BEKB Geschäftsbericht 2025

Liquidität und Eigenmittel

Die Anforderungen von Art. 12 bis 18 LiqV betreffend die Liquidität und die Mindestreserven gemäss Art. 12 bis 17 NBV wurden während des ganzen Jahres eingehalten.

Seit dem 1. Januar 2025 werden die Eigenmittel nach Basel III final berechnet. Die Vergleichbarkeit mit den Kennzahlen per 31. Dezember 2024 ist somit nur beschränkt möglich.

Am Ende des Berichtsjahres beliefen sich die Eigenmittel nach Basel III final auf 3,29 Milliarden Franken (Vorjahr: 3,23 Milliarden Franken). Die Kernkapitalquote (CET1) erhöhte sich von 17,3 Prozent auf 18,3 Prozent, die Gesamtkapitalquote von 19,4 Prozent auf 20,4 Prozent. Die regulatorische Vorgabe beträgt 12,0 Prozent. Zusätzlich muss ein antizyklischer Puffer in der Höhe von 1,46 Prozent gehalten werden. Die BEKB verfügt über Reserven für allgemeine Bankrisiken, mit denen allgemeine strategische Risiken wie politische Risiken, Regulierungsrisiken, operationelle Risiken, Marktrisiken, Reputationsrisiken und Goodwillabschreibungen abgedeckt werden. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Die anrechenbaren Eigenmittel bestehen aus hartem Kernkapital (CET1) und Ergänzungskapital (T2). Die Leverage Ratio reduzierte sich auf 6,7 Prozent. Die BEKB bekennt sich zu einer Strategie mit tiefem Risikoprofil und solider Eigenmittelausstattung.