Geschäftspolitik
Das restliche Aktienpaket – derzeit 51,5 Prozent – verbleibt beim Kanton Bern, der laut Kantonsverfassung zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Kantonalbank betreibt und die Stabilität des Aktionariats sicherstellt. Durch eine klare Trennung zwischen Eigentümern und Bankführung wurde der politische Einfluss auf die BEKB reduziert und die unternehmerische Ausrichtung der Bank gestärkt. Im Verwaltungsrat sind Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft vertreten. Beide Partner, der Kanton wie auch die Bank, haben durch die Rechtsformumwandlung zusätzlichen Handlungsspielraum gewonnen.
Eine Bank mit gesunder Bilanz, einer starken Eigenmittelbasis und einer erfolgreichen Unternehmensführung bietet den besten Gläubigerschutz. Kanton und Bankleitung haben gemeinsam die Low-Risk-Strategie definiert, und diese hat sich als erfolgreich erwiesen. Der schrittweise Wegfall der Staatsgarantie war eine logische Fortsetzung der Eigentümerstrategie und erfolgte aus einer Position der Stärke. Unverändert gilt bei der BEKB wie auch bei anderen Banken der gesetzliche Einlegerschutz von 100 000 Franken pro Kundin und Kunde.