Gesellschaft

Corporate Governance und Unternehmensethik

Die BEKB leistet mit einer erfolgreichen, nachhaltigen Unternehmensführung ihren Beitrag zur eigenständigen Entwicklung der Kantone Bern und Solothurn und ihrer Lebensgrundlagen.

Die Grundsätze der Corporate Governance der BEKB wurden im Jahr 2021 überprüft und angepasst. Sie werden im Geschäftsbericht > Corporate Governance > Prinzipien und Grundsätze detailliert erläutert. Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen diese Informationen.

Werte und Verhaltensnormen

Die BEKB hat bankweit gültige Standards definiert und verankert. Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.

  • Engagement: Mit unserem engagierten Denken und Handeln begeistern wir unsere Anspruchsgruppen. Wir setzen uns für eine Wirtschaft ein, die den Menschen dient.
  • Nachhaltigkeit: Wir nehmen die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung unseres Wirtschafts- und Lebensraumes wahr.
  • Vertrauen: Wir geben und schaffen Vertrauen durch unser offenes und transparentes Handeln sowie unsere finanzielle Stabilität.
Für die BEKB sind die Werte Engagement, Nachhaltigkeit und Vertrauen zentral.

Im Verhaltenskodex der BEKB sind die Grundlagen für das Handeln der Mitarbeitenden aller Stufen der Bank festgelegt. Die Details dazu sind in verbindlichen Regelungen wie der Personalweisung, der Weisung zum Umgang mit Interessenkonflikten oder der Weisung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ausgeführt.

Die BEKB bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards und identifiziert sich mit den Werten und Anliegen, die diesen zugrunde liegen. In den Personalweisungen der BEKB ist der Schutz der Integrität ihrer Mitarbeitenden geregelt: Mitarbeitende dürfen weder direkt noch indirekt benachteiligt werden aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung, Sprache, sozialer Stellung, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung, körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung. Vorgesetzte sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine belästigungsfreie Arbeitsatmosphäre verantwortlich.

Die Personalweisungen sind integrierende Bestandteile der Arbeitsverträge. Sie enthalten Verhaltensregeln betreffend Korruption und Geldwäscherei. Am Einführungstag für neu eintretende Mitarbeitende werden diese Themen vermittelt. Die Mitarbeitenden bestätigen den Empfang der Instruktion schriftlich und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Alle betroffenen Mitarbeitenden müssen regelmässig eine Compliance-Schulung mit Abschlusstest absolvieren.

Um Persönlichkeitsverletzungen beziehungsweise Missstände wie Verstösse gegen Gesetze, Vorschriften und Normen zu melden, stehen den Mitarbeitenden vorab die internen Kanäle, das heisst die Linienvorgesetzten, die «Business Partner Personal», die zentrale Compliance-Fachstelle oder die Personalkommission als Ansprechstellen zur Verfügung. Ist eine Meldung an interne Stellen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar, können sich die Mitarbeitenden der BEKB an eine externe, unabhängige Meldestelle wenden. Anonymität und Diskretion sind dabei gewährleistet.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.