Die aktienrechtliche Revisionsstelle bzw. die Prüfgesellschaft erstellt den umfassenden Bericht der Revisionsstelle, den Bericht an die Generalversammlung über die Prüfung der Jahresrechnung sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der ausführliche Bericht umfasst das Geschäftsjahr und wird an den Verwaltungsrat adressiert. Der Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung umfasst das Kalenderjahr und wird an die FINMA mit Kopie an den Verwaltungsrat adressiert. Alle Berichte werden im Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats im Beisein der aktienrechtlichen Revisionsstelle bzw. der Prüfgesellschaft behandelt.
Die PricewaterhouseCoopers AG ist seit dem 1. Januar 2013 die aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft und aktienrechtliche Revisionsstelle der BEKB. Die Generalversammlung hat am 21. Mai 2024 die von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde anerkannte Revisionsstelle und Prüfgesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wiedergewählt. Valentin Studer ist seit 2023 als leitender Revisor/Prüfer für das Revisionsmandat verantwortlich. Der leitende Revisor/Prüfer darf gemäss Artikel 730a Absatz 2 OR das Mandat während höchstens sieben Jahren ausführen.
Das Honorar für die Rechnungs- und Aufsichtsprüfung bei der BEKB betrug im Jahr 2024 683 813 Franken (exklusive Mehrwertsteuer). Für prüfungsnahe Dienstleistungen wurden 183 760 Franken (exklusive Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt. Diese umfassten die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, das QI-Audit, die Verifikation der Übereinstimmung mit den Global Investment Performance Standards (GIPS) und die Prüfung über die Einhaltung der Aufbewahrung der Schuldbriefe im Zusammenhang mit den von der Mobiliar übernommenen Hypotheken. Es wurden keine Honorare für allgemeine Beratungstätigkeiten bezahlt.
Der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats überwacht und beurteilt die Wirksamkeit der Prüfgesellschaft. Die Risikoanalyse und die Prüfstrategie der Prüfgesellschaft werden an einer Sitzung des Prüf- und Risikoausschusses des Verwaltungsrats zusammen mit der Jahresplanung der internen Revision besprochen. Die interne Revision und die Prüfgesellschaft sind an dieser Sitzung anwesend. Der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats analysiert die Prüfberichte der Prüfgesellschaft kritisch und bespricht diese mit dem leitenden Prüfer. Er vergewissert sich zudem, dass Mängel behoben bzw. Empfehlungen der Prüfgesellschaft umgesetzt wurden. Jährlich nach Abschluss der Aufsichtsprüfung beurteilt der Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrats die Leistung, die Höhe des Honorars und die Unabhängigkeit der Prüfgesellschaft und bespricht seine Beurteilung mit der Prüfgesellschaft. Für die Beurteilung besteht ein definierter Kriterienraster. Es werden die Qualität der Arbeit und des Teams, das Erreichen der Zielsetzungen, die Kenntnis der Branche und speziell des Kantonalbankenumfeldes, die Kommunikation sowie die erbrachten Dienstleistungen (inklusive prüfungsnaher Sonderaufträge) beurteilt. Die Beurteilung wird schriftlich festgehalten.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats behandeln die Prüfberichte der Prüfgesellschaft im Beisein des entsprechenden Mandatsträgers.