Risikomanagement

Das Risikomanagement stellt sicher, dass Risiken gezielt und kontrolliert eingegangen werden. Das Erkennen, Messen, Bewirtschaften und Überwachen der Risiken ist bei der BEKB in die Arbeitsprozesse integriert. Die Risikoaggregation und -berichterstattung sowie das Risikocontrolling werden durch die Organisationseinheit Riskmanagement wahrgenommen. Die BEKB folgt dem System der drei Abwehrlinien (siehe Corporate Governance > Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung). Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen die gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» geforderten qualitativen Angaben. Die quantitativen Informationen publiziert die BEKB im Offenlegungsbericht.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegung

Zuständigkeiten

Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für das Risikomanagement. Er übernimmt dabei die Verantwortung für die Reglementierung, Einrichtung und Überwachung des Risikomanagements sowie die Steuerung der Gesamtrisiken. Er definiert die risikopolitischen Rahmenbedingungen, die im Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement festgehalten sind, und legt damit die Grundzüge der Risikomessung und der Risikosteuerung fest. Er genehmigt die Risikotoleranzen sowie das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und überwacht die Einhaltung und die Umsetzung seiner Vorgaben. Zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erhält der Verwaltungsrat verschiedene Standardberichte (Quartalsberichte über die finanzielle Entwicklung und die Risikosituation, jährliche Mittelfristplanung, Budget, Gegenparteilimiten für Partner und Bestandeslimiten für die Anlagebestände sowie den «Bericht Risikokontrolle», der die Risikosituation auf Stufe Gesamtbank beurteilt und jährlich dem Verwaltungsrat und halbjährlich dem Prüf- und Risikoausschuss und der Geschäftsleitung vorgelegt wird). Das interne Berichtswesen stellt eine angemessene Berichterstattung auf allen Stufen sicher.

Die Geschäftsleitung sorgt für den Aufbau der Risikomanagementorganisation sowie für den Einsatz adäquater Systeme für die Risikoüberwachung. Die Risikoübernahme erfolgt in erster Linie durch die Geschäftsleitung, kann aber an risikoübergreifende Gremien oder über die Linien auf die operativen Stellen weiterdelegiert und übertragen werden.

Die Verantwortung betreffend Durchführung der Risikokontrolle liegt sowohl in den frontorientierten (Vertrieb, Marktgebiete) und in zentralen Einheiten der Bank (erste Abwehrlinie) sowie auch im Bereich des Riskmanagements und der Compliance (zweite Abwehrlinie). Die laufenden Betriebskontrollen sind grundsätzlich direkt in die Arbeitsprozesse integriert oder diesen unmittelbar nachgelagert. Die Auswahl und die Intensität der Kontrollen erfolgen risikoorientiert. Der Vollzug und die Mitteilung von Feststellungen werden im Rahmen der zertifizierten Arbeitsprozesse festgehalten beziehungsweise geregelt. Die für die interne Kontrolle und Überwachung notwendigen Informationen werden in den Arbeitsprozessen identifiziert, gesammelt, aufbereitet und zeitgerecht an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Organisationseinheit Riskmanagement koordiniert die Berichterstattung über die Risiken und nimmt auf Stufe Gesamtbank (aggregiert) Beurteilungen und Empfehlungen vor.

Grundsätze der Risikopolitik

Die BEKB geht gezielt Risiken ein, um Erträge zu erzielen. Die Strategie, der Unternehmensauftrag sowie die Geschäftspolitik setzen den Rahmen. Die BEKB verfolgt eine Risikonahme, die sich in folgenden Eckpunkten manifestiert:

  • Die BEKB verfolgt eine ganzheitliche, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, langfristige Geschäftsstrategie mit entsprechend massvoller Risikonahme. Angaben zur taktischen Umsetzung sind in der jeweils jährlich aktualisierten Mittelfristplanung enthalten.
  • Der Eigenhandel in Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten ist auf 30 Millionen Franken limitiert. Die Einhaltung wird entweder auf Basis eines auf diese Begrenzung ausgelegten Limitensystems oder zusätzlich unter dem regulatorischen De-Minimis-Ansatz für Aktien und Zinsinstrumente gemäss Artikel 83 der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung (ERV) sichergestellt.
  • Die Refinanzierung des Kreditportefeuilles muss durch Kundengelder und Pfandbriefdarlehen sichergestellt sein. Das Zinsrisiko, welches sich aus der entsprechenden Fristentransformation ergibt, wird mit passiven Festzinspositionen (inkl. eigener Anleihen) und mittels derivativer Finanzinstrumente begrenzt.
  • Zur Beschränkung der nominellen Risiko-Exposition bestehen Belehnungsnormen sowie ein mehrdimensionales Limitensystem bezüglich des Gesamtengagements der jeweiligen Gegenparteien und bankweiten Engagements in Branchen, Ländern und spezifischen Produktkategorien.
  • Liquiditätsüberschüsse werden hauptsächlich bei der Eidgenossenschaft und bei der Schweizerischen Nationalbank sowie in erstklassigen, liquiden und repofähigen Obligationen angelegt.
  • Die BEKB verfolgt eine Eigenmittelzielgrösse von mindestens 16 Prozent.

Beurteilung und Steuerung der Risiken auf Stufe Gesamtbank («Risiko-Appetit-Framework»)

Die Beurteilung und Steuerung des aggregierten Risikoprofils nimmt die Bank im Rahmen ihres «Risiko-Appetit-Frameworks» vor, welches sämtliche wesentlichen Risiken umfasst und vorausblickend konzipiert ist. Es stellt das Risikoprofil in den Rahmen eines von der Bank explizit angestrebten Risikoappetits und ihrer objektiven Risikokapazität.

Der Risikoappetit gibt die aggregierte Risikohöhe vor, welche die BEKB aktiv anstrebt, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Die Risikokapazität begrenzt das maximale aggregierte Risiko, das die Bank eingehen kann, ohne die regulatorischen Anforderungen an Kapital- und Liquiditätsausstattung zu verletzen und ihre Wahrnehmung im Markt zu schädigen oder ihre Zahlungsfähigkeit zu gefährden.

Die Zone zwischen Risikoappetit und Risikokapazität entspricht der Risikotragfähigkeit.

Die Risikotoleranzen sind die konkreten Schwellenwerte, wie sie vom Verwaltungsrat für jede wesentliche Risikoart vorgegeben werden. Die Toleranzen übersetzen die Strategie in messbare kurz- bis mittelfristige Ziele und Limiten über die wesentlichen Risikokategorien hinweg. Sie sind so gesetzt, dass sie die Risikokapazität nicht gefährden. Sie liegen im Normalfall in der Zone der Risikotragfähigkeit. Von den Risikotoleranzen (Stufe Verwaltungsrat) werden die Risikobudgets (Stufe Geschäftsleitung) abgeleitet.

Risikotoleranzen

Nebst der Festlegung des Risikoappetits gibt der Verwaltungsrat mit den Risikotoleranzen das maximale Gesamtrisiko in Form von Schwellenwerten pro Risikokategorie vor. Diese werden durch Risikobudgets, die von der Geschäftsleitung festgelegt werden, an die operativen Linien weitergegeben.

Risikoabsorptionsfähigkeit

Die Risiken werden durch folgende Elemente der risikotragenden Substanz absorbiert:

  1. Für erkennbare Verlustrisiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet.
  2. Im Sinne einer vorausschauenden Risikovorsorge bestehen Wertberichtigungen beziehungsweise Rückstellungen auf Forderungen, die nicht gefährdet und bei denen noch keine Verluste eingetreten sind. Damit werden inhärente Ausfallrisiken abgedeckt, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten.
  3. Ergänzend begegnet die BEKB allgemeinen strategischen Geschäftsrisiken wie politischen Risiken, Regulierungsrisiken, operationellen Risiken, Marktrisiken, Reputationsrisiken und Goodwillabschreibungen mit den Reserven für allgemeine Bankrisiken. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken qualifiziert die BEKB als betriebsnotwendige Schwankungsreserven, die je nach Risikoverlauf geäufnet oder verwendet werden. Sie sind zweckgebunden und stellen deshalb kein zur Gewinnausschüttung zur Verfügung stehendes Eigenkapital dar.

Risikobeurteilung gemäss Artikel 961c Absatz 2 Ziffer 2 OR

Die Risikosituation der BEKB wird jeweils per Mitte Jahr im Vorfeld der Mittelfristplanung erhoben und beurteilt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die unabhängige Risikokontrolle und -beurteilung auf Stufe Gesamtbank wird im Rahmen des Berichts Risikokontrolle zusammengefasst. Darin wird die Einhaltung des Risikoappetits und der Risikotoleranzen beurteilt, und es wird Bericht über die Kontrolltätigkeiten entlang der ersten und zweiten Abwehrlinien erstattet. In einem zweiten Schritt wird ein Workshop mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung durchgeführt. In diesem Rahmen werden seitens Geschäftsleitung adäquate risikomindernde Massnahmen festgelegt.

Ergänzend und integriert in die jährlichen Beurteilungen auf Stufe Gesamtbank und im Bericht Risikokontrolle mit Stichtag Mitte Jahr rapportiert, werden primär operationelle Risiken nach dem einheitlichen Bewertungsmodell «Enterprise-Risk-Model» (ERM) identifiziert und eingeschätzt. Damit soll gewährleistet werden, dass veränderte Rahmenbedingungen vom Unternehmen frühzeitig erkannt und richtig eingeschätzt werden. Die Beurteilung des ERM-Risikokatalogs erfolgt in einem zweistufigen Prozess Mitte Jahr, in welchem in der ersten Stufe die gesamte zweite Führungsebene der BEKB, und in der zweiten Stufe die Geschäftsleitung involviert ist.

Risikokategorien

Die BEKB unterscheidet folgende wesentliche Risikokategorien:

Finanzielle Risiken («Primärrisiken»). Darunter fallen:

  • Kreditrisiken
  • Marktrisiken
  • Zinsrisiken
  • Liquiditätsrisiken

Operationelle Risiken

Strategische Risiken

Andere («emerging») Risiken

Die BEKB ist schwerpunktmässig im Zinsdifferenzgeschäft tätig. Sie ist damit bei den Primärrisiken hauptsächlich dem Kredit- und dem Zinsrisiko ausgesetzt.

Kreditrisiken

Gegenparteirisiken bei den Kundenausleihungen (inklusive Ausserbilanzgeschäft)

Die Risiken im Bilanz- und Ausserbilanzgeschäft werden durch ein dreidimensionales Limitensystem (Gegenpartei-, Branchen- und Produktlimiten) begrenzt. Die Kreditrisiken im Bilanzgeschäft werden ferner mittels eines einheitlichen internen Ratingsystems überwacht. Sämtliche Kundenengagements werden im Rahmen einer dynamischen Kreditbewirtschaftung entsprechend ihrem Risiko periodisch überprüft und der zuständigen Kompetenzstelle zur Verlängerung vorgelegt. Die Prozesse für die dynamische Kreditbewirtschaftung werden über ein Kreditberater-Unterstützungssystem gesteuert und gliedern sich nach Volumen und Gegenpartei. Die Prüfungskriterien der Kreditbewirtschaftung sind identisch mit denjenigen der Kreditprüfung im Neugeschäft.

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Tragbarkeit auf Wohnbauten wendet die BEKB aktuell einen Zinssatz von 5 Prozent an. Die Amortisation der zweiten Hypothek ist bei selbst bewohntem Wohneigentum innert maximal 15 Jahren linear zu leisten beziehungsweise innert maximal 10 Jahren bei Renditeliegenschaften und Buy-to-let-Objekten. Die BEKB bezeichnet jene Geschäfte, die die Belehnungs-, Tragbarkeits- und Amortisationsnormen gemäss ihrer Kreditpolitik überschreiten, als Ausnahmegeschäfte. Diese Geschäfte müssen als solche gekennzeichnet, nachvollziehbar begründet und innert angemessener Frist bereinigt werden. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der BEKB werden periodisch über die Entwicklung der Ausnahmegeschäfte informiert.

Zur Beurteilung der Tragbarkeit und Bestimmung der Ausnahmegeschäfte bei kommerziellen Krediten wendet die Bank das Modell des Finanzierungspotenzials an.

Kreditderivate werden fallweise eingesetzt. Zurzeit hält die BEKB keine Kreditderivate.

Die Geschäftsabwicklung der BEKB ist so organisiert, dass der grösste Teil der Kreditgeschäfte direkt im Vertrieb bewilligt werden kann (rasche und kundennahe Entscheidkompetenz). Die Betreuung der Geschäfte der privaten Kreditkunden und von KMU wird mehrheitlich an den Standorten wahrgenommen. Die Betreuung der Konsortialgeschäfte und Spezialbranchen, des Auslandgeschäfts und des Bankengeschäfts sowie die generelle Abwicklung der Kreditgeschäfte erfolgen durch zentrale Stellen in Bern.

Die Marktgebiete und ihre Regionen werden von den Fachspezialisten Kreditoffice aktiv unterstützt. Die Überwachung der Kredite wird über ein separates Reportingsystem des Kreditmanagements sichergestellt. Das Reportingsystem ist zweigeteilt: Einerseits erfolgt die stufengerechte Berichterstattung hinsichtlich der Führungskennzahlen an die vorgesetzte Stelle beziehungsweise an die Geschäftsleitung, andererseits erfolgt die Berichterstattung über die Kontrollgrössen an die unterstellten Standorte beziehungsweise an die Finanzcoaches. Das Reporting erfolgt je nach zu überwachender Risikogrösse monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder bei Bedarf.

Auf Ebene des bankweiten Kreditportfolios erfolgen zusätzlich aggregierte Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu den Ausfallrisiken. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.

Die BEKB wendet für die gesetzliche Eigenmittelberechnung in den Positionsklassen Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Staaten die Ratings der Agentur Standard & Poor’s an.

Branchenrisiko

Ein Branchenrisiko entsteht, wenn branchenspezifische politische oder wirtschaftliche Bedingungen den Wert eines Engagements beeinflussen. Mit dem Begriff «Branchenrisiko» wird jener Teil eines Engagements bezeichnet, dessen Werthaltigkeit – unabhängig vom Delkredererisiko – von den wirtschaftlichen und politischen Risikofaktoren einer Branche abhängt. Insbesondere die branchenspezifischen Liquiditäts-, Markt- und Korrelationsrisiken werden von diesen Risikofaktoren beeinflusst. Das Branchenrisiko ist als spezifisches Klumpenrisiko analog dem Länderrisiko zu verstehen. Der Verwaltungsrat legt Branchenlimiten fest und überprüft und genehmigt diese jährlich. Die vom Verwaltungsrat analog den Länderlimiten bewilligten Branchenlimiten können von der Geschäftsleitung innerhalb des Jahres voll beansprucht werden. Sobald die Branchenlimiten gesprochen werden, ist davon auszugehen, dass inhärente Risiken eingegangen werden, die in Zukunft zu Verlusten führen könnten. Dabei handelt es sich um Ausfallrisiken, die nicht einem bestimmten Kreditnehmer oder einer bestimmten Forderung zugeordnet werden können.

Gegenparteirisiken im Interbankengeschäft und bei den Finanzanlagen

Auch im Interbankengeschäft und bei der Bewirtschaftung der Gegenpartei- beziehungsweise der Ausfallrisiken der Finanzanlagen wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Dabei werden mehrheitlich Anlagen in Schweizer Franken getätigt. Zur teilweisen Absicherung gegen sinkende Aktienkurse werden Put-Optionen auf den SMI eingesetzt.

Die Finanzanlagen decken die mittel- bis längerfristigen Liquiditätsbedürfnisse ab. Sie entsprechen grösstenteils den Deckungsanforderungen für die Engpassfinanzierungsfazilitäten der Schweizerischen Nationalbank. Der Verwaltungsrat stellt qualitative Anforderungen an die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Weiter genehmigt er jährlich die Länderlimiten und legt den Plafond für Auslandanlagen fest. Auf dieser Basis definiert die Geschäftsleitung Limiten für die einzelnen Anlagekategorien. Das Asset and Liability Management Committee (ALCO) erteilt Vorgaben bezüglich der Duration für die in den Finanzanlagen getätigten Anlagen. Jährlich wird die Grundstrategie für die einzelnen Anlagekategorien überprüft, und es wird ein verbindliches Leitdokument erstellt, das die Leitplanken für die Finanzanlagen festlegt.

Länderrisiko

Zur Beschränkung des Länderrisikos besteht ein Limitensystem. Die Bilanz nach In- und Ausland sowie die Aufteilung der Aktiven nach Ländern beziehungsweise nach Ländergruppen werden detailliert dargestellt. Das Auslandgeschäft mit kommerziellen Krediten gehört nicht zum Kerngeschäft der BEKB. Für die Beurteilung des Länderrisikos wird das im Rahmen der Kooperation der Kantonalbanken im Auslandgeschäft von der Zürcher Kantonalbank bereitgestellte Länderbeurteilungssystem verwendet.

Marktrisiken

Die Marktrisiken des Handelsbuches werden von der Organisationseinheit Handel auf der Basis des De-Minimis-Ansatzes gemäss Artikel 83 ERV bewirtschaftet. Die De-Minimis-Limite wird als Bruttopositionslimite auf die Gruppen Devisen, Obligationen, Aktien und Derivat verteilt. Die Einhaltung der Limiten wird täglich rapportiert. Jährlich genehmigt der Verwaltungsrat diese Limiten für das Folgejahr. Das für die finanzielle Berichterstattung massgebliche Reporting und die Überwachung der Limiteneinhaltung erfolgen durch eine vom Handelsgeschäft unabhängige Organisationseinheit.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko entsteht vor allem durch die Fristeninkongruenz der Aktiven und der Passiven. Bei der BEKB resultieren die wesentlichen Zinsrisiken im Bankenbuch aus dem Hypothekargeschäft, indem Festzinshypotheken mit Kundengeldern ohne feste Zinsbindung refinanziert werden. Die Messung und Steuerung der daraus resultierenden Risiken erfolgt im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM). Die strategischen Vorgaben für das ALM werden durch den Verwaltungsrat festgesetzt. Die Geschäftsleitung setzt ein ALM-Komitee (ALCO) ein, mit dem die strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats, basierend auf einem ALM-Reglement, umgesetzt werden. Das ALCO hat folgende Aufgaben:

  • Beurteilung und Bewirtschaftung der Zins- und Liquiditätsrisiken sowie der Risiken aus Finanzanlagen auf Gesamtbankebene (ohne Handelsbuch)
  • Sorgen für die Einhaltung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Risikotoleranzen
  • Beurteilung des zu überwachenden Risikobudgets und je nach Einstufung (Ampelsystem) Begründung oder Einleitung von Massnahmen
  • mittel- und längerfristige Positionierung der Bankbilanz aufgrund der Gesamtbankstrategie und Markteinschätzung (Zinskonditionenpolitik, Refinanzierungs- und Anlagestruktur)
  • Erarbeitung von Absicherungsstrategien zur Optimierung der Zinsrisikoexposition im Bilanzgeschäft 
  • Festlegung der Replikation: basierend auf den Vorschlägen der Organisationseinheit ALM/Treasury. Der Verwaltungsrat wird bei Anpassung über die unterstellten Annahmen der Replikationsschlüssel orientiert. Erfolgt keine Anpassung, so wird der Verwaltungsrat im Dreijahresrhythmus orientiert
  • Erteilung von taktischen Vorgaben für das Liquiditätsmanagement
  • Erteilung von taktischen Vorgaben für die Finanzanlagen (unter anderem Vorgaben zur Duration)

ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Zinsrisikos und die Berichterstattung der ersten Abwehrlinie zuständig. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt mittels klassischer Bilanzstrukturmassnahmen (zum Beispiel kongruenter Refinanzierung oder Konditionenpolitik) sowie über den Einsatz von Zinsderivaten. ALM/Treasury berichtet dem ALCO monatlich über die Entwicklung der Risikokenngrössen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung informiert. Auch werden die ALCO-Mitglieder im Rahmen der Wochenberichterstattung über die Liquiditätssituation sowie über die Bilanz- und Zinsentwicklung orientiert.

Das Zinsrisiko wird monatlich anhand der Barwertveränderung der Eigenmittel, der Key Rate Duration sowie mittels einer Zinsfälligkeitsbilanz quantifiziert. Im Rahmen der jährlichen Mittelfristplanung wird für verschiedene Szenarien die Bilanz für die Mittelfristplanungsperiode in die Zukunft simuliert. Dies geschieht anhand verschiedener Kombinationen von Zinsszenarien, Geschäftsstrategien und Kundenverhalten. Dabei werden Annahmen über Zinskurvenentwicklungen, Konditionierungen, Volumen- und Laufzeitenmodelle getroffen. Als Resultat werden die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf die Bilanzstruktur, die Cashflows sowie auf den Zinssaldo dargestellt. Ferner werden auch Barwerte und Barwertveränderungen in der Zukunft berechnet. Nebst einem Basisszenario werden alternative Szenarien sowie Stresssimulationen modelliert.

Die Barwertveränderung der Eigenmittel wird für die Gesamtbilanz berechnet, das heisst unter Einbezug der festen und der variablen Positionen. Die Berechnung der Barwertveränderung der Eigenmittel erfolgt durch Veränderungen der Zinskurve gegenüber dem aktuellen Zinsniveau. Das Zinsbindungsverhalten der variablen Positionen wird über rollierende Replikationsportfolios abgebildet. Ein Replikationsportfolio ist ein Portfolio von Festzinstranchen, welches basierend auf den für die variablen Produkte geschätzten Replikationsschlüssel ermittelt wird.

Zusätzlich erfolgen durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) ergänzende Risikomessungen sowie Stresssimulationen zu Zinsänderungsszenarien. Dazu werden periodische Reportings erstellt, welche in den bankweiten Bericht Risikokontrolle, und somit in das «Risiko-Appetit-Framework», eingebettet werden.

ALM/Treasury überprüft jährlich die getroffenen Annahmen sowie die zur Berechnung verwendeten Szenarien und entscheidet, ob die Replikationsschlüssel neu zu schätzen sind. Mindestens alle drei Jahre werden die Berechnungen neu durchgeführt. Das ALCO legt basierend auf den Vorschlägen von ALM/Treasury und der unabhängigen Beurteilung durch die Organisationseinheit Riskmanagement die Replikationsschlüssel fest. Bei einer ausserplanmässigen Anpassung der Replikationsschlüssel (zum Beispiel Strukturbruch) wird der Verwaltungsrat informiert. Zusätzlich wird die Barwertveränderung der Eigenmittel auch nur für die Festpositionen gemessen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ergibt sich aus der Beschaffung von genügend liquiden Mitteln in angemessener Zeit zur Befriedigung der anfallenden finanziellen Verpflichtungen. Das Liquiditätsrisikomanagement stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicher, namentlich in Zeiten bankspezifischer und/oder marktweiter Stressperioden, in denen besicherte und unbesicherte Finanzierungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind.

Der Verwaltungsrat genehmigt die Limiten für die Tresoreriemittelanlagen sowie für die Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt. Er definiert die Risikotoleranz für das Liquiditätsrisiko und wird quartalsweise über ihre Einhaltung informiert. Die Geschäftsleitung legt ein Risikobudget fest und sorgt für die dauernde Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität. Das ALCO erteilt taktische Vorgaben für das Liquiditätsmanagement und beschliesst Massnahmen zur allfälligen Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt. ALM/Treasury ist für die Identifikation, Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos und für die Berichterstattung darüber zuständig.

Die Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR), die Resultate aus den geforderten Liquiditätsstresstests sowie weitere Informationen zur Liquiditätssituation sind Teil des monatlichen Reportings an das ALCO. Die Einhaltung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) wird quartalsweise erhoben und rapportiert. Die operative Umsetzung des Liquiditätsbedarfs, insbesondere das Intraday-Liquiditätsmanagement, erfolgt durch die Organisationseinheit Geldhandel.

Aus der geschäftspolitischen Ausrichtung der BEKB ergibt sich ein permanenter Liquiditätsüberschuss. Diese Liquidität wird vorwiegend in Form von Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank, bei der Eidgenossenschaft, Anlagen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anlagen auf Repobasis sicher angelegt. Die entsprechenden Anlagen bilden den Tresoreriemittelpegel, eine Kenngrösse, die täglich berechnet und ALM/Treasury gemeldet wird. Im Sinne einer zusätzlichen Liquidität werden erstklassige, liquide und repofähige Obligationen in den Finanzanlagen geführt.

Mittels Stresstests wird die Liquiditätssituation der BEKB bei Belastung durch Extremereignisse geprüft, und die Auswirkungen der Zahlungsabflüsse werden analysiert. Dabei wird die Einhaltung der Frühwarnindikatoren geprüft, die als Bestandteil des Notfallkonzepts definiert sind. Das ALCO beurteilt die definierten Stressszenarien jährlich auf ihre Angemessenheit und Relevanz. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden sie ebenfalls jährlich der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Dem Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse der Liquiditätsstresstests quartalsweise Bericht erstattet, und es wird die Einhaltung der Liquiditätsrisikotoleranz aufgezeigt.

Das mehrstufige Notfallkonzept soll bei akut auftretenden Liquiditätsengpässen die Rollenverteilung der Kompetenzträger, den Entscheidungsprozess, die einzuleitenden Massnahmen sowie den Informationsfluss regeln. Zur Überwachung der Liquiditätslage dienen Frühwarnindikatoren, die rechtzeitig auf das Entstehen von Gefahren für die Liquiditätssituation hinweisen. Die Durchbrechung mindestens zweier dieser Indikatoren setzt einen Notfallauslöser (Trigger) in Gang, der die Einleitung von antizipierenden Massnahmen je Eskalationsstufe vorsieht.

Bei den Stresstests ist die allfällige Durchbrechung der Frühwarnindikatoren zu analysieren, und in der Liquiditätsbewirtschaftung des ordentlichen Geschäftsganges sind entsprechende Massnahmen vorzunehmen. Das Notfallkonzept ist jährlich durch das ALCO auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen und zur Genehmigung der Geschäftsleitung zu unterbreiten. Das Liquiditätsnotfallkonzept ist Bestandteil der Gesamtbank-Krisenplanung.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Menschen oder von Systemen beziehungsweise infolge von externen Ereignissen eintreten.

Operationelle Risiken lassen sich schwer quantifizieren. Die Steuerung erfolgt deshalb vor allem über qualitative Massnahmen. Das Management der operationellen Risiken gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert. Die Aggregation sowie das Reporting der operationellen Risiken werden durch das Risikomanagement vorgenommen.

Die BEKB misst der Qualität, der Verlässlichkeit und der Effizienz der Geschäftsprozesse grosse Bedeutung bei. Das Management der operationellen Risiken wird als wettbewerbskritischer Faktor in Bezug auf die Servicequalität, die Reputation der Bank sowie die Effizienz der Produktion erachtet.

Die BEKB begrenzt die operationellen Risiken mittels

  • eines systematisch ausgebauten Weisungswesens,
  • strukturierter Arbeitsabläufe mit eingebauten Kontrollmechanismen,
  • definierter Aufgaben-, Verantwortungs- und Kompetenzbereiche.

Der Verwaltungsrat legt anhand von Risikotoleranzen, die auf einem Reglement der operationellen Risiken basieren, den Rahmen für das Management und die Kontrolle der operationellen Risiken fest. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt der Geschäftsleitung. Bei der Überwachung der operationellen Risiken wird sie durch die Organisationseinheit Riskmanagement unterstützt.

Das operationelle Risiko wird aufgrund von Risikoindikatoren systematisch überwacht, kontrolliert und gesteuert. Die Erkenntnisse fliessen in den halbjährlich zu erstellenden «Bericht Risikokontrolle» ein.

Business Continuity und Krisenmanagement

Um die kritischen Geschäftsfunktionen im Fall interner oder externer Ereignisse aufrechterhalten oder zeitgerecht wiederherstellen zu können, pflegt die BEKB einen unternehmensweiten Ansatz zum Business Continuity Management (BCM) und Krisenmanagement (CM). Das BCM zielt damit auf eine Minimierung der finanziellen, rechtlichen und reputationellen Auswirkungen solcher Ereignisse ab. Dies geschieht durch das Erstellen von Notfallplänen, wie zum Beispiel einem Pandemieplan, die regelmässig aktualisiert und getestet werden. Das Krisenmanagement ist Teil des Business Continuity Management.

Informatikrisiken

Die BEKB bezog im Geschäftsjahr 2021 einen Grossteil der Informatikleistungen von der EntServ Schweiz GmbH. Die Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights) an IBIS3G sind bei der EntServ Schweiz GmbH. Die EntServ Schweiz GmbH tritt auf dem Markt unter dem Namen DXC.technology (DXC) auf.

Mit dem Outsourcingpartner besteht eine IT-Governance-Struktur. Damit wird die Zusammenarbeit auf der strategischen (Steuerungsausschuss IT), der operativen (Führungsausschuss IT) und der betrieblichen (bankfachliche Programmsteuerung und Entwicklung) Führungsebene gesteuert und sichergestellt.

Die externe Prüfgesellschaft der EntServ Schweiz GmbH überprüft die ausgelagerten Informatikbereiche und verfasst darüber einen Bericht zuhanden der angeschlossenen Banken.

Die BEKB überwacht die Informatikdienstleistungen, die sie ausgelagert hat, im Rahmen ihres Reglementes «Überwachung von Beteiligungsgesellschaften und wesentlicher Aufgaben im Outsourcing». Unter anderem werden dabei die Berichte der mit Spezialprüfungen beauftragten Prüfgesellschaften von der bankengesetzlichen Prüfgesellschaft, von der internen Revision, von der Geschäftsleitung, vom Prüf- und Risikoausschuss und vom Verwaltungsrat der BEKB ausgewertet.

Seit 2018 hat die BEKB für die Weiterführung und Weiterentwicklung des Kernbankensystems IBIS3G zu IBIS4D mit der IT-Partnerin DXC zusammengearbeitet und zahlreiche Grundlagen geschaffen und umgesetzt. Am Ende dieses Prozesses konnte nun der letzte Master-Release Ende Juli 2021 eingeführt werden.

Nun begibt sich die BEKB in eine neue Phase und hat im September 2021 eine eigene IT-Gesellschaft gegründet. Damit verfolgt die BEKB die Strategie, ihre Innovationskraft noch besser zu fördern, ihre Kooperationsfähigkeit in IT-Themen zu steigern und so einen Mehrwert für ihre Ökosysteme zu bieten.

Die Etablierung der Gesellschaft wird in verschiedenen Phasen umgesetzt. Primär soll in der ersten Phase die Betriebssicherheit und -stabilität gewährleistet bleiben. Dabei werden in einem noch zu bestimmenden Rahmen Dienstleistungen, Prozesse und Mitarbeitende in die neue Gesellschaft überführt. In einem zweiten Schritt wird die Kooperationsfähigkeit mit anderen Firmen weiter ausgebaut.

Strategische Risiken

Unter strategischen Risiken werden Risiken verstanden, die sich durch das Verfehlen von Unternehmenszielen infolge von unerwarteten Entwicklungen auf der Ebene grundsätzlicher/langfristiger Orientierung der Bank ergeben. Die dabei zu verstehenden Unternehmensziele sind im Rahmen der Strategie festgelegt. Zur Überwachung der strategischen Zielerreichung definiert die BEKB Kennzahlen, die im Rahmen des Strategiecontrollings periodisch überprüft werden.

Andere («emerging») Risiken

Unter «anderen (emerging) Risiken» werden solche Risiken verstanden, die sich als mögliche zukünftige Gefahren mit grossem Schadenpotenzial manifestieren, für die in der Regel (noch) keine etablierten Risikobewertungsmethoden existieren und die schwierig zu quantifizieren sind. In der BEKB werden für diese Risiken auf Ebene der Strategie und Geschäftspolitik Ziele formuliert. Die Beurteilung dieser Risiken erfolgt zusätzlich durch die zweite Abwehrlinie (Risikomanagement) mittels regelmässiger Profilierung und Berichterstattung im jährlichen Risikokontrollbericht.

Compliance-Risiko

Als Gegenstand des Compliance-Risikos gelten das Risiko von Verstössen gegen Vorschriften, Standards und Standesregeln und die entsprechenden rechtlichen und regulatorischen Sanktionen, finanziellen Verluste oder Reputationsschäden. Die BEKB unterhält gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance – Banken» eine Compliance-Funktion (siehe Kapitel «Corporate Governance»). Der Bereich Rechtsdienst und Compliance nimmt diese Funktion als organisatorisch unabhängige und zentral organisierte Stelle wahr. Die Linienorganisation (Führungs- und Prozessverantwortliche) nimmt ihre Kontrollfunktion im Rahmen des Tagesgeschäfts durch die Bewirtschaftung der Risiken, insbesondere durch deren direkte Überwachung, deren Steuerung und die Berichterstattung darüber, wahr. Die Verantwortung für Compliance gehört zu den Führungsaufgaben aller Vorgesetzten und ist somit in allen Funktionen der BEKB verankert und nicht ausschliesslich in der Funktion, die diesen Namen trägt.

Der Bereich Rechtsdienst und Compliance stellt sicher, dass für alle wesentlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Träger von Compliance-Aufgaben bestimmt sind. Er erstellt halbjährlich ein «Compliance-Reporting». Die Compliance-Funktion hat im Rahmen der festgelegten Aufgaben ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht und ist unabhängig von ertragsorientierten Geschäftseinheiten direkt dem Leiter des Departements Finanz-/Risikosteuerung unterstellt.

Die Compliance-Funktion nimmt ihre Stellung in der zweiten Abwehrlinie ein. Im Bereich Rechtsdienst und Compliance werden auch die pendenten Rechtsfälle geführt.

Offenlegung der Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III

Die BEKB legt die Informationen zu den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften gemäss Basel III offen. Diese Informationen werden im Offenlegungsbericht publiziert.

Den Offenlegungsbericht finden Sie unter bekb.ch/offenlegung

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