BEKB Geschäftsbericht 2025

Weitere Kennzahlen

Verwaltete Kundenvermögen

Die verwalteten Kundenvermögen umfassen grundsätzlich alle Anlagewerte, für die Anlageberatungs- und/oder Vermögensverwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Darunter fallen verwaltete institutionelle Vermögen, Depotvermögen von Privatkunden, Vermögen mit Verwaltungsmandat, Global Custodian, Treuhandanlagen, Festgelder und Kundeneinlagen mit Anlagecharakter. BEKB-Fonds, Kassenobligationen sowie Anleihen werden zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt, falls sie in einem Wertschriftendepot eines Kunden der BEKB geführt werden.

Hingegen werden Aufbewahrungs- und Abwicklungsdepots nicht zu den verwalteten Kundenvermögen gezählt (Custody-only). Bei Custody-only handelt es sich um rein zu Transaktions- und Aufbewahrungszwecken gehaltene Vermögen, bei denen sich die Bank auf die Verwahrung sowie das Inkasso beschränkt, ohne irgendwelche zusätzlichen Dienstleistungen zu erbringen.

Vermögen mit Verwaltungsmandat und Global Custodian umfassen Kundengelder, bei denen die BEKB entscheidet, wie die Mittel angelegt werden.

Entwicklung der verwalteten Kundenvermögen

Die Neugelder werden definiert als die Summe aus dem Zufluss von verwalteten Vermögen von Neukunden, dem Verlust von verwalteten Kundenvermögen infolge Auflösung der Kundenbeziehung sowie dem Zu- und Abfluss von Vermögen von bestehenden Kunden. Erzielte Erträge aus den verwalteten Vermögen, Markt- und Währungsschwankungen sowie Spesen und Gebühren werden nicht als Neugeld-Zufluss beziehungsweise Geld-Abfluss betrachtet.

Die verwalteten Kundenvermögen haben sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt:

in CHF 1000

31.12.2025

Performance

Netto-Neugeld

31.12.2024

Verwaltete Kundenvermögen

45 308 840

2 139 170

351 396

42 818 273

– davon betreute Vermögenswerte (Depotwerte)

22 971 257

1 847 710

718 389

20 405 158

Die Zahlen werden ohne Doppelzählungen ermittelt. Insbesondere die durch die BEKB verwalteten eigenen Fondsvermögen werden nicht mitgezählt.

Free-Cash-Flow

in CHF 1000

2025

2024

Die BEKB berechnet den Free-Cash-Flow wie folgt:

+ Jahresgewinn nach Steuern

175 355

180 666

+ Abschreibungen

43 656

34 202

+ Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen

35 845

35 313

Erfolgswirksame Bildung (ohne Umgliederungen)

14 162

12 954

Abgrenzung von gefährdeten Zinsen

511

792

Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken

21 172

21 567

− Auflösungen / zweckkonforme Verwendungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen, Reserven für allgemeine Bankrisiken

–35 985

–5 714

Erfolgswirksame Auflösungen (ohne Umgliederungen und Überträge)

–2 825

4 873

Zweckkonforme Verwendung für Zinsänderungsrisiken

–11 011

–2 052

Zweckkonforme diverse Verwendungen

–7 024

32

Zweckkonforme Verwendung für Sonderabschreibungen/Erneuerungsfonds

–167

–335

Zweckkonforme Verwendungen

–14 958

–8 232

+ Bildung von Abgrenzungen

7 152

8 040

− Auflösung von Abgrenzungen

–8 218

–7 766

= Cashflow (Innenfinanzierung)

217 805

244 741

+ Desinvestitionen

2 003

844

− Investitionen

–37 621

–42 199

= Free-Cash-Flow

182 187

203 387

Der Free-Cash-Flow des Geschäftsjahrs 2025 von 182,2 Millionen Franken (kumuliert 2021 bis 2025: 814,3 Millionen Franken) versteht sich vor Gewinnverwendung und Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen.

Definition von alternativen Performancekennzahlen

Kennzahl

Definition

Überleitungsrechnung (Angaben in 1000 CHF)

Bruttozinsspanne

Brutto-Erfolg Zinsengeschäft vor gefährdeten Erträgen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme (Monatsdurchschnitt)

(Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 386 522 + gefährdete Erträge 305) / durchschnittliche Bilanzsumme 42 436 671 = 0,91%

Free-Cash-Flow

Der Free-Cash-Flow ist eine Schlüsselkennzahl (Key Performance Indicator, KPI) im Strategie-Controlling. Die Kennzahl versteht sich als Differenz zwischen den liquiditätswirksamen Erträgen und den liquiditätswirksamen Aufwänden, vermindert um die Investitionen sowie zuzüglich der Desinvestitionen. Die Grösse gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen – einen positiven Mittelfluss aus seiner operativen Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften vermag, – seine Investitionen aus dem Mittelfluss ihrer operativen Geschäftstätigkeit decken kann, – seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und – seinen Aktionären einen angemessenen Gewinn auszuschütten vermag. Um den liquiditätswirksamen Erfolg zu ermitteln, muss der Liquiditätsbegriff anhand eines Fonds bestimmt werden. Der Begriff der Liquidität wird dabei nicht im Sinne der gesetzlichen Liquidität gemäss BankV verstanden. Vielmehr steht die betriebswirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund. Der Liquiditätsfonds der BEKB entspricht der Liquidität, wie sie in der Geldflussrechnung definiert wurde, zuzüglich der Rechnungsabgrenzungen, soweit sie absehbar zu Liquiditätszufluss bzw. -abfluss führen und von der Grössenordnung her klar bestimmbar sind. Deshalb werden sämtliche abgegrenzten Zinserträge und -aufwände aus dem Kundengeschäft als liquiditätswirksame Buchungen betrachtet, weil hier jederzeit mit einem Liquiditätszufluss bzw. -abfluss zu rechnen ist. Die Abgrenzungen für Mitarbeiteraktien und Nachhaltigkeitsprämien werden demgegenüber als nicht liquiditätswirksam eingestuft, da entweder die Fälligkeit oder die Grössenordnung im Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht abschliessend bestimmt werden kann. Erst wenn die Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Abgrenzungen tatsächlich liquiditätswirksam aufgelöst werden, fliessen sie als «zweckkonforme Verwendungen» in die Berechnung des Free-Cash-Flows ein. Investitionen in nicht zum Bankgeschäft gehörende Beteiligungen, die nicht den Charakter eines Finanzinvestments haben, werden in der Berechnung des Free-Cash-Flows nicht berücksichtigt (nicht als Liquiditätsabfluss berücksichtigt). Dazu zählen beispielsweise Investitionen, die aus politischen und/oder volkswirtschaftlichen Gründen getätigt werden. Der Free-Cash-Flow versteht sich vor Gewinnverwendung und allfälligen Kapitaltransaktionen (Kapitalrückzahlung und Bezugsrechtsentschädigung).

Siehe Tabelle Free-Cash-Flow

Verwaltete Kundenvermögen

Die BEKB muss die Kundenvermögen gemäss Art. 32 Abs. 3 RelV-FINMA nicht offenlegen. Die freiwillige Offenlegung orientiert sich an der Definition der FINMA, weicht jedoch bei den Vorgaben betreffend Doppelzählungen davon ab. Im Gegensatz zur Definition der FINMA werden die Zahlen der BEKB ohne Doppelzählungen ermittelt.

Keine Überleitungsrechnung möglich

Kennzahlen

in Mio. CHF

31.12.2025

31.12.2024

Bilanzsumme

42 977

40 499

Betreute Vermögenswerte (Depotwerte)

22 971

20 405

Forderungen gegenüber Kunden (Kundenausleihungen)

31 944

30 545

– davon Hypothekarforderungen

30 100

28 347

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

28 087

27 059

Kassenobligationen

279

236

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

8 926

7 822

Reserven für allgemeine Bankrisiken

587

584

Gesellschaftskapital

186

186

Eigenkapital

2 9811

2 902

Gesamtkapitalquote (in %)

20,4

19,4

Leverage Ratio (in %)

6,7

6,9

Free-Cash-Flow

182,2

203,4

2025

2024

Gewinn

175,4

180,7

Dividendenausschüttung

100,72

96,9

Zuweisung an die freiwilligen Gewinnreserven

74,02

84,0

31.12.2025

31.12.2024

Personalbestand (inkl. Lernenden sowie Aushilfen)

1 273

1 221

Mitarbeitende (teilzeitbereinigt)

1 058

1 011

Anzahl Standorte

72

72

Leistungen an die öffentliche Hand (in Mio. CHF)

Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern

42,8

48,2

Dividende an den Kanton

51,52

49,9

1Nach Gewinnverwendung gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.

2Gemäss Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung.