Die Geschäftsleitung der BEKB besteht aus sechs Mitgliedern und ist wie folgt organisiert: Den Vorsitz über die Geschäftsleitung hat der CEO; die fünf Departemente Privat-/Geschäftskunden, Key Clients/Asset Management, Marktservices, IT-Management/Value Streams sowie Finanz-/Risikosteuerung werden je von einem Mitglied der Geschäftsleitung geführt. Bis November 2025 setzte sich die Geschäftsleitung aus fünf Personen zusammen, bevor Markus Schwab als neues Mitglied der Geschäftsleitung seine neue Funktion in der BEKB antrat und das im April 2025 neu geschaffene Departement IT-Management/Value Streams übernahm. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung haben das Schweizer Bürgerrecht. Die den Mitgliedern der Geschäftsleitung unterstellten Organisationseinheiten und Funktionen sind in Organisation > Organe und Organigramm dargestellt.
Dritten wurden keine Führungsaufgaben des Managements übertragen, und es bestehen keine Managementverträge. Die Kündigungsfrist der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt einheitlich zwölf Monate. Die Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss Obligationenrecht sind in Art. 24 Abs. 3 der Statuten definiert (unter bekb.ch/organisation). Die Übernahme solcher Tätigkeiten durch Mitglieder der Geschäftsleitung ist vom Verwaltungsrat zu genehmigen.