Aktionäre

Informationspolitik

Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre sowie die Bekanntmachungen erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Artikel 696 OR bleibt vorbehalten. Der Verwaltungsrat kann die gleichen Mitteilungen in weiteren, von ihm zu bestimmenden Publikationsorganen veröffentlichen. Die Gesellschaft publiziert Jahresrechnungen innerhalb von vier Monaten nach Jahresabschluss und Semesterabschlüsse innerhalb von zwei Monaten. Im Weiteren richten sich die Mitteilungen der BEKB als börsenkotierter Gesellschaft nach den Meldepflichten gemäss der SIX Swiss Exchange. Die Gesellschaft informiert ihre Aktionäre zudem über die Website.

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