow | 182,2 | 203,4 |
2025 | 2024 | |
Gewinn | 175,4 | 180,7 |
Dividendenausschüttung | 100,72 | 96,9 |
Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven | 74,02 | 84,0 |
31.12.2025 | 31.12.2024 | |
Personalbestand (inkl. Lernenden sowie Aushilfen) | 1 273 | 1 221 |
Mitarbeitende (teilzeitbereinigt) | 1 058 | 1 011 |
Anzahl Standorte | 72 | 72 |
Leistungen an die öffentliche Hand (in Mio. CHF) | ||
Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern | 42,8 | 48,2 |
Dividende an den Kanton | 51,52 | 49,9 |
1Nach Gewinnverwendung gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.
2Gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.