Arbeitgeberin

Verantwortung als Arbeitgeberin und Umgang mit Veränderungen

Motivierte und engagierte Mitarbeitende, die sich mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber identifizieren, tragen entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Aus dieser Überzeugung ist die BEKB bestrebt, eine vorbildliche und verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu sein.

Die langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik der BEKB hat zum Ziel, sichere Arbeitsplätze zu bieten. Die BEKB nimmt ihre soziale Verantwortung wahr: Durch ständige Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden stellt sie deren Arbeitsmarktfähigkeit sicher, involviert sie bei strukturellen Anpassungen rechtzeitig und setzt alles daran, für alle Betroffenen gute Lösungen zu finden. Bei organisatorischen Veränderungen, die Anpassungen der arbeitsvertraglichen Grundlagen zur Folge haben, gewährt die BEKB den betroffenen Mitarbeitenden während einer grosszügigen Übergangsfrist eine Besitzstandswahrung.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Effizienzsteigerung initiiert, was mitunter zu einer Reduktion des Personalbestandes geführt hat. Das Ziel der BEKB, allen betroffenen Mitarbeitenden eine adäquate Stelle innerhalb der Bank anzubieten, konnte mit wenigen Ausnahmen erreicht und der Stellenabbau mehrheitlich über die natürliche Fluktuation gelöst werden.

Im Berichtsjahr nahm der Personalbestand inklusive Aushilfen von 1230 auf 1228 Personen ab, die Anzahl Stellen sank teilzeitbereinigt von 1018 auf 1014. Der Personalaufwand betrug 144,2 Millionen Franken und lag leicht über dem Vorjahreswert (141,9 Millionen Franken).

Die Anstellungsbedingungen der BEKB unterliegen der VAB (Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten). Die VAB gilt für alle regelmässigen Arbeitsverhältnisse über drei Monate, das heisst für nahezu alle Mitarbeitenden der Bank. Sie stipuliert unter anderem die Normalarbeitszeit, Ferien und ohne Lohnabzug zu gewährende Freitage, Minimalsaläre, die über das gesetzliche Minimum hinausgehende Lohnfortzahlungspflicht, Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Massnahmen zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit sowie Massnahmen bei Bankschliessungen und Entlassungen. Aushilfen werden nur gezielt und nicht systematisch eingesetzt, das heisst nur für projektbezogene Tätigkeiten oder zur Bewältigung vorübergehender, überdurchschnittlich hoher Arbeitslasten.

Veränderungsprozesse begleiten

Um Veränderungsprozesse optimal steuern und begleiten zu können, werden Mitarbeitende aller Hierarchiestufen aktiv einbezogen. Die in den Vorjahren gestarteten Transformationsaktivitäten wurden im Berichtsjahr weiterentwickelt. Damit die Herausforderungen der Digitalisierung und der veränderten Kundenbedürfnisse erfolgreich gemeistert werden können, soll die Zusammenarbeit in sozialen Netzwerken teilweise die hierarchischen Strukturen ablösen. Um diesen Prozess zu begleiten, hat die BEKB bereits im Jahr 2019 ein funktions- und hierarchieübergreifendes Change-Team etabliert. Neben dem Change-Kernteam unterstützen rund 40 Change-Ambassadoren mehrere Veränderungsinitiativen.

Mitarbeitende werden aktiv in Veränderungsprozesse einbezogen.

2021 hat die BEKB zudem das Programm «agiles Erfolgsteam» lanciert. Während drei Monaten begleiten externe und interne Business Coaches verschiedene Teams bei der Erreichung der Leistungsversprechen der BEKB. 2021 haben bereits 19 Teams das Programm erfolgreich durchlaufen.

Das hierarchie- und bereichsübergreifend erarbeitete Zusammenarbeits- und Führungsverständnis dient als wichtiges Element und Kompass bei der kulturellen Veränderung der BEKB. Es gibt Orientierung und zeigt auf, in welche Richtung sich die Kultur verändert. Dadurch wird ein gemeinsames Verständnis der neuen Kultur geschaffen und Fähigkeiten werden ausgebaut, die es Mitarbeitenden und Führungskräften ermöglichen, die neue Kultur aktiv zu leben.

Stabile Pensionskasse

Die Pensionskasse für das Personal der BEKB ist eine rechtlich eigenständige Stiftung. Ihr Deckungsgrad betrug am Ende des Berichtsjahrs 121,5 Prozent. Die Risikovorsorge wird einerseits durch Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit, andererseits durch einen umfassenden Versicherungsschutz (Krankheit und Unfall) über das obligatorische Minimum hinaus sichergestellt. Im Berichtsjahr wurden 19,6 Prozent der Bruttolöhne in Form von Risiko- und Sparbeiträgen in die Pensionskasse einbezahlt, wobei die Arbeitgeberin 58 Prozent und die Arbeitnehmenden 42 Prozent der Beiträge übernahmen. Per Ende 2021 betrug das Altersguthaben der aktiv Versicherten mehr als das 3,6-Fache des gesetzlichen Minimalaltersguthabens nach BVG (Berufsvorsorgegesetz).

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