Die langfristig ausgelegte Geschäftspolitik der BEKB prägt das Denken und Handeln ihrer Mitarbeitenden. Faire Geschäftspraktiken sowie eine verantwortungsvolle Verkaufs- und Einkaufspolitik stehen stets im Mittelpunkt.
Die Geschäftspraktiken einer Bank haben Auswirkungen im eigenen Betrieb und durch die finanzierten Aktivitäten. So könnten Bankmitarbeitende wissentlich oder unwissentlich illegale Tätigkeiten wie Geldwäscherei, Betrug oder Steuerhinterziehung unterstützen oder in Insiderhandel, Marktabsprachen oder Korruption verwickelt sein. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Bankdienstleistungen von Finanzmarktkriminellen genutzt werden.
Unethische Geschäftspraktiken bergen nicht nur ein hohes Compliance-Risiko, sondern auch erhebliche Reputationsrisiken für eine Bank. Hingegen erhöhen verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und integres Verhalten die Vertrauenswürdigkeit und das Image einer Bank, was zu neuen Geschäftschancen führen kann.
Die Grundsätze der Corporate Governance (siehe Geschäftsbericht > Corporate Governance > Prinzipien und Grundsätze) stellen eine nachhaltige, ethische Unternehmensführung sicher. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen diese Informationen.
Die Vision der BEKB lautet: «Wir begeistern nachhaltig.» Die BEKB setzt im Rahmen ihrer Strategie alles daran, dass sich ihre Kundinnen und Kunden auf sie als führende Finanzdienstleisterin im Bereich Nachhaltigkeit verlassen können.
Die BEKB hat bankweit gültige Standards definiert und verankert. Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.
Im Verhaltenskodex der BEKB sind die Grundlagen für das verantwortungsvolle Handeln der Mitarbeitenden aller Stufen der Bank festgelegt. Der Kodex wurde vom Verwaltungsrat erlassen, allen Mitarbeitenden im Intranet zugänglich gemacht und auf der Website publiziert.
Die Details zum Verhaltenskodex sind in verbindlichen internen Weisungen ausgeführt, die für alle relevanten Bereiche und Aktivitäten der Bank gelten. Weisungen werden von der Geschäftsleitung erlassen und den gemäss Geltungsbereich betroffenen Mitarbeitenden zugänglich gemacht. In diesem Zusammenhang existieren unter anderem Weisungen zu den Themengebieten Personal, Vorgehen bei Persönlichkeitsverletzungen und Missständen, Umgang mit Interessenkonflikten, Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, Datenschutz sowie Compliance.
Die Personalweisung und – als konstituierende Grundlage davon – auch der Verhaltenskodex sind integrierende Bestandteile des Arbeitsvertrags. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags wird deren Kenntnisnahme bestätigt. Ab 2025 wird die Einhaltung des Verhaltenskodex' und von Compliance-Vorschriften in den Performancemanagementprozess integriert und regelmässig mit allen Mitarbeitenden thematisiert.
Die Mitarbeitenden werden regelmässig zu den Geschäftspraktiken der BEKB und zu den im Verhaltenskodex adressierten Themen geschult. Explizite Schulungsthemen sind unter anderem der Datenschutz, Interessenkonflikte, die Korruptionsbekämpfung, das Geldwäschereigesetz (GwG), die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), der automatische Informationsaustausch (AIA) oder der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
Diese Schulungen sind für alle betroffenen Mitarbeitenden obligatorisch. Sie finden in der Regel alle zwei bis drei Jahre statt und beinhalten teilweise einen Abschlusstest. Damit stellt die Bank sicher, dass die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Neueintretende haben die Schulungen so rasch wie möglich nach Eintritt zu absolvieren, zudem werden sie am Einführungstag für neue Mitarbeitende instruiert und sensibilisiert.
Die BEKB vermeidet Interessenkonflikte und legt solche, die sich nicht vermeiden lassen, umgehend offen. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex der Bank festgehalten.
Mit der Weisung zum Umgang mit Interessenkonflikten werden Leitlinien festgelegt, um potenzielle Interessenkonflikte zu unterbinden, tatsächliche Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, transparent zu machen und durch geeignete Massnahmen zu kontrollieren. Ferner dokumentiert die BEKB die erkannten Interessenkonflikte in einem bankweiten Register, das periodisch überprüft wird.
Um Interessenkonflikte der Mitarbeitenden zu vermeiden, sind zudem alle bankexternen Mandate und Nebenbeschäftigungen bewilligungspflichtig. Die Kompetenz dafür liegt bei der Geschäftsleitung beziehungsweise beim Verwaltungsrat für Mandate und Nebenbeschäftigungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haben sich zusätzlich in ihren Grundsätzen zur Corporate Governance explizit dazu bekannt, dass sie im Interesse der Bank und deren Anspruchsgruppen handeln und persönliche Interessenkonflikte vermeiden. Bei Geschäften, die eigene Interessen oder jene von nahestehenden Personen oder Organisationen berühren, legen sie ihre Interessenkonflikte unverzüglich und vollständig offen und treten in den Ausstand. Es liegen keine kreuzweisen Einsitznahmen in Verwaltungsräten vor.
Der Kanton Bern, der kapital- und stimmenmässig über die absolute Mehrheit verfügt, bekennt sich in seiner Eignerstrategie zu einer unabhängigen Bank. Der Verzicht auf die Entsendung eines Kantonsvertreters in den Verwaltungsrat der Bank unterstreicht die klare Trennung zwischen Eigentümer und Bankführung.
Mit einer massvollen Lohnpolitik (siehe Massvolle Lohnpolitik) stellt die BEKB sicher, dass sie keine falschen Anreize für Finanzcoaches setzt und Interessenkonflikte in der Beratung vermieden werden.
Die BEKB stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden über Interessenkonflikte und den Umgang damit informiert und geschult werden (siehe Verhaltenskodex > Schulung der Mitarbeitenden) und dass die Vorgaben eingehalten werden (siehe Überprüfung).
Die BEKB bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den Werten und Anliegen, die diesen zugrunde liegen. Als Orientierung dient ihr die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Die wesentlichen Aspekte sind in die jeweiligen Geschäftsprozesse integriert, namentlich bei der Beschaffung, beim Anlage- und Kreditgeschäft und im Personalmanagement.
Die BEKB stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden über Menschenrechte informiert und geschult werden (siehe Verhaltenskodex > Schulung der Mitarbeitenden) und dass die Vorgaben eingehalten werden (siehe Überprüfung).
Die BEKB lehnt Bestechung oder sonstige Korruption jeglicher Art ab. Dieser Grundsatz ist im Verhaltenskodex der Bank festgehalten. Die Personalweisung enthält zudem Bestimmungen betreffend Bestechung sowie Annahme ungebührlicher Vorteile und Geschenke. Mitarbeitende dürfen niemals für gesetzes- oder pflichtwidrige Tätigkeiten Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen («sich bestechen lassen») beziehungsweise anderen anbieten, versprechen oder gewähren («bestechen»). Bei der Entgegennahme oder Ausrichtung von Vorteilen zur Beziehungspflege ist grösste Zurückhaltung zu üben. Geschenke und Einladungen sind nur im sozial üblichen Rahmen zulässig (zum Beispiel Schokolade, Wein, Nachtessen, Sportveranstaltung). Geldgeschenke sind verboten.
Die BEKB nimmt keine Vermögenswerte an, von denen sie weiss oder annimmt, dass sie aus Korruption herrühren.
Sie schliesst aus ihren Anlagelösungen Unternehmen aus, die in schwerem beziehungsweise sehr schwerem Mass gegen den UN Global Compact verstossen. Dieser deckt auch Korruptionsvorfälle ab (siehe Nachhaltigkeit in allen BEKB-Anlagelösungen). Ferner finanziert die BEKB keine Unternehmen, die sich Korruptionsvorfälle zuschulden kommen lassen (siehe Ausschlusskriterien).
Lieferanten mit ihren Subunternehmen und Zulieferern ist Korruption und Bestechung in jeder Form untersagt (siehe Beschaffung).
Die BEKB stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden über die Korruptionsbekämpfung informiert und geschult werden (siehe Verhaltenskodex > Schulung der Mitarbeitenden) und dass die Vorgaben eingehalten werden (siehe Überprüfung).
Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Persönlichkeitsverletzungen beziehungsweise Missstände wie Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften und Normen zu melden. Dazu stehen ihnen vorab die internen Kanäle, das heisst die Linienvorgesetzten, die HR Business Partner, die Abteilung Compliance oder die Personalkommission als Ansprechstellen zur Verfügung. Ist eine Meldung an interne Stellen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar, können sich die Mitarbeitenden der BEKB an die externe, unabhängige Meldestelle www.integrity24.com wenden. Anonymität und Diskretion sind dabei gewährleistet. Auch ist sichergestellt, dass die meldende Person geschützt ist: In der Personalweisung ist festgehalten, dass Mitarbeitenden aus der Meldung keine Nachteile erwachsen dürfen. Die BEKB wird in guten Treuen abgegebene Meldungen/Hinweise nicht sanktionieren oder andere für die meldende Person nachteilige Schritte vornehmen.
Kundinnen und Kunden stehen für Beanstandungen und Bedenken aller Art die Finanzcoaches der BEKB als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, können sie sich an eine zentrale Anlaufstelle innerhalb der Bank und als weitere Eskalationsstufe an den Schweizerischen Bankenombudsman als unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Kundinnen und Kunden werden auf der Website der BEKB auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Für Fragen oder ein anderes Anliegen im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist der Rechtsdienst der BEKB erste Anlaufstelle. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Bei Bedenken bezüglich der Geschäftspraxis der BEKB können sich alle Anspruchsgruppen der Bank an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, wenden.
Über die Reklamationen, die an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat gerichtet werden, wird vierteljährlich an die Geschäftsleitung rapportiert. Der Verwaltungsrat wird im quartalsweisen Bericht an den Verwaltungsrat und im Rahmen des Berichtes Risikokontrolle per Mitte Jahr über die Anzahl der durch den Bankenombudsman eingegangenen Kundenreklamationen informiert. Im Berichtsjahr war es ein Fall.
Bei Fehlern und negativen Auswirkungen, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der Bank entstanden sind, anerkennt die BEKB ihre Verantwortung und beteiligt sich an einer konstruktiven Lösungsfindung zur Wiedergutmachung. Die Bank analysiert entsprechende Fälle und sorgt mit organisatorischen oder prozessualen Massnahmen dafür, dass vergleichbare Situationen in Zukunft vermieden werden können.
Im Berichtsjahr (wie auch im Jahr zuvor) wurden gegen die BEKB keine relevanten Bussen und keine nicht monetären Sanktionen aufgrund wesentlicher Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften verhängt. Wesentliche Verstösse gegen Gesetze und Vorschriften liegen vor, wenn dadurch die Gesellschaft offensichtlich geschädigt ist oder geschädigt zu werden droht oder ein Verstoss geeignet ist, die Willensbildung der Aktionärinnen und Aktionäre in Bezug auf das Halten, Kaufen oder Abstossen ihrer Beteiligung zu beeinflussen.
Die BEKB beobachtet systematisch die Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen in der Schweiz (und der EU), um wesentlichen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und angemessene Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Um Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung und die Emissionsreduzierung in der Realwirtschaft zu nehmen, engagiert sich die BEKB in branchenspezifischen Foren, Verbänden und Initiativen. Der Austausch mit Branchenexperten, der Wissenschaft und anderen Unternehmen hilft, ein besseres Verständnis für klimabezogene Chancen und Risiken zu erlangen oder neue Methoden zu verfolgen beziehungsweise mitzugestalten.
Mit der 2023 gestarteten Initiative «Bern Upcycling Challenge» will die Berner Fachhochschule (BFH), unterstützt durch die BEKB, die Kreislaufwirtschaft in KMU und Unternehmen vorantreiben und damit einen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung in der Region Bern leisten. Der Grossraum Bern soll als wichtiger Standort für die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, indem Aktivitäten und Kräfte in der Region gebündelt werden. Im Jahr 2024 wurden erstmals drei Preise vergeben, die die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft in der regionalen Wirtschaft fördern und einen Mehrwert für das eigene Unternehmen schaffen. Die mit insgesamt 30 000 Franken dotierten Preise wurden durch den BEKB-Förderfonds finanziert.
Die Stiftung für technologische Innovation (STI) unterstützt seit 2005 den Aufbau von Unternehmen in der Region Bern. Ein wichtiges Innovationspotenzial stellen technologieorientierte Forschungsresultate der Berner Hochschulen dar – mitunter im Bereich der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Dank des Engagements der BEKB (sie war Gründungsmitglied) kann die STI in der Region einen wichtigen Beitrag leisten, damit im Wirtschaftsraum der BEKB auch in Zukunft technologisch innovative Unternehmen mit attraktiven Arbeitsplätzen ansässig sind. Marcel Oertle, Mitglied der Geschäftsleitung der BEKB, ist Vizepräsident des Stiftungsrats der STI.
Gemeinsam mit rund 550 Finanzdienstleistern engagiert sich die BEKB für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Treibhausgasemissionen. Als zweite Schweizer Bank ist sie im Jahr 2020 der weltweiten Partnerschaft PCAF (Partnership for Carbon Accounting Financials) beigetreten. Diese strebt an, die sogenannten finanzierten Emissionen – die durch Kredite und Investitionen finanzierten Treibhausgasemissionen – zu messen und offenzulegen. Die PCAF entwickelt Open-Source-Methoden für die Treibhausgasbuchhaltung. Dadurch ermöglicht sie der Finanzindustrie, effektive Massnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Die BEKB hat mit dem Beitritt ihre Absicht bekräftigt, die relevanten ökologischen und sozialen Wirkungen ihrer Portfolios zu identifizieren. Die PCAF-Methodik dient der BEKB als Grundlage zur Berechnung der wissenschaftsbasierten Ziele und Absenkpfade (siehe nachfolgenden Abschnitt).
Anfang 2022 ist die BEKB als eine der ersten Schweizer Banken der Net-Zero Banking Alliance (NZBA) der UNO beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, ihre Kredit- und Anlageportfolios bis spätestens 2050 auf Netto-Null-Emissionen auszurichten. Mit ihrem Beitritt zur NZBA führt die BEKB ihr langjähriges Engagement für den Klimaschutz fort und trägt dazu bei, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Die Bank hat wissenschaftsbasierte Ziele und Absenkpfade für ihr Kredit- und Anlagegeschäft sowie für ihre betrieblichen Emissionen festgelegt und Zwischenziele per 2030 definiert (siehe Klimawandel und Betriebsökologie).
Die BEKB engagiert sich für mehr Transparenz bei der Finanzierung von CO2-Emissionen.
Seit 2018 ist die BEKB Mitglied im Schweizer Verband für nachhaltige Finanzen, Swiss Sustainable Finance (SSF). Damit untermauert sie ihr Engagement für die Förderung eines nachhaltigen Finanzplatzes und will dazu beitragen, diesen weiterzuentwickeln.
Die BEKB hat 2019 die Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) unterzeichnet. Damit bekennt sie sich dazu, Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten in ihre Investitionsentscheidungen zu integrieren und damit zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem beizutragen.
Seit 2024 ist die BEKB Mitglied bei der Asset Management Association Switzerland (AMAS). AMAS ist die repräsentative Branchenorganisation der Schweizer Asset Management-Industrie. Ihr Ziel ist es, die Schweiz als führendes Asset Management-Zentrum mit hohen Standards für Qualität, Performance und Nachhaltigkeit zu stärken.
Im Jahr 2021 ist die BEKB dem Wirtschaftsverband swisscleantech beigetreten. swisscleantech vereint klimabewusste Unternehmen, die politische Rahmenbedingungen für klimataugliches Wirtschaften erarbeiten und dafür sorgen, die Schweiz bis spätestens 2050 CO2-neutral zu machen.
Die BEKB hat mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) freiwillige Zielvereinbarungen bezüglich Energieverbrauch und CO2-Ausstoss abgeschlossen. Sowohl die Ziele der Vereinbarung bis 2014 als auch jene bis 2022 wurden übertroffen. Letztere hat eine Erhöhung der Energieeffizienz um 12 Prozent gegenüber 2012 mit rund 100 konkreten Massnahmen umfasst, die plangemäss umgesetzt worden sind. Eine neue Zielvereinbarung für die Periode 2025 bis 2035 soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden.
Die BEKB war Gründungsmitglied der Klimaplattform der Wirtschaft. Dieses Netzwerk von Unternehmen, Wirtschaftsvereinen und öffentlicher Hand engagiert sich seit 2006 im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Raum Bern.
Zudem unterstützt die BEKB die Unternehmerinitiative «Neue Energie Bern», die sich für die nachhaltige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und Energieeffizienz im Kanton Bern einsetzt und mit der jährlichen Vergabe des Berner Unternehmenspreises «Klima + Energie» vorbildliche Engagements auszeichnet.
Die nicht gewinnorientierte Stiftung «The Spirit of Bern» verfolgt das Ziel, den Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zu ermöglichen und zu fördern. Dazu findet einmal pro Jahr eine gleichnamige Konferenz statt. Im Fokus steht die Diskussion von möglichen Lösungen gesellschaftsrelevanter Herausforderungen – im Jahr 2024 zum Thema «Energiezukunft Schweiz» (Energiewende, Entwicklung erneuerbarer Energie). Die Stiftung verfügt über eine breite Trägerschaft aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Armin Brun, CEO der BEKB, ist Mitglied des Stiftungsrats. Dieser arbeitet unentgeltlich.
Die BEKB ist Mitglied bei öbu, dem Verband für nachhaltiges Wirtschaften. In diesem Netzwerk arbeiten mehr als 300 Schweizer Unternehmen zusammen, um die nachhaltige Entwicklung der Schweizer Wirtschaft zu unterstützen. öbu fördert den Wissensaustausch und setzt sich für die Entwicklung von politischen Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmen ermöglichen, nachhaltig und gewinnbringend zu arbeiten.
Zusätzlich zu den Mitgliedschaften und Initiativen mit explizitem Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist die BEKB Mitglied beim Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) und bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Die BEKB will mit verantwortungsvollen Geschäftspraktiken Korruptionsvorfälle, wettbewerbswidriges Verhalten oder Verstösse gegen die Compliance vermeiden.
Im Berichtsjahr gab es keine bestätigten Korruptionsvorfälle und keine auf die BEKB ausgerichteten Klagen betreffend wettbewerbswidriges Verhalten.
Die in diesem Kapitel beschriebenen Konzepte, Massnahmen und Aktivitäten bezüglich Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung gelten für die ganze BEKB-Gruppe.